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Zu den wichtigsten Staatssymbolen der Bundesrepublik Deutschland gehören die Bundesflagge, das Bundeswappen und die Nationalhymne.
Quelle: Sergey-Kamshylin / shutterstock.com Unsere Staatssymbole stehen für die freiheitliche demokratische Tradition der Bundesrepublik Deutschland. Sie dienen der Identifikation der Bürger mit ihrem Staat. Die Bundesregierung und der Bundespräsident haben kurz nach Gründung des neuen deutschen Staates nach dem 2. Weltkrieg großen Wert auf die Kontinuität der Bundesrepublik Deutschland mit, der Weimarer Republik, gelegt. Denn sie gilt als das erste demokratische Staatswesen auf deutschem Boden. Aus diesem Grunde wurden die Bestimmungen und Darstellungen der Weimarer Zeit über die Staatssymbole nahezu vollständig und wörtlich übernommen. Wie in der Weimarer Zeit sind die Darstellung des Bundeswappens, des Bundesadlers und der Bundesflagge gesetzlich nicht geregelt. Sie werden durch den Bundespräsidenten bekanntgemacht oder angeordnet. Artikel 22 des Grundgesetzes stellt eine Ausnahme dar. Dort sind die Farben der Bundesflagge festgelegt. Unsere BundesflaggeDas Grundgesetz bestimmt in Artikel 22 Absatz 2: "Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold." Diese Farbgebung knüpft an eine lange Tradition an. Sie ist Sinnbild für Einheit, Freiheit und Demokratie. Schwarz und Gold tauchten bereits im Mittelalter als Wappenfarben auf, später kam vereinzelt auch Rot hinzu. Schwarze Adler auf goldenem Grund – mit schwarzen, goldenen oder roten Fängen bewehrt – fanden sich schon auf den Wappen der deutschen Kaiser und Könige. Als Fahnenfarben des Reiches kannte man im Mittelalter Rot und Weiß. Diese Farben sind noch heute in den Stadtwappen der früheren Hansestädte zu sehen. Wer darf die Bundesflagge und die Bundesfahnen verwenden?Für die Anhänger eines freien und einheitlichen deutschen Nationalstaates wurde die schwarz-rot-goldene Flagge das Erkennungszeichen und Symbol für die politische Einheit. Beim so genannten "Hambacher Fest" versammelten sich 1832 circa 25.000 demokratisch und national Gesinnte – auch zahlreiche Studenten – unter diesen Farben. Am 9. März 1848 erklärte die deutsche Reichsversammlung in Frankfurt am Main: "Ebenso werden die Bundesfarben der deutschen Vorzeit zu entnehmen sein, wo das Reichspanier schwarz, rot und golden war." Allerdings verschwanden die Farben in den folgenden Jahren mehr und mehr aus der Öffentlichkeit. Erst die Weimarer Nationalversammlung griff die Farben des deutschen Vormärz in Artikel 3 der Verfassung des deutschen Reichs vom 11. August 1919 wieder auf: „Die Reichsfarben sind schwarz-rot-gold.“ Seit 1933 war Artikel 3 der Weimarer Reichsverfassung jedoch de facto außer Kraft. Die Bundesrepublik setzt das traditionelle Symbol von Einheit, Freiheit und Demokratie fort. WappenDas Bundeswappen zeigt auf goldgelbem Grund einen schwarzen Adler, den Kopf nach rechts gewendet, die Flügel offen, aber mit geschlossenem Gefieder. Schnabel, Zunge und Fänge sind in roter Farbe gehalten. Wappentier in der deutschen Geschichte: Der AdlerDer Adler ist eines der ältesten Staatssymbole der Welt und das älteste heute noch bestehende europäische Hoheitszeichen. Er wurde bereits als Herrschaftszeichen der römischen Kaiser verwendet. Die fränkischen Herrscher übernahmen mit der Kaiserwürde auch den Adler als Symbol ihrer Macht. Wer darf das Bundeswappen verwenden?In der deutschen Reichsgeschichte waren die deutschen Könige zumeist auch gleichzeitig römische Kaiser. Wegen dieser Doppelstellung trug der Adler im kaiserlichen Wappen zwei nach rechts und links blickende Köpfe. Auch die Frankfurter Nationalversammlung von 1848/49 entschied sich für den doppel-köpfigen Adler als Staatssymbol, da sie