Wo bekomme ich eine neue lohnsteuerkarte

Die Einführung der sog. elektronischen Lohnsteuerkarte erfolgte im Jahr 2013. Somit wurde die Lohnsteuerkarte aus Pappe nach über 85 Jahren endgültig in den Ruhestand geschickt. Das neue Verfahren sorgt für schnellere Wege und weniger bürokratischen Aufwand. Unter dem Namen "ELStAM (für "Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale") werden alle Merkmale für den Lohnsteuerabzug zwischen Finanzämtern, Unternehmen und Arbeitnehmern digital übermittelt. Informationen zum Thema sowie die aktuellen Vordrucke finden Sie hier: "ELStAM-Verfahren".

Brauche ich noch eine „Papierbescheinigung“?

Grundsätzlich benötigt der Arbeitgeber seit dem Jahr 2014 keine Papierbescheinigung mehr. Eine vom Finanzamt ausgestellte Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug ist nur noch in wenigen Ausnahmefällen erforderlich.

Wie kann ich prüfen, ob für mich die richtigen Lohnsteuerabzugsmerkmale gespeichert sind?

Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, die abgerufenen ELStAM in der üblichen Lohnabrechnung anzugeben, so dass dies die Möglichkeit eröffnet, die ELStAM zu überprüfen. Sie haben auch die Möglichkeit, über das ElsterOnline-Portal die eigenen Daten abzurufen und auszudrucken. Für das ElsterOnline-Portal ist eine Registrierung mit Ihrer Identifikationsnummer erforderlich, um Ihre Daten vor Zugriffen von Fremden zu schützen. Näheres siehe dazu unter https://www.elster.de. Daneben können Sie in Ihrem Finanzamt einen Ausdruck der eigenen ELStAM erhalten.

Wie wird der Arbeitgeber über Änderungen im elektronischen Verfahren informiert?

Nur wenn dem Arbeitgeber die aktuellen Informationen vorliegen, kann er die Lohnsteuer richtig berechnen. Im elektronischen Verfahren werden Ihrem Arbeitgeber die Änderungen Ihrer Lohnsteuerabzugsmerkmale monatlich, nach Ablauf des betreffenden Kalendermonats, zur Verfügung gestellt. Änderungen im Melderegister, die sich auf die Lohnsteuerabzugsmerkmale auswirken, werden automatisch berücksichtigt (z.B. Heirat, Geburt eines Kindes). Soweit Änderungen beantragt werden müssen (z.B. Freibeträge, Steuerklassenwechsel) ist dafür weiterhin Ihr Finanzamt zuständig.

Was muss ich bei Aufnahme eines Dienstverhältnisses beachten?

Wenn Sie im Laufe des Jahres ein Dienstverhältnis aufnehmen, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber folgende Angaben machen:

  • Identifikationsnummer
  • Geburtsdatum
  • Mitteilung, ob es sich um das erste oder ein weiteres Dienstverhältnis handelt
  • Mitteilung, ob und in welcher Höhe ein Freibetrag nach § 39a Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 EStG berücksichtigt werden soll.

Mit diesen Daten kann der Arbeitgeber die ELStAM des Arbeitnehmers abrufen und erhält bei Vorliegen des ersten Dienstverhältnisses je nach dessen persönlicher Verhältnisse die Steuerklasse I, II, III, IV oder V.

Teilen Sie dem Arbeitgeber mit, dass es sich um ein weiteres Dienstverhältnis handelt, wird die Steuerklasse VI zugeteilt. Hinweis: Haben Sie beim Finanzamt einen Freibetrag für das weitere Dienstverhältnis beantragt, weil im ersten Dienstverhältnis keine Steuer anfällt, melden Sie dies bitte dem (Neben-)Arbeitgeber. Nur dann wird der Freibetrag im weiteren Dienstverhältnis auch berücksichtigt.

