Wie lange sind Prepaid Karten ohne Aufladung gültig Vodafone

Vodafone hebt die Guthabenlaufzeiten auf, kündigt aber inaktive Karten

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Als Folge verschiedener Gerichtsurteile zur beschränkten Gültigkeit von Prepaid-Guthaben hat Vodafone wie berichtet als erster Anbieter eine klare Linie eingeführt: CallYa-Karten von Vodafone sind nun unbefristet gültig. Der CallYa-Vertrag endet erst dann, wenn er gekündigt wird. Die Kündigungsfrist beträgt für beide Seiten (Kunde und Vodafone) einen Monat. Das kann man auch in den CallYa-AGB nachlesen.

Deshalb wird eine Gültigkeit des Guthabens im Kontomanager (22922) nicht mehr angesagt und bei der Abfrage unter *100# auch nicht mehr angezeigt. Doch unendlich gilt das Guthaben auf der Karte damit nicht in jedem Fall, denn Vodafone behält sich vor, von sich aus zu kündigen. Maßgeblich für eine Kündigung ist eine längere Inaktivität der CallYa-Karte. Dann nimmt der Netzbetreiber an, dass diese vom Kunden zukünftig nicht mehr genutzt wird oder längst "entsorgt" wurde.

Vodafone geht also davon aus, dass CallYa-Kunden ihre Karte benutzen, sprich abgehend telefonieren oder angerufen werden, SMS oder MMS schreiben oder auch Vodafone Live! verwenden. "Nicht nutzen" bedeutet für Vodafone, dass in den letzten Monaten keine dieser Funktionen genutzt wurde und gleichzeitig seit mindestens einem Jahr das Guthaben nicht mehr aufgeladen wurde.

Auch inaktive Karten erzeugen Kosten, denn schon für die passive Erreichbarkeit für Anrufe und SMS, die Bereitstellung der Mailbox und die Notruffunktion fallen Kosten an. Außerdem ist die Menge der möglichen Rufnummern nicht unbegrenzt. Damit ist Vodafone nicht alleine. Der E-Mail Anbieter GMX behält sich vor, E-Mail-Adressen abschalten, die 6 Monate lang nicht genutzt wurden (in dem Fall heißt das, dass kein Weblogin erfolgt). Ab dem 24. Oktober wird Vodafone die Kunden, die seit mindestens einem Jahr nicht aufgeladen haben und die letzten Monate keine aktive Nutzung hatten, per SMS informieren und kündigen. Dabei beträgt die Kündigungsfrist einen Monat. Lädt der Kunden innerhalb eines Monats wieder auf, lebt die Karte weiter. Lädt er nicht auf, wird die Karte gesperrt. Meldet sich der Kunde und teilt mit, daß er die Karte weiter nutzen möchte, erfolgt keine Kündigung, teilte die CallYa-Hotline auf Anfrage mit.

Kein Wechsel zu CallYa Compact mehr möglich

Weitgehend unbemerkt hat Vodafone die Wechselmöglichkeit von einem Vodafone-Laufzeit- oder Prepaid-Vertrag zum günstigen CallYa-Compact-Angebot eingestellt. Dies teilt Vodafone seinen Kunden in den FAQs auf der CallYa-Compact-Homepage [Link entfernt] mit. Wer den CallYa-Compact-Tarif mit 5 Cent zu Vodafone und 25 Cent in alle anderen deutschen Netze nutzen will, muss sich im Internet eine neue Karte mit neuer Rufnummer bestellen. In den Vodafone-Partner-Agenturen oder bei freien Mobilfunk-Händlern ist dieser Tarif nicht erhähltlich.

Wer Guthaben für seine Prepaid-Karte gekauft hat, kann nach Vertrags­ende einen Anspruch auf Rück­zahlung geltend machen. Anders verhält es sich unter Umständen bei Start­guthaben und anderem Bonus-Guthaben.

Von Susanne Kirchhoff / Alexander Kuch

Vom Kunden bezahltes Prepaid-Gut­haben verfällt nicht. Das hat der Bundes­gerichts­hof im Jahr 2011 in einem Grund­satz­verfahren des Verbrau­cher­zen­trale Bundes­ver­band (vzbv) gegen E-Plus ent­schie­den. Zuvor hatten die Verbraucher­zentralen bereits im Jahr 2006 ähn­lich lautende Ur­teile gegen o2 und Voda­fone er­wirkt, die jedoch keine un­mit­tel­bare Wir­kung auf die Gültig­keit ent­sprechen­der Klau­seln in den AGB der anderen Prepaid-Anbieter hatten.

