Was passiert wenn man länger als 6 Wochen krank ist?

Das Wichtigste in Kürze:

  • Das Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Höhe richtet sich nach Ihrem regelmäßigen Einkommen. Es beträgt 70 Prozent des Bruttogehalts (mit weiteren Einschränkungen).
  • In den meisten Fällen zahlt die Krankenkasse Krankengeld ab der siebten Woche nach der ersten Krankschreibung, weil bis dahin der Arbeitgeber noch eintritt.
  • Anspruch auf Krankengeld haben Arbeitnehmer, Auszubildende und Bezieher von Arbeitslosengeld I. Selbstständige dagegen müssen sich um eine eigene Absicherung kümmern.

Krankengeld wird gezahlt für

  • Arbeitnehmer
  • Auszubildende
  • Bezieher von Arbeitslosengeld I

Als Student bekommen Sie dagegen in der Regel kein Krankengeld - auch dann nicht, wenn Sie neben dem Studium versicherungsfrei ein wenig jobben. Das dreht sich erst, wenn Sie länger mehr Gewicht auf die Arbeit als aufs Studium legen. Das bedeutet: Ist der Job Ihre Hauptbeschäftigung, sind Sie versichert und bekommen Krankengeld. Wichtig ist dabei meist die Frage: Arbeiten Sie in einer typischen Woche mehr als 20 Stunden?

Bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit bekommen Sie kein Krankengeld. In diesen Fällen ist stattdessen die Unfallkasse oder die Berufsgenossenschaft zuständig.

Ab wann habe ich als Arbeitnehmer Anspruch auf Krankengeld?

Sobald Ihr Arzt Sie krankgeschrieben hat, also die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt hat, haben Sie Anspruch auf Krankengeld. Das gilt auch ab dem ersten Tag eines stationären Aufenthalts in einem Krankenhaus oder in einer Vorsorge- oder Reha-Einrichtung der Krankenkasse. Unter bestimmten Bedingungen wird auch Krankengeld bezahlt, wenn Sie ein krankes Kind betreuen.

Die meisten Arbeitnehmer haben allerdings Anspruch auf Lohnfortzahlung durch ihren Arbeitgeber während der ersten sechs Krankheitswochen. Erst ab der siebten Woche springt dann die Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld.

Die Krankmeldung durch Ihren Arzt wird meist "Attest" oder "gelber Schein" genannt – eigentlich ist es eine "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung". Sie müssen

  • Ihrem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen, dass Sie krank sind. Sobald Sie mehr als drei Tage am Stück krank sind, ist dem Arbeitgeber zudem das ärztliche Attest vorzulegen. Dieses ist spätestens am vierten Tag einzureichen. Der Arbeitgeber kann das auch früher verlangen.
  • sie bei der Krankenkasse innerhalb einer Woche nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit vorlegen – dafür sind Sie noch selbst verantwortlich, Ihr Arbeitgeber erledigt das nicht für Sie.
  • auch bei jeder Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit sowohl Ihrem Arbeitgeber als auch der Krankenkassen per Folge-Attest belegen, dass Sie weiterhin krank sind.

Für gesetzlich Versicherte wird ab dem Jahr 2021 schrittweise die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) eingeführt. Der behandelnde Arzt übermittelt dann das Attest digital an die Krankenkasse. Für Arztpraxen ist allerdings die elektronische Übermittlung erst ab dem 1. Oktober 2021 verpflichtend. Solange gilt: Sind Sie krankgeschrieben, klären Sie mit Ihrem behandelnden Arzt, ob die Bescheinigung digital übermittelt werden kann. Falls es noch nicht geht, sind Sie selbst für die Zusendung an die Krankenkasse verantwortlich.

Dr. Till Bender: Ja. Entgegen anderslautenden Gerüchten ist es dem Arbeitgeber nicht verwehrt, eine Kündigung während einer Arbeitsunfähigkeit auszusprechen.
 

Kann ich gekündigt werden, weil ich krank bin?

Ja. Dafür müssen aber unzumutbare Fehlzeiten vorliegen, die Zukunftsprognose muss negativ sein, und eine Interessenabwägung muss zugunsten des Arbeitgebers ausfallen. Diese drei Punkte überprüfen die Arbeitsgerichte.
 

