Welche garantie muss ein gebrauchtwagenhändler geben

Rechte und nützliche Tipps für den Autokauf beim Händler und privat.

Zwischen der freiwilligen Garantie und der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung muss streng unterschieden werden.

...ist ein Versprechen des Herstellers oder des Importeurs, manchmal auch des Händlers, für während der Garantiezeit auftretende Mängel einzustehen. Bei der Garantie handelt es sich eigentlich um ein Werbeinstrument, das der Hersteller gestalten kann, wie er will - er bestimmt die Dauer und die Bedingungen. Die Gratis-Reparatur wird oft von Bedingungen wie regelmäßigem Service oder ausschließlicher Verwendung von Originalersatzteilen abhängig gemacht. Außerdem muss der Käufer mitunter Arbeitszeit oder Versandspesen selbst bezahlen. Es ist gesetzlich klargestellt, dass Garantiezusagen ein "Mehr" gegenüber den Gewährleistungsbestimmungen bieten müssen.

...verpflichtet den Verkäufer, für Mängel einzustehen, die eine gekaufte Sache schon von Anfang an - zunächst unbemerkt - hatte. Die Gewährleistung steht jedem Konsumenten gesetzlich zu und darf vom Händler nicht eingeschränkt oder ausgeschlossen werden. Auch ihre Dauer ist gesetzlich festgelegt. Sie verpflichtet den Verkäufer, die mangelhafte Sache rasch und kostenlos zu reparieren oder auszutauschen. Ist dies nicht möglich, kann der Käufer eine Preisreduktion oder - bei wesentlichen und unbehebbaren Mängeln - die Auflösung des Vertrages durchsetzen, das heißt, beide Vertragspartner geben zurück, was sie erhalten haben.

Für Verträge, die nach dem 31.12.2021 geschlossen wurden, gelten einige Neuerungen. Die Gewährleistungsfrist ist der Zeitraum, in dem sich ein Mangel bemerkbar machen muss. Sie beträgt bei (neuen) Waren und Dienstleistungen zwei Jahre ab dem Zeitpunkt der Übergabe. Dennoch heißt das nicht, dass man die Reklamation auf die lange Bank schieben sollte. Denn je mehr Zeit vergeht, umso schwieriger wird es sein, die Ursache des Mangels festzustellen.

Bei allen Mängeln, die innerhalb von zwölf Monaten nach Übergabe der Ware auftreten, gilt die Vermutung, dass sie von Anfang an vorhanden waren. Der Käufer muss also nicht mehr mit dem Händler über diese Tatsache streiten. Stattdessen trägt der Verkäufer, der das Gegenteil behauptet, die Beweislast.

Die Verjährungsfrist schließt an die Gewährleistungsfrist an. Sie beträgt drei Monate und dient dazu, dem Händler - falls noch nicht geschehen - den Mangel zu melden oder notfalls die Ansprüche gerichtlich geltend zu machen.

Was ein Mangel ist, hängt davon ab, was mit dem Verkäufer vereinbart wurde bzw. was in Werbung und Informationsmaterial versprochen wird sowie was der üblichen Erwartung entspricht. Von den üblicherweise erwarteten Eigenschaften kann nur abgewichen werden, wenn die Abweichung ausdrücklich vertraglich festgehalten wurde und der Käufer ihr zugestimmt hat.

Die gesetzliche Gewährleistung darf der Händler zwar nicht ausschließen, ihre Dauer kann aber beim Gebrauchtwagenkauf verkürzt werden. Wenn ein Fahrzeug länger als ein Jahr zugelassen war, ist eine Verkürzung der Gewährleistungsfrist auf ein Jahr möglich.

Der Gewährleistungspflicht unterliegen nicht nur Autohändler, sondern auch andere Unternehmer, die ein Auto aus dem Betriebsvermögen verkaufen (z.B. auch Freiberufler, Taxiunternehmer, Fahrschulen, Fuhrparkautos).

