Wie viel pause bei 7 stunden arbeit

Bei Pausen muss es sich um im Voraus festliegende Unterbrechungen der Arbeitszeit handeln, in denen die Beschäftigten weder Arbeit zu leisten noch sich dafür bereitzuhalten haben. Sie müssen frei darüber entscheiden können, wo und wie sie diese Zeit verbringen wollen (nachzulesen z. B. im Urteil des BAG vom 13.10.2009, Az.: 9 AZR 139/08).

Wie sehr die Pausen tatsächlich im Voraus festgelegt sind, ist im Einzelfall zu entscheiden, und zwar unter Abwägung aller Interessen. Wollen beispielsweise Beschäftigte ihre Pausen eigenverantwortlich festlegen, ist das möglich, so lange die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden.

Unverzichtbar ist allerdings, dass bei Beginn der Pause auch die Dauer der Pause bekannt sein muss. Eine Arbeitsunterbrechung, bei deren Beginn der Arbeitnehmer nicht weiß, wie lange sie dauern wird, ist keine Pause (Urteil des BAG vom 29.10.2002, Az.: 1 AZR 603/01).

Es gibt zahlreiche Vorschriften zu Arbeitszeiten, Arbeitszeiterfassung und den gesetzlichen Pausenzeiten. Dennoch kommt es zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber immer wieder zu Unstimmigkeiten hinsichtlich der Pausenregelung.

  • Zählt die Raucherpause mit zur Arbeitszeit oder gehört diese schon zur Pause?
  • Kann ein Mitarbeiter 7 Stunden durcharbeiten und früher nach Hause gehen oder muss er zwischendurch gemäß Gesetz eine Pause einlegen?
  • Und dürfen sich Arbeitnehmer die Ruhezeiten selbst einteilen oder sieht die Gesetzgebung auch hier eine Regelung vor?

Damit es in Zukunft keine Diskrepanzen mehr gibt, haben wir alle gesetzlichen Pausenregelungen zu den einzuhaltenden Ruhepausen für Sie zusammengefasst.

Wie viel pause bei 7 stunden arbeit

Gesetzliche Pausenzeiten im Rahmen der Arbeitszeiterfassung

Genau wie die maximale Arbeitszeit, ist auch der Mindestanspruch an Pausenzeit gesetzlich vorgeschrieben. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sieht vor, dass jeder Arbeitnehmer eine bestimmte Zeit Pause von der Arbeit nimmt.

Viel mehr noch: Der Arbeitgeber muss gemäß ArbZG darauf achten, dass seine Mitarbeiter die gesetzlich vorgeschriebenen Pausenzeiten auch einhalten. Verstößt der Arbeitgeber gegen die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestruhepausen, drohen ihm hohe Bußgelder.

Erholungspausen sorgen dafür, dass Mitarbeiter auch nach mehreren Stunden Arbeit noch konzentriert und leistungsfähig sind. Die Pause also als früheren Feierabend nach hinten zu ziehen oder später zur Arbeit zu kommen und die Pause ausfallen zu lassen, ist bereits ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz (ArbZG).

Wie ein Mitarbeiter die Pausen verbringt ist ihm überlassen. Zum Mittagessen mit den Kollegen oder für sportliche Aktivitäten – Mitarbeiter haben Anspruch darauf, ihre Pausen frei gestalten zu können. Sie sollten jedoch wissen, dass die Arbeitgeberversicherung bei einem Unfall außerhalb des Unternehmens oft nicht greift.

Wie lange sind die gesetzlichen Pausenzeiten?

Wie lange die Pause mindestens dauern muss hängt per Gesetz von der Länge der Arbeitszeit ab.

Gesetzliche Pausenzeiten bei 6 Stunden Arbeitszeit

Bei einer Arbeitszeit von bis zu 6 Stunden am Stück müssen Arbeitnehmer nicht notwendigerweise eine Pause machen. Es spricht jedoch auch nichts dagegen, bei einem 6 Stunden Arbeitstag eine Pause (egal ob Kurzpause oder Mittagspause) einzulegen, um sich zu erholen.

Gesetzliche Pausenregelung bei 8 Stunden Arbeitszeit

Laut Arbeitszeitgesetz ist bei einer Arbeitszeit von länger als 6 Stunden und bis zu 9 Stunden eine Pause von mindestens 30 Minuten vorgesehen. Diese kann auch in zweimal 15 Minuten aufgeteilt werden. Doch Vorsicht: Nimmt der Mitarbeiter während Zeitabschnitten von 6 bis 9 Stunden einmal 20 und einmal 10 Minuten Pause, ist die gesetzlich vorgeschriebene Ruhepause nicht erfüllt.

