Welche zuschüsse gibt es für familien beim hauskauf

Die Förderung erfolgt je nach Angebot entweder in Form von staatlichen Zulagen und Steuervorteilen, vergünstigter Zinsen oder als nicht rückzahlbarer Zuschuss.

Wohn-Riester

Haus- und Wohneigentümer, die ihre Immobilie selbst nutzen, können auch die Riester-Förderung in Anspruch nehmen. Durch die Reform der Eigenheimrente ist die Riester-Förderung flexibler geworden. Grundsätzlich haben alle, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind sowie zum Beispiel auch Beamte einen Anspruch auf die Riester-Förderung. Alle Riester-Förderberechtigten bekommen für die Tilgung ihres Darlehens die gleichen Zulagen und Steuervorteile wie für einen klassischen Riester-Sparvertrag und können dadurch ihre Entschuldung schneller voranbringen.

Auch können Riester-Sparer mittlerweile ihr angespartes Guthaben jederzeit zur Entschuldung der Immobilie einsetzen. Entweder am Anfang als Eigenkapital für den Kauf oder Bau der eigenen vier Wände oder auch während der laufenden Finanzierung, um Sondertilgungen zu leisten, sofern der Darlehensvertrag das zulässt. Allerdings müssen die geförderten Beträge im Rentenalter versteuert werden, und es gibt noch ein paar weitere Regeln, die zum Beispiel bei einem Verkauf der Immobilie zu beachten sind. Daher ist es ratsam, sich vorab gründlich zu informieren und zu prüfen, ob dieses Fördermodell in Frage kommt.

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Hier gibt es zinsgünstige Kredite im Rahmen des Wohneigentum-Programms sowie wahlweise besondere Zinsvergünstigungen oder Zuschüsse beim Bau eines besonders energiesparenden Hauses oder bei entsprechender energetischer Sanierung. Die Darlehen werden über die Hausbank als so genannte "durchleitende Bank" an die KfW weitervermittelt.

Auch die Beantragung des sog. "Baukindergeldes", d.h. der staatliche Zuschuss für Familien mit Kindern beim Bau oder Kauf einer Immobilie, läuft über die KfW.

Ausführliche Informationen über alle diese Fördermöglichkeiten finden Sie auf der Internetseite der KfW.

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Diese Unterbehörde des Bundeswirtschaftsministeriums kümmert sich um die Fördermittel, die für die Erzeugung regenerativer Energie ausgeschüttet werden. Dazu zählen schwerpunktmäßig Holzpellet-Heizanlagen, thermische Solaranlagen sowie Wärmepumpen. Die Förderung erfolgt in der Regel als nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss, dessen Höhe sich nach der Leistung der Anlagen richtet. Einzelheiten werden auf der BAFA-Internetseite beschrieben.

Regionale Förderprogramme

Einzelne Bundesländer und Kommunen haben eine Vielzahl an regional begrenzten Förderprogrammen aufgelegt, deren Förderzweck ganz unterschiedlich sein kann - die Bandbreite reicht von vergünstigten Krediten für einkommensschwächere Haushalte über Erbbau-Angebote für junge Familien bis hin zu eigenen Zusatzförderprogrammen für umweltfreundliches Bauen.

Tipp: Im Internet haben die Verbraucherzentralen zusammen mit der KfW eine Online-Datenbank eingerichtet, die auch Informationen über regionale Förderprogramme bietet. Sie sollten sich allerdings rechtzeitig erkundigen, ob Sie für Ihr geplantes Vorhaben Fördermittel erwarten können oder nicht. In der Regel darf man mit den Bau - oder Modernisierungsmaßnahmen erst beginnen, wenn die Förderung bewilligt ist.

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Ob Hauskauf, Umstieg auf erneuerbare Energieträger, Altersvorsorge oder berufliche Weiterbildung: Der Staat hält für die Bürger Fördermittel in Form von zinsverbilligten Krediten und Zuschüssen bereit. Geldgeber sind je nach Förderprogramm Institutionen des Bundes oder der Länder. Der nachfolgende Überblick zeigt, für welche Vorhaben staatliche Fördergelder zur Verfügung stehen.