ACHTUNG: Diese Fristverkürzung muss der Verkäufer mit Ihnen vereinbaren! Ein Hinweis im "Kleingedruckten" oder ein Kästchen zum Ankreuzen reichen nicht aus. Bestehen Sie in jedem Fall auf die Verwendung der neuen Muster-Vertragsformulare durch den Händler. Wenn Sie als Käufer nicht ausdrücklich zustimmen und dies vertraglich festhalten, kann Ihnen die ein Jahr kürzere Gewährleistungsfrist nicht aufgezwungen werden. 

Gebrauchtwagenkauf "von privat" ist in der Regel billiger, weil risikoreicher. Einerseits sind die Fahrzeuge meist älter und daher sind die Herstellergarantien üblicherweise abgelaufen. Andererseits gelten die Konsumentenschutzbestimmungen zwischen privaten Vertragspartnern nicht. Das heißt, der private Verkäufer ist berechtigt, die Gewährleistung auszuschließen.

Der Verkauf von Fahrzeugen aus dem Firmenvermögen von Freiberuflern oder sonstigen Unternehmern gilt nicht als Privatgeschäft und unterliegt den selben Regeln wie der Kauf beim Gebrauchtfahrzeughändler.

Um dennoch nicht die Katze im Sack zu kaufen, gibt es ein sicheres Mittel: Lassen Sie beim ÖAMTC eine Kauf-Überprüfung durchführen. Dann wissen Sie, ob das Fahrzeug hält, was der Verkäufer verspricht. Und wenn es doch nicht ganz so toll ist, können Sie zumindest über einen günstigeren Preis verhandeln.

Eine ÖAMTC-Umfrage bei den Importeuren hat ergeben, dass Autohersteller mitunter recht sorglos und großzügig mit den Bezeichnungen Garantie und Gewährleistung umgehen. Da ist dann von "Durchrostungsgewährleistung" die Rede, obwohl eigentlich Garantie gemeint ist. Oder es wird "die Gewährleistung für Verschleißteile ausgeschlossen".

Wenn Sie durch mehrdeutige Formulierungen an der Seriosität des Angebots zweifeln, wenden Sie sich an die ÖAMTC-Rechtsberatung. Diese steht allen ÖAMTC-Mitgliedern kostenlos im jeweiligen Bundesland persönlich, telefonisch oder per Mail zur Verfügung. 

Wenn ein Fahrzeughersteller vom Konkurs bedroht ist, sorgen sich AutobesitzerInnen und AutokäuferInnen um ihre Ansprüche aus dem Kaufvertrag, um Gewährleistung, Garantie und die Abwicklung von Reparaturen. Lesen Sie hier Informationen rund um den Hersteller- und Händlerkonkurs.

Garantie und Gewährleistung beim Autokauf sind zwei wichtige Absicherungen gegen Mängel, wenn Sie einen Gebrauchtwagen vom Händler oder von Privat kaufen. Hier erfahren Sie, wann welche Absicherung greift und wie Sie als Käufer nicht auf einem möglichen Schaden sitzen bleiben.

Welche garantie muss ein gebrauchtwagenhändler geben

Es gibt zwei Regelungen, die Ihnen beim Kauf eines Gebrauchtwagens Sicherheit geben:

  • die gesetzlich verpflichtende Gewährleistung des Händlers
  • die freiwillige Garantie des Händlers

Unter Gewährleistung versteht man die mindestens ein Jahr laufende Nachbesserungspflicht des Händlers für Mängel am gebrauchten Fahrzeug, die schon während des Übergabezeitpunktes bestanden. Die Garantie hingegen ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers und umschließt ebenfalls die Haftung für gewisse Mängel. Wie lange die Garantie läuft und welche Wagenteile sie umfasst, ist von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich. Lesen Sie hier nach, in welchen Fällen Sie von der Gewährleistung nach Sachmängelhaftung Gebrauch machen können und wann die Garantie greift.

