Wo finde ich die gläubiger identifikationsnummer

Mit dem SEPA-Start wird auch die Gläubiger-ID eingeführt. Worum es sich dabei handelt, wann man sie braucht und alles weitere Wissenswerte zur Gläubiger-ID verrät Ihnen unsere FAQ-Liste.

1. Was ist die Gläubiger-Identifikationsnummer?
Die Gläubiger-Identifikationsnummer ist eine eindeutige Identifizierung für Zahlungsempfänger von SEPA-Mandaten. Sie ist für jeden Zahlungsempfänger verpflichtend und kann bei der Bundesbank kostenlos beantragt werden.

2. Wo bekommt man die Gläubiger-ID her?
In Deutschland vergibt die Bundesbank die Gläubigeridentifikationsnummern. Das geschieht im Internet unter https://extranet.bundesbank.de/scp/.

3. Braucht jedes Unternehmen eine Gläubiger-ID, auch wenn derzeit keine Einzugsermächtigungen bestehen? Ist Gläubiger-ID nur notwendig, wenn man Lastschriftmandate erhalten hat? Die Gläubiger-ID benötige ich aber nur, wenn ich einziehen will, nicht, wenn ich nur im SEPA-Format überweise? Wird die Gläubiger-ID nur bei Lastschriften benötigt oder sollte diese auf jeden Fall beantragt werden?
Wer nicht mit SEPA-Lastschriften arbeitet, benötigt auch keine Gläubigeridentifikationsnummer.

4. Ab wann kann die Gläubiger-ID angefordert werden?
Die Gläubigeridentifikationsnummer kann bereits seit einigen Monaten bei der Bundesbank angefordert werden.

5. Ist die Gläubiger-ID identisch mit der IBAN?
Nein, die Gläubigeridentifikationsnummer ist eine eindeutige Kennzeichnung des Zahlungsempfängers im SEPA-Lastschriftverfahren. Die IBAN ist die Kontoidentifikation. Die Daten werden von unterschiedlichen Stellen vergeben und haben unterschiedliche Aufgaben.

6. Brauchen Privatleute auch eine Gläubiger-ID?
Jeder, der eine Lastschrift als Zahlungsempfänger initiieren will, benötigt ein Mandat und damit eine Gläubiger-Identifikationsnummer. Das gilt auch für private Verbraucher.

7. Ist mit der Mandats-ID bei Firmenlastschrift die Gläubiger-ID des Lieferanten gemeint?
Nein, damit ist die Mandatsreferenz gemeint, die zusätzlich zur Gläubigeridentifikationsnummer angegeben werden muss.

8. Benötigen zwei Firmen auch zwei Gläubigernummern?
Ja, für jede rechtliche Einheit wird eine Gläubigeridentifikationsnummer vergeben.

9. Kann dieser Hinweis (Gläubiger-ID) auch im Verwendungszweck erfolgen?
Die Gläubigeridentifikationsnummer muss mit der Vorabankündigung dem Zahlungspflichtigen mitgeteilt werden. Dann ist der Verwendungszweck der Lastschrift zu spät. Sie können aber bei wiederkehrenden Lastschriften im Verwendungszweck bereits die Vorabankündigung für die nächste Lastschrift vornehmen, wenn die Daten dann schon bekannt sind.

10. Müssen bei den Basislastschriften im Verwendungszweck Gläubiger-ID und Mandatsreferenz-Nr. erscheinen?
Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz sind Pflichtangaben neben dem Verwendungszweck. Dort müssen sie nicht noch einmal angegeben werden.

11. Auf welchen Belegen oder Schreiben muss die Gläubiger-ID und/oder Mandatsreferenz angegeben werden?

  • Auf dem Mandat selbst, wobei die Mandatsreferenz bis zur ersten Lastschrift nachgereicht werden kann,

  • in der Vorabankündigung,

  • in der Lastschrift,

  • im Schreiben zur Überführung von vorhandenen Ermächtigungen in SEPA-Basismandate.

