Wie viel stunden bei 450 euro job

Minijobs sind geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse. Bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung geht es vorrangig um den geringen Verdienst. Denn der Monatsverdienst bei Minijobs ist begrenzt. Doch wie viele Stunden darf ein Minijobber arbeiten, ohne dass die Minijobgrenze überschritten wird?

Arbeitszeit – keine Besonderheit im Minijob

Eine besondere gesetzliche Regelung zur Anzahl der Stunden, die ein Minijobber arbeiten darf, gibt es bereits seit knapp 20 Jahren nicht mehr. Laut gesetzlichen Vorgaben ist bei einem Minijob allein der Verdienst für die versicherungsrechtliche Beurteilung entscheidend. Genauer gesagt, das regelmäßige Entgelt darf 450 Euro monatlich nicht übersteigen.

Heißt dies nun, dass ein Minijobber völlig frei in der Gestaltung der Arbeitszeit ist?

Natürlich heißt es das nicht. Es gelten die allgemeinen Arbeitszeitregelungen bei der täglichen Höchstarbeitszeit und der maximalen Wochenarbeitszeit. Doch aufgrund der Begrenzung auf 450 Euro monatlich, ergibt sich letztlich doch eine Stundenzahl, die ein Minijobber maximal arbeiten darf. Abhängig vom vereinbarten Stundenlohn für den Minijobber ergibt sich nämlich eine maximale Stundenzahl für den Minijobber, um den Monatswert von 450 Euro nicht (dauerhaft) zu überschreiten.

Arbeitszeit bei Minijobbern ermitteln

Ein Minijobber mit einem Stundenlohn von 15 Euro darf beispielsweise im Monat 30 Stunden arbeiten (= 450 Euro : 15 Euro). Bei einem Stundenlohn von 10 Euro läge die maximal zulässige Arbeitszeit für den Minijobber hingegen bei 45 Stunden im Monat (= 450 Euro : 10 Euro).

Aufgrund der Monatsgrenze beim Verdienst ergibt sich somit im Grunde eine maximal zulässige Stundenzahl, die der Minijobber eingesetzt werden darf. Diesen Stundenwert sollten Sie nicht nur im Personalbüro im Auge behalten, sondern auch diejenigen, die die Minijobber einsetzen (Disponenten, Schichtleiter) sollten den Wert kennen, um teure Fehler zu vermeiden. Denn wenn ein Minijobber zu viele Stunden eingesetzt wird, ergeben sich oft versicherungsrechtliche Änderungen, da durch zu viele Arbeitsstunden die 450-Euro-Minijobgrenze überschritten werden kann.

Um festzustellen, wie viele Stunden der Minijobber arbeiten darf, ist einfach 450 Euro (Minijobgrenze) durch den Stundenlohn zu teilen. Das Ergebnis sind dann entsprechend die zulässigen Arbeitsstunden im Monat.

Um die zulässige Wochenstundenzahl zu ermitteln bietet sich folgende Formel an:

450 Euro : Stundensatz x 12 Monate : 52 Wochen

Beispiel:

Ein Minijobber arbeitet zu 11 Euro die Stunden.

Seine zulässige Wochenstundenzahl ermitteln Sie wie folgt:

450 Euro : 11 Euro x 12 Monate : 52 Wochen = 9,44 Stunden je Woche

Mindestlohn begrenzt Stundenzahl

Durch die Anhebung des allgemeinen Mindestlohns seit 1.7.2021 ergibt sich eine maximal zulässige Höchstarbeitsstundenzahl für Minijobber (die das 18. Lebensjahr vollendet haben).

Denn seit 1.7.2021 beträgt der Mindestlohn 9,60 Euro je Stunde, daraus ergibt sich eine Höchstarbeitszeit von 46,875 Stunden im Monat bzw. 10,8 Stunden je Woche für den Minijobber, der den Mindestlohn verdient.

Anmerkung: Bitte runden Sie die Stundenzahlen nicht auf, da sonst die Minijobgrenze überstiegen werden kann.

Folgen des Überschreitens der Minijobgrenze

Überschreitet ein Minijobber aufgrund seiner hohen Stundenzahl dauerhaft die 450-Euro-Minijobgrenze, führt dies zur Versicherungspflicht in der Sozialversicherung. Dies hat zur Folge, dass der Minijobber nicht mehr brutto für netto arbeiten kann, sondern einen Teil seines Entgelts als Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung zahlen muss.

Zum 1. Januar 2022 ist der gesetzliche Mindestlohn auf 9,82 Euro die Stunde geklettert. Am 1. Oktober soll er auf zwölf Euro steigen. Die Erhöhung der gesetzlichen Lohnuntergrenze hat Auswirkungen auf die Arbeitszeit von Minijobbern. Mit dieser einfachen Formel lässt sich berechnen, wie viele Stunden Minijobber maximal arbeiten dürfen.

