Wie lange muss man als geimpfter in quarantäne

"Quarantäne" und "Isolation" werden oft gleichbedeutend benutzt. Beide Maßnahmen sollen weitere Ansteckungen verhindern. Sie unterscheiden sich nur in einer Weise maßgeblich: Müssen sich nachweislich Infizierte absondern, spricht man von "Isolation" – geht es um Verdachtspersonen, also etwa enge Kontaktpersonen, heißt es "Quarantäne".

Das entscheidet im Einzelfall das zuständige Gesundheitsamt.

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Am Freitag haben Bund und Länder beschlossen, die Quarantäne für Kontaktpersonen und die Isolierung Infizierter zu verkürzen und zu vereinfachen. Bisher galt für Kontaktpersonen einer mit der Omikron-Virusvariante infizierten Person eine strikte Quarantäne von 14 Tagen, die nicht durch einen negativen Test vorzeitig beendet werden konnte. Jetzt gelten folgende Regelungen:

Lesen Sie dazu auch

  • Kontaktpersonen, die einen vollständigen Impfschutz durch die Auffrischungsimpfung vorweisen, sind von der Quarantäne ausgenommen.
  • Dies gilt auch für vergleichbare Gruppen (frisch Geimpfte und Genesene etc.).
  • Für alle Übrigen enden Isolation bzw. Quarantäne in der Regel nach zehn Tagen. Sie können sich nach einer nachgewiesenen Infektion oder als Kontaktperson nach sieben Tagen durch einen PCR- oder zertifizierten Antigen-Schnelltest „freitesten“ (mit Nachweis).

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Um die vulnerablen Personen in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe zu schützen, kann die Isolation für die Beschäftigten nach erfolgter Infektion nach sieben Tagen nur durch einen obligatorischen PCR-Test mit negativem Ergebnis beendet und der Dienst wiederaufgenommen werden, wenn die Betroffenen zuvor 48 Stunden symptomfrei waren.

Was gilt für Schülerinnen und Schüler?

Für Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in den Angeboten der Kinderbetreuung kann die Quarantäne als Kontaktperson bereits nach fünf Tagen durch einen PCR- oder Antigenschnelltest beendet werden, da sie in serielle Teststrategien eingebunden sind. Ausnahmen von der Quarantäne sind möglich bei bestehendem hohen Schutzniveau (etwa tägliche Testungen, Maskenpflicht etc.).

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Wie läuft die Quarantäne zu Hause ab?

Die Quarantäne oder Isolation muss in einem abgrenzbaren Teil eines Gebäudes verbracht werden. Dieser darf während der gesamten Dauer nicht verlassen werden. Einzige Ausnahmen: der eigene Garten, die Terrasse oder ein Balkon darf alleine betreten werden, sofern er nicht gemeinschaftlich genutzt wird. Auch für einen angeordneten Corona-Test oder zum Freitesten dürfen Personen in Quarantäne oder Isolation die Wohnung verlassen. Die betroffene Person muss sich so gut es geht von anderen Haushaltsmitgliedern fernhalten. Auch Kontakte zu Außenstehenden wie Paketbotinnen und -boten ist verboten.

Gelten für Kinder bei der Quarantäne besondere Regeln?

Besonders schwierig ist die Quarantäne für Kinder. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) betont, Kinder, die unter Quarantäne stehen, bräuchten die Fürsorge und Zuwendung ihrer Eltern oder anderer familiärer Bezugspersonen. Nicht immer könnten beispielsweise die Abstandsregeln konsequent umgesetzt werden. "Es sollte versucht werden, die Hygieneregeln so gut es geht einzuhalten und individuelle Lösungen für die Situation zu finden. Es ist wichtig, dass die Maßnahmen kindgerecht und lebensnah sind."

Muss ich nach der Einreise aus einem Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet in Quarantäne?

In Deutschland gilt bundesweit eine zehntägige Quarantänepflicht nach der Einreise aus Hochrisikogebieten und Virusvariantengebieten. Ausnahmen gelten für folgende Personen:

  • für Grenzpendler
  • Personen, die das Virusvariantengebiet oder Hochrisikogebiet ohne Zwischenhalt durchquert haben.

  • Personen, die Deutschland nur durchreisen und auf schnellstem Wege verlassen.

Nach Aufenthalten in Hochrisikogebieten kann die Quarantäne beendet werden, wenn ein Impf- oder Genesennachweis vorgelegt wird. Nach fünf Tagen kann die Quarantäne auch mit einem negativen Testnachweis beendet werden. Kinder unter sechs Jahren müssen nur fünf statt zehn Tage in Quarantäne.

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Wer bereits gegen COVID-19 geimpft ist, muss nach Kontakt mit einem SARS-CoV-2-Infizierten nicht in Quarantäne, sofern folgende Voraussetzungen gegeben sind:

  • Die Corona-Schutzimpfung ist vollständig abgeschlossen (Erst- und Zweitimpfung) und liegt mindestens 15 Tage zurück: Bis zum 14. Tag nach Exposition zu dem SARS-CoV-2-Fall sollte ein Selbstmonitoring (Körpertemperatur, Symptome) erfolgen.
  • Die Corona-Schutzimpfung ist noch nicht vollständig abgeschlossen (bislang nur Erstimpfung), aber die Person gilt nach einer PCR-bestätigten und symptomatischen COVID-19-Erkrankung als „genesen“.