  • Besonders vielfältige staatliche Förderprogramme gibt es für Käufer und Eigentümer von Wohnimmobilien.
  • Bei der Altersvorsorge und dem privaten Vermögensaufbau können Sparer von Förderprogrammen wie Riester-Rente, Rürup-Rente oder Arbeitnehmersparzulage profitieren.
  • Auch die berufliche Weiterbildung honoriert der Fiskus mit Fördermittel. Bekannte Beispiele sind das Aufstiegs-Bafög und die Bildungsprämie.

Beim Realisieren des Traums von den eigenen vier Wänden können Immobilienkäufer und Bauherren verschiedene Fördermittel in Anspruch nehmen.

Baukindergeld

Familien mit kindergeldberechtigten Kindern bis 18 Jahre haben Anspruch auf Baukindergeld, wenn sie erstmals ein Eigenheim erwerben und bestimmte Einkommensgrenzen einhalten. Pro Kind gibt es zehn Jahre lang jeweils 1.200 Euro Zuschuss, so dass bei drei Kindern insgesamt 36.000 Euro an Fördergeldern zu erwarten sind. Zu beantragen ist das Baukindergeld bei der KfW.

KfW-Förderung

Die bundeseigene Förderbank KfW bietet neben dem Baukindergeld weitere Fördermittel für Immobilienkäufer an. Interessant ist vor allem das Förderprogramm „Wohngebäude – Kredit“, wenn die neu gekaufte oder selbst gebaute Wohnimmobilie besonders energieeffizient ist. Zusätzlich zum günstigen Zins profitieren Eigentümer von einem Tilgungszuschuss, dessen Höhe vom Energieverbrauch der Immobilie abhängt. Bauherren können die KfW-Förderung im Rahmen der Immobilienfinanzierung bei ihrer Hausbank beantragen.

Landesfördermittel

Ergänzend zur KfW-Förderung bieten die Förderbanken der Bundesländer weitere Unterstützung für Bauherren und Immobilienkäufer. Im Mittelpunkt steht hierbei die Förderung von jungen Familien sowie des energiesparenden Bauens. Ebenso wie bei der KfW sind die Hausbanken der Finanzierungsnehmer für die Vermittlung der Fördermittel zuständig.

Fördermittel für Renovierung und erneuerbare Energie

Wer bereits eine Immobilie besitzt und diese renovieren möchte, kann ebenfalls auf Subventionen der KfW zugreifen:

  • Förderprogramme der Reihe „Energieeffizient sanieren“. Je nach Umfang der Maßnahmen und dem Energieeffizienz-Standard nach der Sanierung steht das Programm in unterschiedlichen Varianten zur Verfügung. Hauseigentümer können zwischen einem zinsverbilligten Darlehen und einem nicht rückzahlbaren Zuschuss wählen.
  • Förderprogramm „Altersgerecht umbauen“. Auch für den altersgerechten Umbau stellt die KfW wahlweise zinsgünstige Kredite und Investitionszuschüsse zur Verfügung. Neben der Reduzierung von Barrieren fördert der Staat auch Maßnahmen zum Schutz vor Einbrechern.

Weitere Zuschüsse gewährt der Staat denjenigen, die bei der Heizung oder Stromerzeugung auf erneuerbare Energieträger umsetzen.

  • BAFA-Zuschuss für erneuerbare Energie. Wer eine thermische Solaranlage, eine Wärmepumpe oder einen Holzpellet-Kessel als Wärmequelle für die Heizung installiert, kann beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Zuschuss beantragen. Dessen Höhe hängt von der Art des Energieträgers und der Dimensionierung der Anlage ab.
  • KfW-Kredit für Photovoltaik-Anlagen. Im Programm „Erneuerbare Energien – Standard“ bietet die KfW zinsgünstige Kredite für die Installation von Photovoltaik-Anlagen, die der Stromerzeugung dienen.

Zuschüsse vom Staat für Anleger

Für die Altersvorsorge und den Vermögensaufbau gewährt der Fiskus Subventionen, teilweise als Zuschüsse und teilweise in Form von steuerlichen Vorteilen.