Wie oft darf ich krank sein, ohne dass mein Arbeitsplatz gefährdet ist?

Hier gilt, dass der Arbeitgeber bis zu 30 Fehltage pro Jahr hinnehmen muss. Ist der Beschäftigte mehr als 30 Tage (also 6 Wochen) im Jahr krank, so gilt dies grundsätzlich als unzumutbar.
 

Wann muss ich mit einer Kündigung rechnen?

Die Gerichte prüfen immer die letzten drei Jahre vor der Kündigung. War der Beschäftigte in drei Jahren immer mehr als 30 Tage krank, so droht eine Kündigung. Hier spricht man von häufigen Kurzerkrankungen. Mit einer Kündigung rechnen muss man außerdem, wenn eine dauerhafte oder lang anhaltende Arbeitsunfähigkeit vorliegt.
 

Was bedeutet negative Zukunftsprognose?

Die Gerichte prüfen bei einer krankheitsbedingten Kündigung, ob wegen des Gesundheitszustandes des Beschäftigten auch in Zukunft damit gerechnet werden muss, dass dieser mehr als 6 Wochen im Jahr wegen Krankheit ausfällt. Muss mit unzumutbaren Fehlzeiten gerechnet werden, liegt eine negative Zukunftsprognose vor. Ist jemand lange Zeit krank, kommt es darauf an, ob mit einer Genesung zu rechnen ist und/oder ob er seine Arbeit noch ausüben kann.
 

Was spielt bei der Beurteilung der Prognose eine Rolle?

Hier spielen vor allem Art und Häufigkeit der Krankheiten eine Rolle. Hat man einen Unfall oder wird zum Beispiel der Blinddarm entfernt, so kann oder muss hier davon ausgegangen werden, dass es nicht noch mal zu einem Ausfall kommt. Ist jedoch ein Beschäftigter immer wieder wegen der gleichen Sache arbeitsunfähig, so liegt nahe, dass eine chronische Krankheit vorliegt, die immer wieder zu Arbeitsunfähigkeit führen wird.
 

Müssen schwere Krankheiten vorliegen?

Nein. Es kann auch eine Kündigung rechtfertigen, wenn ein Beschäftigter über das Jahr verteilt immer wieder mehr als 6 Wochen wegen einer Bronchitis oder Rückenschmerzen ausfällt und so daran gehindert ist, seine Arbeit auszuüben.
 

Wie beurteilt das Gericht meinen Gesundheitszustand?

Dem Gericht muss immer eine Aufstellung der Krankenkasse über die Arbeitsunfähigkeitszeiten der letzten drei Jahre vorgelegt werden. Diese muss die Diagnosen angeben. Das Gericht kann dann Stellungnahmen der behandelnden Ärzte einholen. Sollte sich die Prognose dann nicht beurteilen lassen, kann ein medizinisches Sachverständigengutachten eingeholt werden.
 

Was spielt bei einer Interessenabwägung eine Rolle?

Hier kommt es auf Seite des Arbeitgebers darauf an, ob und welche Probleme dabei auftreten, um den kranken Beschäftigten zu ersetzen. Außerdem darauf, wie hoch die Kosten der Entgeltfortzahlung sind. Auf Arbeitnehmerseite berücksichtigen die Gerichte immer besonders, wie lange ein Arbeitsverhältnis bestanden hat. Je länger die Beschäftigungsdauer ― und damit auch je älter der Betroffene ― umso mehr Rücksicht wird vom Arbeitgeber verlangt. Wichtig ist auch, ob ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchgeführt wurde.
 

Was ist ein betriebliches Wiedereingliederungsmanagement?

Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, muss der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat (bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung) die Möglichkeiten klären, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Hält sich der Arbeitgeber daran nicht, so ist die Kündigung zwar nicht direkt unwirksam, es findet aber Berücksichtigung bei der Abwägung der Interessen.
 

Info: IG Metall-Mitglieder werden vor den Arbeits- und Sozialgerichten bei Bedarf kostenlos von Juristinnen und Juristen der DGB Rechtsschutz GmbH vertreten. Erste Anlaufstelle bei Problemen ist die IG Metall vor Ort. Weitere Informationen dazu hier.