Die Gewährleistung beim Autokauf besagt, dass ein Händler für die Mängelfreiheit eines Gebrauchtwagens haftet. Für private Verkäufer gilt keine Gewährleistungspflicht. Ein Händler hingegen ist dazu verpflichtet, das Auto bei Mängeln in den versprochenen Zustand zurückzuversetzen, sofern diese bereits bei der Übergabe vorhanden und dem Käufer nicht bekannt waren.

Nicht eigenmächtig in die Werkstatt

Beachten Sie unbedingt, dass Sie in erster Linie ein Recht auf Nacherfüllung haben. Das heißt, dass Sie dem Verkäufer die Möglichkeit geben müssen, innerhalb einer gewissen Frist den Schaden zu beseitigen. Sie können nicht einfach eine Werkstatt Ihrer Wahl aufsuchen und sich dann das Geld für die Reparatur zurückerstatten lassen. Erst wenn der Mangel auch nach mehreren Reparaturversuchen nicht behoben werden kann, haben Sie das Recht auf Rücktritt vom Verkaufsvertrag.

Welche garantie muss ein gebrauchtwagenhändler geben
Tipp

  • Nicht vom Verkäufer übernommen werden Schäden, die durch Verschleiß entstanden sind, etwa abgefahrene Bremsbeläge.
  • Der Verkäufer muss auch sogenannte versteckte Mängel beseitigen, die erst nach der Übergabe aufgetreten sind, aber aufgrund von Alter und Beschaffenheit des gebrauchten Fahrzeugs nicht hätten auftreten dürfen.
  • Im Zweifel, ob es sich um einen Fall von Gewährleistung oder normalen Verschleiß handelt, kann ein Sachverständiger hinzugezogen werden.
  • Die Sachmängelhaftung kann nicht durch irgendwelche Klauseln im Kaufvertrag ausgehebelt werden, Formulierungen wie "Gekauft wie gesehen" haben keine Wirksamkeit.
  • Die Gewährleistungspflicht gilt nur bei einem Geschäft zwischen einem Unternehmer und einer Privatperson. Wer privat einen Gebrauchten kauft, hat kein Recht auf Gewährleistung. Entscheidend ist dann, ob die Gewährleistung in den Kaufvertrag des Gebrauchtwagens aufgenommen wurde.
  • Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre, wobei nur in den ersten sechs Monaten automatisch davon ausgegangen wird, dass der Schaden auch schon während des Kaufs bestand. Danach muss der Käufer beweisen, dass der Mangel nicht aufgrund von Bedienungsfehlern aufgetreten ist.

Welche garantie muss ein gebrauchtwagenhändler geben

Die Garantie ist bei Gebrauchtwagen zwar nicht vorgeschrieben, aber viele Händler bieten sie dennoch als freiwilligen Service an. Häufig ist die Garantie dann im Verkaufspreis enthalten oder kann gegen Aufpreis dazu erworben werden. Dabei muss die Garantie als eine Art Versprechen des Händlers gewertet werden, sich im Fall von bestimmten Mängeln um deren Reparatur zu kümmern.

Garantie: Vertrag genau lesen

Die Gebrauchtwagengarantie fällt von Vertrag zu Vertrag ganz unterschiedlich aus. Häufig umfasst die Garantie nur bestimmt Fahrzeugbauteile und bei der Übernahme der Reparaturkosten ist eine Selbstbeteiligung des Käufers vorgesehen. Sie kann aber auch großzügig gefasst sein und sogar Verschließteile in einem bestimmten Zeitraum abdecken. Im Vorfeld sollten Sie also die Garantiebedingungen ganz genau durchlesen, um sich über Umfang, Laufzeit und Kosten der Garantie Ihres Gebrauchtwagens zu informieren. Übrigens hat die Garantie keinen Einfluss auf die Gebrauchtwagen-Gewährleistung, diese muss immer noch erfüllt werden.