Welche nebenkosten kann ich steuerlich absetzen

Haushaltsnahe Dienstleistungen: Tragen Sie Ihre Kosten für Ihre Haushaltshilfe bei einem Mini-Job, Dienstleister und Handwerker ein. Der Rechner ermittelt Ihren Steuerbonus.

»Dank« stetig steigender Energiepreise wird für viele Mieter die Nebenkostenabrechnung oftmals zur bösen Überraschung. Immerhin: Einen Teil der »zweiten Miete« können Sie sich über die Steuererklärung zurück holen.

Begünstigte Aufwendungen

Zu den begünstigten Aufwendungen gehören nur

  • die Kosten für die Inanspruchnahme der haushaltsnahen Tätigkeit selbst,
  • die Kosten für Pflege- und Betreuungsleistungen,
  • die Kosten für Handwerkerleistungen,
  • die in Rechnung gestellten Kosten für Maschinen,
  • und die in Rechnung gestellten Fahrtkosten.

Sie können haushaltsnahe Dienstleistungen auch dann geltend machen, wenn der Haushalt innerhalb der EU/EWR liegt.

Folgende Aufwendungen sind nicht begünstigt:

  • Aufwendungen für das verwendete Material oder sonstige mit der Dienstleistung, den Pflege- und Betreuungsleistungen bzw. den Handwerkerleistungen in Zusammenhang stehende mitgelieferte Waren. Das gilt nicht für Verbrauchsmaterial wie Schmier-, Reinigungs- oder Spülmittel;
  • Aufwendungen für Dienstleistungen, bei denen die Lieferung von Waren im Vordergrund steht wie beispielsweise Partyservice,
  • Aufwendungen, bei denen die Entsorgung oder eine Gutachtertätigkeit im Vordergrund steht,
  • Verwaltergebühren.

Aus der Rechnung muss der Anteil der Arbeitskosten am Gesamtbetrag hervorgehen, da die Finanzverwaltung sonst die Steuerermäßigung nicht gewährt. Auch eine prozentuale Aufteilung des Rechnungsbetrages in Arbeits- und Materialkosten durch den Rechnungsaussteller ist zulässig. Sollten Sie von Ihrem Handwerker eine Rechnung ohne den Ausweis der Arbeits- und Fahrtkosten erhalten haben, so sollten Sie nach einer korrigierten Rechnung fragen. Ihr Handwerker ist verpflichtet Ihnen eine korrekte Rechnung auszuhändigen. Bei Wartungsverträgen wird es grundsätzlich nicht beanstandet, wenn sich der Anteil der Arbeitskosten aus einer Anlage zur Rechnung ergibt. Ein gesonderter Ausweis der auf die Arbeitskosten entfallenden Mehrwertsteuerbeträge ist nicht vorzunehmen.

Welche Positionen aus der Nebenkostenabrechnung können angesetzt werden?

Alle Positionen, die Haushalts- und Handwerkerleistungen sind, können angesetzt werden.

Diese Aufwendungen sind in den meisten Nebenkostenabrechnungen enthalten:

  • Treppenhausreinigung
  • Hausmeister,
  • Gartenpflege,
  • Wartungen,
  • Reparaturen und
  • Schornsteinfeger.

Kosten für Mietvereine, Wasser, Müll, Strom und Heizung sowie Grundsteuer sind nicht ansetzbar.

Höchstbetrag

Es können 20% der Aufwendungen maximal 4.000 € als Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen (Minderung der Steuerzahlast) berücksichtigt werden.
Für Handwerkerleistung können 20% der Aufwendungen maximal 4.000 € als Steuerermäßigung (Minderung der Steuerzahlast) berücksichtigt werden.

Nachweispflicht

Die haushaltsnahe Dienstleistung sowie die Handwerkerleistung müssen nach Aufforderung durch das Finanzamt

  • durch Vorlage der Rechnung des beauftragten Unternehmens mit aussagekräftigen Angaben über die erbrachte Dienstleistung und
  • Vorlage des Kontoauszugs mit Abbuchung des Rechnungsbetrages oder einer entsprechenden Bescheinigung des Kreditinstituts belegt werden
  • Nebenkostenabrechnung

Auf der Nebenkostenabrechnung Ihrer Hausverwaltung oder Ihres Vermieters ist in der Regel eine extra Seite beigefügt zur Vorlage beim Finanzamt. Auf dieser Seite sind alle relevanten Kosten die von der Steuererklärung abgesetzt werden können aufgeführt. Ist dies nicht der Fall fügen Sie die ganze Nebenkostenabrechnung bei und markieren die entsprechenden Positionen wie  Hausflurreinigung, Gartenarbeiten oder Handwerkerleistungen.

Woher bekomme ich die genauen Zahlen?

