Wie lange ist die quarantäne für geimpfte

Wie lange ist die quarantäne für geimpfte

Zum 13. April müssen Corona-Infizierte in Bayern nur noch für fünf Tage in Isolation - diese fünf Tage sind aber verpflichtend und nicht freiwillig. Das teilte laut Deutscher Presse-Agentur (dpa/lby) Gesundheitsminister Klaus Holetschek am 12. April mit. Ein anschließendes Freitesten sei dann nach den fünf Tagen nicht mehr notwendig, so der bayerische Gesundheitsminister weiter. Jedoch muss die betroffene Person mindestens 48 Stunden symptomfrei sein, um die Isolation zu beenden.

Weist eine infizierte Person weiterhin Symptome auf, muss sie in Isolation bleiben, bis sie mindestens 48 Stunden ohne Symptome ist. Maximal zehn Tage Isolation sind dann vorgesehen - nicht länger.

Der bayerische Gesundheitsminister empfiehlt jedoch nach Isolationsende noch einige Zeit Maske zu tragen und Kontakte zu reduzieren. Ebenfalls bittet er darum, dass Infizierte weiterhin ihre engen Kontaktpersonen über die Infektion informieren.

Beschäftigte in sogenannten vulnerablen Einrichtungen, wie Krankenhäusern oder Pflegeheimen, können laut Holetschek nach dem Ende der Isolation erst dann wieder arbeiten, wenn ein negatives Testergebnis vorgelegt wird, entweder ein negativer Antigentest oder ein PCR-Test mit einem Ct-Wert über 30.

Die Quarantäne für enge Kontaktpersonen, egal ob geimpft, ungeimpft oder geboostert, entfällt zum 13.April endgültig.

Enge Kontakte werden dennoch darum gebeten ihre Kontakte zu reduzieren, wenn möglich im Home-Office zu arbeiten und sich freiwillig fünf Tage lang selbst zu testen, so Klaus Holetschek am 12. April.

Für wen die Auffrischungsimpfung jetzt empfohlen wird und wie man einen Termin bekommt, lesen Sie hier: Dritte Impfung. Auch interessant: Wann tritt die Schutzwirkung der Boosterimpfung ein - ab wann wirkt Booster.

Sowohl während der Quarantäne als auch während der Isolierung darf kein Kontakt zu anderen Personen stattfinden, so dass niemand einem Ansteckungsrisiko durch eine bestätigte oder möglicherweise bestehende Corona-Infektion ausgesetzt wird. Beides – Quarantäne und Isolierung – sind wichtige Instrumente, um der Verbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken. Über die konkrete Ausgestaltung der Maßnahmen entscheiden die Länder mit Blick auf das regionale Infektionsgeschehen individuell. Die aktuell gültigen Regeln Ihres Bundeslandes können Sie hier einsehen.

Bei Verdacht auf eine Infektion: Quarantäne

Eine Quarantäne sollte immer dann erfolgen, wenn nicht sicher ist, ob sich eine Person mit Corona angesteckt hat – etwa bei Kontakt mit einer infizierten Person oder nach Rückkehr aus einem Virusvariantengebiet. Während der Inkubationszeit besteht das Risiko, andere anzustecken. Diese Gefahr ist bei Infizierten in der Zeit kurz vor und nach Symptombeginn am größten, kann allerdings auch ohne Symptome bestehen. 

Bei nachgewiesener Infektion: Isolierung

Eine Isolierung ist dann nötig, wenn das Coronavirus bei der betreffenden Person bereits nachgewiesen wurde, also das Antigen-Schnelltest- oder PCR-Testergebnis positiv ausgefallen ist. Für nachweislich positiv getestete Personen besteht die Anordnung zur Isolation für fünf Tage.

Was zu tun ist, wenn Sie als enge Kontaktperson gelten oder selbst Krankheitssymptome entwickeln beziehungsweise positiv auf das Coronavirus getestet werden, erfahren Sie in diesem Artikel. 

