Welche adresse bei steuererklärung angeben

Feldhilfen

Ihre Steuernummer

Die aktuelle Steuernummer finden Sie in den Unterlagen des Finanzamts, z.B. auf Ihrem letzten Steuerbescheid.

Welche adresse bei steuererklärung angeben

Die Steuernummer wird vom Finanzamt an jede steuerpflichtige natürliche oder juristische Person vergeben. Die Nummer ist eindeutig einem Steuerpflichtigen zugeordnet.

Die Steuernummer ist nicht zu verwechseln mit der lebenslang gültigen Steuer-Identifikationsnummer. Wann die alte Steuernummer abgelöst wird, wurde bisher nicht bekannt gegeben.

Bundesland

Geben Sie hier an, in welchem Bundesland Sie Ihre Einkommensteuererklärung abgeben.

Wichtig: Ohne die Auswahl des Bundeslandes ist eine Auswahl des zuständigen Finanzamts nicht möglich.

Aktuell zuständiges Finanzamt

Wählen Sie hier das Finanzamt aus, in dessen Bezirk Sie bei der Abgabe der Steuererklärung wohnen. Entscheidend ist der Wohnsitz zum Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung, d.h. wenn Sie während des Jahres umziehen, ist das Finanzamt des neuen Wohnsitzes zuständig.

Die von Lohnsteuer kompakt verwendete Auswahlliste basiert auf dem amtlichen Verzeichnis des Bundeszentralamt für Steuern, in dem alle aktuellen Finanzämter aufgelistet sind, und wird regelmäßig aktualisiert.

In Klammern finden Sie auch die vierstellige Bundesfinanzamt-Nummer (BUFA-Nummer). Die letzten zwei bzw. drei Stellen der BUFA-Nr. bilden - je nach Bundesland - zugleich den ersten Zahlenblock Ihrer Steuernummer.

Sonderfall 1: Rentner mit Wohnsitz im Ausland

Das Finanzamt Neubrandenburg (Rentenempfänger im Ausland - RiA) in Mecklenburg-Vorpommern ist für Sie zuständig, wenn Sie im Ausland leben und aus Deutschland nur Renten beziehen. Erzielen Sie noch weitere Einkünfte, kann auch ein anderes Finanzamt zuständig sein. Im Zweifelsfall setzen Sie sich bitte mit dem Finanzamt Neubrandenburg in Verbindung.

Sonderfall 2: Wegzug aus Deutschland

Wenn Sie nach Ihrem Wegzug keine Einkünfte in Deutschland erzielen, verbleibt die Zuständigkeit beim Finanzamt des letzten Wohnsitzes.

Wenn Sie auch nach dem im Wegzugsjahr inländische Einkünfte erzielen, bestimmt sich die Zuständigkeit für die Veranlagung zur beschränkten Steuerpflicht nach § 50 Abs. 2 EStG (Betriebsstättenfinanzamt) bzw. § 19 Abs. 2 AO. Das zuständige Finanzamt ist dann auch für die Veranlagungszeiträume zuständig, in denen noch unbeschränkte Steuerpflicht bestand. Bereits begonnene Verwaltungsverfahren können ggf. durch das bisher zuständige Finanzamt fortgeführt werden. Im Zweifelsfall setzen Sie sich bitte mit Ihrem bisherigen Finanzamt in Verbindung.

Haben Sie aktuell Ihren Wohnort gewechselt?

Wenn Sie Ihre Steuererklärung bisher bei einem anderen Finanzamt abgegeben haben, weil Sie z.B. umgezogen sind, wählen Sie "ja" aus.

Diese Angabe wird von Ihrem Wohnsitz-Finanzamt benötigt, um eine eventuell bestehende Steuerakte bei Ihrem alten Finanzamt anzufordern.

Bisher zuständiges Finanzamt

Geben Sie hier den Namen und die Anschrift des Finanzamtes ein, das in der Vergangenheit für Ihre Steuererklärung zuständig war.

Die Anschrift finden Sie in den Unterlagen Ihres alten Finanzamtes, z.B. auf Ihrem letzten Steuerbescheid. Zusätzlich können Sie noch Ihre bisherige Steuernummer angeben.

Diese Angaben werden von Ihrem neuen Wohnsitz-Finanzamt benötigt, um eine eventuell bestehende Steuerakte bei Ihrem alten Finanzamt anzufordern.

Den Steuerbescheid einer anderen Person zustellen?

