Arbeitsrecht und fristlose KündigungWenn du in der Probezeit kündigen willst, lies bitte unter Probezeit in der Ausbildung weiter! Nach der Probezeit gibt es laut Arbeitsrecht zwei Arten, wie du deinen Arbeitsvertrag kündigen kannst: Show
Die fristlose Kündigung und die ordentliche Kündigung. Außerdem kannst du – wenn der Betrieb einverstanden ist – einen Aufhebungsvertrag oder Auflösungsvertrag machen, siehe Grundlagen Aufhebungsvertrag / Auflösungsvertrag. Hier eine kurze Übersicht, damit du herausfinden kannst, was für dich in Frage kommt:
Fristlose KündigungDu kannst deinen Arbeitsvertrag oder Ausbildungsvertrag fristlos kündigen, wenn du dem Arbeitgeber schwere Pflichtverletzungen vorwerfen kannst. Einige Beispiele:
Dabei gilt: Wenn es sich um eine Pflichtverletzung handelt, die der Ausbilder nicht oder nur langfristig beheben kann (z.B. es gibt gar keinen Ausbilder im Betrieb) oder um eine Pflichtverletzung, die absolut unzumutbar sind (z.B. sexuelle Belästigung oder extremes Mobbing) kannst du sofort kündigen. Ansonsten muss der Azubi den Betrieb vorher abmahnen bzw. auf die Pflichtverletzungen hinweisen und ihn auffordern, dies zu ändern. Erst wenn der Betrieb auf die Aufforderung nicht reagiert kannst du kündigen. Die Abmahnung oder der Hinweis sollten auf jeden Fall schriftlich sein und du musst keine Romane schrieben: Ein einfacher Hinweis auf den jeweiligen Verstoß reicht aus!
Hinweis auf Verstoß gegen den Ausbildungsvertrag Begründung:
Ich fordere Sie auf, dies umgehend zu ändern und Ihren Verpflichtungen aus dem Ausbildungsvertrag nachzukommen. Mit freundlichen Grüßen, ____________(Unterschrift Azubi) ____________(Unterschrift der Sorgeberechtigen bei minderjährigem Azubi) Dann muss der Auszubildende schriftlich und unter genauer Angabe der Gründe (wer, was, wann, wo) kündigen. Sonst ist die Kündigung unwirksam. Sie ist auch unwirksam, wenn dir der auslösende Kündigungsgrund bereits länger als zwei Wochen bekannt war. Bei minderjährigen Azubis muss auch dein gesetzlicher Vertreter, in der Regel deine Eltern, die Kündigung unterschreiben. Da die Kündigung fristlos ist, kannst du sofort gehen, nachdem du die Kündigung übergeben hast oder nachdem die Kündigung per Post im Betrieb angekommen ist. Du solltest nur kündigen, wenn du alles versucht hast. Überlege dir die Kündigung gründlich. Kündige nie selbst, weil du unter Druck gesetzt wirst! Du kannst immer um Bedenkzeit bitten. Dein Ausbilder kann grundsätzlich innerhalb von drei Wochen Widerspruch gegen die fristlose Kündigung einlegen, das kommt aber sehr selten vor: Wer will schon einen Azubi im Betrieb behalten, der ganz offensichtlich keine Lust mehr hat, in dem Betrieb zu arbeiten und nicht besonders motiviert ist? Wenn du ohne ausreichenden Grund kündigst, kann dich der Ausbilder nämlich auf Schadenersatz verklagen (§ 23 Berufsbildungsgesetz), was sehr unangenehm sein kann. Schadensersatz kann der Betrieb nur innerhalb von drei Monaten nach der Kündigung fordern. Weiterbildung: Systemische Beratung im Ausbildungsbetrieb Muster fristlose KündigungEine außerordentliche Kündigung ist relativ schwierig zu schreiben, hole dir bitte rechtliche Hilfe, siehe Mein Recht durchsetzen. Hier eine Vorlage für eine fristlose Kündigung. In dem Vordruck werden drei mögliche Gründe erwähnt, die alle für eine fristlose Kündigung reichen. Allerdings kannst du sie wahrscheinlich nicht übernehmen, da sie nicht genau auf deine Situation passen. Die Vorlage dient also eher als Orientierung. Hebe eine Kopie auf!