Gesetzliche Pausenregelung bei mehr als 9 Stunden Arbeitszeit

Bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden gilt eine Pausenzeit von mindestens 45 Minuten über den Tag verteilt. Diese kann auch in jeweils 15 Minuten aufgeteilt werden. Allerdings ist in diesem Fall darauf zu achten, dass die maximale Arbeitszeit von 6 Stunden ohne Pause nicht überschritten wird.

Gesetzliche Pausenzeit bei Teilzeit

Einem Arbeitnehmer, der in Teilzeit arbeitet, stehen die gleichen Pausenzeiten zu, wie oben beschrieben. Da es nicht um die Gesamtarbeitszeit geht, sondern um die Arbeitszeit, die an einem Stück verrichtet wird, wird hier ebenfalls nach Stunden gestaffelt.

Wichtig: Es handelt sich bei den angegebenen Ruhepausen um eine Mindestangabe, die nicht unterschritten werden darf. Längere Pausenzeiten sind durchaus möglich.

Besondere Regelungen für Jugendliche 

Gesetzliche Pausenregelung und das Jugendarbeitsschutzgesetz: Neben der allgemeinen gesetzlichen Vorgaben gibt es gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) besondere Ausnahmen für minderjährige Mitarbeiter zu beachten.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) schreibt vor, dass Arbeitnehmer jünger als 18 Jahre bereits ab Zeitabschnitten von mehr als 4,5 Stunden eine Arbeitspause von mindestens 30 Minuten machen müssen.

Ob die Arbeitsunterbrechung am Stück oder in mehreren kurzen Pausen passiert ist dabei nicht aussagekräftig. Arbeitet der Jugendliche mehr als 6 Stunden, ist eine ganze Stunde Mittagspause zur Erholung Pflicht.

Was ist der Unterschied zwischen Ruhepause und Ruhezeit?

Anders als die Pausenzeit, oder Ruhepause, ist die Ruhezeit, die Zeit zwischen zwei Arbeitstagen, die ein Arbeitnehmer ruhen muss. Laut § 5 im Arbeitszeitgesetz besteht Anspruch auf eine Ruhezeit von 11 Stunden. Das gilt auch, wenn ein Arbeitnehmer zwei Jobs hat. Ist das Ende der Arbeitszeit in einem Job erst um 22:00 Uhr, darf der Beginn der Arbeit am nächsten Tag nicht vor 9:00 Uhr liegen. Vorher darf der Arbeitnehmer nicht am Arbeitsplatz erscheinen – unabhängig davon, ob beim gleichen oder einem anderen Arbeitgeber.

Diese Vorgabe ist wichtig für die Erholung des Mitarbeiters und sollte unbedingt eingehalten werden. Es gehört u.a. zur gesetzlichen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, darauf zu achten, dass die Gesundheit des Arbeitnehmers nicht durch Überlastung gefährdet wird.

Ausnahmen der gesetzlichen Pausenzeiten

Das Arbeitszeitgesetz sieht bei der Pausenregelung Ausnahmen vor. In § 7 des Arbeitszeitgesetzes sind diese abweichenden Regelungen beschrieben. Demnach sind abweichende Ruhepausen in einem Tarifvertrag (z.B. Manteltarifvertrag IG Metall) oder einer Betriebsvereinbarung erlaubt.

In vielen Dienstleistungs- oder Pflegeberufen beispielsweise sind kürzere Ruhepausen erlaubt, wenn der Ausgleich anderweitig stattfindet (beispielsweise häufigere Arbeitspausen oder andere Arbeitsunterbrechungen von 5 Minuten pro Stunde).

Ein Betriebsrat kann in diesem Fall über die Vorgaben zu Pausenregelungen am Arbeitsplatz mitbestimmen.

Des Weiteren sind bestimmte Arbeitnehmergruppen laut § 18 im Arbeitszeitgesetz von diesen Regelungen ausgenommen. Arbeitnehmer, für die die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit nicht zutrifft, sind:

  • Leitende Angestellte
  • Chefärzte
  • Leiter öffentlicher Dienststellen und deren Vertreter
  • Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, die dazu befugt sind, Entscheidungen in Personalangelegenheiten zu treffen
  • Pflegekräfte, die mit den ihnen anvertrauten Personen zusammenleben und sie in eigener Verantwortung betreuen, pflegen oder erziehen
  • Arbeitnehmer in Kirchen- und Religionsgemeinschaften
  • Jugendliche unter 18 Jahren (hier gelten Ruhepausen gemäß § 11 im Jugendarbeitsschutzgesetz)
  • Besatzungsmitglieder auf See (hier gelten die Ruhezeiten gemäß § 45 im Seearbeitsgesetz)

Was gilt nicht als Arbeitszeit?