aus den deutschen Königreichen und Fürstentümern ein Kaiserreich schaffen wollte. Das neu gegründete Deutsche Reich wählte 1871 den nach rechts blickenden einköpfigen Adler als Reichsadler. Weimarer Republik und Bundesrepublik DeutschlandAnders als bei der Flaggenfrage kam es in der Weimarer Republik bei der Wappengestaltung zu keiner Kontroverse. Am 11. November 1919 wurde bestimmt, dass das Reichswappen "auf goldgelbem Grunde den einköpfigen schwarzen Adler zeigt, den Kopf nach rechts gewendet, die Flügel offen, aber mit geschlossenem Gefieder, Schnabel, Zunge und Fänge von roter Farbe. Wird der Adler ohne Umrahmung gezeigt, sind die Spitzen des Gefieders nach außen gerichtet." Bundespräsident Theodor Heuss hat in einer Bekanntmachung vom 20. Januar 1950 diese Formulierung übernommen und damit das Wappen der Bundesrepublik Deutschland bestimmt. NationalhymneDie Nationalhymne ist eines der bekanntesten Staatssymbole. Sie wird bei besonders feierlichen Anlässen, aber auch etwa bei großen sportlichen Veranstaltungen, gesungen. Herkunft von Text und MelodieIm Unterschied zu den Hymnen vieler anderer Völker sind Text und Melodie der deutschen Nationalhymne getrennt voneinander entstanden. Den Text verfasste August Heinrich Hoffmann von Fallersleben (1798 – 1874). Die Melodie komponierte Joseph Haydn (1732 – 1809) bereits im Januar 1797. Nationalhymne und GrundgesetzDas Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verzichtete 1949 auf eine Regelung zur Nationalhymne. Das Bedürfnis nach ihr war aber ungebrochen. So entsprach am 2. Mai 1952 Bundespräsident Heuss in einem Schriftwechsel mit Bundeskanzler Adenauer der Bitte der Bundesregierung, das Hoffmann-Haydnsche Lied als Nationalhymne anzuerkennen. Heuss verzichtete darin aber ausdrücklich auf eine feierliche Proklamation. Allerdings ist nur die dritte Strophe des Deutschlandliedes als staatliches Symbol geschützt, da bei staatlichen Anlässen nur die dritte Strophe des Deutschlandliedes gesungen wird. Die Nationalhymne nach der WiedervereinigungIm Zuge der deutschen Einheit wurde die Frage nach einer neuen Hymne erneut diskutiert. Bundespräsident von Weizsäcker entschied jedoch, dass die dritte Strophe des Liedes der Deutschen von Hoffmann von Fallersleben mit der Melodie von Joseph Haydn die Nationalhymne für das deutsche Volk ist. Text und Melodie der Nationalhymne können auf www.bundesregierung.de heruntergeladen werden. Dort findet sich auch eine ausführliche Darstellung zur Geschichte und Entstehung des Deutschlandliedes.
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( PercyGermany ᵀᴴᴱ ᴼᴿᴵᴳᴵᴻᴬᴸ ) - Jan Friedrich - By: ( PercyGermany ᵀᴴᴱ ᴼᴿᴵᴳᴵᴻᴬᴸ ) - Jan Friedrich -
Der BundesadlerDer Bundesadler (adsbygoogle = window.adsbygoogle || []).push({}); Der Adler ist das Wappentier der Bundesrepublik Deutschland.Bereits im Orient und der Antike, auch bei Germanen und Römern wurde der Adler vor allem als Symbol der obersten Gottheit, der Lebenskraft und der Sonne verehrt. So wurde er Bestandteil der Wappen vieler Länder und fürstlicher Geschlechter und hat auch in der Deutschen Geschichte eine lange Tradition.Geschichtliche Wurzeln des Deutschen WappentieresSchon Karl der Große, 800 n. Chr., übernahm den einköpfigen Adler als Zeichen kaiserlicher Macht. Eine Abbildung im Bamberger Evangeliar zeigt Kaiser Otto III, 1000 n. Chr., mit einem Adlerzepter.Im 12. Jahrhundert war der schwarze Adler auf goldenem Grund allgemein als Reichswappen des Heiligen Römischen Reiches anerkannt.Um 1200 tauchte unter Kaiser Friedrich II der doppelköpfige Adler auf und wurde seit dem 15. Jahrhundert als Reichssymbol geführt. Der einköpfige Adler hingegen setzte sich als Herrschaftszeichen des deutschen Königtums durch. Der Doppeladler symbolisierte das Heilige