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Viele Arbeitnehmer sind verunsichert, wenn sie krank werden. Denn viele wissen nicht, wie es finanziell bei ihnen weiter geht: Wie lange zahlt der Arbeitgeber den Lohn oder das Gehalt? Wann bekommen sie Krankengeld von der Krankenkasse und wie lange? Wir haben die wichtigsten Regeln zum Krankengeld zusammengestellt.

Was passiert wenn man länger als 6 Wochen krank ist?

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Wenn ein Arbeitnehmer oder Auszubildender krank wird, zahlt der Arbeitgeber ihr oder ihm den Lohn oder das Gehalt weiter. Das nennt man die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

Wie lange bekommen Arbeitnehmer die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall?

Arbeitnehmer und Auszubildende erhalten die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für sechs Wochen. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis bereits mindestens vier Wochen besteht.

Wer zahlt nach der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall?

Wenn die Entgeltfortzahlung nach sechs Wochen endet, springt die gesetzliche Krankenversicherung ein. Sie zahlt Arbeitnehmern das Krankengeld. Dabei spielt es keine Rolle, bei welcher Krankenkasse man versichert ist, also ob bei der Barmer, der AOK oder einer anderen Kasse. Denn das Krankengeld gehört zu den Pflichtleistungen, die jede Krankenkasse leisten muss.

Unter welchen Voraussetzungen erhalten Arbeitnehmer Krankengeld?

Zu den Voraussetzungen gehört, dass Arbeitnehmer Pflichtmitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse oder freiwillig versichert sind und so Krankengeldschutz haben. Außerdem muss ein Arzt die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers lückenlos bescheinigen, dieser muss die Krankschreibung schnell bei der Krankenkasse einreichen. Dafür hat man eine Frist von einer Woche, nachdem man arbeitsunfähig geworden ist.

Besondere Voraussetzungen gelten, wenn jemand Krankengeld erhält und verreisen möchte. Schauen Sie in unseren Beitrag zum Thema.

Krankengeld: Wann müssen Erkrankte die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen?

Spätestens am Werktag nach dem letzten Tag der Krankschreibung muss man sich von einem Arzt eine neue Krankschreibung ausstellen lassen. Samstage zählen nicht zu den Werktagen. Wer bis einschließlich Freitag krankgeschrieben ist, sollte sich spätestens am Montag eine neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von seinem Arzt ausstellen lassen. Viele Krankenkassen bieten inzwischen an, die Krankmeldung online hochzuladen - ein sicherer und schneller Übertragungsweg.

Arbeitnehmer sollten darauf achten, dass sie ihre Krankschreibungen lückenlos der Krankenkasse vorlegen. Sonst kann es nämlich passieren, dass die Krankenkasse unter Umständen kein Krankengeld mehr zahlt.

Ab wann und wie lange zahlt die Krankenkasse das Krankengeld?

Anspruch auf Krankengeld haben Arbeitnehmer ab dem Tag, an dem der Arzt ihre Arbeitsunfähigkeit feststellt. Wer im Krankenhaus oder in einer Vorsorge- oder Reha-Einrichtung behandelt wird, erhält Krankengeld ab dem Beginn des Aufenthaltes.
Erkrankte Arbeitnehmer erhalten von der Krankenkasse maximal 78 Wochen Krankengeld für dieselbe Krankheit innerhalb von drei Jahren.

Wem der Arbeitgeber in den ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit Entgeltfortzahlung zahlt, bekommt in dieser Zeit kein Krankengeld. Diese sechs Wochen zieht die Krankenkasse von den 78 Wochen Krankengeld ab, so dass Arbeitnehmer also in der Regel 72 Wochen lang Krankengeld erhalten.

Wie hoch ist das Krankengeld?

Das Krankengeld liegt bei 70 Prozent des Brutto-Arbeitsentgelts, aber maximal 90 Prozent des Netto-Arbeitsentgelts.

Der Anspruch auf Krankengeld erhöht sich zum Beispiel, wenn man in den letzten zwölf Monaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit Urlaubs- oder Weihnachtsgeld bekommen hat.