Wie viel stunden bei 450 euro job
Im Friseurhandwerk waren im Jahr 2017 knapp 37.500 geringfügig Entlohnte tätig, wie aus Zahlen des Statistischen Bundesamts hervorgeht. - © Ivan Dragiev - stock.adobe.com

filter_none WEITERE BEITRÄGE ZU DIESEM ARTIKEL

Auf Minijobber kommen bald Änderungen zu: Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat angekündigt, den gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland ab 1. Oktober 2022 auf zwölf Euro zu erhöhen. Ebenfalls am 1. Oktober soll die Minijob-Grenze auf 520 Euro steigen.

Doch schon jetzt sollten Arbeitgeber beachten: Bereits am 1. Januar 2022 ist der gesetzliche Mindestlohn auf 9,82 Euro gestiegen. Und auch wenn die Vedienstgrenze für Minijobber aktuell noch bei 450 Euro liegt, hat die Mindestlohnerhöhung Auswirkungen auf die Arbeitszeit von Minijobbern. Da diese im Monat prinzipiell nicht mehr als 450 Euro verdienen dürfen, muss eventuell ihre Arbeitszeit verringert werden. Anderenfalls kann durch die Anhebung des Stundenlohns der sozialversicherungsfreie Minijob in Gefahr geraten und es können höhere Steuern und Sozialabgaben anfallen.

Was genau bedeutet das für Arbeitgeber? Und wie viele Stunden dürfen Minijobber im Monat aktuell und künftig maximal arbeiten? Diese Zahlen und einfachen Formeln helfen bei der Berechnung der Arbeits- sowie Urlaubszeiten:

1. Welche Auswirkungen hat ein erhöhter Mindestlohn auf die Arbeitszeit im Minijob?

Seit Januar 2022 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 9,82 Euro pro Stunde (vorher 9,60 Euro). Ab 1. Juli 2022 steigt er auf 10,45 Euro pro Stunde. Die Verdienstgrenze im Minijob liegt bei 450 Euro im Monat. Die Minijob-Grenze bleibt bestehen, auch wenn der Mindestlohn im Januar 2022 gestiegen ist und Mitte des Jahres erneut steigen wird.

Welche Auswirkungen der erhöhte Mindestlohn haben kann, lässt sich an einer einfachen Beispielrechnung verdeutlichen:

Arbeitete ein Minijobber im Jahr 2021 46 Stunden pro Monat und bekam dafür den gesetzlichen Mindestlohn von 9,60 Euro bezahlt, verdiente er im Monat 441,60 Euro.

Wenn es bei dieser Stundenzahl bleibt, wird die Grenze von 450 Euro jedoch überschritten, wenn der Minijobber den aktuellen Mindeststundenlohn von 9,82 Euro erhält. Er kommt dann auf einen Monatslohn von rund 451,70 Euro.

Vorheriger Gesetzlicher Mindestlohnseit 1. Januar 2022ab 1. Juli 2022ab 1. Oktober 2022 (bisher lediglich Ankündigung)
9,60 Euro pro Stunde9,82 Euro pro Stunde10,45 Euro pro Stunde12 Euro pro Stunde

2. Wie viele Stunden dürfen Minijobber mit dem aktuellen Mindestlohn maximal arbeiten?

Für die Berechnung der Stundenzahl, die Minijobber maximal im Monat arbeiten dürfen, gibt es eine einfache Formel. Dafür dividiert man die Minijob-Grenze von 450 Euro durch den gesetzlichen Mindestlohn und erhält als Ergebnis die maximale Anzahl an Arbeitsstunden im Monat.

Formel zur Berechnung der maximalen monatlichen Arbeitszeit im Minijob

Minijob-Entgeltgrenze / gesetzlicher Mindestlohn = maximale Anzahl der Arbeitsstunden im Monat

Beispiel: Bei einem gesetzlichen Mindestlohn von aktuell 9,82 Euro pro Stunde kommt man auf eine maximale Arbeitszeit von rund 45,5 Stunden pro Monat. Oder genauer:

450 Euro / 9,82 Euro pro Stunde = 45,825 Stunden

Einen schnellen Überblick gibt es in der Tabelle:

Vorherige maximale Stundenanzahl im Minijobseit 1. Januar 2022ab 1. Juli 2022
46,875 Stunden45,825 Stunden43,062 Stunden

3. Was müssen Arbeitgeber tun, wenn die Minijob-Grenze überschritten wird?

In bestimmten Fällen muss der Arbeitsvertrag angepasst werden. Das greift immer dann, wenn der Monatslohn des Minijobbers jeden Monat über das gesamt Jahr die Grenze von 450 Euro erreicht. Dann sinkt nämlich die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit. Ein regelmäßiges Überschreiten der 450-Euro-Marke wiederum kann aber unangenehme finanzielle Folgen haben. Wenn man dann die Arbeitszeit nicht anpasst, kann der Minijob in Gefahr geraten. Dann können höhere Steuern und Sozialabgaben anfallen.