Die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale 2022 (ELSTAM 2022) haben zum 01.01.2013 die Lohnsteuerkarte aus Papier abgelöst. Seitdem sind die Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, die Elektronische Lohnsteuerkarte 2022 zu verwenden. Die letzte Lohnsteuerkarte beantragen aus Pappe konnte man bei den Gemeinden 2010. Nunmehr werden alle Lohnsteuerabzugsmerkmale in einer Datenbank zentral gespeichert.

Die Finanzverwaltung stellt auf Basis dieser Daten den Arbeitgebern die Lohnsteuerabzugsmerkmale 2022 der Arbeitnehmer zum elektronischen Abruf bereit. Bei Beschäftigungsbeginn hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bei der Finanzverwaltung anzumelden, die von der Finanzverwaltung bereitgestellten ELSTAM 2022 abzurufen, in das Lohnkonto zu übernehmen und sie für die Dauer des Arbeitsverhältnisses anzuwenden.

Auch etwaige Änderungen wird die Finanzverwaltung dem Arbeitgeber zum Abruf bereitstellen. Der Arbeitgeber weist die beim Lohnsteuerabzug berücksichtigten ELSTAM 2022 in der jeweiligen Lohn-/Gehaltsabrechnung aus.

Merkmale Elektronische Lohnsteuerkarte 2022

Wird ein neues Arbeitsverhältnis eingegangen, benötigt der neue Arbeitgeber für den ELSTAM-Abruf folgende Angaben:

  • Steueridentifikationsnummer (Steueridentifikationsnummer),
  • Geburtsdatum,
  • Hauptbeschäftigung oder Nebenbeschäftigung,
  • gegebenenfalls Mitteilung, ob ein Freibetrag im Nebenarbeitsverhältnis zur Anwendung kommen kann.

Je nachdem, ob die Besteuerung im Rahmen einer Haupt- oder Nebenbeschäftigung erfolgen soll, ruft der Arbeitgeber die individuellen ELSTAM 2022 mit der günstigeren Steuerklasse I bis V (Hauptbeschäftigung) oder die Steuerklasse VI (Nebenbeschäftigung) ab. Diese Angabe ersetzt die frühere Vorlage einer entsprechenden Lohnsteuerkarte 2022 mit Steuerklasse I bis V bzw. einer Lohnsteuerkarte 2022 mit Steuerklasse VI.

Der Arbeitnehmer muss sich für den Zugriff auf die Elektronische Lohnsteuerkarte 2022 mit folgenden Informationen authentifizieren:

  • Steuernummer des Arbeitgebers (ggf. Betriebsstättensteuernummer),
  • Identifikationsnummer des Arbeitnehmers,
  • Geburtsdatum des Arbeitnehmers.

Wie komme ich an meine Steueridentifikationsnummer 2022

Die Steueridentifikationsnummer 2022 wurde Ihnen vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) schriftlich mitgeteilt. Sie ergibt sich z.B. auch aus dem Einkommensteuerbescheid zur Lohnsteuer 2022 und dem Schriftverkehr mit dem Finanzamt. Ist Ihnen die Steueridentifikationsnummer nicht bekannt, weil z.B. das Anschreiben nicht mehr auffindbar ist, haben Sie die Möglichkeit, sich vom BZSt die Steueridentifikationsnummer erneut mitteilen zu lassen. Das BZSt benötigt für die Mitteilung der Steueridentifikationsnummer 2022 folgende Daten:

  • Name,
  • Vorname,
  • Adresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort),
  • Geburtsdatum,
  • Geburtsort.

Die Steueridentifikationsnummer kann von jedem Bürger schriftlich beim Bundeszentralamt für Steuern unter folgender Adresse angefordert werden:

Bundeszentralamt für Steuern, Referat St II 6, 53221 Bonn oder per E-Mail an

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Steueridentifikationsnummer 2022 mittels Eingabeformular auf der Internetseite des BZSt (www.bzst.de) anzufordern.