Für Ihre Arbeit in der Praxis bedeutet das: Wenn beispielsweise einer Ihrer Mitarbeitenden als enge Kontaktperson identifiziert wurde, aber bereits vollständig geimpft ist oder nach einer COVID-19-Erkrankung genesen ist und auch bereits eine erste Impfstoffdosis erhalten hat, dann sieht das Gesundheitsamt von Quarantänemaßnahmen ab. Voraussetzung ist, dass die Person keine COVID-19-typischen Symptome aufweist.Bereits geimpftes Personal muss selbstverständlich weiterhin alle Hygiene- und Schutzmaßnahmen einhalten, um Übertragungen zu verhindern.

Ausgenommen von den flexibilisierten Quarantäneregelungen für Geimpfte bzw. Genesene mit einer Impfstoffdosis sind:

  • geimpfte Patienten in medizinischen Einrichtungen (für die Dauer des Krankenhausaufenthalts)
  • geimpfte Bewohner von stationären Pflegeeinrichtungen

Dadurch sollen Ungeimpfte vor dem Restrisiko einer Weitergabe der Infektion geschützt werden. Denn dieses Restrisiko ist zum Beispiel zwischen Zimmernachbarn im Krankenhaus größer als bei geimpftem medizinischem Personal, das sich weiterhin an die strengen Hygienemaßnahmen im Krankenhaus halten muss.

Bei Symptomen sofort Selbstisolierung

Entwickelt eine Kontaktperson trotz vorausgegangener Impfung Symptome, so muss sie sich unverzüglich in Selbstisolierung begeben und eine zeitnahe Testung veranlassen. Wird eine geimpfte Kontaktperson eines bestätigten COVID-19-Falles positiv auf Corona getestet, sollten alle Maßnahmen ergriffen werden wie bei sonstigen Fällen unter Personal (inklusive Isolation von mindestens 14 Tagen ab letztem Kontakt zum Primärfall).

Keine Verkürzung der Quarantäne bei Personalmangel mehr möglich

Mit der Möglichkeit der Impfung entfällt auch die bisherige Regelung, dass Kontaktpersonen unter medizinischem und/oder pflegendem Personal ihre Tätigkeit vorzeitig wiederaufnehmen können, wenn ein relevanter Personalmangel in der Praxis/Einrichtung besteht. Bisher war es beispielsweise möglich, dass in Quarantäne befindliches Praxispersonal bei nachgewiesenem Personalmangel unter bestimmten Voraussetzungen die vorgeschriebene Absonderungszeit von mindestens 14 Tagen auf sieben Tage verkürzen konnte. Die Quarantäne kann nun nicht mehr verkürzt werden.

Weitere Informationen:

Wie lange muss man als geimpfter in quarantäne
Empfehlungen des RKI zu Hygienemaßnahmen im Rahmen der Behandlung und Pflege von Patienten mit einer Infektion durch SARS-CoV-2

Wie lange muss man als geimpfter in quarantäne
Organisatorische und personelle Maßnahmen für Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie Alten- und Pflegeeinrichtungen während der COVID-19-Pandemie

Wie lange muss man als geimpfter in quarantäne
KVNO Praxisinfo | Themen: Tests bei Kita-Personal, Corona-Impfindex, Definition Kontaktpersonen, Quarantäneregelung (PDF)

22. April 2022 um 14:56 Uhr

Wie lange muss man als geimpfter in quarantäne

Auf die Labore kommt noch mehr Arbeit zu (Symbolfoto). Foto: dpa/Uwe Anspach

Düsseldorf Die Omikron-Welle rollt durch Nordrhein-Westfalen. Im Gespräch waren Lockerungen der Quarantäne- und Isolationsregeln. Bayern schreitet jetzt voran.

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Die Coronawelle rollt durch das Land, jeden Tag infizieren sich alleine in NRW Zehntausende, wenn auch viele einen milden Verlauf haben. Andere müssen als Kontaktpersonen in Quarantäne. Daher gab es die Überlegung von Bund und Ländern, die Regeln für Isolation und Quarantäne zu lockern. Die Dauer soll auf fünf Tage verkürzt werden, wie das Bundesgesundheitsministerium und das Robert-Koch-Instituts (RKI) vorschlugen. Auch gab es die Idee, die Quarantäne komplettt abzuschaffen und auf Freiwilligkeit zu setzen. Das hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) jedoch gekippt. Noch ist es nichts Neues beschlossen worden. Ab dem 1. Mai könnte aber in NRW die Quarantäne auf fünf Tage verkürzt werden. Bayern schreitet bereits voran und minimiert die Quarantäne ab Mittwoch auf fünf Tage.

