Die Förderung erfolgt je nach Angebot entweder in Form von staatlichen Zulagen und Steuervorteilen, vergünstigter Zinsen oder als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Show
Wohn-RiesterHaus- und Wohneigentümer, die ihre Immobilie selbst nutzen, können auch die Riester-Förderung in Anspruch nehmen. Durch die Reform der Eigenheimrente ist die Riester-Förderung flexibler geworden. Grundsätzlich haben alle, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind sowie zum Beispiel auch Beamte einen Anspruch auf die Riester-Förderung. Alle Riester-Förderberechtigten bekommen für die Tilgung ihres Darlehens die gleichen Zulagen und Steuervorteile wie für einen klassischen Riester-Sparvertrag und können dadurch ihre Entschuldung schneller voranbringen. Auch können Riester-Sparer mittlerweile ihr angespartes Guthaben jederzeit zur Entschuldung der Immobilie einsetzen. Entweder am Anfang als Eigenkapital für den Kauf oder Bau der eigenen vier Wände oder auch während der laufenden Finanzierung, um Sondertilgungen zu leisten, sofern der Darlehensvertrag das zulässt. Allerdings müssen die geförderten Beträge im Rentenalter versteuert werden, und es gibt noch ein paar weitere Regeln, die zum Beispiel bei einem Verkauf der Immobilie zu beachten sind. Daher ist es ratsam, sich vorab gründlich zu informieren und zu prüfen, ob dieses Fördermodell in Frage kommt. Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)Hier gibt es zinsgünstige Kredite im Rahmen des Wohneigentum-Programms sowie wahlweise besondere Zinsvergünstigungen oder Zuschüsse beim Bau eines besonders energiesparenden Hauses oder bei entsprechender energetischer Sanierung. Die Darlehen werden über die Hausbank als so genannte "durchleitende Bank" an die KfW weitervermittelt. Auch die Beantragung des sog. "Baukindergeldes", d.h. der staatliche Zuschuss für Familien mit Kindern beim Bau oder Kauf einer Immobilie, läuft über die KfW. Ausführliche Informationen über alle diese Fördermöglichkeiten finden Sie auf der Internetseite der KfW. Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)Diese Unterbehörde des Bundeswirtschaftsministeriums kümmert sich um die Fördermittel, die für die Erzeugung regenerativer Energie ausgeschüttet werden. Dazu zählen schwerpunktmäßig Holzpellet-Heizanlagen, thermische Solaranlagen sowie Wärmepumpen. Die Förderung erfolgt in der Regel als nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss, dessen Höhe sich nach der Leistung der Anlagen richtet. Einzelheiten werden auf der BAFA-Internetseite beschrieben. Regionale FörderprogrammeEinzelne Bundesländer und Kommunen haben eine Vielzahl an regional begrenzten Förderprogrammen aufgelegt, deren Förderzweck ganz unterschiedlich sein kann - die Bandbreite reicht von vergünstigten Krediten für einkommensschwächere Haushalte über Erbbau-Angebote für junge Familien bis hin zu eigenen Zusatzförderprogrammen für umweltfreundliches Bauen. Tipp: Im Internet haben die Verbraucherzentralen zusammen mit der KfW eine Online-Datenbank eingerichtet, die auch Informationen über regionale Förderprogramme bietet. Sie sollten sich allerdings rechtzeitig erkundigen, ob Sie für Ihr geplantes Vorhaben Fördermittel erwarten können oder nicht. In der Regel darf man mit den Bau - oder Modernisierungsmaßnahmen erst beginnen, wenn die Förderung bewilligt ist.
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox Ob Hauskauf, Umstieg auf erneuerbare Energieträger, Altersvorsorge oder berufliche Weiterbildung: Der Staat hält für die Bürger Fördermittel in Form von zinsverbilligten Krediten und Zuschüssen bereit. Geldgeber sind je nach Förderprogramm Institutionen des Bundes oder der Länder. Der nachfolgende Überblick zeigt, für welche Vorhaben staatliche Fördergelder zur Verfügung stehen.