Römische Reich bis zu seiner Auflösung 1806.Der 1815 errichtete Deutsche Bund verzichtete zunächst auf ein eigenes einheitliches Bundessymbol. Im März 1848 erklärt der Bundestag des Deutschen Bundes den „alten deutschen Reichsadler“ – den Doppeladler – zum Wappen des Deutschen Bundes. Auch die Frankfurter Nationalversammlung bestätigte den Doppeladler im Juli 1848 als Reichswappen. Bereits die Gedenkmünze zur Eröffnung der Nationalversammlung in der Paulskirche am 18. Mai 1848 trug den Doppeladler.Zum Reichswappen des Deutschen Reiches (1871-1918) erkor der preußische König und deutsche Kaiser Wilhelm I im Jahr 1871 den einköpfigen deutschen Königsadler. Das Reichswappen zeigte den schwarzen, einköpfigen Adler mit rotem Schnabel, Zunge und Fängen, ohne Zepter und Reichsapfel, mit dem preußischen Adler auf dem Brustschild, über ihm die Krone Karls des Großen mit zwei sich kreuzenden Bügeln.Der Adler nach 1918Auch in der Weimarer Republik (1918-1933) hielt man an dem einköpfigen Adler fest.In einer Bekanntmachung betreffend das Reichswappen und den Reichsadler vom 11. November 1919 heißt es:„Auf Grund eines Beschlusses der Reichsregierung gebe ich hiermit bekannt, dass das Reichswappen auf goldgelben Grunde den einköpfigen schwarzen Adler zeigt, den Kopf nach rechts gewendet, die Flügel offen, aber mit geschlossenem Gefieder, Schnabel, Zunge und Fänge von roter Farbe.Wird der Reichsadler ohne Umrahmung dargestellt, so sind das gleiche Bild und die gleichen Farben, wie beim Adler im Reichswappen, zu verwenden, doch sind die Spitzen des Gefieders nach außen gerichtet. (adsbygoogle = window.adsbygoogle || []).push({}); Die im Reichsministerium des Innern verwahrten Muster sind für die heraldische Gestaltung des Reichswappens maßgebend. Die künstlerische Ausgestaltung bleibt für jeden besonderen Zweck vorbehalten.“Die Nationalsozialisten verbanden das Symbol des Adlers mit dem Hakenkreuz. Eine Verordnung von 1936 definierte als Hoheitszeichen des Reiches das Hakenkreuz im Eichenkranz und einen Adler mit geöffnetem Schnabel, nach rechts blickend auf dem Eichenkranz. Die NSDAP verwendete ebenfalls einen Adler, jedoch mit nach links gewandtem Kopf. Das Hakenkreuz war in dieser Zeit das dominierende Symbol.Der Adler nach 1945Am 20. Januar 1950 führte die Bundesrepublik Deutschland als deutsches Wappen den Adler offiziell ein. Im Text des Beschlusses von 1919 wurde nur „Reichsadler“ durch „Bundesadler“ und „Reichswappen„ durch „Bundeswappen“ ersetzt.Wie schon in der Weimarer Republik werden Regelungen die künstlerische Ausgestaltung betreffend für jeden besonderen Zweck offen gelassen. So wurde in den Richtlinien des Bundesinnenministers von 1950, die zwischen „urkundlichen“ und „dekorativen“ Verwendungszwecken unterschieden, unter anderem vermerkt, dass die Verwendung des Bundesadlers zu künstlerischen Zwecken jedermann freistehe.Entsprechend unterscheiden sich die Ausführungen des Bundesadlers zum Beispiel auf Münzen, Briefmarken oder in Briefköpfen. Im Auftrag des Deutschen Bundestages gestaltete der Kölner Künstler Ludwig Gies 1953 den Bundestagsadler für den Bonner Plenarsaal. Heute befindet sich im Plenarsaal des Berliner Reichstagsgebäudes der Gies´sche Adler in einer vom Studio Lais bearbeiteten Fassung von 1999.Amtliche Darstellungen des Bundesadlers finden sich im Bundeswappen, auf der Bundesdienstflagge, der Standarte des Bundespräsidenten sowie in Dienstsiegeln.In der DDR war der Adler kein Teil des Staatswappens. "...Hammer und Zirkel, umgeben von einem Ährenkranz, der im unteren Teil von einem schwarzrotgoldenen Band umschlungen ist" war das Wappen der DDR.Seit der Wiedervereinigung 1990 ist der Bundesadler wieder das gesamtdeutsche Wappentier.Done
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