Lena Höppner | 14.02.2022 Show
Ab dem 01. Februar 2022 gelten neue Gültigkeitszeiträume für die Genesenen- und Impfzertifikate. image.originalResource.properties.copyright
Für ungeimpfte SARS-CoV-2 Erkrankte verkürzt sich die Gültigkeit des Genesenen-Zertifikates: Der Genesenen-Status tritt ab den 28. Tag nach dem PCR-Test in Kraft. Nach dem 90. Tag erlischt der Genesenen-Status und eine Impfung ist nötig. Für den Nachweis einer Infektion ist ein positiver PCR-Test nötig. Bei vollständig Geimpften beträgt die Gültigkeit der Zertifikate genau 270 Tage – in etwa neun Monate. Die Nachweise sind gültig 14 Tage nach dem Erhalt einer vollständigen Impfserie. Auch für Johnson & Johnson sind nun zwei Impfungen für einen vollständigen Impfschutz nötig. Hier empfiehlt die STIKO eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff nach vier Wochen. Für die Auffrischungsimpfung, auch Booster genannt, ist die Datenlage hinsichtlich des Impfschutzes noch nicht ausreichend, um eine Aussage über die Gültigkeit der Nachweise treffen zu können.
Wichtig: Die ausgestellten Genesenenzertifikate haben alle eine Gültigkeit von 180 Tagen - unabhängig davon, ob der Betroffene geimpft oder nicht geimpft ist. In Deutschland ist die Gültigkeit bei Nicht-Geimpften dennoch auf 90 Tage beschränkt, europaweit sind sie 180 Tage gültig. Quellen:
Wer sich gegen das Coronavirus impfen lässt, ist erst einmal gut geschützt. Doch der Impfschutz lässt nach – und läuft daher ab. Berlin.
Millionen Menschen wurden in Deutschland innerhalb des letzten Jahres gegen Corona geimpft. Die ersten Impfungen erfolgten bereits Ende Dezember 2020 – und liegen damit bereits einige Zeit zurück. Viele Menschen fragen sich deshalb: Wie lange bleibt die Corona-Impfung gültig? Corona-Impfung: Einschränkungen gelten oft nicht für GeimpfteDenn dank dieser sind Geimpfte von einigen Corona-Beschränkungen ausgenommen: Überall dort, wo die 3G-Regel gilt, erhalten vollständig geimpfte Personen auch ohne Corona-Test zutritt. Greift die 2G-Regel, haben sogar nur Geimpfte und Genesene zutritt. Außerdem gibt es für sie Erleichterungen bei Reisen und im Fall eines Risikokontakts müssen sie nicht in Quarantäne. Lesen Sie auch: Corona-Impfung – Wie begründet ist die Angst vor Langzeitfolgen? Um diese Ausnahmen nutzen zu können, muss in vielen Fällen ein Nachweis über den Impfstatus vorgelegt werden. Als vollständig geimpft gelten Personen zwei Wochen nach ihrer zweiten Impfung beziehungsweise nach der ersten Impfung bei Johnson und Johnson. Allerdings ist es potenziell auch denkbar, dass dieser Impfschutz endet. So lange ist die Corona-Impfung gültigGrundlage dafür ist die Frage, wie lange die Impfung vor einer Infektion mit dem Coronavirus schützt. Endgültige Erkenntnisse gibt es diesbezüglich bisher noch nicht. Allerdings wird bestimmten Personengruppen bereits jetzt zu einer Auffrischungsimpfung geraten. Es scheint naheliegend, dass auf Dauer noch mehr Menschen oder gar alle Geimpften den sogenannten Booster brauchen, um weiter als geschützt zu gelten. Mit Blick auf die Gültigkeit des digitalen Impfzertifikats, dass etwa über die Corona-Warn-App erstellt werden kann, schreibt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung von einer vorläufigen Gültigkeitsdauer von 12 Monaten. Je nach beobachteter Wirkungsdauer der Corona-Impfung solle dieser Zeitraum aber angepasst werden. Doch was ist, wenn man eine Auffrischungsimpfung erhält? "Die Gültigkeitsdauer von europäischen (EU)-Impfzertifikaten bleibt von dem Angebot einer Booster-Impfung derzeit unberührt", schreibt das Bundesgesundheitsministerium online. Heißt: Nach einem Jahr gilt man laut digitalem Impfzertifikat als ungeimpft. Ob einzelne Länder eine Auffrischung als Verlängerung anerkennen, bleibt ihnen überlassen. In Deutschland ist noch nicht geklärt, ob der Status als "geimpft" irgendwann endet. Zwar könnte das digitale Impfzertifikat irgendwann nicht mehr ausreichen – die Impfung könnte man dann aber durch das gelbe Impfheft nachweisen. Österreich erkennt dagegen bereits jetzt nur noch Impfungen an, die nicht länger als 360 Tage zurückliegen. (nfz)
Stand: 14.04.2022, 11:21 Uhr Wir beantworten Ihre Fragen zur Corona-Impfung. Hier: Wie lange sind der digitale Impfpass und der Nachweis für Genesene gültig?
Wie lange der Impfpass und der Genesenen-Nachweis gültig sind, hängt davon ab, wo sie zum Einsatz kommen. Unterschieden wird zwischen Reisen in der Europäischen Union und der Gültigkeit innerhalb Deutschlands. So lange ist der Impfpass gültig:Der digitale Impfpass, der unter anderem auch als Covid-Zertifikat oder als digitales Impfzertifikat bezeichnet wird, hat bei Reisen in der EU seit 1. Februar nur noch eine Gültigkeitsdauer von 270 Tagen, also etwa neun Monaten. Zuvor waren es zwölf Monate. Mit einer Booster-Impfung verlängert sich die Gültigkeit auf vorerst unbestimmte Zeit. Diese EU-Regelung ist für alle Mitgliedstaaten verpflichtend, wie die EU-Kommission dem WDR bestätigte. Innerhalb Deutschlands gibt es keine feste Gültigkeitsdauer der Impfung. So lange gilt der Genesenen-Status:Die EU-Staaten (Rat der EU) haben sich am 25. Januar auf eine gemeinsame Empfehlung zum Genesenen-Status geeinigt. Bei der Einreise in einen EU-Staat soll dieser bis zu sechs Monate nach dem ersten Positiv-Test gültig sein. Zwei Smartphones: Mit dem einen wird ein Covid-Zertifikat auf dem anderen gescannt. | Bildquelle: dpa/Robert MichaelIn Deutschland gelten die sechs Monate nur für Genesene, die vor oder nach ihrer Infektion geimpft wurden. Für Ungeimpfte ist der Genesenen-Status hingegen nur bis zu drei Monate nach dem ersten Positiv-PCR-Test gültig. Auch innerhalb Deutschlands gilt diese eingeschränkte Regelung für Ungeimpfte. Genau lautet sie: Der erste positive PCR-Test muss mindestens 28 Tage und darf höchstens 90 Tage zurückliegen, so das Infektionsschutzgesetz. De facto gilt man also nur im zweiten und dritten Monat nach der Infektion als genesen.
Weitere Informationen:(Zurück) zur Übersicht:
|