Was passiert wenn ich mich nicht ummelde

Am 1. November ist das neue Bundes­meldegesetz in Kraft getreten. Es gibt nun bundes­einheitliche Fristen für die An- und Abmeldung des Wohn­sitzes. Wer die verpasst, muss mit hohen Geldbußen rechnen. Außerdem müssen sich Mieter den Einzug in eine Wohnung wieder vom Vermieter bestätigen lassen. Und: Auch die Vorschriften zu Daten­weitergabe ändern sich. test.de stellt die neuen Rege­lungen im Einzelnen vor.

Seit dem 1. November gelten bundes­weit einheitliche Rege­lungen zum Melderecht. Bislang gab es je nach Bundes­land unterschiedliche Rege­lungen, da das Meldewesen seit 1949 in der Zuständig­keit der Länder lag. Im Rahmen der Föderalismusreform I wurde das Meldewesen 2006 aber zur Sache des Bundes erklärt. Dies wirkt sich nun auf die Gesetz­gebung aus. In den meisten Bundes­ländern mussten sich Bürger bisher inner­halb von einer Woche nach dem Wohn­sitz­wechsel ummelden. Nach der neuen bundes­einheitlichen Regelung bekommen sie dafür nun zwei Wochen Zeit.

Wer länger mit der Ummeldung wartet, begeht eine Ordnungs­widrigkeit. Die Behörde kann dann eine Geldbuße von bis zu 1 000 Euro fürs Trödeln verlangen. Bemüht man sich recht­zeitig um einen Termin, bekommt aber keinen inner­halb der Frist, ist jedoch keine Buße fällig, stellte das Bundes­innen­ministerium auf Nach­frage von test.de klar. Auch beim Abmelden gibt es Änderungen: Künftig müssen Melde­pflichtige sich am Haupt­wohn­sitz abmelden. Dafür haben sie ebenfalls zwei Wochen Zeit. Die Pflicht zur Abmeldung gilt aber wie gehabt nur für den, der ins Ausland zieht oder eine Neben­wohnung aufgibt. Wichtig zu wissen: Frühestens eine Woche vor Auszug ist eine Abmeldung möglich.

Nicht für alle gilt die neue Frist von 2 Wochen.

  • Kranke, pflegebedürftige und behinderte Menschen, die ins Kranken­haus oder Pfle­geheim ziehen, müssen sich nicht ummelden, solange sie noch auf eine Wohnung im Inland angemeldet sind. Ist dies nicht der Fall, müssen sie sich inner­halb von zwei Wochen anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von 3 Monaten über­schreitet.
  • Wer vorüber­gehend in einer Zweit­wohnung wohnt, muss sich erst nach 6 Monaten ummelden.
  • Auch Touristen brauchen sich erst nach 3 Monaten in Deutsch­land anzu­melden.

Ohne die Bestätigung des Vermieters kann sich künftig niemand an- oder abmelden. Weigert sich der Vermieter, kann ihn das bis zu 1 000 Euro kosten. Diese Mitwirkungs­pflicht des Vermieters gab es schon einmal. Sie wurde wegen des hohen bürokratischen Aufwands im Jahr 2002 abge­schafft. Doch schon kurz darauf verlangte der Gesetz­geber die Wieder­einführung, da mit der Bestätigung durch den Vermieter Schein­anmeldungen und die damit verbundenen Formen der Kriminalität verhindert werden könnten.

Tipp: Welche recht­lichen Vorgaben Vermieter sonst noch beachten müssen, steht in unserem Special Mietersuche in Eigenregie.

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Für die Bestätigung durch den Vermieter reicht ein formloses Schreiben. Es muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Vermieters
  • Art des melde­pflichtigen Vorgangs (Einzug oder Auszug) mit Datum
  • Anschrift der Wohnung
  • Namen der melde­pflichtigen Personen, die umziehen.

Für Unternehmen wird es nun schwerer, Auskünfte zur gewerb­lichen Nutzung aus dem Melde­register zu erhalten. Bürger müssen jetzt ausdrück­lich zustimmen, dass ihre Daten zu Werbe­zwecken weiterge­geben werden dürfen. Sie können hierfür eine generelle Zustimmung erteilen. Ansonsten muss jedes Unternehmen, das Auskünfte erhalten möchte, beim Betroffenen die Zustimmung einholen und erklären, wofür die Daten verwendet werden sollen. Die Zustimmung gilt dann aber immer nur für diesen Zweck der Auskunft. Während die Daten­regelung für Firmen strenger wird, können Behörden künftig leichter an die Daten im Melde­register kommen. Sicher­heits­behörden und öffent­liche Stellen erhalten nun einen Online-Zugriff auf die Melde­daten, den sie rund um die Uhr und länder­über­greifend nutzen können. Weiterhin ist es jeder Privatperson möglich, Auskünfte über andere Privatpersonen zu erhalten.

Ausnahme: Wer in einer der folgenden Einrichtungen angemeldet ist, bekommt auto­matisch einen Sperr­vermerk und muss zustimmen, wenn Informationen über ihn weiterge­geben werden:

  • Asylbewerberheim
  • Gefäng­nis
  • Kranken­haus
  • Pfle­geeinrichtung
  • Heim zum Schutz vor häuslicher Gewalt
  • Einrichtung zur Behand­lung von Sucht­erkrankungen

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Antworten (4)

Was passiert wenn ich mich nicht ummelde
Amos

Eugen Schmidt

Die Regelungen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, sogar die jeweiligen Stadtbehörden und Landkreise verfolgen dies mal mehr, mal weniger streng. Grundsätzlich ist es eine Ordnungswidrigkeit, wenn man sich wider besseren Wissens aus Faulheit oder zur Erlangung eines Vorteils (Steuern, Kfz-Versicherung) nicht ummeldet. In der Praxis ist es aber so, dass nur relativ wenige Sachbearbeiter bei den Bürgerdiensten peinlich genau darauf achten.

BernherS30

Rechtsgrundlage dafür ist das Meldegesetz des jeweiligen Bundeslandes. Die meisten Bundesländer sehen eine Frist von 14 Tagen vor. Ein Verstoß dagegen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeldern von bis zu 500 Euro belegt werden. In der Praxis ist es allerdings so, dass die Sachbearbeiter die Aufenthaltsdauer kaum beweisen können, somit interessiert es sie auch nur selten näher. Wenn tatsächlich ein Verdacht besteht und sie sich den Mietvertrag zeigen lassen, ist man aber gekniffen.

Was passiert wenn ich mich nicht ummelde
Chrimey

Sie sollten sich sobald Sie umziehen bei Ihrer zuständigen Behörde melden. Normalerweise bekommt das entsprechende Amt zwar nicht heraus, dass Sie umgezogen sind, jedoch gehört es zu den Pflichten eines jeden Bürgers. Sollte die Behörde auf irgendeine Weise erfahren, dass Sie sich nicht rechtzeitig umgemeldet haben, müssen Sie möglicherweise mit einem Bußgeld rechnen.