Sie können zwischen verschiedenen Auskunftsmöglichkeiten wählen. Dabei ist vor allem wichtig, wofür Sie die Auskunft brauchen. Zum einen gibt es Auskünfte, die speziell zur Weitergabe entwickelt wurden (zum Beispiel an Ihren Vermieter oder einen Arbeitgeber bei einem Arbeitsvertrag mit speziellen Anforderungen an die Personalauswahl). Zum anderen gibt es Auskünfte, die vertraulich behandelt werden sollten. 1. Die SCHUFA-BonitätsAuskunft Die SCHUFA-BonitätsAuskunft mit dem Original-Zertifikat der SCHUFA Holding AG dient dem Nachweis Ihrer Bonität und schafft so Vertrauen, z. B. zwischen Mieter und Vermieter. Mit dem Original-Zertifikat dokumentieren Sie Ihre finanzielle Zuverlässigkeit. Darüber hinaus erhalten Sie für Ihre Unterlagen folgende erläuternde Informationen:
Wie erhalte ich die SCHUFA-BonitätsAuskunft? Alle Informationen dazu finden Sie hier. 2. Persönlicher Zugriff auf die zu Ihrer Person gespeicherten SCHUFA-Informationen Sie können sich auf meineSCHUFA.de registrieren und jederzeit die Informationen aufrufen, die über Sie vorliegen. Darüber hinaus können Sie beispielsweise auch den UpdateService per SMS und/oder E-Mail nutzen. Damit benachrichtigen wir Sie automatisch über Änderungen in den Daten, zum Beispiel, wenn ein Unternehmen Ihre Kreditwürdigkeit anfragt. Außerdem unterstützen wir Sie mit der telefonischen Beratung bei Fragen rund um alle SCHUFA-Themen. Dafür erhalten Sie einen persönlichen Ansprechpartner aus dem SCHUFA-Beratungsteam. Zudem können Kunden, die auf meineSCHUFA.de registriert sind, eine SCHUFA-UnternehmensAuskunft bestellen Wir bieten Ihnen ganz auf Ihren Bedarf abgestimmte Produkte mit unterschiedlichen Leistungen und Kosten an. Weitere Informationen finden Sie hier. 3. Kopie der personenbezogenen Daten (nach Art. 15 DS-GVO) Mit der Kopie der personenbezogenen Daten (nach Art. 15 DS-GVO) erhalten Sie Auskunft über die zu Ihrer Person bei der SCHUFA gespeicherten Daten. Sie erfahren, woher diese stammen und an wen sie weitergeleitet wurden. Die Kopie der personenbezogenen Daten (nach Art. 15 DS-GVO) sollte vertraulich behandelt werden. Sie können die Kopie der personenbezogenen Daten (nach Art. 15 DS-GVO) auf unserem Portal www.meineSCHUFA.de bestellen.
Mit der Datenkopie - oder offiziell der Kopie der personenbezogenen Daten (nach Art. 15 DS-GVO) - erhalten Sie Auskunft über die zu Ihrer Person bei der SCHUFA gespeicherten Daten. Die Informationen sind übersichtlich und thematisch sortiert auf separaten Seiten aufgeführt:
Die Datenkopie dient zu Ihrer persönlichen Information und sollte vertraulich behandelt werden. Sie können die Kopie der personenbezogenen Daten (nach Art. 15 DS-GVO) über unseren SCHUFA Privatkunden ServiceCenter anfordern oder hier online bestellen.
Mit der SCHUFA-BonitätsAuskunft erhalten Sie eine beweiskräftige Auskunft, um Vertrauen zwischen Ihnen und Ihrem Geschäftspartner (zum Beispiel der Vermieterin oder dem Vermieter) aufzubauen und gleichzeitig Ihre persönlichen Daten zu schützen. Die SCHUFA-BonitätsAuskunft beinhaltet folgende Informationen:
Wie erhalte ich die SCHUFA-BonitätsAuskunft?
Weitere Informationen finden Sie direkt bei unseren Kooperationspartnern (Auszug): ImmobilienScout24® Immomio Immowelt Immonet Postbank Sparkassen-Finanzportal
Mit der SCHUFA-BonitätsAuskunft erhalten Sie eine beweiskräftige Auskunft, um Vertrauen zwischen Ihnen und Ihrem Geschäftspartner (zum Beispiel der Vermieterin oder dem Vermieter) aufzubauen und gleichzeitig Ihre persönlichen Daten zu schützen. Die SCHUFA-BonitätsAuskunft beinhaltet folgende Informationen:
Bestellen Sie Ihre SCHUFA-BonitätsAuskunft bequem hier. Oder rufen Sie uns einfach an unter der Telefonnummer 0611 - 92780. Sie erreichen uns montags bis freitags von 8 Uhr bis 19 Uhr (außer an bundesweit einheitlichen Feiertagen).
