Wie breit darf ein landwirtschaftlicher Anhänger sein

Straßenverkehrsordnung

Wie breit darf ein landwirtschaftlicher Anhänger sein

Wie breit darf ein landwirtschaftlicher Anhänger sein

Ulrich Graf

am Dienstag, 08.02.2022 - 13:50

Eine Änderung in der 35. Ausnahmeverordnung zur StVZO sorgt für Verwirrung. Ein Verkehrsexperte sagt, was nun für Landwirte gilt.

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09.02.2022, Maschinenring

Für viele Landwirte herrscht nun endgültig Unklarheit, wie breit ihr Traktor oder Anhänger wann und unter welchen Bedingungen sein darf. Der Verkehrsexperte Dipl.-Ing. Andreas Schauer hat die gesetzlichen Vorschriften analysiert und kommt zu dem Schluss, dass unter bestimmten Voraussetzungen Traktoren und deren Anhänger weiterhin drei Meter breit sein dürfen. Fünf Verbände nehmen diese Analyse als Grundlage um sich im Sinne ihrer Mitglieder zu positionieren.

Der Bundesverband Lohnunternehmen, der Deutsche Bauernverband, der LandBauTechnik Bundesverband, der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbauer sowie der Bundesverband der Maschinenringe setzen sich dafür ein, dass Traktoren und Anhänger wieder eine Breite von bis zu drei Metern haben dürfen. Grundlage ist eine Analyse des Verkehrsexperten Dip.-Ing. Andreas Schauer.

Seit 1988 gilt die sogenannte 35. Ausnahmeverordnung der Straßenverkehrsordnung. Dort ist festgelegt, dass Traktoren und deren Anhänger mit Breitreifen oder Gleisketten unter bestimmten Bedingungen bis zu drei Meter breit sein dürfen. Am 03. Juli 2021 ist jedoch eine Veränderung in Kraft getreten, welche eine maximale Breite von 2,55 Metern vorgibt. Diese Verordnung gilt jedoch nur noch für Fahrten, die dem land- oder forstwirtschaftlichen Verkehr dienen, also mit einem L- oder T-Führerschein durchgeführt werden können.

Für viele Praktiker sind solche Regelungen und ihre Veränderungen nur schwer zu begreifen und umzusetzen. Erschwert das alles dann, wenn in verschiedenen Publikationen falsche Fakten dargestellt werden. Das hat dazu geführt, dass immer wieder Fahrerinnen und Fahrer solcher überbreiten Fahrzeuge ermahnt, aber nicht sanktioniert wurden.

In einem Gutachten stellt der Verkehrsexperte Dipl.-Ing. Andreas Schauer nun fest, dass diese Regelung EU-Recht widerspricht und nicht gültig ist. In seiner Analyse kommt er zu dem Schluss, dass solche Fahrzeuge „ohne das Erfordernis einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO noch einer Erlaubnis nach § 29 Absatz 3 StVO und unabhängig davon, zu welchen Zwecken sie eingesetzt werden, betrieben werden“ dürfen. Das bedeutet, dass alle Traktoren und Anhänger mit entsprechender Bereifung oder Gleiskettenlaufwerken zur Bodenschonung eine maximale Breite von drei Metern haben dürfen. Dabei ist es auch vollkommen unabhängig, zu welchem Zweck das Fahrzeug bewegt wird.

Verkehrsexperte des Maschinenrings begrüßt das Gutachten

Martin Gehring ist Verkehrs- und Sicherheitsexperte beim Bundesverband der Maschinenringe. Er fordert, dass „die 35. Ausnahmeverordnung bei der nächsten Gelegenheit ersatzlos gestrichen wird“. In seinen Augen würde dieser Schritt für Klarheit sorgen und zukünftige Missverständnisse vermeiden. Gemeinsam mit den oben genannten Verbänden betont Martin Gehring, dass „dieses Gutachten eine große Erleichterung für alle Fahrerinnen und Fahrer solcher Maschinen ist“.

Die gemeinsame Mitteilung aller fünf Verbände finden Sie hier: zur Mitteilung.

Das Gutachten von Andreas Schauer finden Sie hier: zum Gutachten.

Bei Anhängeraufbaubreiten über 2,55 m ist eine Routengenehmigung erforderlich. © Landwirt-Sonderdruck

Straßenverkehrsrecht in der Land- und Forstwirtschaft

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Thomas Göggerle, agrarheute

am Sonntag, 20.02.2022 - 06:20 (1 Kommentar)

Traktoren in der Land- und Forstwirtschaft dürfen breiter als 2,55 m sein. Das soll auch weiterhin so bleiben, doch einige Regeln haben sich jetzt geändert. Wir erklären, warum das vor allem für Lohnunternehmer und Traktoren auf Baustellen Auswirkungen hat.

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Verkehrsrecht

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Julia Eder, agrarheute

am Donnerstag, 27.10.2016 - 13:15 (Jetzt kommentieren)

Um sich mit Schlepper und Anhänger auf der Straße sicher zu bewegen, muss die StVZO eingehalten werden. Wir haben die wichtigsten Zahlen und Paragrafen rund um Maße und Masse zusammengefasst.

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