Welche dokumente werden zur eheschließung benötigt

Welche Unterlagen zur Anmeldung einer Eheschließung erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab und ist gerade bei Auslandsbeteiligung oft sehr umfangreich. Bitte setzen Sie sich daher bei einem oder mehreren der folgenden Sachverhalte persönlich mit Ihrem zuständigen Standesamt in Verbindung:

  • eine/r von Ihnen beiden ist nicht deutsche/r Staatsangehörige/r
  • eine/r von Ihnen beiden besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit nicht seit Geburt
  • die Geburt erfolgte im Ausland
  • eine vorhergehende Eheschließung erfolgte im Ausland
  • eine vorhergehende Ehe wurde im Ausland geschieden

Bei Fällen ohne Auslandsbeteiligung sind im Wesentlichen die folgenden Unterlagen beizubringen:

  • aktuelle beglaubigte Abschrift bzw. Registerausdruck mit Hinweisen/Hinweisteil des Geburtsregisters (erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes) nicht älter als 6 Monate.
  • erweiterte Meldebescheinigung mit Angaben zum Familienstand des Hauptwohnsitzes (nicht Anmeldebestätigung), bei Abgabe der Papiere im Standesamt nicht älter als 14 Tage (erhältlich im Bürgeramt). Wenn keine Auskunftsperre besteht, kann die Bescheinigung für Berliner Bürger/innen hier im Standesamt erstellt werden).
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass.

  • aktuelle beglaubigte Abschrift bzw. Registerausdruck mit Hinweisen/Hinweisteil des Geburtsregisters (erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes) nicht älter als 6 Monate.
  • erweiterte Meldebescheinigung mit Angaben zum Familienstand des Hauptwohnsitzes (nicht Anmeldebestätigung), bei Abgabe der Papiere im Standesamt nicht älter als 14 Tage (erhältlich im Bürgeramt). Wenn keine Auskunftsperre besteht, kann die Bescheinigung für Berliner Bürger/innen hier im Standesamt erstellt werden).
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelle beglaubigte Abschrift des Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregisters der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft, mit Vermerk über die Scheidung bzw. Aufhebung (erhältlich bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Ehe oder Lebenspartnerschaft eingegangen wurde).
  • geeignete Nachweise über die Auflösung aller Vorehen oder Lebenspartnerschaften (rechtskräftiges Scheidungs- bzw. Aufhebungsurteil, Sterbeurkunde)
  • ggf. Bescheinigung über Wiederannahme des Geburtsnamens nach Auflösung der Ehe

  • aktuelle beglaubigte Abschrift bzw. Registerausdruck mit Hinweisen/Hinweisteil des Geburtsregisters (erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes) nicht älter als 6 Monate.
  • erweiterte Meldebescheinigung mit Angaben zum Familienstand des Hauptwohnsitzes (nicht Anmeldebestätigung), bei Abgabe der Papiere im Standesamt nicht älter als 14 Tage (erhältlich im Bürgeramt). Wenn keine Auskunftsperre besteht, kann die Bescheinigung für Berliner Bürger/innen hier im Standesamt erstellt werden).
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelle beglaubigte Abschrift des Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregisters der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft, mit Vermerk Tod des Ehegatten (erhältlich bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Ehe oder Lebenspartnerschaft eingegangen wurde).
  • geeignete Nachweise über die Auflösung aller Vorehen oder Lebenspartnerschaften (rechtskräftiges Scheidungs- bzw. Aufhebungsurteil, Sterbeurkunde)
  • ggf. Bescheinigung über Wiederannahme des Geburtsnamens nach Auflösung der Ehe
  • ggf. Geburtsurkunde(n) von Abkömmlingen, mit denen fortgesetzte Gütergemeinschaft besteht

  • die Geburtsurkunde oder begl. Abschriften aus dem Geburtsregister des Kindes (erhältlich beim Standesamt am Geburtsort des Kindes) mit Angaben zum Vater
  • die Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft für jedes Kind
  • Urkunde(n) über die Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge (Sorgerechtserklärung), falls diese Erklärung abgegeben wurde.

  • Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Wohnsitzstandesamt. In dessen Zuständigkeitsbereich muss mindestens einer der beiden Verlobten gemeldet sein.
  • Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor Ihrem Wunschtermin erfolgen.
  • Wenn Sie nicht bei uns im Bezirk Berlin-Mitte wohnhaft sind, wenden Sie sich bitte zuerst an Ihr zuständiges Wohnsitzstandesamt.

