Welche krankenkasse hat den niedrigsten zusatzbeitrag

19 Krankenkassen möchten ihren Zusatzbeitrag 2022 erhöhen, sieben ihn senken. 56 von 98 Kassen wollen ihre Beiträge nicht erhöhen. Auch wenn damit vieles beim Alten bleibt, zahlt sich ein Wechsel oft aus. So können Versicherte bei einem Vergleich bis zu 624 Euro und Selbständige sogar bis zu 1248 Euro im Jahr sparen.

Auch in diesem Jahr veröffentlichen die Gesetzlichen Krankenkassen im Dezember den individuellen Zusatzbeitrag für das nächste Jahr. Die gute Nachricht für 50 Millionen Versicherte steht bereits fest: Sie müssen 2022 keine erhöhten Kosten befürchten. 56 der 98 gesetzlichen Krankenkassen wollen ihren Beitrag konstant halten.

Erhöhung des Krankenkassen-Zusatzbeitrags betrifft mindestens 21 Millionen Versicherte

Hingegen sind von Beitragserhöhungen kommendes Jahr insgesamt mehr als 21 Millionen Versicherte bei insgesamt 19 Krankenkassen betroffen. Von den elf deutschen Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) heben neun ihre Prämien an - allein bei diesen neun sind  knapp 21 Millionen Menschen versichert.

Von Beitragssenkungen profitieren nur 400.000 Mitglieder von sieben anderen Krankenkassen (jeweils Stand 2.1.2022).

Damit scheint die Teuerungswelle zumindest etwas gebremst. Im vergangenen Jahr hatten viele Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge deutlich erhöht, so dass die Versicherten 2021 durchschnittlich 1,3 Prozent statt zuvor 1,1 Prozent mehr zahlen mussten.

Trotz der hohen Zusatzbeiträge bewilligte der Staat 2021 einen Steuerzuschuss in Höhe von 28,5 Milliarden Euro. Im Jahr zuvor lag er nur etwa halb so hoch.

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Daniel Güssow, Managing Director gesetzliche Krankenkassen bei Check24, empfiehlt den Verbrauchern daher „die Beitragssätze ihrer Krankenkasse zu prüfen, denn in der Regel stehen günstigere Alternativen zur Verfügung.“

Krankenkassen-Wechsel bringt mehrere Hundert Euro

Wie eine aktuelle Auswertung der Krankenkassenbeiträge zeigt, hätten im laufenden Jahr insgesamt bis zu 6,4 Milliarden Euro gespart werden können. Denn auch trotz konstanter Beiträge kann es sich für Versicherte lohnen, die Tarife der Krankenkassen zu vergleichen und gegebenfalls zu wechseln. Je nach Einkommen, Bundesland und derzeitigem Tarif ergibt sich ein Sparpotenzial bis zu 624 Euro. Bei Selbstständigen beträgt die Ersparnis sogar bis zu 1248 Euro, da sie auch die Arbeitgeberseite der Krankenkassenbeiträge tragen. Seit 2019 wird der Zusatzbeitrag paritätisch finanziert, also zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen. Somit profitieren auch Unternehmen davon, wenn Mitarbeiter zu einer günstigen Kasse wechseln.

Eine Umorientierung ist inzwischen deutlich einfacher möglich. Seit dem 1. Januar dürfen Versicherte alle zwölf Monate - statt wie zuvor alle 18 Monate - ihre Krankenkasse wechseln.

„Für Versicherte bedeutet die verkürzte Bindungsfrist große Vorteile, da sie nun regelmäßig die Kasse wählen können, die in Bezug auf Beitragssätze oder Zusatzleistungen am besten zur aktuellen Lebenssituation passt“, führt Daniel Güssow aus.

Sonderkündigungsrecht bis zum 31.01.2022 nutzen

Sollte es eine Erhöhung des Zusatzbeitrags bei Ihnen geben, haben Sie als gesetzlich Versicherter ein Sonderkündigungsrecht. Erhöht eine Kasse den Zusatzbeitrag etwa zum 1. Januar, kündigen Sie bis Ende Januar und wählen eine neue Kasse. Nach Ablauf der gesetzlichen Wechselfrist von zwei vollen Kalendermonaten werden Sie dann Mitglied bei der neu gewählten Kasse.

Dabei wird der Wechsel problemlos innerhalb von wenigen Minuten angestoßen. Sie müssen lediglich online eine neue Kasse auswählen und den Wechsel beantragen. Die neu gewählte Krankenkasse übernimmt dann die Abmeldung bei der bisherigen Versicherung. Übrigens müssen Sie keine Ablehnung durch die neue Kasse fürchten: Der Gesetzgeber hat eine Ablehnung - beispielsweise aufgrund des Alters oder Vorerkrankungen - ausgeschlossen.

