Was versteht man unter einer Sicherheitsunterweisung?

Eine Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die auf den Aufgabenbereich oder Arbeitsplatz der Beschäftigten ausgerichtet sind. Laut § 12 des Arbeitsschutzgesetzes müssen Unterweisungen bereits vor Aufnahme der Tätigkeit oder aufgrund bestimmter Anlässe, wie Veränderungen im Aufgabenbereich oder bei Einführung neuer Arbeitsmittel erfolgen und regelmäßig wiederholt werden. Grundlage für die Unterweisung sind Betriebsanweisungen in Form von schriftlichen Dokumenten.

Arbeitgeber sind rechtlich zu einer ausreichenden und angemessenen Unterweisung der Beschäftigten verpflichtet.

Was versteht man unter einer Sicherheitsunterweisung?

Was ist eine Unterweisung?

Eine betriebliche Unterweisung soll die Beschäftigten über die Gefahren ihres Arbeitsplatzes aufklären. Inhalt einer Unterweisung ist unter anderem der sichere und korrekte Umgang mit Arbeitsmitteln. Nach § 12 des Arbeitsschutzgesetzes sind Arbeitgeber zu einer angemessenen Unterweisung verpflichtet.

Unterweisungen sind Bestandteil der Fürsorgepflicht der Vorgesetzten gegenüber ihren Mitarbeitern. Durch die Unterweisung sollen Beschäftigte in die Lage versetzt werden, Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen zu erkennen und durch ihr Verhalten zu vermeiden. Je mehr die Teilnehmer eingebunden sind und je mehr Kommunikation und Rückfragen stattfinden, desto besser. Werden die vorgestellten Maßnahmen verstanden und akzeptiert, ist die Grundlage für sicheres Arbeiten geschaffen.

Daher muss unbedingt sichergestellt sein, dass alle Beschäftigten die Inhalte verstanden haben. Zu diesem Zweck kann es erforderlich sein, die Unterweisung eventuell auch in die jeweilige Sprache der Beschäftigten zu übersetzen.

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Gesetzliche Grundlagen der Unterweisung

Unterweisungen dienen dem Zweck, Beschäftigte so über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen ihres Arbeitsbereiches zu informieren, dass sie sich bei ihrer Arbeit sicher und gesundheitsgerecht verhalten können. Im Arbeitsschutzgesetz ist vorgeschrieben, dass Beschäftigte „geeignete Anweisungen“ von ihrem Arbeitgeber erhalten müssen oder über „Sicherheit und Gesundheitsschutz ausreichend und angemessen unterwiesen werden müssen“. (§ 4, 8, 9, 12 ArbSchG). Auch bei Zusammenarbeit verschiedener Arbeitgeber muss nach § 8 ArbSchG sichergestellt sein, dass alle Beschäftigten diese Anweisungen erhalten.

Unterweisungen müssen bereits vor Aufnahme der Tätigkeit oder aufgrund bestimmter Anlässe, wie Veränderungen im Aufgabenbereich oder bei Einführung neuer Arbeitsmittel, erfolgen und regelmäßig wiederholt werden. Ebenso wird in § 4 DGUV Vorschrift 1 die Unterweisung der Versicherten gefordert, insbesondere hinsichtlich der tätigkeitsbezogenen Gefährdungen und Schutzmaßnahmen. 

Zahlreiche weitere gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorschriften, wie § 63 StrlSchV (Strahlenschutzverordnung) oder § 6 ArbStättV, schreiben jährliche Unterweisungen vor. In § 14 GefStoffV, § 14 BioStoffV oder § 12 BetrSichV wird darüber hinaus ausdrücklich verlangt, dass Unterweisungen in verständlicher Form und Sprache abgehalten werden.

Unterweisungen müssen mindestens jährlich wiederholt und schriftlich mit Datum, Unterweisungsinhalten und Unterschrift nachgewiesen werden.

Anforderungen an die Unterweisung:

  • Es muss sichergestellt sein, dass alle Beschäftigten die Unterweisung erhalten

  • Die Unterweisung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen

  • Aufgrund bestimmter Anlässe wie Veränderungen im Aufgabenbereich oder bei Einführung neuer Arbeitsmittel ist ebenfalls eine Unterweisung erforderlich

  • Unterweisungen finden mündlich als als Präsenzveranstaltungen statt

  • Die Unterweisung muss in verständlicher Form und Sprache abgehalten werden

  • Unterweisungen sind schriftlich mit Datum, Unterweisungsinhalten und Unterschriften der Teilnehmer und der unterweisenden Person nachzuweisen

  • Unterweisungen müssen jährlich wiederholt werden

Anlässe für Unterweisungen

Erstunterweisungen müssen vor der Aufnahme einer Tätigkeit, sei es bei einer Neueinstellung, einem Arbeitsplatzwechsel oder einem neuen Arbeitsmittel oder -verfahren, stattfinden. Die Unterweisung muss anschließend regelmäßig, jedoch in den meisten Fällen mindestens einmal jährlich, wiederholt werden.