  • Bitte benutzen Sie das Formular – Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung. Sie können dieses als pdf-Datei downloaden und ausgefüllt dem Standesamt vorlegen. Bitte fügen Sie auch eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.

PDF-Dokument (106.0 kB)
Dokument: Standesamt Mitte von Berlin

Wer hinsichtlich der Voraussetzungen zur Eheschließung ausländischem Recht unterliegt, darf eine Ehe in der Bundesrepublik erst dann eingehen, wenn die innere Behörde seines Heimatlandes ein Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt hat. Hierin wird bescheinigt, daß der Eheschließung nach dem Recht dieses Staates kein Ehehindernis entgegensteht (§ 1309 Abs. 1 BGB). In dem Ehefähigkeitszeugnis müssen beide Verlobte namentlich genannt sein, auch der Verlobte, der nicht die Staatsangehörigkeit des Staates besitzt, der das Ehefähigkeitszeugnis ausstellt. Haben beide Verlobte die gleiche Staatsbürgerschaft, so genügt ein gemeinsames Zeugnis, auch wenn für sie verschiedene Behörden zuständig sind.

Angehörige von Staaten, die ein Ehefähigkeitszeugnis nicht erteilen, benötigen zur Eheschließung stets die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts. Dazu ist eine Ledigkeitsbescheinigung vorzulegen, die von der Heimatbehörde ausgestellt wird. Auch Geschiedene erhalten in der Regel eine Ledigkeitsbescheinigung, wenn das Heimatland von der Scheidung in Kenntnis gesetzt wurde. Dies ist vor allem für ausländische Verlobte von Bedeutung, die bereits eine Vorehe in der Bundesrepublik führten und ein deutsches Scheidungsurteil haben. Sie müssen wissen, daß das deutsche Scheidungsurteil allein nicht ausreicht für eine erneute Eheschließung im Bundesgebiet. Vielmehr muß die Scheidung auch im Heimatland des ausländischen Verlobten anerkannt werden. Dieses Anerkennungsverfahren kann auch längere Zeit in Anspruch nehmen. Erst nach der Anerkennung besteht kein Ehehindernis mehr für eine erneute Eheschließung und die innere Behörde des Heimatstaates kann eine entsprechende Bescheinigung ausstellen.

Dokumente, die nicht beigebracht werden können, können durch eidesstattliche Versicherungen ersetzt werden. Das deutsche Rechtssystem erkennt diese Ersatzmöglichkeit an, auch wenn in der Praxis immer seltener davon Gebrauch gemacht wird. Betroffen sind zum Beispiel Flüchtlinge und AsylbewerberInnen, deren Heimatbehörden sich weigern, Dokumente, die für die Eheschließung erforderlich sind, auszustellen. Auch in Fällen, in denen aufgrund von Kriegswirren es nicht möglich ist, diese Dokumente zu beschaffen, kann das Standesamt anstatt des geforderten Dokumentes auch eine eidesstattliche Versicherung des Verlobten oder anderer Zeugen, die den Sachverhalt (Ledigkeit zum Beispiel) bestätigen können, verlangen.

Eine Zusammenstellung der Staaten, die kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen, finden Sie in der Kölner Liste des Oberlandesgerichtes Köln. Link auf Website

Ob im kleinen Kreis, in der Kirche oder am Strand – der schönste Tag im Leben kann auf vielfältige Art und Weise zelebriert werden. Um allerdings auch vor dem Gesetz als rechtmäßiges Ehepaar zu gelten, ist eine standesamtliche Trauung unverzichtbar. Wenn Sie sich die Fragen stellen, welche Unterlagen im Vorfeld der offiziellen Eheschließung benötigt werden, wie der Ablauf der standesamtlichen Trauung ist und welche Papiere für die standesamtliche Trauung online angefordert werden können, finden Sie in diesem Ratgeber Antworten.


Welche Voraussetzungen müssen für die standesamtliche Trauung gegeben sein?

Neben der lückenlosen Bereitstellung aller erforderlichen Dokumente müssen beide zukünftigen Eheleute natürlich ledig, rechtmäßig geschieden oder verwitwet sein, bevor sie überhaupt heiraten können. Darüber hinaus muss der Eintritt der Volljährigkeit vollzogen und damit die sogenannte Ehemündigkeit gegeben sein.


