Laut Gesetz muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach drei Tagen Abwesenheit vorliegen, also am vierten Tag nach Beginn der Erkrankung. Außerdem darf ein Arbeitgeber die Bescheinigung auch früher verlangen, wenn das im Arbeits- oder Tarifvertrag so geregelt ist.
Manchmal kann es jedoch vorkommen, dass man es nicht direkt schafft, zum Arzt zu gehen. Zum Beispiel, weil man sich zu schlecht fühlt, um eine Arztpraxis aufzusuchen.
Rückwirkende Krankschreibung in Ausnahmefällen erlaubt
Ein Arzt hat die Befugnis, Sie rückwirkend krankzuschreiben, wenn Sie eindeutig nachvollziehbar darlegen können, dass Sie bereits an den vergangenen Tagen nicht arbeitsfähig waren. Es handelt sich dabei um eine Ermessensentscheidung des behandelnden Arztes.
Dieser Ausnahmefall ist für maximal drei Tage im Nachhinein möglich. Dabei werden Samstage und Feiertage eingerechnet. Ein persönlicher Besuch in der Arztpraxis ist zudem notwendig.
Geregelt wird das in Paragraph 5 der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie (AU-RL). Konkret steht dort: "Eine Rückdatierung des Beginns der Arbeitsunfähigkeit auf einen vor dem Behandlungsbeginn liegenden Tag ist ebenso wie eine rückwirkende Bescheinigung über das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit nur ausnahmsweise und nur nach gewissenhafter Prüfung und in der Regel nur bis zu drei Tagen zulässig."
Nicht nur der Arbeitgeber benötigt anschließend ein Exemplar des Attests, sondern auch die Krankenkasse. Hierzu bleiben sieben Tage Zeit.
Alternativen zum Arztbesuch
Statt auf eine rückwirkende Krankschreibung zu hoffen, kann sich bis zum 31. Dezember 2021 auch telefonisch krank schreiben lassen - bei leichten Atemwegserkrankungen und für bis zu sieben Kalendertage. Diese Ausnahmeregelung wurde wegen Corona eingeführt und im September nochmals verlängert
Der Arzt muss den Patienten dafür am Telefon ausführlich befragen. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhält der Kranke dann per Post.
Daneben gibt es auch die Option eines Hausbesuchs. Ärzte sind dazu verpflichtet, Hausbesuche durchzuführen, wenn der Patient aus gesundheitlichen Gründen nicht zu ihnen kommen kann. Ablehnen darf ein Arzt nur in Ausnahmefällen.
Sollten Sie versäumt haben, sich rechtzeitig eine Krankschreibung ausstellen zu lassen und keine rückwirkende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von Ihrem Arzt erhalten, hat der Arbeitgeber das Recht, Ihre Gehaltszahlung auszusetzen, Sie abzumahnen oder Ihnen zu kündigen. Wichtig ist in diesem Fall eine Entschuldigung und Erklärung des Arbeitnehmers.
Folgebescheinigung nicht ausgeschlossen
Es gilt zu beachten, dass bei länger anhaltender Krankheit trotzdem wieder ein Arzt aufgesucht werden muss. Eine Folgebescheinigung ist bei einer rückwirkenden Krankschreibung also keineswegs ausgeschlossen.
Dieser Artikel vom 30. August wurde am 16. September aktualisiert. Sind Sie erkrankt und können deshalb nicht am Arbeitsplatz erscheinen, müssen Sie sich krankschreiben lassen. Eine rückwirkende Krankschreibung ist zwar nicht die Regel, kann jedoch in Ausnahmefällen ebenfalls ausgestellt werden. Wir erklären Ihnen, wann eine rückwirkende Krankschreibung möglich und sinnvoll ist. Arbeitnehmer haben nach § 3 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EntgFG) bei Krankheit sechs Wochen lang Anspruch auf das volle Gehalt. Dazu benötigen Sie jedoch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt. Laut Gesetz muss die Bescheinigung erst nach drei Tagen Abwesenheit vorliegen, also am vierten Tag. Im Arbeitsvertrag kann jedoch eine abweichende Regelung getroffen werden. Haben Sie die Frist verpasst oder haben Sie es nicht geschafft, zum Arzt zu gehen, können Sie sich in Ausnahmefällen auch rückwirkend krankschreiben lassen:
Rückwirkende Krankschreibung Auf der nächsten Seite erklären wir Ihnen, was Sie tun können, wenn Sie Ihre Krankschreibung verloren haben. Vorsicht Aktualisiert: 29.10.18 - 12:22 © Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa Am ersten Tag von Grippe & Co. gehen die meisten Arbeitnehmer noch nicht zum Arzt. Doch wie viele Tage kann der Arzt die Krankschreibung überhaupt rückdatieren? Schüttelfrost, Fieber und Gliederschmerzen: Mit diesen Symptomen müssen sich Grippegeplagte oft am ersten Krankheitstag herumschlagen. An Arbeit ist in diesem Fall natürlich nicht zu denken. Und auch ein Arztbesuch erscheint am ersten Krankheitstag oft unmöglich - auch bei anderen Krankheiten. Krankschreibung: So lange schreibt der Arzt Sie rückwirkend krankArbeitnehmer, die nicht verpflichtet sind, schon am ersten Tag eine Krankmeldung beim Arbeitgeber vorzulegen, belassen es deshalb meist bei der ordnungsgemäßen Krankmeldung vor Arbeitsbeginn und verschieben den Arztbesuch auf einen anderen Tag. Laut §5 Entgeldfortzahlungsgesetz (EntgFG) muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ohnehin erst nach dem dritten Krankheitstag dem Unternehmen vorliegen (Ausnahme: anderslautende Vereinbarungen). Doch wie lange kann der Arzt einen Arbeitnehmer überhaupt rückwirkend krankschreiben und die AU rückdatieren? Laut der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien (AU-RL) der deutschen Krankenkassen sollen Ärzte Arbeitnehmer eigentlich gar nicht rückwirkend krankschreiben, um einen Missbrauch des Systems zu verhindern. Grundsätzlich ist eine Rückdatierung der Krankschreibung jedoch in Ausnahmefällen möglich. Der Arzt muss auf jeden Fall gewissenhaft prüfen, ob der Patient auch schon am vorherigen Tag oder sogar noch länger davor krankgewesen sein kann. Deshalb kann Sie der Arzt maximal bis zu drei Tage rückwirkend krankschreiben. Lesen Sie auch: Krankschreibung: Drei Irrtümer, die leider immer noch kursieren. Und: So bekommen Sie ganz sicher eine Krankschreibung, sagt Experte. Wollen Sie über aktuelle Karriere-News auf dem Laufenden bleiben? Dann folgen Sie unserer Branchenseite auf dem Karriereportal Xing. Von Andrea Stettner Überraschend: Diese fünf Berufe machen krank© dpa © dpa © dpa © dpa © dpa © dpa |