Besondere Situationen wie Unfälle, Beinahe-Unfälle oder Erkrankungen, sicherheitswidrige Verhaltensweisen, Aufgaben mit besonders hohen Gefährdungen oder auch ungewöhnliche, seltene Tätigkeiten können ein Anlass sein, diesen Zeitraum deutlich zu verkürzen.

Nach § 29 JArbSchG (Jugendarbeitsschutzgesetz) müssen besonders bei der Beschäftigung von Jugendlichen Unterweisungen sogar mindestens halbjährlich wiederholt werden. Dies gilt auch für einige weitere Fälle. Daneben können auch noch besondere Unterweisungen, beispielsweise für den Umgang mit toxischen oder krebserregenden Gefahrstoffen oder spezielle Übungen, zum Beispiel für die Persönliche Schutzausrüstung, die vor tödlichen Gefahren schützt, notwendig sein.

Inhalte von Unterweisungen

Je nach Ausrichtung des Betriebes oder der Betriebseinheit ist der Inhalt von Unterweisungen unterschiedlich. Grundbestandteile jeder Unterweisung sind:

  • allgemeine Informationen über Rechte und Pflichten der Mitarbeiter

  • allgemeine Sicherheitshinweise zur Arbeitsstätte

  • Organisation von betrieblicher Erster Hilfe

  • Verhalten bei Unfällen und im Brandfall

  • Vorbeugender Brandschutz und Evakuierung

  • Benutzung von Arbeitsmitteln

Die Betriebsanweisung

Betriebsanweisungen gehören genau wie die Unterweisung zu den personenbezogenen Schutzmaßnahmen. Die Betriebsanweisung ist ein wichtiges Dokument, das der Arbeitgeber für seine Beschäftigten erstellt. Darin ist schriftlich, kurz und übersichtlich zusammengestellt, was der Beschäftigte für die sichere Durchführung seiner Arbeit in seiner Arbeitsumgebung wissen muss. Darin sind die wichtigsten Gefahren, die etwa von bestimmten Maschinen oder Arbeitsmitteln ausgehen, aber auch wichtige Schutzmaßnahmen zusammengefasst.

Gesetzliche Grundlagen der Betriebsanweisung

In mehreren Paragraphen des Arbeitsschutzgesetz ist die Betriebsanweisung als Grundlage für die Unterweisung gefordert. (§ 4, 8, 9, 12 ArbSchG) Diese muss den Mitarbeitern ebenfalls vor Aufnahme der Tätigkeit und in verständlicher Form und Sprache zur Verfügung stehen.

Weiterhin ist im Regelwerk der Unfallversicherungsträger an vielen Stellen ausdrücklich die Notwendigkeit von Betriebsanweisungen gefordert, so zum Beispiel für Arbeitsverfahren wie Schweißen, für elektromagnetische Felder, Krane, Flurförderzeuge, für Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz, im Schiffsbau und etlichen weiteren.

Arten von Betriebsanweisungen und deren Inhalte

Betriebsanweisungen müssen für Maschinen, Gefahrstoffe, Arbeitsverfahren oder Arbeitsabläufe erstellt werden. Hast du dich in deinem Betrieb schon einmal nach Betriebsanweisungen umgesehen? Wofür sind die Betriebsanweisungen in deinem Unternehmen? Welche Farben werden in deinem Betrieb dafür verwendet und wo kannst du sie einsehen? Vermutlich hast du Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe und Arbeitsmittel vorgefunden. Dies sind in der Praxis auch die häufigsten Betriebsanweisungen. Daher werden dir diese im Folgenden kurz vorgestellt.

Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe

Die inhaltlichen Anforderungen der Gefahrstoff-Betriebsanweisungen sind durch die TRGS 555 sehr konkret vorgegeben. Sie bestehen aus der Nennung von Arbeitsbereich bzw. Arbeitsplatz und Tätigkeit und werden in folgende Gliederungspunkte unterteilt:

  • Gefahrstoffbezeichnung

  • Gefahren für Mensch und Umwelt

  • Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

  • Verhalten im Gefahrfall

  • Erste Hilfe

  • Sachgerechte Entsorgung

Nicht nur für Stoffe oder Zubereitungen mit einem Piktogramm, beispielsweise einen Kühlschmierstoff oder ein Lackspray, muss es eine Betriebsanweisung geben. Auch für entstehende Gefahrstoffe, wie Schweißrauche, Dämpfe in Galvanikbetrieben oder Holzstäube, müssen Betriebsanweisungen vorhanden sein.

Betriebsanweisungen für Arbeitsmittel und Geräte

In jedem Betrieb sind die verschiedensten Arbeitsmittel und Unterweisungen zu finden: Ob es sich um Geräte wie Drucker, Bohrmaschinen, Pressen oder Krane handelt – für Beschäftigte müssen vor der ersten Verwendung Betriebsanweisungen zur Verfügung stehen und eine Unterweisung durchgeführt werden.