Ja, wir stellen die Kopie der personenbezogenen Daten, kurz Datenkopie, (nach Art. 15 DS-GVO) durch den elektronischen Downloadservice auch online zur Verfügung. Sie erhalten standardmäßig mit jeder postalisch zugeschickten Datenkopie (nach Art. 15 DS-GVO) die dafür notwendigen Zugangsdaten. Der Downloadservice zum Abrufen der elektronischen Datenkopie (nach Art. 15 DS-GVO) stellt einen zusätzlichen Service zur postalischen Auslieferung dar. Sie entscheiden selbst, ob Sie diesen Service nutzen möchten. Die Sicherheit personenbezogener Daten ist uns außerordentlich wichtig. Deshalb wird die Kopie der personenbezogenen Daten, kurz Datenkopie, (nach Art. 15 DS-GVO) nach wie vor zunächst postalisch versendet. Sie finden die Zugangsdaten auf der letzten Seite Ihrer postalisch zugeschickten Datenkopie (nach Art. 15 DS-GVO) vor der SCHUFA-Information. Auf der meineschufa.de/datenkopie können Sie diese online abrufen.
Die gespeicherten Anfragen sind für Sie zwölf Monate taggenau sichtbar, damit Sie sehen können, welches Vertragspartnerunternehmen der SCHUFA Informationen zu Ihrer Person angefragt hat. Daneben dient die Speicherung der Anfrage der Dokumentation und ermöglicht es so, zum Beispiel die Berechtigung einer Anfrage auch im Nachhinein überprüfen zu können.
Für die SCHUFA sind korrekte und aktuelle Daten sehr wichtig, da sie unsere Geschäftsgrundlage bilden. Es wird ein regelmäßiges Qualitätsmonitoring durchgeführt. Fehlende Informationen von SCHUFA-Vertragspartnern werden wir gerne nach Rücksprache mit dem betreffenden SCHUFA-Vertragspartner im SCHUFA-Datenbestand ergänzen, wenn Sie uns hierzu nähere Angaben machen. Sie können Ihr Anliegen dadurch beschleunigen, indem Sie Ihrem Anliegen entsprechende Nachweise beifügen. Wichtig zu wissen: Nicht alle kreditgebenden Unternehmen sind der SCHUFA angeschlossen und übermitteln Informationen an die SCHUFA. So können Sie uns kontaktieren:
SCHUFA Holding AG Postfach 10 34 41 50474 Köln Hier finden Sie weitere Informationen zu Datenschutz und Datenqualität. Häufig müssen wir zur Klärung eine Rückfrage bei unserem Vertragspartner – dem Unternehmen, das eine Information übermittelt oder auch gerade nicht übermittelt hat – stellen. Wir setzen uns für Sie ein, schnellstmöglich eine Rückmeldung zu erhalten. Sollte die Antwort unseres Vertragspartners etwas auf sich warten lassen, so bitten wir Sie um Verständnis. Ihr Bestreiten des Sachverhalts kann durch einen entsprechenden Vermerk kenntlich gemacht werden. In Zweifelsfällen werden die zu Ihrer Person gespeicherten Daten so lange nicht an anfragende Vertragspartner übermittelt, bis der Sachverhalt geklärt werden konnte.
Anfrage Kreditkonditionen Sie haben sich im Rahmen von Angebotsvergleichen unverbindlich nach Konditionen für einen Kredit erkundigt. Daher hat unser Vertragspartner eine „Anfrage Kreditkonditionen“ gestellt. Diese Anfrage hat keinen Einfluss auf Ihren SCHUFA-Score. Anfrage Kredit Sie haben einen konkreten Kreditantrag gestellt, der uns als „Anfrage Kredit“ durch unseren Vertragspartner gemeldet wurde. Eine Kredit-Anfrage hat Einfluss auf das Scoring der SCHUFA.
Abbezahlte Kredite ohne Zahlungsausfälle bleiben nach deren Erledigung im Einklang mit dem Code of Conduct zur Regelung der Löschfristen taggenau drei Jahre gespeichert. Beispiel: Wenn Sie am 17.04.2017 die letzte Rate bezahlt haben, löschen wir die Information am 16.04.2020. Für Sie als Verbraucher kann dies ein Vorteil sein: Wenn Sie einen weiteren Kredit abschließen wollen, kann Ihre Bank oder Sparkasse es positiv einschätzen, dass Sie bereits einen Kredit ordnungsgemäß und fristgerecht bezahlt haben. Die vorzeitige bzw. vertragsgemäße Erledigung von Krediten weist Sie als zuverlässigen Kreditnehmer aus.
Möglicherweise wurde uns die Beendigung Ihres Girokontos bzw. Ihrer Kreditkarte von Ihrer Bank oder Sparkasse noch nicht mitgeteilt. Bitte kontaktieren Sie uns, wir klären dies gerne mit Ihrer Bank oder Sparkasse. Sie können sich natürlich auch direkt an Ihre Bank oder Sparkasse wenden, damit diese uns den aktuellen Stand meldet. So können Sie uns kontaktieren.
Es könnte sich hierbei um einen mit einem Bausparvertrag verbundenen Kredit handeln.
Ein Unternehmen hat den Anschriftenermittlungsauftrag bei der SCHUFA gestellt, da ihm Ihre neue Anschrift nicht vorliegt. Nähere Details kann Ihnen das entsprechende Unternehmen erteilen.
