Am 1. November ist das neue Bundesmeldegesetz in Kraft getreten. Es gibt nun bundeseinheitliche Fristen für die An- und Abmeldung des Wohnsitzes. Wer die verpasst, muss mit hohen Geldbußen rechnen. Außerdem müssen sich Mieter den Einzug in eine Wohnung wieder vom Vermieter bestätigen lassen. Und: Auch die Vorschriften zu Datenweitergabe ändern sich. test.de stellt die neuen Regelungen im Einzelnen vor. Seit dem 1. November gelten bundesweit einheitliche Regelungen zum Melderecht. Bislang gab es je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen, da das Meldewesen seit 1949 in der Zuständigkeit der Länder lag. Im Rahmen der Föderalismusreform I wurde das Meldewesen 2006 aber zur Sache des Bundes erklärt. Dies wirkt sich nun auf die Gesetzgebung aus. In den meisten Bundesländern mussten sich Bürger bisher innerhalb von einer Woche nach dem Wohnsitzwechsel ummelden. Nach der neuen bundeseinheitlichen Regelung bekommen sie dafür nun zwei Wochen Zeit. Wer länger mit der Ummeldung wartet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Behörde kann dann eine Geldbuße von bis zu 1 000 Euro fürs Trödeln verlangen. Bemüht man sich rechtzeitig um einen Termin, bekommt aber keinen innerhalb der Frist, ist jedoch keine Buße fällig, stellte das Bundesinnenministerium auf Nachfrage von test.de klar. Auch beim Abmelden gibt es Änderungen: Künftig müssen Meldepflichtige sich am Hauptwohnsitz abmelden. Dafür haben sie ebenfalls zwei Wochen Zeit. Die Pflicht zur Abmeldung gilt aber wie gehabt nur für den, der ins Ausland zieht oder eine Nebenwohnung aufgibt. Wichtig zu wissen: Frühestens eine Woche vor Auszug ist eine Abmeldung möglich. Nicht für alle gilt die neue Frist von 2 Wochen. Ohne die Bestätigung des Vermieters kann sich künftig niemand an- oder abmelden. Weigert sich der Vermieter, kann ihn das bis zu 1 000 Euro kosten. Diese Mitwirkungspflicht des Vermieters gab es schon einmal. Sie wurde wegen des hohen bürokratischen Aufwands im Jahr 2002 abgeschafft. Doch schon kurz darauf verlangte der Gesetzgeber die Wiedereinführung, da mit der Bestätigung durch den Vermieter Scheinanmeldungen und die damit verbundenen Formen der Kriminalität verhindert werden könnten. Tipp: Welche rechtlichen Vorgaben Vermieter sonst noch beachten müssen, steht in unserem Special Mietersuche in Eigenregie.
Unabhängig. Objektiv. Unbestechlich. Mehr erfahrenFür die Bestätigung durch den Vermieter reicht ein formloses Schreiben. Es muss folgende Angaben enthalten:
Für Unternehmen wird es nun schwerer, Auskünfte zur gewerblichen Nutzung aus dem Melderegister zu erhalten. Bürger müssen jetzt ausdrücklich zustimmen, dass ihre Daten zu Werbezwecken weitergegeben werden dürfen. Sie können hierfür eine generelle Zustimmung erteilen. Ansonsten muss jedes Unternehmen, das Auskünfte erhalten möchte, beim Betroffenen die Zustimmung einholen und erklären, wofür die Daten verwendet werden sollen. Die Zustimmung gilt dann aber immer nur für diesen Zweck der Auskunft. Während die Datenregelung für Firmen strenger wird, können Behörden künftig leichter an die Daten im Melderegister kommen. Sicherheitsbehörden und öffentliche Stellen erhalten nun einen Online-Zugriff auf die Meldedaten, den sie rund um die Uhr und länderübergreifend nutzen können. Weiterhin ist es jeder Privatperson möglich, Auskünfte über andere Privatpersonen zu erhalten. Ausnahme: Wer in einer der folgenden Einrichtungen angemeldet ist, bekommt automatisch einen Sperrvermerk und muss zustimmen, wenn Informationen über ihn weitergegeben werden:
Antworten (4)
Die Regelungen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, sogar die jeweiligen Stadtbehörden und Landkreise verfolgen dies mal mehr, mal weniger streng. Grundsätzlich ist es eine Ordnungswidrigkeit, wenn man sich wider besseren Wissens aus Faulheit oder zur Erlangung eines Vorteils (Steuern, Kfz-Versicherung) nicht ummeldet. In der Praxis ist es aber so, dass nur relativ wenige Sachbearbeiter bei den Bürgerdiensten peinlich genau darauf achten.
Rechtsgrundlage dafür ist das Meldegesetz des jeweiligen Bundeslandes. Die meisten Bundesländer sehen eine Frist von 14 Tagen vor. Ein Verstoß dagegen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeldern von bis zu 500 Euro belegt werden. In der Praxis ist es allerdings so, dass die Sachbearbeiter die Aufenthaltsdauer kaum beweisen können, somit interessiert es sie auch nur selten näher. Wenn tatsächlich ein Verdacht besteht und sie sich den Mietvertrag zeigen lassen, ist man aber gekniffen.
Sie sollten sich sobald Sie umziehen bei Ihrer zuständigen Behörde melden. Normalerweise bekommt das entsprechende Amt zwar nicht heraus, dass Sie umgezogen sind, jedoch gehört es zu den Pflichten eines jeden Bürgers. Sollte die Behörde auf irgendeine Weise erfahren, dass Sie sich nicht rechtzeitig umgemeldet haben, müssen Sie möglicherweise mit einem Bußgeld rechnen. |