Fristlose Kündigung Begründung:
Mit freundlichen Grüßen, ____________(Unterschrift Azubi) ____________(Unterschrift der Sorgeberechtigen bei minderjährigem Azubi) Ordentliche KündigungDu kannst jederzeit mit vier Wochen Frist kündigen, wenn du die Berufsausbildung aufgeben oder einen anderen Beruf erlernen willst. Aber Vorsicht: Diese Kündigung solltest du nicht anwenden, wenn du eigentlich einen Ausbildungsplatzwechsel planst und im selben Beruf bleiben willst. Wenn dein ehemaliger Ausbildungsbetrieb dahinter kommt, kann er dich unter Umständen auf Schadensersatz verklagen! Es kann aber auch passieren, dass du wegen Berufsaufgabe kündigst und nach einiger Zeit merkst, dass es doch der richtige Beruf war. In diesem Fall kannst du dich nach einiger Zeit auch wieder in dem selben Beruf bewerben. Wichtig ist nur, dass du zum Zeitpunkt der Kündigung davon überzeugt warst, dass der Beruf nichts für dich ist. Muster ordentliche KündigungWenn du ordentlich kündigen möchtest, kannst du folgende Vorlage verwenden. Hebe eine Kopie auf.
Ordentliche Kündigung Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich mein Ausbildungsverhältnis nach § 22 Abs. 2 Nr. 2 Berufsbildungsgesetz mit vier Wochen Frist zum ____________(Datum vier Wochen nach Abgabe der Kündigung eintragen)
Mit freundlichen Grüßen, ____________(Unterschrift Azubi) ____________(Unterschrift der Sorgeberechtigen bei minderjährigem Azubi) Grundlagen Aufhebungsvertrag / AuflösungsvertragEinen Aufhebungsvertrag oder Auflösungsvertrag kann ein Azubi mit seinem Arbeitgeber nur abschließen, wenn der Arbeitgeber mit dem Weggang des Azubis einverstanden ist. Beim Aufhebungsvertrag / Auflösungsvertrag muss keine Frist eingehalten werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzw. Ausbilder und Azubi können frei vereinbaren, wann der Arbeitsvertrag bzw. Ausbildungsvertrag endet, also auch ohne jegliche Frist. Bei Minderjährigen muss der Aufhebungsvertrag / Auflösungsvertrag auch von den gesetzlichen Vertretern unterschrieben werden! Ein Aufhebungsvertrag / Auflösungsvertrag ist dann günstig für dich, wenn du den Ausbildungsplatz wechseln willst, da er viel einfacher zu schreiben ist, als eine fristlose Kündigung. Wenn du die Berufsausbildung aufgeben willst, ist in der Regel eine ordentliche Kündigung mit vier Wochen Frist wegen Berufsaufgabe besser. Unterschreibe einen Aufhebungsvertrag / Auflösungsvertrag nur, wenn du bereits einen neuen Ausbildungsplatz hast oder ganz sicher bist, dass du in dem Betrieb nicht bleiben willst. Wenn ein Aufhebungsvertrag / Aufhebungsvertrag einmal freiwillig unterschrieben ist, kann man nichts mehr machen! Für Azubis ist auch Folgendes wichtig zu wissen: Falls du einen Aufhebungsvertrag / Auflösungsvertrag unterschreibst, bist du mit Schuld am Verlust deines Arbeitsplatzes. Dies kann dazu führen, dass du beim Arbeitslosengeld mit einer Sperrfrist rechnen musst, falls du danach arbeitlose bist. Allerdings nicht in jedem Fall: Wenn du der Auflösung deines Arbeitsvertrags zustimmst und so eine fristlose Kündigung umgehst, gibt es keine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld! Muster Aufhebungsvertrag / AuflösungsvertragDer Aufhebungsvertrag wird zweimal angefertigt. Jedes Exemplar wird dann von Azubi und Ausbilder unterschrieben. Beide erhalten je ein Exemplar. Bei minderjährigen Azubis muss der Ausbildungsvertrag auch von den gesetzlichen Vertretern unterschrieben werden. Falls der Aufhebungsvertrag / Auflösungsvertrag vom Arbeitgeber aufgesetzt wird, solltest du den ganzen Vertrag gründlich lesen, vor allem das Kleingedruckte. Hier ein Vordruck für einen einfachen Aufhebungsvertrag / Auflösungsvertrag: Aufhebungsvertrag Zwischen ____________(Name Ausbilder) und ____________(Name Azubi) ____________(Name Eltern bei minderjährigem Azubi) Hiermit vereinbaren die beiden Parteien in gegenseitigem Einvernehmen eine Aufhebung des Ausbildungsvertrages zum _____ (Datum) Mit freundlichen Grüßen, ____________(Unterschrift Ausbilder) ____________(Unterschrift Azubi) ____________(Unterschrift der Sorgeberechtigen bei minderjährigem Azubi) Weiterbildung zum Azubi-Coach für Fachkräfte AusbildungsplatzwechselWenn du deine Ausbildung