Geben Sie hier "Ja" an, wenn der amtliche Steuerbescheid per Post nicht an den Ehemann bzw. die Ehefrau sondern an einen abweichenden Empfänger versendet werden soll. Wenn Sie "Ja" auswählen, können Sie in den folgenden Feldern eine andere Person benennen, an die das Finanzamt den amtlichen Steuerbescheid senden soll.

Das kann zum Beispiel ein Familienangehöriger sein, wenn Sie sich eventuell für einen längeren Zeitraum im Ausland aufhalten oder gar ein längerer Krankenhausaufenthalt ansteht.

Hinweis: Bei Ihrer Steuererklärung dürfen Ihnen nur Steuerberater oder ähnliche Berufsgruppen und Einrichtungen wie z.B. Lohnsteuerhilfevereine kostenpflichtig behilflich sein. Von Angehörigen ist nur die unentgeltliche Hilfeleistung bei der Steuererklärung erlaubt.

Vorname

Geben Sie hier den Vornamen der Person an, an die das Finanzamt den Steuerbescheid senden soll.

Nachnamen

Geben Sie hier den Nachnamen der Person an, an die das Finanzamt den Steuerbescheid senden soll.

Straße und Hausnummer

Geben Sie hier die Wohnanschrift der Person an, an die das Finanzamt den Steuerbescheid senden soll.

Postleitzahl

Geben Sie hier die Postleitzahl des Wohnortes der Person an, an die das Finanzamt den Steuerbescheid senden soll.

Wohnort

Geben Sie hier den Namen des Wohnortes der Person an, an die das Finanzamt den Steuerbescheid senden soll.

Haben Sie eine aktuelle Steuernummer?

Wählen Sie "Ja", wenn Ihr aktuelles Finanzamt für Sie bereits eine Steuernummer vergeben hat. Sie finden die Steuernummer zum Beispiel auf Ihrem letzten Steuerbescheid.

Welche adresse bei steuererklärung angeben

Haben Sie noch keine Steuernummer von Ihrem aktuell zuständigen Finanzamt, wählen Sie "Nein" aus. Es wird dann automatisch eine neue Steuernummer für Sie beantragt.

Ist nach einem Umzug ein neues Finanzamt für Sie zuständig, erfassen Sie hier NICHT Ihre alte Steuernummer.

Hausnummerzusatz

Geben Sie hier einen evtl. Hausnummernzusatz für die Adresse der Person an, an die das Finanzamt den Steuerbescheid senden soll.

Hausnummer

Geben Sie hier die Hausnummer der Straße für die Adresse der Person an, an die das Finanzamt den Steuerbescheid senden soll.

Postfach

Geben Sie hier das Postfach der Person an, an die das Finanzamt den Steuerbescheid senden soll.

Zustell-/Beraternummer

Tragen Sie ggf. hier die Zustell-/Beraternummer ein.

Infotext

Dummy-Infotext wird dem User nicht angezeigt!

Ausländische Postleitzahl

Geben Sie hier die Postleitzahl des ausländischen Wohnortes der Person an, an die das Finanzamt den Steuerbescheid senden soll.

Staat

Wählen Sie hier das Land aus, in dem sich der Empfänger des Steuerbescheids aufhält.

Lebt die Person im Ausland?

Wenn der Steuerbescheid an einen im Ausland lebenden Empfänger zu gestellt werden soll, wählen Sie "ja" aus.

Wenn Sie im Laufe eines Steuerjahres Ihren Wohnort aufgrund eines Umzugs gewechselt haben, ändert sich in der Regel auch die täglich zurückzulegende Wegstrecke zur Ihrer ersten Tätigkeitsstätte.

In diesem Fall müssen Sie bei Lohnsteuer kompakt zwei erste Tätigkeitsstätten erfassen, um die korrekten Wegstrecken einzugeben, z.B.:

  • "Tätigkeitsstätte, Anschrift alter Wohnort"
    • Entfernung 25 km, 112 Arbeitstage, 5-Tage-Woche
  • "Tätigkeitsstätte, Anschrift neuer Wohnort"
    • Entfernung 15 km, 118 Arbeitstage, 5-Tage-Woche

Vergessen Sie nicht, eventuell auch die Umzugskosten in Ihrer Steuererklärung geltend zu machen!

  • Arbeitstage-Rechner: Mit unserem Arbeitstage-Rechner ermitteln Sie ganz einfach die Zahl der Arbeitstage in einem beliebigen Zeitraum.

Bewertungen des Textes: Wie trage ich unterschiedliche Wegstrecken nach einem Umzug ein?

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