Die finden sich in der Betriebskosten-Abrechnung Ihres Vermieters. Darin muss aufgeschlüsselt sein, wie viel Sie (anteilig) für den Hausmeister oder für die Fahrstuhl-Reparatur bezahlt haben. Lohn- und Materialkosten müssen getrennt ausgewiesen sein. Fehlt die Aufsplittung, können Sie sie beim Vermieter anmahnen.

Was, wenn die Abrechnung zu spät kommt?

Mieter und Wohnungseigentümer, die ihre Nebenkostenabrechnung oder Betriebskosten-Abrechnung bei der Anfertigung ihrer Steuererklärung noch nicht erhalten haben, können die abziehbaren Beträge der Nebenkostenabrechnung oder Betriebskostenabrechnung des Vorjahres angeben.

Beispiel: Die Nebenkostenabrechnung oder Betriebskostenabrechnung des Jahres 2020 erhalten Sie erst im Oktober 2021. Tragen Sie die abziehbaren Beträge der Nebenkostenabrechnung oder Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2019, die Sie in 2020 erhalten haben, ein.

Als Mieter Steuern sparen

Als Eigentümer oder Mieter können Sie Aufwendungen für Arbeiten in Haus oder Wohnung steuerlich absetzen. Das gilt auch für Arbeiten, die Sie nicht selbst in Auftrag gegeben haben.

Auch Lohnkosten werden steuerlich begünstigt. Das sind z. B. Kosten für Hausmeister, Schornsteinfeger, die Wartung des Aufzugs oder die Gartenpflege.

Sie können nicht nur die Rechnung des von Ihnen beauftragten Handwerkers in der Steuererklärung angeben. Sondern zusätzlich auch die  Arbeitskosten, die Sie über die Nebenkostenabrechnung bezahlt haben. 20 % der anfallenden Arbeitskosten können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden.

Beispiel: Würde der Arbeitskostenanteil der Nebenkostenabrechnung für Gartenpflege, Hausreinigung usw. 400 € jährlich betragen, könnte der Mieter 80 € von seiner Steuerschuld abziehen. Aber: Die Steuervergünstigung bekommen Sie nur, wenn Sie Lohn- bzw. Einkommenssteuer zahlen.

Das Finanzamt akzeptiert nur die reinen Arbeits- und Fahrtkosten. Nicht begünstigt sind die Kosten für das Material. Der Vermieter ist verpflichtet, die Lohnkostenanteile in der Betriebskostenabrechnung getrennt auszuweisen oder eine entsprechende separate Bescheinigung zu erstellen.

Das ist nicht unproblematisch, da einige Versorgungsunternehmen und Abrechnungsdienste die Arbeitskosten nach wie vor nicht getrennt ausweisen.

Schon seit 2003 können Sie haushaltsnahe Dienstleistungen im Haushalt steuerlich geltend machen (§ 35 a des Einkommensteuergesetzes). Seit 2006 besteht diese Möglichkeit auch bei den Arbeitskostenanteilen der Nebenkostenabrechnung – unabhängig vom Auftraggeber.

Es gibt jedoch Grenzen: Der Steuerabzug ist nur bis zu einer gewissen Höchstsumme der Aufwendungen pro Jahr möglich. Diese Grenzen gelten:

  • Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse (Haushaltshilfe, Pflege): Bei Aufwendungen bis zu 20.000 € können Sie 20 % absetzen – höchstens 4.000 €.
  • Geringfügig beschäftigte Haushaltshilfen: Bei Aufwendungen bis 2.550 € können Sie 20 % absetzen – höchstens 510 €.
  • Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen:
    Sie können höchstens 20 % des Arbeitslohns bis zu einer Höchstgrenze der Aufwendungen von 6.000 € geltend machen. Das ergibt eine Steuervergünstigung von bis zu 1.200 € im Jahr.

Sie müssen dem Finanzamt die Originalrechnung des Handwerksbetriebs mit aufgeschlüsselten Arbeitskosten sowie den Bankauszug mit der entsprechenden Abbuchung vorlegen.

Welche nebenkosten kann ich steuerlich absetzen

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Meist frisch nach Jahresbeginn kommt der Schreck ins Haus geflattert: Die Nebenkostenabrechnung. Allein das Wort verursacht bei zu schneller Aussprache Schmerz im Kopf. Hinzu kommt, dass sie nicht selten ein Wirrwarr aus wüstem Fachjargon, obskuren Verteilerschlüsseln und kreativen Abrechnungsposten verkörpert.

Welche nebenkosten kann ich steuerlich absetzen

Was viele nicht wissen: In dem seitenreichen Brief können durchaus Steuergeschenke bis zu 1.200€ versteckt sein. Nicht nur der Vermieter kann davon profitieren. Auch Mieter können einige Betriebskosten steuerlich geltend machen. Jedoch ist nicht die gesamte Abrechnung absetzbar. Die Abrechnungsposten gilt es stattdessen genau zu differenzieren. Damit Sie sich aber nicht auch noch durch Paragraphen des deutschen Steuerrechts wälzen müssen, haben wir Ihnen übersichtlich und leicht verständlich zusammengeschrieben, welche Posten der Betriebskosten Sie steuerlich geltend machen können.

