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Subventionen. Subventionen. Gesamtvolumen der Subventionen in Deutschland Subventionen. Gesamtvolumen der Subventionen in Deutschland Zuwendungen, z. B. direkte Geldleistungen (Finanzhilfen) oder steuerliche Nachlässe (Steuervergünstigungen, Steuersubventionen), die der Staat bestimmten Unternehmen oder Wirtschaftsbereichen (Bergbau, Landwirtschaft) ohne direkte marktwirtschaftliche Gegenleistung gewährt. Subventionen an private Haushalte (z. B. Sozialhilfe, Wohngeld) bezeichnet man auch als Transferzahlungen (siehe dort) oder Sozialleistungen. Der alle zwei Jahre von der Bundesregierung zu erstellende Subventionsbericht bezieht auch solche Leistungen an private Haushalte mit ein, durch die bestimmte Güter verbilligt werden, etwa bei der Wohnungsbauförderung. Mit Subventionen an Unternehmen soll ein wirtschaftliches Verhalten gefördert (z. B. Hilfen zur Existenzgründung oder für Umweltschutzinvestitionen), die Anpassung an eine veränderte Wirtschaftslage erleichtert (z. B. Hilfen für den Kapazitätsabbau in der Stahlindustrie) oder auch bestimmte Wirtschaftsbereiche erhalten werden (z. B. Hilfen für Landwirtschaft und Bergbau). Subventionen werden in einer Marktwirtschaft kritisch betrachtet, da sie das Marktgeschehen verfälschen. Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.
Subventionen (von lat. subvenire = zu Hilfe kommen) sind finanzielle staatliche Zuschüsse, die nicht an eine direkte Gegenleistung gebunden sind. Empfänger von Subventionen (S.) können (andere) Staaten, Unternehmen oder private Haushalte sein. S. fließen direkt (Finanzhilfen) oder indirekt (Steuervergünstigungen). Eine genaue Abgrenzung des Begriffs fällt schwer. In der Volkswirtschaftslehre wird überwiegend ein eher weiter Begriff der S. zugrunde gelegt, der auch Gebührenermäßigungen oder -befreiungen sowie Sozialleistungen umfasst. Das Institut für Weltwirtschaft in Kiel (IfW) zählt beispielsweise auch staatliche Zuschüsse an Einrichtungen wie Krankenhäuser oder Kindergärten hinzu. Laut IfW sind die Subventionen demnach fünf Mal so hoch wie offiziell angegeben. Die obige, einleitende Definition ist enger. Sie entspricht ungefähr derjenigen in § 12 des deutschen Stabilitäts- und Wachstumsgesetzes (StWG). Dort ist auch festgelegt, dass die → Bundesregierung verpflichtet ist, alle zwei Jahre dem → Bundestag und → Bundesrat einen Bericht über die S. des Bundes vorzulegen. Der eigentliche Berichtszeitraum des Subventionsberichts umfasst vier Jahre. Am 3.8.2011 hat die Bundesregierung den 23. Subventionsbericht veröffentlicht. 2. Arten von SubventionenDer Subventionsbegriff des Bundes konzentriert sich entsprechend dem gesetzlichen Auftrag auf Leistungen für private Unternehmen und Wirtschaftszweige. Nach der Zielsetzung lassen sich drei Arten von Subventionen unterscheiden: Anpassungs-, Erhaltungs- und Produktivitätshilfen. Die Anpassungshilfen dienen der Veränderung bestehender Strukturen von Unternehmen und Wirtschaftszweigen. Ziel ist es, den Unternehmen – und damit indirekt den betroffenen Regionen – eine Entlastung beim Strukturwandel zu bieten und Anpassungsprozesse zu fördern. Ein Beispiel dafür ist die Investitionszulage, die seit der Wiedervereinigung in den ostdeutschen → Bundesländern gewährt wird. Dabei handelt es sich um Zuschüsse des Bundes zu Erstinvestitionen. Die Erhaltungshilfen umfassen traditionell den größten Posten innerhalb der Subventionspolitik des Bundes. Bei den Erhaltungshilfen geht es vornehmlich darum, bestimmte Sektoren zu fördern, deren Erhalt gesellschaftlich bzw. politisch gewünscht ist. Typische Beispiele dafür finden sich bei den S. für die Landwirtschaft, den Bergbau oder den Schiffsbau. Produktivitätshilfen sollen den Produktivitätsfortschritt von Unternehmen und Wirtschaftszweigen fördern, vor allem in neuen, zukunftsweisenden und wachstumsversprechenden Branchen, beispielsweise der Energie- und Umwelttechnik. 