Mofas sind einspurige Fahrräder mit einem Hilfsmotor. Sie können bauartbedingt nur eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h erreichen. Da sie leicht sind und nur langsam fahren können, brauchst du keine Fahrerlaubnis, um sie im Straßenverkehr nutzen zu dürfen. Show
Wichtig: Hast du keinen gültigen Führerschein, musst du beim Fahren eine sogenannte Prüfbescheinigung mit dir führen. Wer schon im Besitz einer Fahrerlaubnis (egal welcher) ist, muss aber keine Prüfbescheinigung dabeihaben, sondern den Führerschein. Um die Prüfbescheinigung zu erhalten, musst du eine theoretische Führerscheinprüfung bestehen. Dafür musst du bei einer Fahrschule sechs Theoriestunden und mindestens 90 Minuten Praxis (Fahrstunde) absolvieren. Die Prüfung kannst du frühestens drei Monate vor dem Mindestalter antreten. Das Mindestalter zum Fahren eines Mofas beträgt 15 Jahre. Welche alte Führerscheinklasse ist welcher neuen zuzuordnen?Die EU-Führerscheinklassen haben die Führerscheine in ganz Europa vereinheitlicht. Im Zuge der Reform im Jahr 2013 wurden deshalb alle alten Fahrerlaubnisklassen mit neuen kombiniert. Jede alte Fahrerlaubnis ist heute einer vergleichbaren neuen Führerscheinklasse zugeordnet. Das gilt: Alle alten Führerscheine (grau oder rosa) sind in Deutschland noch bis zum 19. Januar 2033 gültig. Bis dahin solltest du deine alte Fahrerlaubnis gegen einen neuen EU-Führerschein im Kartenformat austauschen lassen. Das kannst du beim zuständigen Straßenverkehrsamt oder normalerweise auch im Bürgerbüro machen. Die alten Führerscheinklassen waren nach Ziffern sortiert (1, 1a, 1b, 2, 3, 4, 5). Die neuen Führerscheinklassen sind nach Buchstaben benannt (A, B, C, D, L, T). Hier findest du eine Übersicht, welche alte Fahrerlaubnisklasse welcher neuen entspricht.
Den richtigen Führerschein machenJetzt weißt du, welche Führerscheinklassen es in Deutschland gibt. Außerdem h auch erfahren, wo du auf dem Führerschein nachsehen kannst, um zu wissen, welche Fahrzeuge du damit fahren darfst. Willst du zusätzlich die Fahrerlaubnis für ein bestimmtes Fahrzeug erhalten, das du noch nicht fahren darfst, musst du dafür den passenden Führerschein machen: Unser Ratgeber erklärt dir, was es dabei zu beachten gilt. Dein Allianz Direct Team wünscht dir gute Fahrt!
Um bestimmte Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr zu führen, bedarf es stets gewisser Voraussetzungen. Wie diese aussehen, definiert die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Im Jahr 2013 wurde sie angepasst, um in ganz Europa einheitliche Fahrerlaubnisklassen zu schaffen. Seitdem existieren insgesamt 16 aktuelle Führerscheinklassen in Deutschland. Wie diese genau aufgebaut sind, klären wir im Ratgeber.
Wie viele Führerscheinklassen gibt es in Deutschland? Aktuell gibt es in Deutschland insgesamt 16 Führerscheinklassen: AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE, L und T. Mehr über die einzelnen Klassen erfahren Sie hier. Was bedeutet der Zusatzbuchstabe „E“? Der Zusatzbuchstabe „E“ steht für Anhänger, die Sie mit Fahrzeugen der jeweiligen Führerscheinklasse kombinieren dürfen. Wieso gibt es die Klassen M und S nicht mehr? Im Zuge der Vereinheitlichung der Fahrerlaubnisklassen in ganz Europa im Jahr 2013 wurden die Führerscheinklassen M und S von der Klasse AM abgelöst. EU-Führerscheinklassen: Was hat sich verändert?Welche unterschiedlichen Führerscheinklassen gibt es in Deutschland?