Im Einkommensteuergesetz ist festgehalten, dass Kosten für Arbeiten, welche im Haus oder in der Wohnung geleistet werden, absetzbar sind. Dabei ist es zunächst irrelevant, wer die Arbeiten beauftragt oder durchgeführt hat. Nicht nur Rechnungen von Handwerksarbeiten, welche vom Mieter beauftragt wurden, können abgerechnet werden. Auch Dienstleistungen, die der Vermieter in der Nebenkostenabrechnung aufführt sind anrechenbar.

Für gewöhnlich können Sie folgende Abrechnungsposten in Ihrer Steuererklärung anrechnen:

  • Hausmeister
  • Schornsteinfeger
  • Gartenpflege
  • Reinigung vom Haus, Treppenhaus und der Dachrinnen
  • Winterdienst
  • Wärmeableser
  • Wartung von Lift, Heizung und den Warmwassergeräten
  • Ungezieferbekämpfung

Vereinfacht ausgedrückt: Alle Dienstleistungen, welche in der Nebenkostenabrechnung aufgelistet sind, können über die Einkommensteuer abgesetzt werden. Als Dienstleistung sind nach deutschem Steuerrecht Leistungen definiert, die keine Lieferung von Waren oder Gütern umfassen. Wenn Sie sich unsicher sind, welche Positionen wirklich anrechenbar sind oder nicht, fragen Sie einfach kostenlos einen unserer Rechtsexperten.

Welche nebenkosten kann ich steuerlich absetzen

Es gibt klare Richtlinien, die Sie bei der Ansetzung Ihrer Nebenkosten in der Steuererklärung beachten müssen:

  • Es dürfen lediglich die Lohn- und Personalkosten eines Abrechnungspostens im
    Einkommensteuerbescheid aufgelistet werden. Sie müssen also alle Materialkosten, wie zum Beispiel Putzmittel, von der Rechnung eines Dienstleisters abziehen, damit sie steuerlich anrechenbar ist.
  • Es dürfen maximal 20 Prozent der ausgewiesenen Lohn- und Arbeitskosten direkt von der Steuerschuld abgezogen werden.
  • Die maximale Summe der steuerlich anrechenbaren Kosten liegt bei 1.200 €.

Es ist wichtig, dass die Lohnkostenanteile in den Betriebskosten getrennt von den Material- und Gesamtkosten ausgewiesen sind. Nur so können Sie die steuerlich anrechenbare Summe selbst berechnen und dann für Ihre Steuererklärung nachweisen.

Falls Ihre Nebenkostenabrechnung die Lohn- und Personalkosten einer Dienstleistung nicht ausweist, können Sie von Ihrem die Auflistung der einzelnen einfordern. Vermieter sind zu einer transparenten Offenlegung rechtlich verpflichtet.

Die Einkommenssteuererklärung ist für gewöhnlich spätestens am 31. Mai jeden Jahres einzureichen. Dieses Datum deckt sich jedoch nicht immer mit dem Erhalt der Nebenkostenabrechnung. Aber keine Sorge, es gibt dennoch Möglichkeiten die Kosten anzurechnen zu lassen. Hier unsere Expertentipps:

Variante 1: Reichen Sie die Steuererklärung zunächst ohne die aktuelle Betriebskostenabrechnung beim Finanzamt ein. Sobald Sie Antwort vom Finanzamt bekommen, legen sie umgehend Widerspruch ein und reichen die Betriebskostenabrechnung nach. Beachten Sie hierbei die Widerspruchsfristen Ihres Finanzamts.

Variante 2: Berechnen Sie aufgrund der Nebenkostenvorauszahlungen die abzugsfähigen Beträge selbst. Sie können dafür die Abrechnung aus dem letzten Jahr als Grundlage nehmen und so einen Näherungswert bestimmen. Diese Option bringt allerdings zwei signifikante Nachteile mit sich. Erstens, ist die Rechnung sehr aufwendig und bedarf einer Fachkompetenz in Sachen Mietnebenkostenabrechnung. Zweitens, kann das Finanzamt die errechneten Beiträge anzweifeln und die Abrechnung nachfordern.

Nebenkostenabrechnungen sind rechtlich komplex und rechnerisch kompliziert. Die beste Möglichkeit ist daher, die Abrechnung von einem der Experten von MINEKO prüfen zu lassen. Sie erhalten innerhalb von wenigen Tagen die sorgfältige Prüfung Ihrer Nebenkostenabrechnung und zusätzlich ein vorgefertigtes Einspruchsschreiben, das Sie direkt an Ihren Vermieter weiterleiten können!

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