Wichtig: Die Ent­scheidung des BGH bezieht sich jedoch nur auf Guthaben, das der Kunde zuvor selbst auf sein Prepaid-Konto ein­gezahlt hat, etwa durch den Kauf eines Vouchers oder durch eine Über­weisung vom Giro­konto. Hier sehen die Gerichte eine un­angemes­sene Benach­teiligung des Kunden, wenn der Prepaid-Anbieter das vom Kunden ein­gezahlte Geld ohne Gegen­leistung einbe­halten würde.

Prepaid-Karte oft nicht unbe­grenzt nutzbar - Akti­vitäts­zeit­raum beachten

Seitdem die Recht­sprechung klar­gestellt hat, dass Prepaid-Anbieter die Gültig­keits­dauer für Prepaid-Gut­haben nicht be­grenzen dürfen, haben einige Provider so­genannte Ak­tivitäts­zeit­räume in ihren Ge­schäfts­bedingungen defi­niert: Nach einer gewissen Zeit ohne Gut­haben-Auf­ladung oder Ak­tivitäten, die Gut­haben ver­brauchen, wird die SIM-Karte de­akti­viert.

Einige An­bieter schließen die Re-Akti­vierung prin­zipiell aus und kündigen dem Prepaid-Kunden auch bald nach der Deak­tivie­rung. Verpasst der Prepaid-Nutzer den Ablauf des Aktivitäts­zeit­raums, dann kann es passieren, dass der Provider seine Handy­nummer bereits wieder an einen anderen Kunden ver­geben hat.

Wer seine Prepaid-Karte nur selten nutzt oder gar als Reserve für Not­fälle in der Schub­lade auf­bewahrt, sollte daher darauf achten, von Zeit zu Zeit einen aus­gehenden Anruf zu tätigen bezie­hungs­weise neues Gut­haben auf­zuladen. Auf welche Zeit­spanne die Aktivitäts­zeit­räume bei den verschie­denen Prepaid-Anbie­tern fest­gelegt sind, können Sie in den Tarif-Tabellen für Prepaid-Tarife bei den Netz­betrei­bern und für die Tarife der Prepaid-Discounter nach­schlagen. Eine gene­relle Alter­native sind güns­tige Vertrags-Tarife mit einer nied­rigen monat­lichen Grund­gebühr.

Guthaben kann trotzdem verloren gehen - durch Verjäh­rung

Prepaid-Anbieter müssen zwar das Gut­haben nach Vertrags­ende auf Anfrage zurück­zahlen, aber der Anspruch auf Rück­erstattung gilt nicht un­be­grenzt. Der Mobil­funk-Anbieter kann nach einigen Jahren mit Verweis auf die übli­chen Ver­jährungs­fristen des BGB die Rück­zahlung verwei­gern. Hat der Prepaid-Kunde mindes­tens einmal Gut­haben einge­zahlt, so beginnt die Frist drei Jahre nach Ablauf des Kalender­jahres, in dem das Gut­haben ein­gezahlt worden ist. Konkret heißt das: Wer im Januar 2022 Gut­haben für seine Prepaid-Karte kauft, hat min­des­tens bis zum 31. Dezember 2025 Zeit für die Rück­forderung.

Rück­zahlung muss kostenlos sein

Die Art und Weise der Rück­zahlung haben die Gerichte übri­gens eben­falls fest­gelegt. So darf der Prepaid-Anbieter keine Gebühr für die Er­stat­tung des Gut­habens verlangen. Dies hat das Schleswig-Hol­steinische Ober­landes­gericht im Jahr 2012 in einem Urteil gegen Klar­mobil entschieden (Az.: 2 U 2/11). Da der Prepaid-Nutzer nach Vertrags­ende ohnehin Anspruch auf die Rück­zahlung seines Gut­habens hat, darf der Prepaid-Anbieter diesen Vorgang nicht als eine "Leis­tung" ab­rechnen, die der Kunde gegen eine Zahlung erwerben müsste.

Guthaben aus Start-Paket und Aktionen nicht betroffen

Ganz anders kann der Fall jedoch bei Gut­haben liegen, das der Anbieter dem Prepaid-Kunden quasi "geschenkt" hat - zum Beispiel als Start­guthaben oder als Beloh­nung für Freundschafts­werbung oder die Teil­nahme an einer Aktion. Hierbei kann der Provider durchaus die Gültig­keit des Bonus-Gutha­bens be­schränken und einen An­spruch auf Aus­zahlung aus­schließen.

Mit beispiels­weise 10 Euro hat ein Prepaid-Kunde das Star­ter­paket gekauft - und damit nur die Dienst­leis­tung, nicht aber das Start­guthaben, das zum nicht erstat­tungs­fähigen Bonus-Guthaben zählt. Man sollte dieses Guthaben also am besten zuerst verbrau­chen (zum Beispiel für eine Option), bevor man weiteres Guthaben nach­lädt.