Führerscheine, die vor diesem Datum ausgestellt wurden, sind jedoch noch bis zum 19. Januar 2033 gültig und müssen erst dann umgetauscht werden. Dadurch soll eine stetige Aktualisierung von Name und Foto des Inhabers sichergestellt werden. An den jeweiligen Klassen, die der Besitzer innehat, ändert sich durch den Umtausch nichts. Alte Führerscheinklassen wurden allerdings mit neuen kombiniert oder fielen komplett weg. Dies macht sich vor allem bei der Bezeichnung der Klassen bemerkbar, da anstatt der vorherigen Benennung in Ziffern nun eine Einteilung in Buchstaben bei den Fahrerlaubnisklassen vorherrscht. Alt und Neu haben wir zum besseren Verständnis für Sie in folgender Tabelle zusammengefasst:
* je nach zulässiger Gesamtmasse Im Folgenden stellen wir Ihnen eine Übersicht der neuen Führerscheinklassen zur Verfügung, um aufzuzeigen, was sich in den einzelnen Klassen jeweils geändert hat bzw. seitdem in den neuen Klassen beachtet werden muss. Grundsätzlich stehen die jeweiligen Buchstaben für eine bestimmte Kategorie von Fahrzeugen (z. B. A = Motorrad, B = Pkw, C = Lkw, D = Bus) und der Zusatz E für Anhänger. Führerscheinklassen und Bescheinigungen in DeutschlandFührerscheinklasse AMDer Führerschein der Klasse AM schließt unter anderem Mopeds ein.Die Klasse AM ersetzt die vorherigen Führerscheinklassen M und S. Das Mindestalter liegt bei 16 Jahren. Insgesamt schließt der Führerschein der Klasse AM die folgenden Fahrzeugarten ein:
Führerscheinklasse A1Die zweite der Führerscheinklassen beim Motorrad aus unserer Übersicht ist die Klasse A1. Sie beinhaltet Krafträder (inklusive Beiwagen) mit einem maximalen Hubraum von 125 cm³ sowie einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW. Zudem darf das Verhältnis der Leistung zum Gewicht bei maximal bei 0,1 kW/kg liegen. Die Klasse A1 gehört zu den Führerscheinklassen fürs Motorrad.Mit dem A1-Führerschein dürfen Sie außerdem Kraftfahrzeuge mit drei symmetrisch angeordneten Rädern und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h fahren. Bei Verbrennungsmotoren ist der Hubraum auf 50 cm³ beschränkt, bei anderen Motoren ist bei einer Leistung von bis zu 15 kW Schluss. Das Mindestalter bei dieser Kategorie der Führerscheinklassen beträgt 16 Jahre. Vor dem 19. Januar 2013 bestand die Pflicht, dass Fahrer unter 18 Jahren ihre Kfz auf 80 km/h drosseln mussten. Führerscheinklasse A2Krafträder mit einer maximalen Motorleistung von 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist, gehören bei den aktuellen Führerscheinklassen zur Kategorie A2. Das Verhältnis der Leistung zum Gewicht darf hier bei höchstens 0,2 kW/kg liegen. Das Gleiche gilt für Krafträder mit Beiwagen. Ein A2-Führerschein ist mit einem Mindestalter von 18 Jahren verbunden und befähigt seinen Besitzer automatisch dazu, Kfz der Führerscheinklassen AM und A1 zu steuern. Nachdem Sie zwei Jahre über diese Fahrerlaubnisklasse verfügt haben, genügt abermals eine praktische Prüfung, um auf die Klasse A zu erweitern. Führerscheinklasse ADie letzte der aufs Motorrad bezogenen Führerscheinklassen in unserer Übersicht schließt Krafträder (inklusive Beiwagen) ein, die einen maximalen Hubraum von 50 cm³ oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h aufweisen. Auch dreirädrige Kraftfahrzeuge, die entweder über Führerscheinklassen: Die Beschränkungen beziehen sich oft auf den Hubraum und die Leistung.