Im Infektionsfall: Isolierung je nach Verlauf 

Wenn Sie mit einem korrekt durchgeführten und zertifizierten Antigen-Schnelltest oder PCR-Test positiv auf das Coronavirus getestet wurden und Sie nicht aufgrund eines schweren Verlaufs ins Krankenhaus müssen, wird eine häusliche Isolierung angeordnet. Wichtig: Auch vollständig geimpfte Personen, die positiv getestet wurden und keine Symptome haben, müssen sich in Isolierung begeben. Besuche von Personen, die nicht zu Ihrem Haushalt gehören, sind in dieser Zeit nicht erlaubt. Was Sie darüber hinaus bei der häuslichen Isolierung beachten sollten, erfahren Sie hier. Bei einem schweren Verlauf erfolgt die Isolierung im Krankenhaus. 

Ende der Isolierung für nachweislich positiv getestete Personen nach fünf Tagen

Die Isolierung endet fünf Tage nach dem ersten positiven Testergebnis. Es wird dringend empfohlen, sich auch nach Tag 5 mit einem Schnelltest zu testen und die Selbstisolation auch nach Tag 5 weiterzuführen bis ein negatives Testergebnis vorliegt.

Für Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie ambulanten Pflegediensten und Einrichtungen der Eingliederungshilfe gilt zusätzlich als Voraussetzung für die Wiederaufnahme der Tätigkeit ein negatives Testergebnis durch einen frühestens an Tag 5 abgenommenen Schnell- oder PCR-Test (negatives PCR-Resultat oder ein positives Testresultat mit einem CT Wert >30) bei vorheriger 48 Stunden Symptomfreiheit.

Für immunsupprimierte Personen und Bewohnerinnen und Bewohner von Altenpflegeeinrichtungen können die Kriterien für ein Ende der Isolierung abweichen. Mehr Infos dazu finden Sie hier.

Warum wurde die Quarantäne- und Isolierungsdauer verkürzt?

In Deutschland ist die Omikron-Variante derzeit dominierend. Eine Infektion mit der Omikron-Variante führt zwar, bezogen auf die Fallzahlen, voraussichtlich seltener zu schweren Krankheitsverläufen – sie ist jedoch besonders ansteckend. Die hohen Infektionszahlen wiederum führen zu Ausfällen beim Personal durch Erkrankung und Quarantäne. 

Die Verkürzung der Dauer von Isolierung und Änderung der Quarantäneregeln (2. Mai 2022) basiert auf wissenschaftlichen Erkenntnissen. Laut Studien ist die Generationszeit – die Phase, in der sich das Virus im Körper ausbreitet und die Phase, in der ein Mensch ansteckend ist – bei Omikron deutlich kürzer als beispielsweise bei der Delta-Variante.

Was tun, wenn bei jemandem in meinem Umfeld Verdacht auf COVID-19 besteht?

Wenn in Ihrer Familie, Ihrer Wohngemeinschaft oder auf der Arbeit der Verdacht auf eine Corona-Infektion besteht, sollten Sie, solange Sie auf Ihr Testergebnis warten, Ihre Kontakte herunterfahren, möglichst zuhause bleiben und sich umsichtig verhalten. 

Wie verhalte ich mich als enge Kontaktperson am besten?

Wenn Sie engen Kontakt zu einer Person hatten, die positiv auf das Coronavirus getestet wurde, wird dringend empfohlen, dass Sie fünf Tage zuhause zu bleiben und Kontakte meiden. Dabei gilt als erster voller Tag der Quarantäne der Tag nach dem letzten Kontakt zu der infizierten Person. Zudem wird geraten, sich in dieser Zeit täglich (selbst) zu testen.

Für Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie ambulanten Pflegediensten und Einrichtungen der Eingliederungshilfe ist die tägliche Testung mit Antigen-Schnelltest oder NAAT (Nukleinsäure-Amplifikationstest) vor Dienstantritt bis einschließlich Tag 5 verpflichtend.