gerne beenden willst, es aber in deinem Betrieb nicht mehr aushältst, kannst du den Ausbildungsplatz wechseln. Ein Ausbildungsplatzwechsel ist auf jeden Fall besser als ein Ausbildungsabbruch. Am besten hältst du dich an folgenden Zeitablauf: AusbildungsplatzsucheBewirb dich, solange du noch einen Ausbildungsplatz hast. Dann sind deine Bewerbungschancen besser. Die Tatsache, dass du deinen Arbeitsplatz noch hast, macht deutlich, dass du etwas an deinem Arbeitgeber auszusetzen hast – und nicht andersherum. Wie du einen Ausbildungsplatz findest, erfährst du unter Suche Ausbildungsplatz. In der Ausbildungsplatzbörse von Azubis & Azubine kannst du auch gezielt nach Ausbildungsplätzen für Wechsler suchen! Da du schon Azubi bist, kann es sich auch lohnen, in der Berufsschule rumzufragen. Falls du schon in der zweiten Hälfte des dritten Lehrjahres bist, kannst du dich auch auf normale Stellen bewerben und den Rest deiner Ausbildung als Einarbeitungszeit anbieten. BewerbungAlle Infos zum Thema Bewerbung findest du unter Bewerbung! Da du dich wahrscheinlich bereits beworben hast, musst du in der Regel nur deine Unterlagen aktualisieren. Außerdem kannst du deiner Bewerbung ein Berufsschulzeugnis oder einen aktuellen Notenstand beifügen. Wenn du deinen aktuellen Betrieb im Lebenslauf angibst kann es passieren, dass der neue Betrieb mit deinem Arbeitgeber Kontakt aufnimmt und sich nach dir erkundigt. Das ist aber eher selten der Fall, und du musst es riskieren. Oft wissen Azubis nicht, wie sie ihren Wechselwunsch am besten formulieren sollen. Du kannst zum Beispiel folgendes schreiben:
Grund für meinen Wechselwunsch ist,
Wenn du den Beruf wechseln willst, kannst du folgendes schreiben:
Ich möchte diese Ausbildung gerne abbrechen und einen anderen Beruf erlernen,
Kündigung oder Aufhebungsvertrag / AuflösungsvertragErst wenn du einen neuen Ausbildungsplatz hast, solltest du dein altes Ausbildungsverhältnis beenden. Ob eine fristlose Kündigung, eine ordentliche Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag / Auflösungsvertrag das Richtige für dich ist, kannst du oben nachlesen. Falls du deinen Ausbildungsplatz verlierst, bevor du einen neuen findest, solltest du dich umgehend arbeitslos melden, siehe Verlust Arbeitsplatz / arbeitslos Informiere dich auch in deiner Berufsschule, wie lange du ohne Ausbildungsverhältnis weiter in die Berufsschule gehen darfst. Anrechnung von AusbildungszeitFalls du den Ausbildungsplatz im selben Beruf wechselt, wird dir deine bereits zurück gelegte Ausbildungszeit in der Regel voll angerechnet. Wechselst du zu einem ähnlichen Beruf, können dir Teile deiner Ausbildungszeit angerechnet werden. Hier musst du bei der zuständigen Stelle nachfragen. Erneute ProbezeitAuch in deinem neuen Ausbildungsverhältnis bist du erst mal wieder in der Probezeit! Ansprüche nach Kündigung oder AufhebungsvertragEndet deine Ausbildung durch eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag / Auflösungsvertrag stehen dir folgende Leistungen zu:
Wenn der Auszubildende kündigen muss, weil der Betrieb seinen Pflichten nicht nachkommt, kann er den Betrieb auf Schadensersatz verklagen. Die Erfolgsquoten vor dem Arbeitsgericht sind dabei sehr hoch! Ein Schadensersatz entsteht insbesondere dann, wenn sich die Ausbildung des Azubis aufgrund der Kündigung verlängert. Dann schuldet ihm der Betrieb für den Zeitraum der Verlängerung die Differenz zwischen Ausgelernten – und Azubigehalt. Bei einem Jahr Zeitverlust können dies einige Tausend Euro sein! In der Regel muss der Azubi dafür aber klagen – vor dem Arbeitsgericht musst du aber keine Angst haben! Außerdem gilt: Wenn dein Ausbildungsbetrieb die Leistungen verweigert, solltest du sie schriftlich geltend machen. Passiert dann immer noch nichts, musst du den Rechtsweg einschlagen, siehe Mein Recht durchsetzen Weiterbildung zum Lerncoach für Azubis Verlust Arbeitsplatz / arbeitslosWenn eine fristlose Kündigung ausgesprochen wird oder der Arbeitnehmer einer Auflösung des Arbeitsvertrags oder Ausbildungsvertrags zustimmt, kann es in der Folge zu Arbeitslosigkeit kommen. Wenn du arbeitslos bist gilt immer folgender Zeitablauf:
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