Vom Krankengeld zieht die Krankenkasse Sozialversicherungsbeiträge für die Arbeitslosen-, Pflege- und Rentenversicherung ab, aber keine Beiträge für die Krankenversicherung.

Um das Krankengeld berechnen zu können, muss die Krankenkasse das regelmäßig erzielte Einkommen des Arbeitnehmers ermitteln. Dazu schreibt die Krankenkasse den Arbeitgeber an, damit dieser der Krankenkasse die Auskünfte in einer Entgeltbescheinigung erteilt.

Müssen erkrankte Arbeitnehmer das Krankengeld beantragen?

Arbeitnehmer müssen das Krankengeld bei der Krankenkasse nicht beantragen. Wenn Erkrankte aber absehen können, dass sie länger als sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt sein werden und sie die Krankenkasse nicht bereits während der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber kontaktiert haben, kann es sinnvoll sein, sich von sich aus bei der Krankenkasse zu melden und darauf hinzuweisen. Denn die Krankenkasse braucht oft Zeit, um Informationen über das Einkommen des Arbeitnehmers einzuholen und die Höhe des Krankengeldes zu berechnen.

Wer hat keinen Anspruch auf Krankengeld?

Keinen Anspruch auf Krankengeld haben unter anderem Familienversicherte, Rentner, Bezieher von Arbeitslosengeld II und Praktikanten.

Wer zahlt, wenn das Krankengeld ausläuft?

Nach 78 Wochen endet in jedem Fall die Krankengeldzahlung. Wer darüber hinaus arbeitsunfähig ist, sollte sich arbeitslos melden - wenn sie oder er einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente hat. Ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente sollte gestellt werden, wenn man davon ausgeht, seinen Job aufgrund der Erkrankung nicht mehr ausüben zu können.

Ein Tipp: Man sollte sich frühzeitig bei der Krankenkasse danach erkundigen, wann die Zahlung des Krankengeldes endet.

Solange eine Person auf Antwort auf seinen Erwerbsminderungsrentenantrag wartet, hat sie Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Mit dem Wegfall des Krankengeldanspruchs endet grundsätzlich auch die Mitgliedschaft in der Kranken- und Pflegeversicherung. Wer dann Leistungen von der Agentur für Arbeit bezieht, ist weiter Mitglied seiner Krankenkasse.

Wer eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhält oder beantragt hat, kann über die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) versichert sein.

Falls Personen keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben, muss die Grundsicherung beantragt werden.

Haben Sie Fragen zum Krankengeld? Wir, der Sozialverband VdK, helfen unseren Mitgliedern gern in unseren bundesweit zahlreichen Beratungsstellen. Sie sind noch kein Mitglied? Sie können es werden - hier geht es zu den Informationen rund um die Mitgliedschaft im VdK.

Krankengeld und Arbeitslosengeld I

Die oben für erkrankte Arbeitnehmer beschriebenen Regeln für das Krankengeld greifen auch für erkrankte Bezieher von Arbeitslosengeld I (ALG I). Für ALG-I-Empfänger gilt: Sind sie arbeitsunfähig, zahlt die Agentur für Arbeit das Arbeitslosengeld zunächst sechs Wochen lang weiter. Bei ALGI-Beziehern heißt dies Leistungsfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit (nach § 146 SGB III).

Nach dieser Zeit haben ALG-I-Bezieher den Anspruch auf Krankengeld von ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Wie Arbeitnehmer, müssen dafür auch ALG-I-Bezieher bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört, dass ein Arzt die Arbeitsunfähigkeit des ALG-I-Beziehers bescheinigen und die Krankschreibung schnell bei der Krankenkasse vorliegen muss. Die Frist dafür beträgt wie bei erkrankten Arbeitnehmern eine Woche.

Erkrankte ALG-I-Bezieher erhalten von der Krankenkasse für höchstens 78 Wochen Krankengeld für dieselbe Krankheit innerhalb von drei Jahren. Übrigens: Erkrankte ALG-I-Bezieher erhalten Krankengeld in Höhe ihres ALG-I-Anspruchs.

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