Auf Antrag können Sie bei Ihrem zuständigen Wohnsitzfinanzamt Auskunft über die für Sie gebildeten Lohnsteuerabzugsmerkmale 2022 sowie über die durch Ihre Arbeitgeber in den letzten 24 Monaten erfolgten Abrufe der ELSTAM 2022 erhalten (amtlicher Vordruck „Antrag Lohnsteuerabzugsmerkmale 2022“). Ferner können Sie Ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale 2022 auch im Elster Online-Portal einsehen.

Möchten Sie die Abrufmöglichkeiten der Elektronischen Lohnsteuerkarte 2022 begrenzen, besteht die Möglichkeit, einen oder mehrere zum Abruf von ELSTAM 2022 berechtigte(n) Arbeitgeber zu benennen (Abrufberechtigung, „Positivliste“) oder bestimmte Arbeitgeber von der Anrufberechtigung auszuschließen (Abrufsperre, „Negativliste“). Die fehlende Abrufberechtigung hat allerdings zur Folge, dass Ihr vom Abruf ausgeschlossener Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug nach der Steuerklasse VI durchzuführen hat.

Welche Vorteile hat die Elektronische Lohnsteuerkarte 2022

Notwendige Informationen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber und dem Finanzamt werden durch die Elektronische Lohnsteuerkarte 2022 per EDV ausgetauscht und das bringt:

  • Verlässliche Information,
  • Schnelle Information,
  • Nur noch das Finanzamt ist für Änderungen zuständig,
  • Besuche bei der Gemeinde werden unnötig,
  • Kein Verlust der Lohnsteuerkarte 2022 mehr möglich,
  • Änderungen der Lohnsteuerkarte 2022 erfolgen elektronisch,
  • Hohe Sicherheit und hohe Datenverfügbarkeit.

Wie kann man eine Lohnsteuerkarte 2022 beantragen

Um eine Lohnsteuerkarte 2022 beim Arbeitgeber einreichen zu können, muss jeder über diese erst einmal verfügen. Beim zuständigen Rathaus bzw. bei der Gemeindeverwaltung können alle Arbeitnehmer eine Lohnsteuerkarte beantragen. Weil die Erstellung nicht sofort erfolgt, wird die Karte dem Antragsteller auf dem Postweg zugeschickt. Im Folgejahr wird ihm die Karte automatisch zugesandt, wobei dies je nach Gemeinde nur für die erste Karte gilt: Wer einen Zusatzjob ausübt, muss meist erneut bei der Behörde eine weitere Lohnsteuerkarte 2022 beantragen.

Ausländische Staatsbürger können eine Lohnsteuerkarte beantragen, wenn sie persönlich erscheinen und ihren Pass vorlegen. Eine neue Lohnsteuerkarte 2022 beantragen muss jeder beim Ordnungsamt, dessen persönlichen Verhältnisse sich z.B. durch Heirat oder Geburt ändern. Nach Erhalt der Lohnsteuerkarte ist jeder verpflichtet, alle Angaben sofort zu prüfen, weil nur die Behörde Korrekturen vornehmen darf.

Was muss zunächst der Gemeinde/Stadt gemeldet werden

Eheschließungen, eine Geburt oder der Kirchenaustritt sind zunächst mit der Gemeinde, Stadtverwaltung abzuklären bzw. durchzuführen.

Folgende melderechtlichen Vorgänge werden im Anschluss an den gemeindlichen Vollzug, automatisch an Ihr Finanzamt übermittelt:

  • Anschriftenänderung,
  • Kirchenaustritt und Kircheneintritt,
  • Eheschließung,
  • Geburt,
  • Adoption,
  • Tod.

Bei Heirat/Eheschließung wird automatisch unterstellt, dass Steuerklasse 4/4 gewählt wird, wenn beide Ehegatten Arbeitnehmer sind. Eine Änderung beim Finanzamt nach Heirat ist also notwendig, wenn Sie Steuerklasse 3/5 oder auch wenn Sie die Übertragung eines Kinderfreibetrages auf den anderen Ehegatten wünschen.