Mit dem SEPA-Start wird auch die Gläubiger-ID eingeführt. Worum es sich dabei handelt, wann man sie braucht und alles weitere Wissenswerte zur Gläubiger-ID verrät Ihnen unsere FAQ-Liste.
1. Was ist die Gläubiger-Identifikationsnummer? 2. Wo bekommt man die Gläubiger-ID her? 3. Braucht jedes Unternehmen eine Gläubiger-ID, auch wenn derzeit keine Einzugsermächtigungen bestehen? Ist Gläubiger-ID nur notwendig, wenn man Lastschriftmandate erhalten hat? Die Gläubiger-ID benötige ich aber nur, wenn ich einziehen will, nicht, wenn ich nur im SEPA-Format überweise? Wird die Gläubiger-ID nur bei Lastschriften benötigt oder sollte diese auf jeden Fall beantragt werden? 4. Ab wann kann die Gläubiger-ID angefordert werden? 5. Ist die Gläubiger-ID identisch mit der IBAN? 6. Brauchen Privatleute auch eine Gläubiger-ID? 7. Ist mit der Mandats-ID bei Firmenlastschrift die Gläubiger-ID des Lieferanten gemeint? 8. Benötigen zwei Firmen auch zwei Gläubigernummern? 9. Kann dieser Hinweis (Gläubiger-ID) auch im Verwendungszweck erfolgen? 10. Müssen bei den Basislastschriften im Verwendungszweck Gläubiger-ID und Mandatsreferenz-Nr. erscheinen? 11. Auf welchen Belegen oder Schreiben muss die Gläubiger-ID und/oder Mandatsreferenz angegeben werden?
12. Benötigt man auch eine Gläubiger-ID für Private Unternehmungen z.B. Vermietungsgesellschaften und wie kann ich diese beantragen, denn bei der Bundesbank muss eine HR-Nummer angegeben werden? 13. Müssen alle Kunden, die im Lastschrifteinzugsverfahren bisher die Rechnungen "bezahlt" haben, von meiner Gläubiger-ID in Kenntnis gesetzt werden? 14. Warum wird dem Kunden z.B. die Gläubiger-ID mitgeteilt? Die Gläubiger-Identifikationsnummer[1] (englisch Creditor Identifier, CI) dient im gemeinsamen Europäischen Zahlungsraum (SEPA)[2] unabhängig von einem bestimmten Konto der eindeutigen Kennzeichnung des Gläubigers und Zahlungsempfängers im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens. Gläubiger, die das Lastschriftverfahren nutzen wollen, müssen als Merkmal eine eigene Identifikationsnummer besitzen. Zusammen mit der Mandatsreferenz wird so eine eindeutige Identifizierbarkeit des Mandats einer Lastschrift ermöglicht.
SEPA-weit ist die Gläubiger-Identifikationsnummer maximal 35 Stellen lang und hat folgenden Aufbau:
Die Länge des nationalen Identifikationsmerkmals kann variieren und beträgt maximal 28 Stellen. Ab der Stelle 5 dürfen folgende Zeichen vorkommen:
AD, BE, … Länderkennzeichen Zur Berechnung der Prüfziffer werden nur die Ziffern ab der einschließlich achten Stelle, bis zur letzten Stelle verwendet. Im nächsten Schritt werden alle nicht alphanumerischen Zeichen entfernt, an das Ende der Zeichenkette der ISO-3166-1 Ländercode im ALPHA-2 Format und abschließend dahinter zwei Nullen gehängt. Alle alphabetischen Zeichen werden jetzt in Zahlen umgewandelt, wobei die Definition lautet, dass „A“ den Wert 10 hat und „Z“ den Wert 35. Zum Schluss wird über diese Zahl, die nun bis zu 60 Stellen lang sein kann, mit MOD 97-10 verrechnet. Im Falle der unten genannten Testprüfziffer lautete die Rechnung
98
−
(
Z
a
h
l
e
n
k
e
t
t
e
97
)
=
98
−
(
09999999999131400
97
)
=
98
{\displaystyle 98-({\frac {Zahlenkette}{97}})=98-({\frac {09999999999131400}{97}})=98}
.[3] In Deutschland ist ein derartiges Identifikationsmerkmal neu. Die Erteilung der Gläubiger-Identifikationsnummer erfolgt in Deutschland durch die Deutsche Bundesbank in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft ausschließlich über ein kostenloses, elektronisches Antragsverfahren.[4] Die Gläubiger-Identifikationsnummer ist in Deutschland genau 18 Stellen lang. Die Bundesbank belegt die Geschäftsbereichskennung mit ZZZ vor, falls ein Lastschriftgläubiger keinen anderen Wert festlegt. Als nationales Identifikationsmerkmal vergibt die Bundesbank eine elfstellige Nummer, deren höchste Ziffer bis auf weiteres immer 0 ist. Insgesamt ergibt sich damit der folgende Aufbau:
Für Testzwecke stellt die Bundesbank folgende Test-Gläubiger-Identifikationsnummer mit korrekter Prüfnummer bereit:
In Österreich ist die Creditor-Identifikation (CID) ebenfalls 18 Stellen lang, der 11-stellige Nummernbereich beginnt immer mit einer Null. Die ID wird von der Nationalbank vergeben, ist aber bei der Hausbank zu beantragen.[5] In Deutschland wird die Nummer bei der Deutschen Bundesbank beantragt.[4] In Belgien, England, Frankreich, Griechenland, Irland, Litauen, Luxemburg, Österreich, Portugal, der Schweiz, der Slowakei, Tschechien und Zypern wird die Gläubiger-Identifikationsnummer bei der Hausbank beantragt. Für die Beantragung in anderen Ländern konnte Mitte 2012 noch keine Aussage gemacht werden. Ausschlaggebend für den Ort der Beantragung ist der Wohnsitz bzw. der Firmensitz.
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