12. Benötigt man auch eine Gläubiger-ID für Private Unternehmungen z.B. Vermietungsgesellschaften und wie kann ich diese beantragen, denn bei der Bundesbank muss eine HR-Nummer angegeben werden?
Auch Einzelkaufleute müssen eine Gläubigeridentifikationsnummer beantragen, um Lastschriften nutzen zu können. Zu Beginn der Beantragung im Internet wird nach der Rechtsform des Unternehmens gefragt. Wenn dort „Einzelperson“ gewählt wird, wird nicht nach der HR-Nummer gefragt.

13. Müssen alle Kunden, die im Lastschrifteinzugsverfahren bisher die Rechnungen "bezahlt" haben, von meiner Gläubiger-ID in Kenntnis gesetzt werden?
Die vorhandenen Einzugsermächtigungen können in SEPA-Basismandate überführt werden, wenn sie auch unter SEPA genutzt werden sollen. Dazu muss unter anderem die Gläubiger-Identifikationsnummer mitgeteilt werden. Das kann für alle früheren Zahlungspflichtigen gleichzeitig geschehen oder für jeden nur dann, wenn er wieder fällige Beträge zu zahlen hat. Wenn der Zahlungsweg nicht mehr verwendet werden soll, muss auch keine Information erfolgen.

14. Warum wird dem Kunden z.B. die Gläubiger-ID mitgeteilt?
Die Gläubiger-ID wird benötigt, um den Gläubiger einer Lastschrift eindeutig identifizieren zu können. Daher muss der Zahlungspflichtige diese Information erhalten.

Die Gläubiger-Identifikationsnummer[1] (englisch Creditor Identifier, CI) dient im gemeinsamen Europäischen Zahlungsraum (SEPA)[2] unabhängig von einem bestimmten Konto der eindeutigen Kennzeichnung des Gläubigers und Zahlungsempfängers im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens. Gläubiger, die das Lastschriftverfahren nutzen wollen, müssen als Merkmal eine eigene Identifikationsnummer besitzen. Zusammen mit der Mandatsreferenz wird so eine eindeutige Identifizierbarkeit des Mandats einer Lastschrift ermöglicht.

SEPA-weit ist die Gläubiger-Identifikationsnummer maximal 35 Stellen lang und hat folgenden Aufbau:

  • Stellen 1–2: jeweiliger ISO-Ländercode (2 Stellen, z. B. DE, AT usw.),
  • Stellen 3–4: Prüfzahl (2 Stellen analog zur IBAN-Prüfzahl gemäß ISO 13616:2007),
  • Stellen 5–7: alphanumerische, dreistellige Geschäftsbereichskennung (Creditor Business Code), die von dem Gläubiger selbst z. B. zur Kennzeichnung einzelner Geschäftsbereiche, Filialen etc. vergeben/beantragt werden kann, und die nicht in die Prüfziffernberechnung eingeht,
  • Stellen 8–35 (max.): nationales Identifikationsmerkmal.

Die Länge des nationalen Identifikationsmerkmals kann variieren und beträgt maximal 28 Stellen. Ab der Stelle 5 dürfen folgende Zeichen vorkommen:

  • Buchstaben a–z A–Z
  • Ziffern 0–9
  • weitere Zeichen: + ? / - : ( ) . , '

Gläubiger-ID in verschiedenen Ländern

Land Art des Gläubigers (Creditor) Länge Struktur Beantragung über Vergabe durch
Deutschland Privatpersonen und Firmen 18 DE pp ZZZ 0 nnnnnnnnnn Zentralbank (Deutsche Bundesbank) Zentralbank (Deutsche Bundesbank)
Österreich Privatpersonen und Firmen 18 AT pp ZZZ 0 nnnnnnnnnn Hausbank Zentralbank (Oesterreichische Nationalbank)
Schweiz Privatpersonen und Firmen 18 CH pp ZZZ nnnnnnnnnnn Kreditinstitut aus der SEPA-Zone Nationales Clearingsystem (SIX Interbank Clearing)
Belgien Firmen 17 BE pp ZZZ nnnnnnnnnn Hausbank Keine zentrale Vergabestelle
Privatpersonen 20 BE pp ZZZ bbb D nnnnnnnnn Hausbank Keine zentrale Vergabestelle
Legende:

