Der Unterricht in der Fahrschule ist in einen theoretischen und einen praktischen Teil gegliedert. In viele Fahrschulen ist es üblich, dass Theorie- und Praxisstunden parallel absolviert werden. Das heißt, der Fahrschüler muss nicht erst den theoretischen Teil der Ausbildung beendet haben, bevor er mit dem Auto üben darf. Show Allerdings gibt es gemäß der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (§ 5 Abs. 3, Anlage 4) genaue Vorschriften, was die Anzahl der Theorie- und Praxisstunden betrifft. Beim Autoführerschein (Klasse B, ehemals Klasse 3) sieht die Ausbildungsordnung 12 Doppelstunden (2 Mal 45 Minuten) Grundstoff und 2 Doppelstunden Zusatzstoff vor. Die Anzahl der Pflichtfahrstunden in der Ausbildung beträgt mindestens 12 Stunden (jeweils 45 Minuten):
Allerdings entscheidet der Fahrlehrer bei jedem Schüler individuell darüber, ob diese 12 Pflichtfahrstunden für eine erfolgreiche Führerscheinprüfung ausreichend sind. Denn die Zahl der letztlich benötigten Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt des Fahrschülers.
Wer einen Führerschein macht, muss Pflichtstunden absolvieren – in Theorie und Praxis. Wie viele Theoriestunden und Sonderfahrten neben den unerlässlichen Übungsstunden auf dich zukommen und warum man sie nicht einfach umgehen kann, erfährst du hier. Den Führerschein in der Tasche? Mit uns bist du im Straßenverkehr immer gut abgesichert. >> Pflichtstunden sind gesetzlich vorgeschriebenOb Mofa, Auto oder Lkw: Wer den entsprechenden Führerschein machen will, muss eine bestimmte Anzahl von Pflichtstunden in Theorie und Praxis absolvieren. Das bestimmt nicht der Fahrlehrer, sondern die Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO). Nur wer nachweisen kann, dass er die entsprechende Anzahl an Pflichtstunden hinter sich hat, wird zur praktischen Fahrprüfung zugelassen. Das bedeutet auch: Die Pflichtstunden zu umgehen, ist auf legalem Weg nicht möglich, denn die Fahrschule hat keinen Ermessensspielraum. Wer einen Fahrschüler zur Prüfung anmeldet und bei der Angabe der geleisteten Pflichtstunden schummelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Theorie-Pflichtstunden in den einzelnen FührerscheinklassenTheorie-Pflichtstunden in der Fahrschule dauern gemäß FahrschAusbO jeweils 90 Minuten. Wer absoluter Fahranfänger ist, muss 12 davon absolvieren – unabhängig von der gewünschten Führerscheinklasse. Hinzu kommen je nach Führerscheinklasse 2 bis 6 Stunden Zusatzstoff. Ist das erledigt, kann der Fahrschüler zur theoretischen Führerscheinprüfung antreten, sofern er sich sicher im Stoff fühlt. Wer schon einen Führerschein hat und ihn um eine Klasse erweitern will, muss in vielen Fällen noch einmal zusätzliche Theorie-Pflichtstunden absolvieren – je nach gewünschter Führerscheinklasse zwischen 4 und 18. Beispiel: Du hast den Führerschein Klasse B für Pkw und willst jetzt zusätzlich den Führerschein Klasse C für Lkw machen. Dafür sind 10 zusätzliche Theorie-Pflichtstunden in der Fahrschule vorgeschrieben. Sonderfahrten: Pflichtstunden am SteuerDie praktischen Pflichtstunden, die du vor der Führerscheinprüfung absolvieren musst, heißen Sonderfahrten. Sie dauern je 45 Minuten und gliedern sich in Überlandfahrten, Autobahnfahrten und Nachtfahrten. Für den Führerschein Klasse B (Pkw) und die Zweirad-Klassen A, A1 und A2 sind jeweils 12 praktische Pflichtstunden vorgeschrieben:
Übungsfahrten bereiten auf die Pflichtstunden vor12 praktische Pflichtstunden sind vorgeschrieben, aber tatsächlich sitzen Fahrschüler in der Regel deutlich häufiger am Steuer, bevor ihre Fahrschule sie zur Prüfung anmeldet. Warum ist das so? Bis es an die Sonderfahrten geht, sind Übungsstunden unumgänglich. So nennen sich die ersten Fahrstunden, in denen du zuerst vorrangig das Schalten und Losfahren übst, bis du irgendwann flüssig fahren kannst. Auch sie dauern je 45 Minuten. Anders als bei den Sonderfahrten liegt es im Ermessen deines Fahrlehrers, wie viele Übungsfahrten du brauchst. Etwa 30 bis 40 Fahrstunden sind realistisch – inklusive Pflichtstunden. Heimlich auf dem Feldweg oder Parkplatz üben, um bei den Fahrstunden zu sparen? Keine gute Idee. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist gemäß § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) eine Straftat und wird mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet. Die legale Alternative ist ein Verkehrsübungsplatz. Mehr dazu erfährst du in diesem Streitlotse-Ratgeber. Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.
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