Der Bundesrat hat in seiner 903. Sitzung am 23.11.2012 die Minijob-Reform gebilligt. Den Empfehlungen der Ausschüsse, den Vermittlungsausschuss anzurufen, wurde nicht gefolgt. Damit werden die geplanten Änderungen umgesetzt. Die neuen Grenzen sind zum 01.01.2013 in Kraft getreten. Häufig führten Arbeitgeber bei einem 400-Euro-Job rechtliche Vorteile an. Das ist aber ein Vorurteil und Unkenntnis, Dummheit oder mangelndem Rechtsbewusstsein geschuldet. Grundsätzlich gilt:
Der Arbeitnehmer kann auch noch Jahre später nicht gewährten Urlaub nachfordern. Gerichte entscheiden in solchen Fällen immer zu Gunsten des Arbeitnehmers (die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt nach § 195 BGB 3 Jahre). Wird ein Arbeitnehmer auf der Grundlage eines mündlichen Arbeitsvertrags tätig, hat er Anspruch auf die Zahlung des mündlich vereinbarten Arbeitslohns. Liegt auch eine mündliche Vereinbarung nicht vor, ist ein angemessener Lohn zu zahlen. Nach § 138 Abs. 2 BGB ist ein Rechtsgeschäft nichtig, durch das sich jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit oder des Mangels an Urteilsvermögen eines Anderen für eine Leistung Vermögensvorteile gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen. Diese Regelung gilt nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts auch für Arbeitsverhältnisse. Bundesarbeitsgericht Urteil vom 22.4.2009, 5 AZR 436/08Lohnwucher Leitsätze: Ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung im Sinne von § 138 Abs. 2 BGB liegt vor, wenn die Arbeitsvergütung nicht einmal zwei Drittel eines in der betreffenden Branche und Wirtschaftsregion üblicherweise gezahlten Tariflohns erreicht. Wenn also für eine Branche in einer bestimmten Region ein Stundenlohn von 10 € vereinbart wurde, wäre ein von einem Unternehmen derselben Branche in der gleichen Region gezahlter Stundenlohn von 6 € sittenwidrig. Es ist häufig der Unwissenheit der Arbeitnehmer geschuldet, dass bestimmte Arbeitgeber Minijobs ohne diese rechtlichen Grundsätze umsetzen. Arbeitsrechtliche Grundsätze gelten für alle Arbeitnehmer. Nur für die Berechnung der Lohnsteuer und der Sozialversicherungsbeiträge gibt es Ausnahmen für Geringfügig Beschäftigte. Minijobber haben im Arbeitsrecht grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten wie Vollzeitbeschäftigte! Mit einem 401-Euro-Job sind Arbeitnehmer und Arbeitgeber häufig besser gefahren
Der 401-Euro-Job hat für Arbeitnehmer nur einen Nachteil: Es fallen Sozialabgaben an. Diese betragen für Arbeitnehmer mit Elterneigenschaft 41,99 Euro und für Arbeitnehmer ohne Elterneigenschaft 42,74 Euro (Werte für 2012). In Sachsen sind die Abgaben wegen der Besonderheit in der Pflegeversicherung etwas höher (44,01 Euro bzw. 44,76 Euro; Werte für 2012). Der 400-Euro-Job hat für Arbeitnehmer nur einen Vorteil. Dieser besteht auch nur dann, wenn die Lohnsteuer mit 2% pauschaliert wird und
Die mit 2% pauschal besteuerten Beträge bleiben bei einer Veranlagung zur Einkommensteuer unberücksichtigt. Bekommt der Arbeitnehmer oder die Bedarfsgemeinschaft Arbeitslosengeld II, so wird der weniger ausgezahlte Betrag beim 401-Euro-Job durch mehr Arbeitslosengeld II ausgeglichen. Für den Arbeitgeber gibt es auch nur einen einzigen Vorteil: Es ist die einfache Abrechnung. Alle Pauschalabgaben (auch die Steuer von 2%) sind mit Beitragsnachweis an die Minijob-Zentrale bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (früher Bundesknappschaft) abzuführen. Entwurf eines Gesetzes zur Reform der geringfügigen Beschäftigung und zur Bekämpfung der illegalen BeschäftigungEine Bundesratsinitiative aus Nordrhein-Westfalen wollte im Gegensatz zum Beschluss der Regierungsfraktionen die Minijobs zurückdrängen. Die Grenze von 400 Euro sollte beibehalten werden und eine Begrenzung der regelmäßigen Wochenarbeitszeit auf zwölf Stunden erfolgen. Bei Überschreiten dieser zeitlichen Begrenzung sollte eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorliegen. Eine längere Arbeitszeit als 12 Stunden würde bei der maximalen Entlohnung von 400 Euro im Monat zu Löhnen von weniger als 8,50 Euro führen. Mit der zeitlichen Begrenzung sollte also erreicht werden, dass auch geringfügig Beschäftigte angemessen entlohnt werden. Der Antrag stand auf der Tagesordnung der 893. Sitzung des Bundesrates am 2. März 2012. Der Bundesrat hat beschlossen, den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag nicht einzubringen. Die Hans-Böckler-Stiftung hat im Böckler Impuls 17/2012 (erschienen am 31.10.2012) einen Artikel zum Thema Atypische Beschäftigung herausgebracht. Thema: Atypische BeschäftigungLange arbeiten für wenig Geld Jeder dritte Minijobber arbeitet länger als 15, jeder vierte länger als 18 Stunden pro Woche. Entsprechend niedrig fallen bei maximal 400 Euro Monatseinkommen die Stundenlöhne aus. Erschienen zum Artikel in Böckler Impuls 17/2012 © 2007-2021 A.Liebig - Impressum - Kontakt - Datenschutz - Inhaltsverzeichnis (Sitemap) - Lohnlexikon - Cookie Einstellungen verwalten |