Wer kann die Anmeldung beim Standesamt vornehmen und wann ist das möglich?

In aller Regel melden beide Partner ihre standesamtliche Trauung an. Hierzu stellen sie sich idealerweise persönlich im Standesamt vor. Sollte ein Partner verhindert sein, benötigt der andere eine entsprechende schriftliche Vollmacht. Die Anmeldung kann frühestens sechs Monate vor dem Wunschdatum der Trauung erfolgen.


Bei welchem Standesamt wird die Trauung beantragt?

Grundsätzlich wird die Eheschließung bei dem Standesamt des Haupt- oder Zweitwohnsitzes eines der beiden Partner angemeldet. Die Trauung selbst, kann anschließend jedoch an jedem beliebigen deutschen Standesamt durchgeführt werden. In der heutigen digitalen Zeit ist sogar eine standesamtliche Trauung online möglich.


Wer kann sich standesamtlich trauen lassen?

Welche dokumente werden zur eheschließung benötigt
Eine Hochzeit ist in Deutschland problemlos möglich, wenn Sie noch nicht verheiratet sind und mindestens 18 sind.

Grundsätzlich darf in Deutschland jeder heiraten, wenn:

  • keiner der beiden Partner noch verheiratet ist
  • beide Partner mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben
  • beziehungsweise die Ehemündigkeit eingetreten ist
  • für beide Partner kein Zwang zur Ehe besteht
  • die Heirat nicht dafür vorgesehen ist, dass einer der beiden Partner in Deutschland bleiben darf
  • ein enges Verwandtschaftsverhältnis unter den Ehepartnern (aus gerader Linie sowie zwischen Halbgeschwistern) ausgeschlossen werden kann

Wie bereite ich mich auf die standesamtliche Trauung vor?

Tipp: Trauzeugen sind nicht mehr zwingend nötig

Brauchte man bis 1998 per Gesetz noch Trauzeugen für den Vollzug der Ehe vor dem Standesbeamten, so ist dies heute nicht mehr zwingend notwendig. Dennoch wird diese Tradition von vielen heiratenden Paaren weitergeführt.

Der wichtigste Schritt in Richtung der standesamtlichen Trauung ist die Beschaffung der Unterlagen, die zwingend hierfür benötigt werden. Welche das genau sind, erfahren Sie in der folgenden Rubrik. Des Weiteren sollten natürlich die entsprechende Garderobe sowie die Ringe besorgt werden. Wichtig ist darüber hinaus die Planung der Gästeanzahl, die bei der Zeremonie zugegen sein soll, damit das Trauzimmer dementsprechend hergerichtet werden kann.

Manche Standesämter bieten zudem besondere Services, wie etwa alternative Veranstaltungsorte oder die sogenannte Nottrauung im Angesicht einer lebensbedrohlichen Erkrankung an. Ein Beispiel hierfür ist das Standesamt Köln. Außerdem ist in manchen Fällen auch eine standesamtliche Trauung in Englisch oder in anderen Sprachen möglich. Fragen zum Ablauf und der Dauer sowie spezielle Wünsche lassen sich am besten direkt bei der Anmeldung mit dem Standesbeamten besprechen.

Welche Papiere werden für die standesamtliche Trauung benötigt?

Bevor sich der lang ersehnte Tag der Tage endlich einstellt, sind einige bürokratische Pflichten zu erfüllen. Diese betreffen in erster Linie die Beschaffung und Einreichung bestimmter, unerlässlicher Unterlagen, ohne welche kein Ehevollzug gewährleistet werden kann. Die folgende Tabelle verschafft Ihnen einen Überblick über die obligatorischen Papiere aufgegliedert in verschiedene Personengruppen:

Personengruppe benötigte Unterlagen
Deutsche Staatsangehörige, die noch nicht verheiratet waren
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelle Meldebescheinigung vom öffentlichen Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes
  • beglaubigte Abschrift der Geburtsurkunde
  • (bei Geburt im Ausland: aktuelle Geburtsurkunde und Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt im Geburtsland)
Partner mit gemeinsamen Kindern zusätzlich zu den allgemeinen Unterlagen für Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit:
  • originale Geburtsurkunde des Kindes oder beglaubigte Abschrift
  • eventuell Nachweis zur Vaterschaftsanerkennung
  • (bei Kindern aus früherer Ehe sind Sorgerechts-Bescheide einzureichen)
Partner, die bereits verheiratet waren

(jetzt verwitwet oder geschieden)

zusätzlich zu den allgemeinen Unterlagen für Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit:
  • rechtskräftiges Scheidungsurteil beziehungsweise beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister des Standesamt, in dem die vergangene Trauung stattgefunden hat, mit Auflösungsvermerk der Ehe (auch bei verwitweten Personen, dazu Sterbeurkunde des verstorbenen Partners)
Partner aus dem Ausland zusätzlich zu den allgemeinen Unterlagen für Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit:
  • aktuelle Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde

Welche Unterlagen kann man online beantragen?