Sollte ich länger in Quarantäne bleiben, wenn weitere Personen in meinem Haushalt erkranken?

Wenn Sie sich in Quarantäne begeben haben, weil bei einem Ihrer Haushaltsmitglieder eine Infektion mit dem Coronavirus festgestellt wurde, und sich weitere Personen Ihres Haushalts anstecken, verlängert sich die Quarantäne-Dauer von fünf Tagen nicht. Gezählt wird ab dem Tag, an dem die erste Person Ihres Haushalts erstmals Symptome entwickelt hat. Erkranken Sie selbst, müssen Sie sich isolieren.

Kinder und Quarantäne – was ist zu beachten?

In Quarantäne sollte laut Empfehlung des Robert Koch-Insituts, wer ein hohes Risiko hat, sich angesteckt zu haben – das kann eine ganze Familie oder auch ein einzelnes Familienmitglied betreffen. Unabhängig davon sollten alle Haushaltsmitglieder wichtige Hygienemaßnahmen einhalten. Mehr dazu erfahren Sie in diesem Artikel. Bitte beachten Sie: Eine häusliche Quarantäne stellt für Kinder eine besondere Herausforderung dar, zum Beispiel in Bezug auf Abstandsregeln. Kinder in Quarantäne brauchen besondere Fürsorge und individuelle, kindgerechte Lösungen.

Quarantäneregeln nach Voraufenthalt in Hochrisikogebieten und Virusvariantengebieten

Wer sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem zum Zeitpunkt der Einreise als Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet eingestuften Gebiet aufgehalten hat, muss sich direkt nach der Ankunft nachhause – oder in eine sonstige Beherbergung am Zielort – begeben und absondern (häusliche Quarantäne). 

Die Absonderungszeit nach Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet beträgt grundsätzlich zehn Tage. Personen, die geimpft oder genesen sind und vor der Einreise ihren Impf- oder Genesenennachweis über das Einreiseportal der Bundesrepublik Deutschland übermitteln, müssen sich jedoch nicht in häusliche Quarantäne begeben. Falls die Übermittlung eines 2G-Nachweises (genesen oder geimpft) vor der Einreise nicht möglich ist, kann die Quarantäne vorzeitig beendet werden, sobald ein Nachweis übermittelt wurde.

Für Kinder unter sechs Jahren entfällt die Quarantänepflicht. Bei Kindern zwischen sechs und zwölf Jahren, die keinen Genesenen- oder Impfnachweis übermittelt haben, endet die Quarantäne fünf Tage nach der Einreise bzw. können sie sich schon bei der Einreise aus Hochrisikogebieten unmittelbar freitesten. Einen Überblick zu den Quarantäneregeln nach der Einreise erhalten Sie hier. 

Für die Rückreise aus Virusvariantengebieten gilt für Geimpfte, Genesene und Ungeimpfte, dass sie sowohl zur 14-tägigen Quarantäne verpflichtet sind, als auch zum Vorlegen eines negativen PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden vor Einreise bei eigenständiger Einreise beziehungsweise nicht älter als 48 Stunden ab Beginn der Beförderung bei Einreise mit Flugzeug, Fähre, Busunternehmen oder Bahn). Zudem müssen sich diese drei Gruppen vor ihrer Ankunft in Deutschland auf www.einreiseanmeldung.de anmelden und den Nachweis darüber bei Einreise mit sich führen. Geimpfte und Genesene können die 14-tägige Quarantänepflicht nur in sehr wenigen Ausnahmefällen verkürzen; entsprechende Ausnahmeregelungen sind hier zu finden. Grundsätzlich gilt bezüglich Einreisender aus Virusvariantengebieten – vorbehaltlich sehr eng begrenzter Ausnahmen – außerdem ein Beförderungsverbot. 

Auf der Website des Robert-Koch-Instituts können Sie nachlesen, welche Länder aktuell als Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete ausgewiesen sind.