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Der Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung ist nicht einheitlich. Er hängt vom Einkommen des Versicherten und vom Zusatzbeitrag seiner Krankenkasse ab. Jede Krankenkasse legt den Zusatzbeitrag fest und muss sich dabei an den Einnahmen und Ausgaben orientieren. Dadurch ergeben sich Beitragsunterschiede zwischen den Krankenkassen. Die Differenzen können aktuell bis zu 438 Euro pro Jahr erreichen. Das Sparpotenzial unterscheidet sich aber zwischen den Bundesländern, weil viele Kassen nur in einigen Regionen aktiv sind.

Günstige Krankenkasse – teure Krankenkasse

Wer in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert ist, zahlt an seine Krankenkasse keinen festgelegten Euro-Betrag, sondern einen Prozentsatz vom Einkommen als monatlichen Beitrag. Der besteht aus dem gesetzlich festgeschriebenen allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent und einem Zusatzbeitrag, den die jeweilige Krankenkasse selbst festlegt. Der Zusatzbeitrag der 76 allgemein zugänglichen Krankenkassen in Deutschland variiert im Jahr 2021 zwischen 0,35 und 1,9 Prozent.

Seit 2019 gilt in der gesetzlichen Krankenversicherung bei Arbeitnehmern wieder die paritätische Finanzierung. Das heißt, der komplette Beitrag wird zur einen Hälfte vom Arbeitnehmer und zur andern Hälfte vom Arbeitgeber bezahlt. Vorher hatten die Arbeitnehmer einige Jahre den Zusatzbeitrag komplett selbst bezahlen müssen und nur der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent war paritätisch finanziert.

Zusatzbeitrag: Wo ist es teuer, wo günstiger?

Weil jede Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag selbst festlegt, kommt es zu erheblichen Beitragsunterschieden. Da einige günstige und teure Krankenkassen nicht bundesweit, sondern nur in bestimmten Bundesländern aktiv sind, unterscheidet sich das maximale Sparpotenzial von Ort zu Ort. Am größten ist die Differenz aktuell in Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz, wo die günstigste Krankenversicherung einen Zusatzbeitrag von 0,39 Prozent erhebt, die teuerste 1,9 Prozent. Ein Arbeitnehmer, dessen Jahreseinkommen 58.050 Euro überschreitet, würde durch einen Wechsel vom teuersten zum günstigsten Anbieter 438 Euro weniger zahlen. Das ist das größtmögliche Sparpotenzial, weil nur für Einkünfte bis zur Grenze von 58.050 Euro (Beitragsbemessungsgrenze für 2021) Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung fällig sind. Bei einem Jahreseinkommen von 36.000 Euro brutto liegt die Differenz bei 272 Euro. Berechnet wurde dabei nur der Arbeitnehmeranteil. Der Beitrag des Arbeitgebers sinkt im gleichen Umfang.

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Der Gewinn im Portmonee ist etwas geringer, denn Krankenkassenbeiträge sind unbegrenzt steuerlich absetzbar. Je nach Steuerklasse ist die Differenz beim Nettolohn also niedriger als der Beitragsunterschied.

Die Karte zeigt für alle Bundesländer die höchstmögliche Beitragsdifferenz zwischen der Krankenkasse mit dem höchsten und dem niedrigsten Zusatzbeitrag. Dieses maximale Sparpotenzial haben Arbeitnehmer, die den Höchstbetrag in die Krankenversicherung zahlen. Das betrifft Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze (2021: 58.050 Euro) liegt.

Die Allgemeinen Ortskrankenkassen

Auch die elf Allgemeinen Ortskrankenkassen legen die Zusatzbeiträge selbst fest. Dabei gibt es deutliche Unterschiede von 0,6 bis 1,5 Prozent. Immerhin sechs Ortskrankenkassen haben einen Zusatzbeitrag der günstiger als der Durchschnitt ist. Die Karte zeigt die Differenz zwischen der regional zuständigen Ortskrankenkasse und der Krankenkasse mit dem niedrigsten Zusatzbeitrag. Das höchste Sparpotenzial gibt es in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern - 322 Euro bei einem Einkommen von über 58.050 Euro. Am niedrigsten ist das Sparpotenzial in Sachsen-Anhalt mit 61 Euro.