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Wie lange sind Prepaid Karten gültig? Ein Überblick – Prepaid Karten sind meistens eng mit der Frage verknüpft, wie lange man sie nutzen kann und wann der Anbieter die Prepaid Sim kündigt. Daher ist es recht wichtig zu wissen, wie lange ein Prepaid Anbieter die Tarife als gültig betrachtet um nicht irgendwann ohne Handykarte dazustehen. Auf dem Markt unterscheidet sich die Gültigkeit bei den Prepaid Anbietern je nach Netz und nach Tarif – oft haben andere Anbieter trotz gleichem Netz andere Laufzeiten und Gültigkeiten. In diesem Artikel wollen wir den Hintergrund dazu beleuchten und klären, welche Prepaid Sim wie lange gültig sind und wo man besonders lange Laufzeiten findet.

Ist es rechtens, wenn der Anbieter die Prepaid Sim kündigt?

Aufladezwang bedeutet in diesem Zusammenhang, dass fast alle Prepaid Karte regelmäßig und in bestimmten Intervallen aufgeladen werden müssen, sonst kündigt der Anbieter. Wer die Simkarte also längerfristig nutzen will, ist gezwungen, sie regelmäßig aufzuladen, Angebote, die nicht verfallen, gibt es selten.

Die Aktivitätszeitfenster für die Simkarten sind dabei recht unterschiedlich. Es gibt Intervalle von 6 Monaten, einem Jahr oder auch etwas länger. Das Problem dabei: oft werden diese Phasen nur sehr schlecht kommuniziert und man findet sie nur sehr versteckt in den Foren des jeweiligen Anbieters, in den Tiefen der AGB oder auch in den FAQ. Bei Congstar ist der Zeitraum beispielsweise 15 Monate. Im Forum erklärt ein Mitarbeiter dazu:

Bei congstar Prepaid-Tarifen findet alle 15 Monate eine sogenannte „Inaktivitätsprüfung“ statt, um ggf. inaktive Rufnummern aufkündigen und später neu vergeben zu können. Durch eine einfache Guthabenaufladung kann dieser direkt widersprochen worden. Um dieser automatischen Kündigung zu widersprechen, müsste dein Kumpel einfach innerhalb des in der E-Mail angegebenen Zeitraums eine Guthabenaufladung über mindestens 15€ durchführen.

Konkret setzen viele Anbieter damit eine Laufzeit für Prepaid Sim Karten – werden sie nicht rechtzeitig auflädt, muss damit rechnen, dass der Anbieter kündigt. Daher gibt es praktisch gesehen auch kaum noch Prepaid Tarife ohne Laufzeit. Bei einem Wechsel des Prepaid Anbieter sollte man daher auch beachten, dass danach eventuell öfter aufgeladen werden muss (oder umgekehrt).

Diese Fristen für die Gültigkeit haben die Anbieter

Die kürzesten Laufzeiten bei den Prepaid Tarifen findet man aktuell im O2 Netz. Beispielsweise bei der O2 Freikarte muss man recht oft aufladen, damit die Sim nicht abgeschaltet wird.

Die Gültigkeit von verschiedenen Anbietern im Überblick:

  • MagentaMobil Prepaid (Telekom): Die Telekom kündigt inaktive Simkarten nach etwa 23 bis 24 Monaten ohne Aufladung. im Vorfeld gibt es allerdings eine ganze Reihe von Ankündigungen. Diese sollte man ernst nehmen und die Sim aufladen, wenn man eine Kündigung verhindern möchte.
  • Vodafone Callya: Die Callya Sim können durch eine Aufladung von 25 Euro mindestens 15 Monate aktiv gehalten werden. Lädt man weniger Guthaben auf, ist die Gültigkeit etwas geringer. Dazu kann man die Callya Prepaid Sim aktiv halten, wenn mindestens einmal in 90 Tagen eine kostenpflichtige Verbindung aufgebaut wird.
  • O2 Prepaid: Bei O2 kann man die restliche Gültigkeit der Simkarten über die *102# abrufen. In der Regel ist die Sim 6 Monate gültig und jede Aufladung verlängert die Gültigkeit um weitere 6 Monate. Es reicht dabei ein Cent als Aufladebetrag um weitere 6 Monate frei zu schalten.
  • ALDI Talk Prepaid: Bei den ALDI Prepaid Sim kann die Gültigkeit auf bis zu 24 Monate verlängert werden. Dafür müssen allerdings 30 Euro Guthaben aufgeladen werden. Für 15 Euro gibt es immerhin 12 Monate Gültigkeit. Mehr dazu: ALDI Talk Gültigkeit
  • Congstar Prepaid: Congstar bietet im Prepaid Bereich eine Gültigkeit der Simkarten von 15 Monaten an. Es reicht also eine Aufladung innerhalb von 15 Monaten um die Simkarten aktiv zu halten.
  • LIDL Connect Sim: Die LIDL Prepaid Tarife im Vodafone Handy-Netz sind nach jeder Aufladung 12 Monaten nutzbar. Danach werden sie für einen Monat inaktiv geschaltet und danach werden die Prepaid Handykarten deaktiviert. Jede Aufladung startet die 12 Monate Zeitfenster dabei neu.
  • EDEKA Smart: Die Prepaid Tarife von EDEKA Smart können nach jeder Aufladung 15 Monate genutzt werden. In den FAQ schreibt dazu Unternehmen dazu: „Ihre EDEKA smart SIM-Karte wird von Seiten der Telekom Deutschland GmbH gekündigt, wenn Sie Ihre Karte innerhalb 15 Monaten oder mehr nicht aufgeladen haben. Wir empfehlen, Ihr Guthaben alle 12 Monate aufzuladen, um eine ungewollte Kündigung zu vermeiden.“