Betriebsanweisungen für Arbeitsmittel enthalten folgende Gliederungspunkte:

  • Anwendungs- oder Geltungsbereich

  • Gefahren für Mensch und Umwelt

  • Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

  • Verhalten bei Störungen und im Gefahrfall

  • Verhalten bei Unfällen und Erste Hilfe

  • Instandhaltung und Folgen der Nichtbeachtung


Unter dem Gliederungspunkt Anwendungs- oder Geltungsbereich wird beschrieben, für welchen Betriebszustand die Betriebsanweisung genau gilt, beispielsweise für Normalbetrieb oder Instandhaltungsarbeiten. Natürlich sind auch Angaben zu Arbeitsplatz bzw. Arbeitsbereich und Tätigkeit enthalten.

Häufige Fragen zu Unterweisung und Betriebsanweisung

Was sind Betriebsanweisungen?

Im Gegensatz zu einer Unterweisung, die mündlich erfolgt, handelt es sich bei einer Betriebsanweisung um ein schriftliches Dokument. Betriebsanweisungen sollen die Arbeitnehmer auf Gefahren am Arbeitsplatz hinweisen und Hinweise für das gesundheitsgerechte Verhalten aufzeigen.

Wer darf unterweisen?

Die Pflicht, Unterweisungen durchzuführen und Betriebsanweisungen zu erstellen obliegt dem Arbeitgeber. Er kann laut § 13 ArbSchG seine Pflicht an direkte Vorgesetzte der Mitarbeiter schriftlich delegieren

Wer erstellt Betriebsanweisungen?

Für die Erstellung von Betriebsanweisungen ist der Arbeitgeber verantwortlich. Dabei kann er auf die Unterstützung der Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsärzten oder anderen fachkundigen Personen (z.B. Arbeitsschutzbehörden, Unfallversicherungsträger, Beratungsfirmen) zurückgreifen.

Wer nimmt an Unterweisungen teil?

Alle Mitarbeiter müssen an der Unterweisung teilnehmen. Die Beschäftigten müssen aufgrund ihrer Mitwirkungspflicht an Arbeitsschutzmaßnahmen, die in § 15 ff. DGUV Vorschrift 1 angeführt ist, die durch Betriebsanweisungen und Unterweisungen erhaltenen Anweisungen befolgen. Die Nichteinhaltung kann ansonsten sowohl arbeitsrechtliche als auch gesundheitliche Konsequenzen haben. Die inhaltliche Gestaltung der Betriebsanweisung unterliegt dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach § 87 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).

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Autorin: Frau Cornelia An

Fachkraft für Arbeitssicherheit und E-Learning-Autorin

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Der Unterweisungsbedarf zu weiteren Themen wird anhand der Gefährdungsbeurteilung ermittelt. Die Unterweisung wird entsprechend durch die anhand der Gefährdungsbeurteilung abgeleiteten Schutzmaßnahmen ergänzt.

Über diese konkret festgestellten arbeitsplatzbezogenen Gefährdungen und Schutzmaßnahmen müssen die Beschäftigten unterrichtet werden, damit sich diese bei ihrer Arbeit sicherheits- und gesundheitsgerecht verhalten können.

Beispiele für weitere Themen können Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz, Lärm, Ladungssicherung, hautbelastende Tätigkeiten und Hautschutz, Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln, Heben und Tragen oder Dienstfahrten und vieles mehr sein.

Bei der Auswahl der Themen und Vorbereitung der Unterlagen unterstützt die Fachkraft für Arbeitssicherheit häufig den Arbeitgeber bzw. Vorgesetzten. Wichtige Beiträge und Hinweise für aktuelle Themen kannst auch der Sicherheitsbeauftragte einbringen.

Aufgrund der vielen Themenbereiche, zu denen regelmäßig unterwiesen werden muss, hat es sich in der Praxis bewährt, häufige Kurzunterweisungen zu speziellen Schwerpunkten durchzuführen. Diese können im Rahmen von regelmäßigen Abteilungsbesprechungen oder Meetings in wenigen Minuten abgehalten werden und frischen das Wissen zu bestimmten Themen immer wieder aktuell auf. 

Wie erfolgt eine Unterweisung?

Die Unterweisung erfolgt üblicherweise als mündliche Präsenzveranstaltung in verständlicher Form und Sprache. Im Ausnahmefall kann die Unterweisung auch direkt am Arbeitsplatz unter Verwendung der Arbeitsmittel erfolgen. Nach erfolgter Unterweisung wird diese mit Datum, Unterweisungsinhalten und Unterschrift der Teilnehmer und des Unterweisers dokumentiert.

Die Betriebsanweisung ist eine Grundlage für die mündliche Unterweisung durch den Vorgesetzten und ist den Beschäftigten an geeigneten Stellen zugänglich. Häufig ist sie direkt an den Arbeitsplätzen ausgehängt. So haben die Beschäftigten wichtige Anweisungen, wie sie bei ihrer Tätigkeit Unfall- und Gesundheitsgefahren vermeiden können, immer im Blick. Der Sicherheitsbeauftragte kann inhaltliche Anregungen geben, wenn auffällt, dass wichtige Anweisungen noch mit in Betriebsanweisungen aufgenommen werden sollten.