Jährlich im Dezember legen die meisten Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge für das kommende Jahr fest. Im Dezember 2020 haben 31 Krankenkassen einen höheren Zusatzbeitrag für 2021 beschlossen. Das bedeutet, dass rund 48 Millionen Versicherte im kommenden Jahr mehr zahlen. 43 Krankenkassen halten den Beitrag konstant, zwei senken ihn Aktuell gibt es 76 allgemein geöffnete Krankenkassen in Deutschland, hinzu kommen über 20 betriebsbezogene Krankenkassen, die nur von Mitarbeitern dieser Unternehmen gewählt werden können. Alle Angaben auf dieser Seite beziehen sich auf die geöffneten Krankenkassen.

Der höchste Anstieg eines Zusatzbeitrages beträgt 0,8 Prozent. Dann steigt der Beitrag für einen Arbeitgeber mit 36.000 Euro Bruttoeinkommen um 144 Euro im Jahr und in gleicher Höhe für seinen Arbeitgeber. Gutverdiener zahlen doppelt drauf. Erstens durch den höheren Zusatzbeitrag. Zweitens steigt die gesetzlich festgelegte Beitragsbemessungsgrenze, d.h. die Lohngrenze, bis zu der Beiträge für die Krankenversicherung fällig werden. Dann beträgt der Mehrbeitrag 368 Euro im Jahr - jeweils für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt von 56.250 Euro (2020) auf 58.050 Euro (2021).

Jährlich im Herbst prognostiziert ein Schätzerkreis von Bundesgesundheitsministerium, Bundesamt für Soziale Sicherheit und GKV-Spitzenverband einen rechnerischen Zusatzbeitragssatz für das kommende Jahr. Im Oktober 2020 hatten die Experten eine Erhöhung angekündigt - von 1,1 auf 1,3 Prozent. Der GKV-Spitzenverband war in seiner Berechnung sogar von 1,41 Prozent ausgegangen.

Dieser rechnerische Zusatzbeitrag resultiert aus den Kostenrechnungen aus Basis der Gesamtbranche. Jede Krankenkasse legt dann ihren eigenen Zusatzbeitrag fest. Der tatsächliche branchenweite Zusatzbeitrag deckt sich deshalb nicht 1:1 mit dem rechnerischen Satz. In der Praxis steigt der Zusatzbeitrag 2021 im Schnitt von 1,00 auf 1,28 Prozent. Dabei wurde der gewichtete Durchschnitt berechnet. Das heißt, große Krankenkassen wurden entsprechend stärker berücksichtigt.

Die Versicherten müssen in den kommenden Jahren mit weiter steigenden Zusatzbeiträgen in der Krankenversicherung rechnen. Mehrere Vertreter der Krankenkassen hatten im November sogar eine Verdopplung des Beitragssatzes in der nächsten Zeit prognostiziert.

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Können Versicherte ohne Sorgen wechseln?

95 Prozent der Grundleistungen der Krankenkassen sind gesetzlich festgeschrieben. Bei den allermeisten Leistungen gibt es also keine Unterschiede zwischen den Krankenkassen. Dennoch unterscheiden sich die Krankenkassen bei einigen Zusatzleistungen – wie Schutzimpfungen vor Reisen, zusätzlichen Untersuchungen in der Schwangerschaft oder Homöopathie. Wer darauf Wert legt, sollte vor einem Wechsel der Krankenkasse auch die Leistungen vergleichen. Einige Versicherte haben sich außerdem in einem Wahltarif eingeschrieben. Auch bei einigen dieser Wahltarife gibt es Unterschiede zwischen den Krankenlassen und vor einem Wechsel ist eine Nachfrage wichtig, ob der neue Versicherer das gewünschte Programm anbietet.

Wie schnell kann ich kündigen?

Die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse können Versicherte in der Regel mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen. Es gelten Ausnahmen, wenn die Verbraucher weniger als 12 Monate Mitglied der Kasse sind oder sie einen Wahltarif gewählt haben. Wenn die Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, können auch diese Mitglieder den Anbieter mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende wechseln. Lediglich beim Krankengeld-Wahltarif gilt generell die Mindestlaufzeit.

Der Gesetzgeber hat den Wechsel der Krankenkasse ab kommendem Jahr vereinfacht. Die Kündigung des alten Anbieters übernimmt ab Januar die neue Krankenkasse automatisch. Eine verbraucherfreundliche Regelung, wie sie beim Wechsel des Stromanbieters schon lange funktioniert.

Welche Versicherungen brauche ich?

Die Krankenversicherung ist in Deutschland Pflicht. Aber auch andere Versicherungen sollten Verbraucher haben, um sich und ihre Familie zu schützen. Welche Sie unbedingt abschließen sollten und auf welche Sie verzichten können, erfahren Sie in unserem Ratgeber.

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Diese Versicherungen sind wichtig

Wie viel Schutz muss sein? Welche Versicherungen können Sie sich sparen? Hier bekommen Sie den Überblick.

Diese Versicherungen sind wichtig

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