3. Entwicklung der Subventionen in DeutschlandSeit den 1970er Jahren stieg das Subventionsvolumen der öffentlichen Hand – insbesondere des Bundes – stetig an. Ein Trend, der mit der Wiedervereinigung verstärkt wurde und sich erst im Jahr 2000 änderte. Im Zuge der jüngsten Wirtschafts- und Finanzkrise haben sich die S. jedoch erneut erhöht. Ausgehend vom krisenbedingt hohen Niveau des Jahres 2009 (rund 28,5 Mrd. €) sinken laut dem aktuellen Subventionsbericht des Bundes die S. im Berichtszeitraum 2009 bis 2012 um rund 6 Mrd. € auf das Volumen von 22,6 Mrd. €. Ein Großteil beruht auf dem Rückgang im Bereich der Finanzhilfen. Die bedeutendste Einzelmaßnahme mit rund 1,3 Mrd. € im Jahr 2012 bleibt die Absatz- und Stilllegungshilfe für den Steinkohlebergbau, gefolgt von der Förderung für energetische Sanierung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Es zeigt sich zudem eine deutliche Verschiebung der Gewichtung der verschiedenen Bereiche gegenüber 2009. Während die relative Bedeutung des Wohnungswesens stark abgenommen hat (von knapp 16 % im Jahr 2009 auf unter 5 % im Jahr 2012), insbesondere wegen der Abschaffung der Eigenheimzulage, sind die Anteile der Steuervergünstigungen zugunsten des Verkehrsbereichs deutlich angestiegen. Die bedeutendste Einzelmaßnahme aus Sicht des Bundes ist die Steuervergünstigung für Betreiber von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die Mindereinnahmen für den Bund in Höhe von 2,3 Mrd. € im Jahr 2012 bedeutet. Neben dem Bund beteiligen sich auch die Länder und Gemeinden entsprechend ihrem Beteiligungsverhältnis an den Steuervergünstigungen. 4. Bewertung und Ausblick
Erfasstes Gesamtvolumen der Subventionen von Bund, Ländern und Gemeinden - Tabelle (© bpb) Erfasstes Gesamtvolumen der Subventionen von Bund, Ländern und Gemeinden - Tabelle (PDF) (© bpb) Erfasstes Gesamtvolumen der Subventionen von Bund, Ländern und Gemeinden - Tabelle (PDF) (© bpb) Subventionen sollen Innovationen, Absatz und Investitionen fördern, die Ansiedelung oder Gründung von Unternehmen unterstützen, den Strukturwandel beflügeln, aber auch den Arbeitsplatzabbau verhindern. So sinnvoll jede Einzelmaßnahme für die Betroffenen auch sein mag – so kritisch werden S. aus ökonomischer Perspektive bewertet. Aus Sicht der (neo)klassischen Wirtschaftstheorie ist der Eingriff in den (freien) Marktmechanismus deshalb zu kritisieren, weil er zu Fehlallokationen führen kann und so zum Beispiel die Anpassungsprozesse innerhalb der Wirtschaft verzögert und dadurch mitunter nachhaltig negativ beeinflussen kann. Nur wenn ohne Staatseingriff ein unter Allokations- oder Verteilungsaspekten unerwünschtes Marktergebnis zu erwarten wäre, kann in diesem Sinne die Gewährung von Subventionen gerechtfertigt sein. Aus politökonomischer Sicht stellen sich S. aber für die Subventionsgewährer durchaus positiv dar. Hier erscheinen S. rational, weil sie im Gegenzug Wählerstimmen versprechen. Der Abbau von S. hingegen verspricht nur auf der allgemeinen Ebene Zustimmung. Je konkreter der Abbau benannt wird, desto unpopulärer werden die Kürzungsvorschläge, vor allem wenn man sich das Mobilisierungspotenzial bestimmter Interessengruppen vor Augen führt. Zudem sind gerade viele Steuervergünstigungen nur in Abstimmung mit den Ländern zu regeln. Vor diesem Hintergrund werden häufig Forderungen nach linearer Kürzung der S. laut ("Rasenmähermethode"), weil sich diese wegen ihrer gleichmäßigen und damit "fairen" Lastenverteilung auf alle Empfängergruppen besser durchsetzen ließen. Allerdings bleibt hier umstritten, inwiefern dieser Schritt nicht die Gefahr in sich birgt, gesellschaftlich erwünschte und damit prioritäre Entwicklungen durch eine zu starke Subventionskürzung zu gefährden. LiteraturBoss, Alfred/Rosenschon, Astrid 2010: Subventionen in Deutschland. Der Kieler Subventionsbericht. Kieler Diskussionsbeiträge, Institut für Weltwirtschaft Nr. 479/480. Kiel. Bundesministerium der Finanzen 2011: Dreiundzwanzigster Subventionsbericht. Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigungen für die Jahre 2009-2012. Berlin. Bundesministerium der Finanzen 2010: Zweiundzwanzigster Subventionsbericht. Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigungen für die Jahre 2007-2010. Berlin. Quelle: Andersen, Uwe/Wichard Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 7., aktual. Aufl. Heidelberg: Springer VS 2013. Autor des Artikels: Daniel Buhr |