Andere Anbieter bewegen sich mit ihren Laufzeiten in diesem Bereich, teilweise orientieren sich die Marken in den Netzen an den jeweiligen originalen Tarifen (beispielsweise im Vodafone Netz). Dennoch sollte man auf jeden Fall Infos einholen, wie lange man die eigene Prepaid Sim nutzen kann – nicht dass die Karte inaktiv ist und gekündigt wurden, obwohl man sie gerade brauchten würde.

Es gibt allerdings durchaus auch einige Prepaid Tarife ohne Aufladezwang. Allerdings sind diese Angebote eher selten.

Wie lange sind Prepaid Karten ohne Aufladung gültig Vodafone

Guthaben darf dennoch nicht verfallen

Auch wenn eine Prepaid Karte nicht mehr gültig ist, kann der Anbieter dennoch nicht einfach das Prepaid Guthaben auf der Handykarte verfallen lassen. Mittlerweile gibt es eine ganze Reihe von Urteile zum Thema Prepaid Guthaben und dessen Verfall.

Die gute Nachricht gleich am Anfang: Die Gerichte haben in dieser Frage immer sehr verbraucherfreundlich entschieden und es ist daher schon seit 2006 verboten, Prepaid Guthaben ersatzlos verfallen zu lassen. So entschied beispielsweise das Landgericht Düsseldorf (AZ 12 O 458/05) bereits 2006, dass Klauseln in den AGB, die einen Verfall des Guthabens vorsehen, nicht gültig sein, weil sie „gegen wesentliche Grundgedanken der Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches“ verstoßen. In den Leitsätzen zu diesem Urteil heißt es recht deutlich:

Der mögliche Verfall eines Prepaid-Guthabens führt indirekt zu einer Mindestumsatzverpflichtung, die der Verbraucher angesichts der Werbung für das Produkt (hier: „ohne Vertragsbindung“, „kein monatlicher Basispreis“, „keine Mindestlaufzeit“, „einfach aufladen und abtelefonieren bei voller Kostenkontrolle“) gerade meint umgehen zu können. Dieser Umstand führt zu einer deutlichen Verschiebung der Verhältnisse zwischen Leistung und Gegenleistung; umso mehr als der verfallende Betrag nicht in der Höhe begrenzt ist und durchaus eine Höhe von deutlich über 100 EUR erreichen kann.

Geklagt hatte in diesem Fall der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen Vodafone, das Urteil war aber auch ein Signal an alle anderen Prepaid-Anbieter und daher finden sich solche Klauseln mittlerweile nicht mehr in den AGB.

Ein noch weiter gehendes Urteil in diesem Bereich gibt es vom Oberlandesgericht Schleswig (2 U 2/11). Dort wird nicht nur die Auszahlung des Guthaben bei Beendigung eines Vertrages als legitimier Anspruch des Kunden gesehen, sondern auch verboten, dafür zusätzliche Gebühren zu erheben. Eine Guthaben-Auszahlung sein keine eigene Leistung des Anbieters, sondern Teil der Abrechnung und dafür zusätzliche Gebühren zu verlangen würden Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligten. Im Urteil dazu heißt es:

Die Auszahlung eines Restguthabens nach Beendigung des Vertrages ist indes keine echte Leistung, für die die Beklagte durch Allgemeine Geschäftsbedingungen ein Entgelt verlangen darf. Die Beklagte hat sich nicht lediglich rechtsgeschäftlich in Ziffer 4.9 Satz 1 ihrer Prepaid-​Bedingungen zur Auszahlung bereit erklärt, sondern wäre dazu ohnehin verpflichtet.

Die rechtliche Lage ist damit sehr verbraucherfreundlich und rechtlich weitgehend geklärt. Aufgeladenes Guthaben im Prepaid Bereich darf nicht einfach so verfallen oder gelöscht werden sondern muss im Zweifelsfall wieder ausgezahlt werden. Gebühren für diese Auszahlung dürfen nicht erhoben werden.