AD, BE, … Länderkennzeichen
pp zweistellige Prüfsumme
Z   alphanumerische, dreistellige Geschäftsbereichskennung (Creditor Business Code)
n   nationales Identifikationsmerkmal (numerisch)
b   interner Bankencode (numerisch)
X   fester Vorgabewert (wie in der Struktur genannt)

Prüfziffer

Zur Berechnung der Prüfziffer werden nur die Ziffern ab der einschließlich achten Stelle, bis zur letzten Stelle verwendet. Im nächsten Schritt werden alle nicht alphanumerischen Zeichen entfernt, an das Ende der Zeichenkette der ISO-3166-1 Ländercode im ALPHA-2 Format und abschließend dahinter zwei Nullen gehängt. Alle alphabetischen Zeichen werden jetzt in Zahlen umgewandelt, wobei die Definition lautet, dass „A“ den Wert 10 hat und „Z“ den Wert 35. Zum Schluss wird über diese Zahl, die nun bis zu 60 Stellen lang sein kann, mit MOD 97-10 verrechnet. Im Falle der unten genannten Testprüfziffer lautete die Rechnung 98 − ( Z a h l e n k e t t e 97 ) = 98 − ( 09999999999131400 97 ) = 98 {\displaystyle 98-({\frac {Zahlenkette}{97}})=98-({\frac {09999999999131400}{97}})=98}  .[3]

In Deutschland ist ein derartiges Identifikationsmerkmal neu. Die Erteilung der Gläubiger-Identifikationsnummer erfolgt in Deutschland durch die Deutsche Bundesbank in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft ausschließlich über ein kostenloses, elektronisches Antragsverfahren.[4]

Die Gläubiger-Identifikationsnummer ist in Deutschland genau 18 Stellen lang. Die Bundesbank belegt die Geschäftsbereichskennung mit ZZZ vor, falls ein Lastschriftgläubiger keinen anderen Wert festlegt. Als nationales Identifikationsmerkmal vergibt die Bundesbank eine elfstellige Nummer, deren höchste Ziffer bis auf weiteres immer 0 ist. Insgesamt ergibt sich damit der folgende Aufbau:

  • DEppZZZ0nnnnnnnnnn

Für Testzwecke stellt die Bundesbank folgende Test-Gläubiger-Identifikationsnummer mit korrekter Prüfnummer bereit:

  • DE98ZZZ09999999999

In Österreich ist die Creditor-Identifikation (CID) ebenfalls 18 Stellen lang, der 11-stellige Nummernbereich beginnt immer mit einer Null. Die ID wird von der Nationalbank vergeben, ist aber bei der Hausbank zu beantragen.[5]

In Deutschland wird die Nummer bei der Deutschen Bundesbank beantragt.[4] In Belgien, England, Frankreich, Griechenland, Irland, Litauen, Luxemburg, Österreich, Portugal, der Schweiz, der Slowakei, Tschechien und Zypern wird die Gläubiger-Identifikationsnummer bei der Hausbank beantragt.

Für die Beantragung in anderen Ländern konnte Mitte 2012 noch keine Aussage gemacht werden. Ausschlaggebend für den Ort der Beantragung ist der Wohnsitz bzw. der Firmensitz.

  1. Gläubiger-Identifikationsnummer bei der Deutschen Bundesbank. Abgerufen am 21. August 2019.
  2. SEPA bei der Deutschen Bundesbank. Abgerufen am 3. April 2017.
  3. SEPA core direct debit sheme inter-interbank implementation guidelines. (PDF; 1,0 MB) Europäischer Zahlungsverkehrsausschuss, 26. Januar 2015, S. 9, abgerufen am 24. Februar 2020 (englisch). 
  4. ↑ a b Beantragung der Gläubiger-Identifikationsnummer. In: Deutsche Bundesbank. 21. Mai 2012, abgerufen am 3. März 2020. 
  5. Creditor-ID. In: Oesterreichische Nationalbank. Abgerufen am 3. März 2020 (österreichisches Deutsch): „Die Antragstellung für eine CID erfolgt ausschließlich durch die Hausbank des Creditors, eine direkte Beantragung durch den Creditor bei der OeNB ist nicht möglich.“ 

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