Förderung der privaten Altersvorsorge

Verbraucher tun gut daran, für die im Rentenalter zu erwartende Einkommensminderung vorzusorgen und Kapital für zusätzliche spätere Einkünfte anzusparen. Finanzielle Unterstützung gibt es vom Staat bei zwei Vorsorgemodellen:

  • Riester-Rente. Wer Pflichtmitglied in der Rentenversicherung ist, kann mit einem Riester-Sparplan jährliche Zulagen einstreichen. Die Grundzulage pro Sparer beträgt 175 Euro, dazu kommt pro Kind eine Kinderzulage von 185 Euro, bei ab 2008 geborenen Kindern sogar 300 Euro. Als förderfähige Anlageprodukte gibt es Bank-, Fonds- und Versicherungssparpläne. Mit der Wohn-Riester-Variante können Immobilieneigentümer die Finanzierung des Eigenheims bezuschussen lassen.
  • Basis-Rente. Diese auch als Rürup-Rente bezeichneten Versicherungs- oder Fondssparpläne stehen allen Bundesbürgern offen. Damit können auch Selbstständige, die kein Pflichtmitglied der gesetzlichen Rentenversicherung sind, staatlich geförderte Altersvorsorge betreiben. Ein Teil der eingezahlten Beiträge ist steuerlich absetzbar. Voraussetzung ist, dass das Kapital mit dem Eintritt in den beruflichen Ruhestand in eine lebenslange Rente umgewandelt wird.

Betriebliche Altersvorsorge

Steuerliche Vergünstigungen gibt es auch für die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Hierbei wandelt der Arbeitnehmer einen Teil seines Gehalts in Sparbeiträge um, die er beispielsweise in einen Pensionsfonds oder in einen Versicherungssparplan einzahlen kann. Welches Anlageprodukt zum Einsatz kommt, entscheidet der Arbeitgeber.

Staatliche Förderung für vL-Sparpläne

Arbeitnehmer können im Rahmen der vermögenswirksamen Leistungen (vL) Arbeitnehmersparzulage vom Staat erhalten. Voraussetzung ist der Abschluss eines zulagenfähigen Aktienfondssparplans oder Bausparvertrags und die Einhaltung der Einkommensgrenze, die je nach Familienstand und gewähltem Sparprodukte zwischen 17.900 und 40.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen liegt. Abhängig von Anlageform und Ratenhöhe kann die Zulage bis zu 123 Euro pro Jahr betragen.

Staatliche Förderung für Weiterbildung und Qualifizierung

Wer sich beruflich weiterbildet, hat bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Das honoriert der Staat mit Fördermitteln für die Weiterbildung. Weit verbreitet sind vor allem zwei Förderwege:

  • Aufstiegs-Bafög. Als Variante des vor allem Studierenden zugedachten Bafög kommt das Aufstiegs-Bafög denjenigen zugute, die bereits eine Ausbildung abgeschlossen haben und sich weiterqualifizieren wollen. Typische Beispiele sind Weiterbildungen zum Fachwirt, Techniker oder Handwerksmeister. Die Förderung setzt sich aus einem KfW-Darlehen und einem nicht rückzahlbaren Zuschuss zusammen.
  • Bildungsprämie. Dieser Förderweg spricht vor allem Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen an, die mit Bildungsmaßnahmen ihre beruflichen Aussichten verbessern wollen. Der Zuschuss kann bis zu 500 Euro betragen. Auskünfte bieten die Beratungsstellen, die meist bei den Industrie- und Handelskammern, den Handwerkskammern oder den Volkshochschulen angesiedelt sind.

Gibt es eine offizielle Förderdatenbank?

Das Bundeswirtschaftsministerium hat eine Online-Datenbank angelegt, die den Bürgerinnen und Bürgern Auskunft über die Fördermaßnahmen der EU, des Bundes und der Länder gibt. Die Datenbank ist im Internet unter www.foerderdatenbank.de erreichbar und enthält eine Suchfunktion, anhand derer die Nutzer zielgerichtet nach den für sie relevanten Fördermitteln suchen können.