Achtung: Urkunden übersetzen lassen

Urkunden, die in einer fremden Sprache ausgestellt sind, müssen zwingend von einem öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer ins Deutsche übertragen werden.

Um all diesen bürokratischen Notwendigkeiten nachzukommen, braucht man nicht zwingend unzählige Behördengänge in Kauf zu nehmen. Vielmehr lassen sich viele Unterlagen für die Eheschließung ganz einfach online beantragen. Zu diesen gehören unter anderem folgende:

  • Geburtsurkunden
  • beglaubigte Abschriften aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister
  • Eheurkunden mit oder ohne Scheidungsvermerken
  • Sterbeurkunden

Was kostet die Trauung beim Standesamt?

Welche dokumente werden zur eheschließung benötigt
Die Kosten für eine Hochzeit variieren je nach Stadt, Bundesland und Staat.

Die Kosten im Zusammenhang mit den Unterlagen für die standesamtliche Trauung fallen im Normalfall von Bundesland zu Bundesland und Stadt zu Stadt unterschiedlich aus. So kann man in München zum Beispiel mit einem Betrag von 67,00 Euro bis 350,00 Euro oder, wenn Sie im Schloss Nymphenburg heiraten möchten, sogar mit 900,00 Euro rechnen. In Hamburg, Berlin, dem Saarland, Hessen und Baden-Württemberg liegt der Satz bei circa 40,00 – 94,00 Euro. Hinzu kommen grundsätzlich die Kosten für die anzufertigenden Urkunden sowie für spezielle Wünsche, wie zum Beispiel das Heiraten außerhalb der Geschäftsräume. Die Kosten von Rheinland-Pfalz, NRW, Niedersachsen, Bayern und aller anderen Bundesländer können Sie ganz einfach beim zuständigen Standesamt erfragen.

In Österreich und der Schweiz müssen Heiratswillige natürlich ebenso für die standesamtliche Trauung Unterlagen beibringen. Österreich veranschlagt für die Hochzeit selbst 70,00 bis 200,00 Euro. Wenn Sie in der Schweiz die sogenannte Ziviltrauung durchführen lassen möchten, müssen sie mit vergleichsweise hohen Kosten zwischen umgerechnet 280,00 Euro und 380,00 Euro rechnen.

Gibt es Unterschiede im Ablauf einer standesamtlichen Trauung in Deutschland und einer standesamtlichen Trauung im Ausland?

Die standesamtliche Trauung in Deutschland unterscheidet sich prinzipiell nicht sehr von der standesamtlichen Trauung im Ausland. Es sind für gewöhnlich verschiedene Orte, an denen das Ehepaar heiraten kann auswählbar. Die Zeremonien dauern etwa 30 bis 40 Minuten.

Der Ablauf der standesamtlichen Trauung in Deutschland gestaltet sich in den meisten Fällen wie folgt:

  • Nach der Begrüßung des Brautpaars und der Festgesellschaft werden die Personalien des Ersteren überprüft.
  • Anschließend spricht der Standesbeamte. Was genau zum Inhalt dieser Rede gehört, wird im Vorgespräch mit den Eheleuten stichpunktartig festgelegt. Oftmals werden Stationen in ihrem Leben sowie die Art und Weise, wie sich beide kennengelernt haben, zum Thema gemacht.
  • Danach wird auch schon die Eheschließung erklärt, die Ringe gewechselt und der Kuss ausgetauscht.
  • Es folgt der Eintrag ins Ehe-/Stammbuch samt Unterschriften und schlussendlich die zahlreichen Glückwünsche.

Im Ausland findet die Trauung im Gegensatz zu klassischen Zeremonien in Deutschland oftmals an besonderen Orten, wie beispielsweise am Strand, statt. Die Abfolge der Ereignisse gestaltet sich jedoch ähnlich.

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