Ein gemeinsamer Mietvertrag kann bei einer Trennung Probleme aufwerfen. Ein Paar, das zusammen lebt und sich nun trennen möchte, hat dann verschiedene Möglichkeiten. Wie Sie den Mietvertrag kündigen und dabei allen Parteien gerecht werden, lesen Sie hier. Show
Keine Einigung mit dem Vermieter in Sicht? Ein Rechtsschutz kann helfen. >> Gemeinsamer Mietvertrag: Beide Partner sind MieterEin gemeinsamer Mietvertrag bedeutet, dass beide Partner als Mieter genannt werden und beide den Vertrag unterschrieben haben. Sie sind somit beide dem Vermieter gegenüber verpflichtet, pünktliche Mietzahlungen zu leisten und Kündigungsfristen einzuhalten. Gemäß § 421 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sind die Mieter Gesamtschuldner. Steht allerdings nur einer der Partner als Mieter im Mietvertrag, so ist nur er gegenüber dem Vermieter verpflichtet, was die Sache im Fall einer Trennung einfacher macht. Kein Sonderkündigungsrecht bei TrennungEine Trennung räumt Ihnen bei einem gemeinsamen Mietvertrag kein Sonderkündigungsrecht ein. Das bedeutet, dass Sie grundsätzlich die gesetzlichen oder die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen einhalten müssen. Außerdem können jeweils nur alle Mieter gemeinsam den Mietvertrag kündigen. Wenn Sie sich also von Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin trennen und ausziehen möchten, können Sie nicht einfach allein kündigen – dies ist nicht wirksam und der Vermieter muss die Kündigung nicht akzeptieren. Im Fall einer Trennung ist es daher ratsam, zunächst das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen, wenn ein gemeinsamer Mietvertrag besteht. Je nach Situation lässt sich möglicherweise eine individuelle Lösung finden, mit der Mieter und Vermieter zufrieden sind. Grundsätzlich ist der Vermieter aber im Recht, wenn er auf die Einhaltung der Kündigungsfristen pocht. Mietvertrag allein fortführenWenn nur ein Partner ausziehen und der andere den Mietvertrag allein weiterführen möchte, gestaltet sich die Sache meist einfacher. Sie können mit dem Vermieter vereinbaren, den Mietvertrag zu einem bestimmten Zeitpunkt auf eine Person umzustellen. Dazu müssen Sie nicht den Mietvertrag kündigen, und sofern der verbleibende Partner wirtschaftlich in der Lage ist, die Miete allein weiter zu bestreiten, dürfte auch der Vermieter in den seltensten Fällen Einwände haben. Sie können für den Fall einer Trennung entsprechend vorsorgen: Lassen Sie eine Vereinbarung in den gemeinsamen Mietvertrag aufnehmen, nach der im Fall einer Trennung ein Partner allein aus dem Mietverhältnis ausscheiden kann und das Mietverhältnis dann automatisch mit dem verbleibenden Partner fortgeführt wird. Merken Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.
Haben mehrere Personen eine Wohnung gemietet, dann kann es vorkommen, z.B. bei einer Trennung, dass ein bisheriger Mitmieter nicht mehr Mieter sein möchte und sich von den aus dem Mietvertrag resultierenden Verpflichtungen (monatliche Mietzahlungen, gesamtschuldnerische Haftung, Renovierungsverpflichtungen usw.) für die Zukunft befreien möchte. Ende der Beziehung - ein ehemaliger Partner kann nicht gemeinsamen Mietvertrag kündigenGrundsätzlich kann ein Mieter einen bestehenden gemeinsamen Mietvertrag nicht alleine kündigen. Ein Mietvertrag kann immer nur von allen Mietern gemeinsam gekündigt werden: Ausscheiden aus gemeinsamen Mietvertrag - ein Mieter will sich alleine aus Mietvertrag lösen
Vermieter muss dem Ausscheiden eines Mieters aus dem Mietvertrag nicht zustimmenSelbst wenn sich alle Mieter einig wären: Für einen ausziehenden Mieter besteht in der Regel gegenüber dem Vermieter kein Anspruch, aus dem Mietvertrag herausgenommen zu werden. Hinweis Ein Vermieter kann natürlich dem Wunsch entsprechen, dass künftig nur noch einer der Mieter sein Mietvertragspartner ist, einfach eine Änderung des bestehenden Mietvertrages durchgeführt wird, der bisherige Mitmieter aus dem Mietvertrag entlassen wird. Oft möchten Vermieter aber auch einen neuen Mietvertrag mit einer höheren Miete abschließen. Ob das für den verbleibenden Mieter eine Möglichkeit ist, dies ist eine Entscheidung, die wohl überlegt sein muss. Ein neuer Mietvertrag kann auch, nicht nur was die höhere Miete betrifft, schlechtere Bedingungen als der bisher bestehende beinhalten.