Das ist geplant für Infizierte:

Wer infiziert ist, soll sich in häusliche Isolation begeben - aber nur noch für fünf Tage. Nach fünf Tagen sollen die Betroffenen Tests oder Selbsttests machen. Zudem soll keine strenge Isolierung mehr vorgegeben werden, stattdessen soll man freiwillig Kontakte reduzieren. Eine formelle Anordnung des Gesundheitsamtes soll es nicht mehr geben. Schon jetzt entfällt diese oft, weil die Ämter überlastet sind.

Das ist geplant für Kontaktpersonen:

Die Quarantäne für Kontaktpersonen soll künftig nur noch fünf Tage dauern und muss nicht mehr eine „strenge Quarantäne“ sein. Empfohlen werden soll, freiwillig Kontakte zu reduzieren und sich täglich zu testen.

Das ist geplant für Gesundheitswesen und Pflege:

Für Beschäftigte in diesen Bereichen soll ebenfalls die Fünf-Tage-Regel gelten. Damit die Mitarbeiter in Kliniken und Pflegeheimen eine Isolierung beenden können, müssen sie 48 Stunden zuvor ohne Symptome sein. Zudem sollen sie einen negativen Test vorlegen, der frühestens am fünften Tag abgenommen werden kann.

Bislang und noch gelten aber diese Regeln:

Welche Quarantäne-Regel gilt in NRW?

Menschen, die an Covid-19 erkrankt sind, müssen sich in häusliche Quarantäne begeben. Auch Personen, die Kontakt zu infizierten oder möglicherweise infizierten Personen hatten, sollen sich im Regelfall in häusliche Quarantäne begeben. Es gibt allerdings Ausnahmen.

Wann muss man sich in Quarantäne begeben?

Sofort in Quarantäne begeben muss sich:

  • wer ein positives Ergebnis bei einem PCR- oder Coronaschnelltest hat
  • wer auf ein PCR-Testergebnis (ohne vorherigen positiven Schnelltest) wartet und Symptome hat
  • wer nicht quarantänebefreit ist und mit einer Person mit positivem PCR- oder Schnelltest in einem Haushalt lebt

Wie lange müssen Infizierte in Quarantäne?

Die Isolierung für alle Infizierten dauert zehn volle Tage ab dem Tag des erstmaligen Auftretens von Symptomen oder ab dem Tag des ersten positiven PCR- oder Schnelltests. Nach den zehn Tagen ist kein abschließender Test notwendig. Bei der Berechnung zählt der erste volle Tag der Isolation als Tag eins der Quarantäne, der Tag der Testung oder Symptombeginns bzw. der Tag des letzten Kontakts bei Kontaktpersonen wird nicht mitgerechnet.

Was gilt für Geboosterte?

Kontaktpersonen, die geboostert sind, müssen gar nicht mehr in Quarantäne. Das gilt auch für Bürger, die eine oder zwei Impfungen und eine Infektion hatten, wobei die Reihenfolge unerheblich ist. Die Befreiung von der Quarantäne gilt auch für frisch Geimpfte oder frisch Genesene – konkret: für Bürger, deren zweite Impfung oder Infektion nicht länger als drei Monate zurückliegt. Die Befreiung von der Quarantäne gilt für Bürger, die mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson geimpft wurden, nur, wenn sie zusätzlich zwei Mal geimpft wurden.

Welche Quarantäne-Regeln gelten für Kinder?

Für Kinder in Schulen und Kitas kann die Quarantänezeit durch einen frühestens am fünften Tag vorgenommenen negativen Test beendet werden. Ein offizieller Schnelltest reicht dafür aus.

Welche Regeln gelten für Beschäftigte in Kliniken und Heimen?

Beschäftigte in Kliniken, Pflegeheimen und der Eingliederungshilfe müssen zusätzlich zu den allgemeinen Quarantäne-Regeln einen negativen PCR-Test vorweisen und mindestens 48 Stunden symptomfrei sein, wenn sie den Dienst wieder aufnehmen wollen.

Wie können Infizierte die Isolation verkürzen?

Die Isolation von Infizierten kann durch einen frühestens am siebten Tag vorgenommenen negativen Test beendet werden, wenn zuvor für 48 Stunden keine Symptome aufgetreten sind. Ein offizieller Schnelltest reicht dafür aus, es muss kein PCR-Test sein.

Wie lange müssen Haushaltsangehörige in Quarantäne?

Die Quarantäne für Haushaltsangehörige dauert zehn volle Tage – gerechnet ab Symptombeginn oder dem Tag des ersten positiven Testergebnisses der infizierten Person.

Welche Ausnahmen gelten von der Quarantänepflicht für Haushaltsangehörige?

Die Ausnahmen von der Quarantänepflicht für Haushaltsangehörige umfassen neben Geboosterten:

  • Genesene, die zusätzlich einmal geimpft sind, unmittelbar nach der Impfung
  • einfach Geimpfte, die nachfolgend eine Infektion überstanden haben
  • „Frisch“ Genesene (mehr als 28, aber höchstens 90 Tage nach PCR-Test)
  • „Frisch“ vollständig Geimpfte (zweite Impfung mehr als 14, aber höchstens 90 Tage her)
  • Menschen, die nach einem positiven Antikörpertest eine Impfung erhalten haben (nur für 90 Tage nach Impfung)