Ruhepausen und Ruhezeiten zählen laut § 2 im Arbeitszeitgesetz nicht zur Arbeitszeit. Auch die Fahrt zwischen Arbeitsplatz und Wohnung ist keine Arbeitszeit.

Im Gegensatz dazu wird der Gang zur Toilette oder in die Küche für einen Tee oder Kaffee nicht zu den gesetzlichen Pausenzeiten hinzugerechnet. Da es sich bei diesen Minipausen in der Regel nur um wenige Minuten und nicht um eine volle zusätzliche Mittagspause handelt, zählen diese ganz normal zur Arbeitszeit, vorausgesetzt, sie werden nicht vom Arbeitnehmer ausgenutzt.

Raucherpausen dagegen müssen von der Arbeitszeit abgezogen und nachgearbeitet werden. In vielen Fällen werden Kurzpausen in Form von Raucherpausen jedoch vom Arbeitgeber aus Kulanz gestattet.

Dann gibt es noch sogenannte Betriebspausen, die aus technischen oder betrieblichen Gründen stattfinden können. Betriebspausen gelten als Arbeitszeit. Beispiele hierfür sind eine Störung im WLAN oder ein unangekündigter Feueralarm.

Da es sich um eine unvorhergesehene Arbeitsunterbrechung handelt und der Mitarbeiter jederzeit damit rechnen müssen, wieder an die Arbeit zu gehen, zählen solche Betriebspausen nicht zu den gesetzlichen Pausenzeiten.

Auch der Bereitschaftsdienst ist Teil der Arbeitszeit, darf jedoch geringer vergütet werden. Im Gegensatz dazu ist die Rufbereitschaft eines Arbeitnehmers, der sich zu Hause aufhält, keine Arbeitszeit und es besteht kein Anspruch auf Vergütung.

Müssen Pausen gemäß Arbeitsrecht vergütet werden?

Da Pausenzeiten ebenfalls nicht als Arbeitszeit gewertet werden, erhalten Arbeitnehmer in der Zeit der Ruhepause auch keine Vergütung.

Gilt die Stillzeit als Ruhepause?

Laut § 7 des Mutterschutzgesetzes müssen Arbeitgeber stillenden Müttern zusätzlich zu den gesetzlichen Pausenzeiten zweimal täglich 30 Minuten beziehungsweise einmal tägliche eine Stunde Stillzeit gewähren. Diese Regelung ist Pflicht. Zu beachten gilt, dass diese Zeit nicht zu den gesetzlichen Ruhepausen gehört.

Die Bedeutung von Zeiterfassung und Schichtplanung

Damit Sie die Arbeitszeiten Ihrer Mitarbeiter von Beginn bis Ende genau im Blick behalten und sicherstellen können, dass Sie das Arbeitszeitgesetz und die entsprechenden gesetzlichen Pausenzeiten einhalten, ist es wichtig, die Arbeitszeiten Ihrer Mitarbeiter zu erfassen. Dabei gibt es zahlreiche Zeiterfassungssysteme, die Sie je nach Größe und Anforderungen Ihres Unternehmens nutzen können.

Wie viel pause bei 7 stunden arbeit

Eine der effizientesten Methoden ist die Nutzung einer Zeiterfassungssoftware mit Mitarbeiterportal. So können Ihre Mitarbeiter selbstständig ein- und ausstempeln und somit nicht nur den Beginn und das Ende der Arbeitszeit festlegen, sondern auch die Länge der Pausen. Darüber hinaus können sie jederzeit einsehen, wie viele Stunden Sie an jedem Tag bereits geleistet haben.

Zudem können Sie in der Software von Factorial die Schichten Ihrer Mitarbeiter planen. So sehen Arbeitgeber, HR-Manager und auch die Arbeitnehmer selbst, wie viele Stunden sie an jedem Tag arbeiten müssen und somit auch, wie lange ihre Pausen am jeweiligen Tag per Gesetz sein sollten, sowie die Ruhezeit bis zur Schicht am nächsten Tag.

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