Doch dies gilt nur dann, wenn der Verdienst von 450 Euro regelmäßig bei dieser Höhe oder sogar darüber liegt und dies nicht nur in einem begrenzten Zeitraum oder einmalig. Grundsätzlich muss man beim Verdienst der Minijobber immer von einer Durchschnittsbetrachtung ausgehen. Der regelmäßige Verdienst darf im Durchschnitt eines Zeitraums von zwölf Monaten nicht mehr als 450 Euro monatlich betragen.

4. Wie viele Stunden dürfen Minijobber bei einer Verdienstgrenze von 520 Euro und einem Mindestlohn von zwölf Euro maximal arbeiten?

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat angekündigt, dass die Verdienstgrenze für Minijobs am 1. Oktober 2022 von 450 auf 520 Euro im Monat steigt. Dies geschehe gleichzeitig mit der Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro.

>>>Lesetipp: Termin für Mindestlohn-Erhöhung steht: Das sagen die Branchen

Beide Vorhaben hatte die Ampel-Regierung in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt. Dort heißt es auch, dass sie gleichzeitig verhindern will, dass Minijobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht oder zur Teilzeitfalle insbesondere für Frauen werden. Dafür will sie Einhaltung des geltenden Arbeitsrechts bei Minijobs stärker kontrollieren.

Führt die Ampel-Koalition die Entgeldgrenze von 520 Euro im Monat und einen gesetzlichen Mindestlohn von zwölf Euro pro Stunde ab dem 1. Oktober 2022 ein, würde sich die monatliche Arbeitszeit im Vergleich zum jetztigen Stand auf rund 43 Arbeitsstunden im Monat reduzieren:

So viele Stunden müssen 520-Euro-Minijobber bei einem Mindestlohn von zwölf Euro arbeiten:

520 Euro im Monat / 12,00 Euro im pro Stunde = 43,333 Stunden

Mit der Erhöhung der Minijob-Grenze soll laut Heil auch die Midijob-Obergrenze zum 1. Oktober von derzeit 1.300 Euro auf 1.600 Euro steigen.

5. Wie viele Tage Urlaub steht Minijobbern zu?

Selbstverständlich haben auch Minijobberinnen und Minijobber Anspruch auf einen bezahlten Erholungsurlaub. Wie bei anderen Teilzeitbeschäftigungen muss der genaue Anspruch im Einzelfall berechnet werden. Ausschlaggebend ist, an wie vielen Tagen der Arbeitswoche geringfügig Beschäftigte tätig sind.

Zur Berechnung des Urlaubsanspruchs gibt es ebenfalls eine Formel. Dazu multipliziert man die Zahl der eigenen Arbeitstage pro Woche mit der Zahl 24. Das entspricht dem gesetzlichen Urlaubsanspruch von 24 Werktagen bei einer 6-Tage-Woche. Das Produkt teilt man wiederum durch 6, also durch die Anzahl der Arbeitstage in einer Arbeitswoche von Montag bis Samstag.

Formel zur Berechnung des Urlaubsanspruchs im Minijob

Individuelle Arbeitstage pro Woche x 24/6 = Urlaubsanspruch im Minijob

Wer nicht selbst rechnen will, kann dafür Online-Tools nutzen, etwa den Urlaubsrechner der Minijob-Zentrale.

6. Wie hoch ist das Urlaubsentgelt?

Das Urlaubsentgelt entspricht nach Angaben der Minijob-Zentrale für jeden Urlaubstag der Höhe des durchschnittlichen Arbeitsverdienstes, den der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin in den letzten 13 Wochen vor Beginn des Urlaubs erhalten hat.

Heißt: Zur Berechnung des Urlaubsentgelts dividiert man den Verdienst der letzten 13 Wochen durch die Anzahl der in dieser Zeit geleisteten Arbeitstage. Diesen Wert multipliziert man wiederum mit der Anzahl der Urlaubstage.

Formel zur Berechnung des Urlaubsentgelts im Minijob

Verdienst der letzten 13 Wochen / Anzahl der geleisteten Arbeitstage der letzten 13 Wochen x Anzahl der Urlaubstage = Höhe des Urlaubsentgeltes

Was gilt im Minijob bezüglich der Sozialversicherung oder der Steuer? Weitere wichtige Antworten und Fragen für Arbeitgeber gibt es hier:

>>> Lesetipp: Arbeitsrecht: Das gilt beim Minijob

Mit Inhalten der dpa