Im Todesfall werden von Angehörigen wichtige Dokumente benötigt, die bereits im Vorfeld zusammengestellt werden sollten, um eine zeitaufwendige Suche vor einer Beerdigung zu vermeiden.


  • 1. Arzt benachrichtigen
  • 2. Bestatter benachrichtigen
  • 3. Angehörige benachrichtigen
  • 4. Wichtige Dokumente zusammenstellen

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Ein kompetenter Ansprechpartner vor Ort, bei dem Sie sich gut aufgehoben fühlen, ist von großer Bedeutung – sowohl bei einem akuten Sterbefall als auch beim Thema Bestattungsvorsorge sowie bei der Klärung allgemeiner Fragen.

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Welche dokumente werden bei todesfall benötigt
Kommt es zum Todesfall, müssen wichtige Angelegenheiten geregelt werden. Die Grafik verschafft Ihnen einen Überblick darüber, was zu tun ist. Detaillierte Informationen finden Sie in der Checkliste Todesfall.

Bei einem Todesfall zu Hause, im Alten- oder Pflegeheim ist zunächst ein Arzt zu benachrichtigen, damit dieser die Todesbescheinigung (Totenschein) ausstellen kann. Im Alten- oder Pflegeheim übernimmt in der Regel diese die Verständigung des Arztes. Wenn der Arzt nicht bescheinigen kann, dass ein natürlicher Tod vorliegt, muss die Polizei benachrichtigt werden. Das hat nichts mit einer möglichen Straftat oder einer unterstellenden Vermutung zu tun, sondern muss von Amts wegen her passieren.

Sterbefall im Krankenhaus

Bei einem Sterbefall im Krankenhaus wird diese durch die Krankenhausverwaltung ausgestellt. Wenn der Arzt nicht bescheinigen kann, dass ein natürlicher Tod vorliegt, muss die Polizei benachrichtigt werden. Das hat jedoch nichts mit einer möglichen Straftat oder einer unterstellenden Vermutung zu tun.

Der Verstorbene kann bis zu 36 Stunden zu Hause aufgebahrt werden

Es ist sinnvoll, einen Bestatter zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu benachrichtigen, damit er den Angehörigen behilflich sein und sie beraten kann. Es ist dagegen nicht erforderlich, dass der Verstorbene sofort ins Bestattungsinstitut überführt wird. Er kann in vielen Bundesländern bis zu 36 Stunden zu Hause aufgebahrt werden, damit die Angehörigen von ihm Abschied nehmen können. Bestatter klären Angehörige gern darüber auf, was dabei zu beachten ist.

Informieren Sie die Familie und Freunde des Verstorbenen.

  • Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen, Nachweis über den letzten Wohnsitz
  • Todesbescheinigung vom Arzt: Die Gebühren für diese Leistung müssen von den Angehörigen getragen werden, da die Krankenkassen die Kosten hierfür nicht übernehmen. Sie sollten nach der ärztlichen Gebührenordnung nicht mehr als 80,– Euro betragen.
  • Rentennummer: Diese befindet sich auf dem Rentenbescheid bzw. auf dem Rentenausweis. Die Rentennummer findet sich auch auf dem Kontoauszug des Girokontos, da die Renten stets unter Angabe der Rentennummer überwiesen werden. Ebenfalls benötigt werden Angaben zu betrieblichen Renten.
  • Personenstandsurkunden: Grundsätzlich ist ein Auszug aus dem Familienbuch vorzulegen. Sollte dieser nicht vorhanden sein, genügt die Vorlage der Urkunden, die den Personenstand des Verstorbenen nachweisen.

  • bei Ledigen: Geburtsurkunde
  • bei Verheirateten: Heiratsurkunde
  • bei Geschiedenen: Heiratsurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
  • bei Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
  • Personalstandsurkunden in ausländischer Sprache: Diese müssen von einem vereidigten Dolmetscher übersetzt werden und sind zusätzlich vorzulegen

  • Bestattungsvorsorgevertrag, falls ein solcher vom Verstorbenen im Vorfeld abgeschlossen wurde, um mit einem Bestatter die Gestaltung der Beerdigung anhand der Wünsche des Verstorbenen zu besprechen
  • Versicherungsunterlagen (Sterbegeld-, Lebens-, Unfallversicherungen; einige Institutionen, z. B. Gewerkschaften, zahlen unter bestimmten Voraussetzungen)
  • Testament, Erbvertrag oder Hinterlegungsschein für das Amtsgericht oder den Notar
  • letztwillige Verfügung, falls eine Kremation und gegebenenfalls darüber hinaus eine Seebestattung gewünscht wird
  • Grabdokumente, sofern bereits eine Grabstelle vorhanden oder reserviert ist.

Der Bundesverband Deutscher Bestatter e. V. empfiehlt, die Dokumente in einem Ordner zusammenzustellen und in entsprechenden Abständen zu aktualisieren. Ein solcher Vorsorgeordner kann über die Homepage www.bestatter.de bestellt werden.

  • Besorgung der Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes. Es muss nicht überall eine Original-Sterbeurkunde vorgelegt werden – bei der Abmeldung von bestimmten Versicherungen reicht eine Kopie. Bei Sterbegeld-, Lebens- oder Rentenversicherungen muss ein Original vorliegen.
  • Erwerb oder Wiedererwerb der Grabstätte
  • Terminfestlegung bei der Gemeinde und/oder Kirche für die Trauerfeier und Beerdigung / Bestattung
  • Terminfestlegung mit dem Pfarrer/dem Trauerredner
  • Musikalischer Rahmen für die Trauerfeier (Organist, Musiker, CD)
  • Dekoration/Kerzenbeleuchtung für die Trauerfeier in der Kapelle
  • Auslegung einer Kondolenzliste
  • Bestellung von Blumenschmuck, Kränzen, Handsträußen und ggf. Blumen für die letzte Verabschiedung anstelle einer Handvoll Erde, wenn gewünscht
  • Aufgabe von Traueranzeigen in der Tagespresse
  • Druck von Trauerbriefen oder -karten
  • Vereinbarung eines Beerdigungskaffees in einer Gaststätte
  • Druck von Sterbebildchen (wo es regional üblich ist)
  • Aufgabe von Dankanzeigen
  • Druck von Dankbriefen oder -karten
  • Vereinbarung eines Beerdigungskaffees in einer Gaststätte
  • Abrechnung mit den Lebensversicherungen bzw. Sterbekassen

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Erledigungen bei einem Todesfall: Was ist zuerst zu tun?

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  2. Bestatter benachrichtigen
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Die Fristen für die Beerdigung eines Toten variieren von vier Tagen bis maximal zehn Tagen nach Feststellung des Todes. Hier weiche allerdings die Gesetzestexte der einzelnen Länder stark voneinander ab. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an Ihren Bestatter.

Wichtige Dokumente im Todesfall:

  • Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen
  • Todesbescheinigung vom Arzt
  • Rentennummer
  • Personenstandsurkunden

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Wer eine Sterbeurkunde anfordern möchte, muss sich an das zuständige Standesamt wenden. Dieses stellt nach der Antragstellung die Sterbeurkunde des Verstorbenen aus.

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In Deutschland starben im Jahr 2018 etwa 954.874  Menschen. Trotz des demographischen Wandels lassen sich Aussagen über die Sterbezahlen in den nächsten Jahren nur sehr begrenzt treffen. Es ist auch ethisch und moralisch nicht angemessen, bereits heute über genaue Zahlen der Verstorbenen den nächsten Jahren zu spekulieren.

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