Beim Realisieren des Traums von den eigenen vier Wänden können Immobilienkäufer und Bauherren verschiedene Fördermittel in Anspruch nehmen. BaukindergeldFamilien mit kindergeldberechtigten Kindern bis 18 Jahre haben Anspruch auf Baukindergeld, wenn sie erstmals ein Eigenheim erwerben und bestimmte Einkommensgrenzen einhalten. Pro Kind gibt es zehn Jahre lang jeweils 1.200 Euro Zuschuss, so dass bei drei Kindern insgesamt 36.000 Euro an Fördergeldern zu erwarten sind. Zu beantragen ist das Baukindergeld bei der KfW. KfW-FörderungDie bundeseigene Förderbank KfW bietet neben dem Baukindergeld weitere Fördermittel für Immobilienkäufer an. Interessant ist vor allem das Förderprogramm „Wohngebäude – Kredit“, wenn die neu gekaufte oder selbst gebaute Wohnimmobilie besonders energieeffizient ist. Zusätzlich zum günstigen Zins profitieren Eigentümer von einem Tilgungszuschuss, dessen Höhe vom Energieverbrauch der Immobilie abhängt. Bauherren können die KfW-Förderung im Rahmen der Immobilienfinanzierung bei ihrer Hausbank beantragen. LandesfördermittelErgänzend zur KfW-Förderung bieten die Förderbanken der Bundesländer weitere Unterstützung für Bauherren und Immobilienkäufer. Im Mittelpunkt steht hierbei die Förderung von jungen Familien sowie des energiesparenden Bauens. Ebenso wie bei der KfW sind die Hausbanken der Finanzierungsnehmer für die Vermittlung der Fördermittel zuständig. Fördermittel für Renovierung und erneuerbare EnergieWer bereits eine Immobilie besitzt und diese renovieren möchte, kann ebenfalls auf Subventionen der KfW zugreifen:
Weitere Zuschüsse gewährt der Staat denjenigen, die bei der Heizung oder Stromerzeugung auf erneuerbare Energieträger umsetzen.
Zuschüsse vom Staat für AnlegerFür die Altersvorsorge und den Vermögensaufbau gewährt der Fiskus Subventionen, teilweise als Zuschüsse und teilweise in Form von steuerlichen Vorteilen. Förderung der privaten AltersvorsorgeVerbraucher tun gut daran, für die im Rentenalter zu erwartende Einkommensminderung vorzusorgen und Kapital für zusätzliche spätere Einkünfte anzusparen. Finanzielle Unterstützung gibt es vom Staat bei zwei Vorsorgemodellen:
Betriebliche AltersvorsorgeSteuerliche Vergünstigungen gibt es auch für die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Hierbei wandelt der Arbeitnehmer einen Teil seines Gehalts in Sparbeiträge um, die er beispielsweise in einen Pensionsfonds oder in einen Versicherungssparplan einzahlen kann. Welches Anlageprodukt zum Einsatz kommt, entscheidet der Arbeitgeber. Staatliche Förderung für vL-SparpläneArbeitnehmer können im Rahmen der vermögenswirksamen Leistungen (vL) Arbeitnehmersparzulage vom Staat erhalten. Voraussetzung ist der Abschluss eines zulagenfähigen Aktienfondssparplans oder Bausparvertrags und die Einhaltung der Einkommensgrenze, die je nach Familienstand und gewähltem Sparprodukte zwischen 17.900 und 40.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen liegt. Abhängig von Anlageform und Ratenhöhe kann die Zulage bis zu 123 Euro pro Jahr betragen. Staatliche Förderung für Weiterbildung und QualifizierungWer sich beruflich weiterbildet, hat bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Das honoriert der Staat mit Fördermitteln für die Weiterbildung. Weit verbreitet sind vor allem zwei Förderwege:
Gibt es eine offizielle Förderdatenbank?Das Bundeswirtschaftsministerium hat eine Online-Datenbank angelegt, die den Bürgerinnen und Bürgern Auskunft über die Fördermaßnahmen der EU, des Bundes und der Länder gibt. Die Datenbank ist im Internet unter www.foerderdatenbank.de erreichbar und enthält eine Suchfunktion, anhand derer die Nutzer zielgerichtet nach den für sie relevanten Fördermitteln suchen können. |