gehören dazu. Die Führerscheinklassen A2, A1 und AM sind automatisch in dieser Klasse enthalten. Das Mindestalter beim A-Führerschein besteht aus drei Stufen: Führerscheinklasse BHiermit wären wir bei den Führerscheinklassen beim Pkw angelangt. Fast jeder Deutsche besitzt einen Führerschein fürs Auto. Damit dürfen seit 2013 folgende Fahrzeuge geführt werden:
Mit einem Pkw-Führerschein der Klasse B ist es Ihnen außerdem erlaubt, einen Anhänger anzukoppeln. Dieser darf jedoch in der Regel nicht mehr als 750 kg wiegen, es sei denn, die zulässige Gesamtmasse von Auto und Anhänger bleibt unter einem Gewicht von 3.500 kg. In diesem Fall darf die Gesamtmasse des Anhängers höher sein. Die Führerscheinklassen AM und L sind automatisch im B-Führerschein mit inbegriffen. Grundsätzlich liegt das Mindestalter bei 18 Jahren. Seit geraumer Zeit gibt es in Deutschland die Sonderregelung „Begleitetes Fahren“, die es möglich macht, bereits mit 17 Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE zu erwerben. Dazu bedarf es allerdings einer eingetragenen Begleitperson. Besonderheit: Schlüsselzahl B96Zwei der Führerscheinklassen beziehen sich auf Pkw.Der B96-Führerschein zählt eigentlich nicht zu den Führerscheinklassen. Vielmehr handelt es sich hierbei um eine Schlüsselzahl, die nach dem Absolvieren einer speziellen Schulung im Autoführerschein eingetragen wird. Sie befähigt den Inhaber dazu, Fahrzeuge aus der Führerscheinklasse B mit einem Anhänger zu kombinieren, wenn
Führerscheinklasse BEWie bereits erwähnt, steht der Buchstabe E bei den Führerscheinklassen für Anhänger. Demzufolge dürfen Sie mit einem BE-Führerschein ein Zugfahrzeug, welches den Vorgaben der Klasse B entspricht, in Kombination mit einem Anhänger oder Sattelanhänger fahren. Die Gesamtmasse des Hängers muss jedoch zwischen 750 kg und 3.500 kg liegen. Das Mindestalter ist auch hier bei 18 bzw. 17 Jahren anzusetzen. Führerscheinklasse C1Wie bereits zu Beginn erwähnt, stehen alle Führerscheinklassen mit einem C für Lkw. Das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeuge, die in der Klasse C1 vertreten sind, liegt zwischen 3.500 kg und 7.500 kg. Außerdem dürfen maximal acht Personen darin Platz haben; der Fahrer wird jedoch nicht mitgezählt. Möchten Sie mit dem C1-Führerschein einen Anhänger ziehen, darf dieser maximal 750 kg wiegen. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Diese Klasse schließt zudem Kfz der Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2, sowie A aus und setzt einen Führerschein der Klasse B voraus. Führerscheinklasse C1EMit der Führerscheinklasse C1E können Sie unterschiedliche Kombinationen aus Zugfahrzeug und Anhänger fahren.Mit einer Fahrerlaubnis der Klasse C1E können Sie Fahrzeuge verschiedener Führerscheinklassen in Kombination fahren:
Führerscheinklasse CFahrzeuge, die über ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3.500 kg verfügen, gehören in diese Kategorie der Führerscheinklassen. Abermals dürfen sie für höchstens acht Personen ausgelegt sein; der Fahrer ist jedoch auch hier nicht mitzurechnen. Es besteht die Möglichkeit, einen Anhänger anzukoppeln, der nicht mehr wiegt als 750 kg. Um einen C-Führerschein erwerben zu dürfen, bedarf es des Vorbesitzes der Klasse B. Das Mindestalter liegt bei 21 Jahren. Kfz der Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2 und A sind ausgeschlossen, die Klasse C1 allerdings ist automatisch mit inbegriffen. Führerscheinklasse CEMöchten Sie einen Anhänger, der schwerer ist als 750 kg, mit einem Zugfahrzeug der Klasse C kombinieren, benötigen Sie einen CE-Führerschein. Diesen können Sie ebenfalls ab einem Alter von 21 Jahren erwerben. Voraussetzung ist allerdings der Vorbesitz der Klasse C. Die Klasse CE schließt automatisch Fahrzeuge der Führerscheinklassen BE, C1E und