Nein. Sie sind offensichtlich Kunde bei diesem Unternehmen und für Sie wurde ein Kundenkonto eingerichtet, das Ihren Mobilfunkvertrag betrifft. Dabei handelt es sich aber um einen Laufzeitvertrag und nicht um einen Prepaid-Vertrag.
Sobald Sie bei einem Online-Auktionshaus, wie zum Beispiel bei eBay, Anbieter oder Bieter werden möchten, wird Ihre Identität geprüft. Dies dient – sowohl für das Unternehmen wie auch für Sie – dem Schutz vor Betrugsfällen. Auskünfte zur Bonität erhalten diese Unternehmen aber nicht. Ein Hinweis auf einen Identitätscheck zeigt, dass ein eCommerce-Unternehmen oder ein Online-Auktionshaus Ihre persönlichen Daten wie Name und Anschrift geprüft hat, um die Sicherheit im elektronischen Datenverkehr zu verbessern.
Mit der gesetzlich vorgeschriebenen Veröffentlichung dieser Informationen im Schuldnerverzeichnis wird der Geschäftsverkehr geschützt. Die SCHUFA verfolgt das gleiche Ziel und speichert ebenfalls die Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der zentralen Vollstreckungsgerichte. Die SCHUFA speichert nur die Tatsache der Veröffentlichung im Schuldnerverzeichnis und übernimmt nachträgliche Änderungen. Wenn zum Beispiel die Forderung eines Gläubigers beglichen und die Information im Schuldnerverzeichnis gelöscht wurde, erfolgt daraufhin auch die Löschung der Information bei der SCHUFA. Eintragungen in das Schuldnerverzeichnis erfolgen nach Anordnung durch den zuständigen Gerichtsvollzieher in folgenden Fällen:
Sollten Sie feststellen, dass wir eine Information aus dem Schuldnerverzeichnis noch nicht aktualisiert haben, können Sie sich gerne direkt an uns wenden. Wir nehmen dann die entsprechende Aktualisierung nach entsprechender Prüfung vor. Alternativ können Sie uns auch eine Löschbescheinigung zukommen lassen. Diese erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen zentralen Vollstreckungsgericht. So können Sie uns kontaktieren.
Unternehmen sind durch gesetzliche Vorgaben dazu verpflichtet, potenzielle und bestehende Geschäftspartner zum Zweck der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hinsichtlich ihres Compliance-Status zu überprüfen. Dies bedeutet, dass sie feststellen müssen, ob es sich bei ihren (potenziellen) Geschäftspartnern um politisch exponierte Personen, Personen, die diesen nahestehen, oder um sanktionierte Personen handelt.
Die Informationsquellen für die PEP-Listen sind offizielle Webseiten der Regierung und offizielle Publikationen. Die Sanktionslisten stammen von offiziellen Herausgebern wie Ministerien und Institutionen. Diesen Abgleich führt die SCHUFA zur Unterstützung ihrer Vertragspartner durch. Er hat keine Auswirkung auf die Einschätzung Ihrer Bonität durch die SCHUFA.
Eine hinreichende Übereinstimmung ist gegeben sobald zum Beispiel eine Namensgleichheit oder auch eine Namensähnlichkeit zwischen Ihren Personendaten und den Personendaten eines Eintrags auf einer Compliance-Liste besteht. Im Rahmen von Vertragsanbahnungsprozessen oder während laufender Geschäftsbeziehungen kann ein Unternehmen die Feststellung einer hinreichenden Übereinstimmung unter anderem als Anlass für eine Detailrecherche nutzen. Durch diese Detailrecherche kann das Unternehmen prüfen, ob es sich bei Ihnen tatsächlich um die Person auf der jeweiligen Compliance-Liste handelt. Wie diese Prüfungen im Einzelnen aussehen, hängt von dem jeweiligen Unternehmen ab. Bitte wenden Sie sich bei Fragen dazu an Ihren jeweiligen Geschäftspartner.
Besteht eine hinreichende Übereinstimmung zwischen der Schreibweise Ihres Namens und ggf. weiterer Daten (z.B. Geburtsdatum) und einem Eintrag zu einer politisch exponierten Person, einer PEP-nahestehenden Person oder auch einer sanktionierten Person auf einer Compliance-Liste, wird diese Information auf Ihrer Datenkopie ausgewiesen. Führt ein Vertragspartner der SCHUFA eine Anfrage zu Ihrer Person durch, wird Ihnen diese zu Dokumentationszwecken ebenfalls angezeigt, da die SCHUFA für Ihren Vertragspartner diesen Abgleich gegen die Compliance-Listen durchführt. Wichtig zu wissen: Im Falle einer hinreichenden Übereinstimmung zwischen Ihren Personendaten und einem Eintrag auf einer Compliance-Liste, übermittelt die SCHUFA lediglich den Hinweis über die hinreichende Übereinstimmung an den Vertragspartner. Die eigentliche Compliance-Prüfung hingegen wird vom Vertragspartner durchgeführt. Die SCHUFA selbst tätigt also keine Aussage darüber, ob der Eintrag tatsächlich Ihre Person betrifft oder nicht. |