Zustimmung zur Kündigung des gemeinsamen Mietvertrags gegen Mitmieter durchsetzenEin Mieter, der aus dem Mietvertrag ausscheiden möchte, kann von dem anderen Mieter die Mitwirkung bei der Kündigung des gemeinsamen Mietvertrages verlangen,
Aus gemeinsamen Mietvertrag lösen - Klage auf Zustimmung zur Kündigung gegen MitmieterIn solchen Fällen besteht manchmal keine andere Möglichkeit, als dass ein ausgezogener Mieter dann seine(n) bisherigen Mitmieter (Partner / Partnerin) auf
Die Folge wäre: Die Wohnung muss aufgegeben werden. Redaktion
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Wurde gemeinsam mit anderen Personen der Mietvertrag für die Wohnung abgeschlossen, dann kann es dazu kommen, dass Mieter aus der gemeinsamen Wohnung, während eines laufenden Mietvertrags, ausziehen bzw. ausziehen wollen.
Auszug eines Mieters aus gemeinsamer Wohnung - Haftung gegenüber dem VermieterZieht man aus der Wohnung aus, ohne dass mit dem Vermieter geregelt werden konnte, dass man sich als ausziehender Mieter aus dem Mietvertrag lösen kann, nicht mehr Mieter ist, dann besteht weiterhin die Haftung für alle sich aus dem Mietvertrag ergebenden Verpflichtungen - der Auszug ändert an dieser Verpflichtung nichts.
Gemeinsamer Mietvertrag - ausziehender Mieter will Mietvertrag kündigen - TeilkündigungEin ausziehender Mieter kann für sich keine rechtlich wirksame Teilkündigung machen, sich so aus einem gemeinsam mit anderen geschlossenen Mietvertrag lösen. Ausziehender Mieter kündigt Mietvertrag für die WohnungDie Kündigung eines gemeinsam mit anderen geschlossenen Mietvertrags, nur durch den ausziehenden Mieter, reicht nicht - auch diese Kündigung ist rechtlich nicht wirksam. Mieter zieht aus gemeinsamer Wohnung aus - Wohnung soll nicht aufgegeben werdenZieht nur ein Mieter aus der Wohnung aus, dann ist die Kündigung des Mietvertrags für die Wohnung oft gar nicht gewünscht, die Wohnung soll von dem / den anderen Mietern behalten werden. Hinweis Es ist immer möglich, dass der Mietvertrag für die Wohnung (mit der gesetzlichen Kündigungsfrist) gemeinsam von allen Mietern gekündigt wird. Wird der Vertrag von allen Mietern gekündigt, dann gibt aber es keine Garantie dafür, dass der Vermieter mit dem / den verbleibenden Mieter(n) den Mietvertrag fortsetzen will, bzw. einen neuen Mietvertrag schließt.
Auszug eines Mieters - verbleibende Mieter wollen Mietvertrag der Wohnung übernehmenFragen Sie den Vermieter, ob er einverstanden ist, dass ein Mieter auszieht, der / die in der Wohnung verbleibende(n) Mieter den Mietvertrag übernehmen, der / die Ausziehenden aus dem Mietvertrag entlassen werden - eine Vertragsänderung ist jederzeit möglich. Auszug eines Mieters aus der Mietwohnung muss dem Vermieter nicht mitgeteilt werdenSind sich alle Mieter einig, dann kann eine Kündigung der Wohnung vermieden werden.
Ein Mieter zieht aus der gemeinsamen Wohnung aus - was sollte geregelt werden?Ist eine einvernehmliche Regelung zum Ausscheiden eines Mieters mit dem Vermieter nicht möglich, dann besteht die Möglichkeit, dass sich die Mieter untereinander einigen. Verbleibende und ausziehende Mieter müssen beachten: - Es sollte eine Regelung zur Kaution gefunden werden, wenn (auch) der ausziehende Mieter diese bezahlt hat. - Der ausziehende Mieter sollte dem verbleibenden Mieter eine umfangreiche schriftliche Vollmacht erteilen, so dass der verbleibende Mieter künftig alle mietvertraglichen Angelegenheiten allein regeln kann. Es kann darin auch geregelt werden, dass der Vertrag vom Vollmachtsinhaber (dem verbleibendem Mieter) allein gekündigt werden kann.
- Der ausziehende Mieter sollte sich vom verbleibenden Mieter eine schriftliche Erklärung geben lassen, dass er von allen Forderungen aus dem Mietvertrag freigestellt wird. Ausgezogener Mieter haftet weiterhin für Ansprüche des Vermieters aus dem MietvertragDas ändert aber nichts an der weiterhin bestehenden Haftung für einen ausgezogenen Mieter, der vom Vermieter für Forderungen aus dem Mietverhältnis herangezogen werden kann - rechtlich bleibt es gegenüber dem Vermieter bei der gemeinschaftlichen Haftung:
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