T ein. Hinzu kommen die Klassen DE und D1E, jedoch nur, wenn die Fahrerlaubnisklassen D bzw. D1 vorhanden sind. Führerscheinklasse D1Mit den Führerscheinklassen der Kategorie D dürfen Sie einen Bus steuern.Kraftfahrzeuge, die dafür ausgelegt sind, maximal 16 Personen (außer dem Fahrer) zu transportieren, und eine Länge von höchstens acht Metern aufweisen, dürfen Sie mit dem D1-Führerschein steuern. Es geht entsprechend um die Personenbeförderung. Die Führerscheinklassen A, AM, A1 und A2 sind ausgeschlossen. Möchten Sie einen Anhänger mit einem Kfz der Klasse D1 kombinieren, darf sein zulässiges Gesamtgewicht einen Wert von 750 kg nicht überschreiten. Führerscheinklasse D1EKombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger, der über ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 750 kg verfügt, sind in der Fahrerlaubnisklasse D1E verankert. Um diese zu erwerben, müssen Sie mindestens das 21. Lebensjahr vollendet haben. Zusätzlich ist der Vorbesitz der Klasse D1 vonnöten. Die Führerscheinklassen BE und C1E sind automatisch mit inbegriffen; letztere jedoch nur, wenn ein Führerschein der Klasse C1 vorhanden ist. Führerscheinklasse DFahrzeuge der Klasse D werden zur Beförderung von mehr als acht Personen eingesetzt. Der Fahrer ist jedoch ausgenommen. Anhänger dürfen zwar angekoppelt werden, das zulässige Gesamtgewicht darf jedoch nicht mehr als 750 kg aufweisen. Kfz der Führerscheinklassen AM, A1, A2 und A sind ausgeschlossen. Das Mindestalter für den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse D liegt bei 24 Jahren. Dazu ist allerdings der Vorbesitz eines B-Führerscheins notwendig. Die Klasse D1 ist automatisch eingeschlossen. Führerscheinklasse DEIn den unterschiedlichen Führerscheinklassen können die Kosten variieren.Auch beim DE-Führerschein ist ein Mindestalter von 24 Jahren vorgeschrieben. In dieser Klasse darf eine Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger bzw. Sattelanhänger gefahren werden, wobei die zulässige Gesamtmasse des Hängers ein Gewicht von 750 kg überschreiten darf. Die Führerscheinklassen BE und D1E sind automatisch mit inbegriffen. Das Gleiche gilt für die Klasse C1E, dazu muss allerdings ein C1-Führerschein vorhanden sein. Führerscheinklassen: Welche Beschränkungen gibt es bei Bus und Lkw?In Bezug auf die Gültigkeit gibt es bei den Führerscheinklassen der Kategorien D und C gewisse Besonderheiten. Diese müssen nämlich im Gegensatz zu den anderen Fahrerlaubnisklassen, die ab dem 19. Januar 2013 erworben oder verlängert wurden, nicht alle 15 Jahre erneuert werden. Busführerscheine werden grundsätzlich nur für fünf Jahre erteilt und müssen nach Ablauf dieser Zeit verlängert werden. Ähnlich verhält es sich bei den Lkw-Führerscheinklassen. Wurde die entsprechende Fahrerlaubnis zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 erteilt, ist sie zunächst einmal gültig, bis der Inhaber das 50. Lebensjahr vollendet hat. Danach muss sie alle fünf Jahre verlängert werden. Wurde sie ab dem 19. Januar 2013 erworben, ist sie generell nur fünf Jahre gültig. Führerscheinklasse LIn diese Kategorie der Führerscheinklassen gehören folgende Fahrzeuge bzw. Kombinationen: Die Führerscheinklassen L und T beziehen sich unter anderem auf die Landwirtschaft.
Bei einem L-Führerschein sind keine weiteren Führerscheinklassen eingeschlossen. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre. Führerscheinklasse TDie Fahrberechtigung der Klasse T ist auch unter dem Begriff „Traktorführerschein“ bekannt und bezieht sich entsprechend auf Fahrzeuge, die bauartbedingt in der Forst- und Landwirtschaft eingesetzt werden. Im Detail schließt diese Kategorie der Fahrerlaubnisklassen folgende Kfz ein, die mit Anhängern kombiniert werden dürfen:
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