Was muss man vor dem Fasten sagen arabisch

Die 5 Säulen des Islam
  • Schahāda (Bekenntnis)
  • Salāt (Gebet)
  • Zakāt (Almosensteuer)
  • Saum (Fasten)
  • Haddsch (Pilgerfahrt)

Das arabische Wort Saum (arabisch صوم, DMG ṣaum) oder Siyam (صيام, DMG ṣiyām ‚Fasten‘, persisch روزه, DMG rūze, türkisch oruç) bezeichnet das religiöse Fasten im Islam.

Was muss man vor dem Fasten sagen arabisch

Iftar in Kairo, Ägypten.

Das Fasten während des Ramadan gehört zu den fünf Säulen (Grundpflichten) des Islams. Für alle erwachsenen und gesunden Muslime ist das Fasten während des gesamten Monates Ramadan im Normalfall verpflichtend. Hierbei nehmen die Fastenden täglich zwischen Morgendämmerung und Sonnenuntergang[1][2] keine Nahrungs- oder Genussmittel zu sich und dürfen keinen Geschlechtsverkehr haben. Das Mahl zum Fastenbrechen am Abend wird Iftar (arabisch إفطار, DMG ifṭār) genannt. Die letzte Mahlzeit am Morgen nennt man Sahūr.

Neben dem Pflichtfasten im Ramadan gibt es im Islam noch verschiedene Arten des Sühnefastens sowie des supererogatorischen Fastens. Zu dem supererogatorischen Fasten gehören zum Beispiel das Fasten am Aschura-Tag[3] und das Fasten im Monat Schaʿbān.[4] Daneben gibt es auch ein freiwilliges Fasten, das auf bestimmte Wochentage beschränkt ist.[5]

An den beiden islamischen Festen, dem Opferfest und den drei nachfolgenden Tagen und dem Fest des Fastenbrechens sowie in Nächten ist das Fasten verboten.[6]

  • Ramadan
  • Wecktrommler
  • Ralf Elger: Fasten. In Ralf Elger (Hrsg.): Kleines Islam-Lexikon: Geschichte, Alltag, Kultur, C.H.Beck 2001, 5. erweiterte Auflage 2008, ISBN 978-3-406-57295-1, S. 100–101.
  • Heinz Halm: Der Islam: Geschichte und Gegenwart. C.H.Beck 2000, 7. Auflage 2007, ISBN 978-3-406-51917-8, S. 65–67.
  • Klaus Lech: Geschichte des islamischen Kultus. Rechtshistorische und ḥadīṯ-kritische Untersuchungen zur Entwicklung und Systematik der ʿIbādāt. Band 1: Das ramaḍān-Fasten. Teil 1. Otto Harrassowitz, Wiesbaden 1979.
  • Vardit Rispler-Chaim: Disability in Islamic Law. Springer 2007, ISBN 978-1-4020-5051-0, S. 27–33.
  • Colin Turner: Islam: The Basics. Routledge 2006, ISBN 978-0-415-34106-6, S. 111–117.
  1. Der Qur'an Sura 2 Vers 187
  2. Die Mehrheit der deutschen Qur'anübersetzungen benutzt das Wort Morgendämmerung
  3. Vgl. Lech: Geschichte des islamischen Kultus. 1979, S. 246.
  4. Vgl. Lech: Geschichte des islamischen Kultus. 1979, S. 138–153.
  5. Vgl. Lech: Geschichte des islamischen Kultus. 1979, S. 246.
  6. ʿAbd al-Qāhir al-Baġdādī: Uṣūl ad-Dīn. Maṭbaʿat ad-Daula, Istanbul 1928. S. 213. Digitalisat

Abgerufen von „https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Saum_(Islam)&oldid=220429868“

Was muss man vor dem Fasten sagen arabisch

Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Zu Personen dieses Namens siehe Ramadan (Begriffsklärung).

Die 5 Säulen des Islam
  • Schahāda (Bekenntnis)
  • Salāt (Gebet)
  • Zakāt (Almosensteuer)
  • Saum (Fasten)
  • Haddsch (Pilgerfahrt)

Der Ramadan (arabisch رمضان, DMG ramaḍān ‚heißer Monat‘) ist der Fastenmonat der Muslime und neunter Monat des islamischen Mondkalenders. In ihm wurde nach islamischer Auffassung der Koran herabgesandt.

Was muss man vor dem Fasten sagen arabisch

Die Sultan-Ahmed-Moschee in Istanbul mit der traditionellen Ramadan-Beleuchtung Mahya

Video: Hochfeste der Religionen (Pessach, Karwoche und Ramadan)

Das Fest des Fastenbrechens (arabisch عيد الفطر id al-fitr / türkisch Ramazan bayramı) im unmittelbaren Anschluss an den Fastenmonat zu Beginn des Folgemonats Schawwal ist nach dem Opferfest der zweithöchste islamische Feiertag.

Einen besonderen Stellenwert erhält der Fastenmonat Ramadan durch die koranische Aussage, wonach es gerade dieser Monat gewesen ist, in dem der

„Koran (erstmals) als Rechtleitung für die Menschen herabgesandt worden ist, und (die einzelnen Koranverse) als klare Beweise der Rechtleitung und der Rettung (?). Wer nun von euch während des Monats anwesend (d. h. nicht unterwegs) ist, soll in ihm fasten.“

Koran: Sure 2, Vers 185

Dem Gedenken an die Offenbarung des Korans ist auch Sure 97 gewidmet, in der es heißt:

„Wir haben ihn (d. h. den Koran) in der Nacht der Bestimmung hinabgesandt. Aber wie kannst du wissen, was die Nacht der Bestimmung ist? Die Nacht der Bestimmung ist besser als tausend Monate.“

Koran: Sure 97

Aufgrund der vorhergehenden koranischen Aussage gilt es als ausgemacht, dass die Nacht der göttlichen Bestimmung (lailat al-qadr / ليلة القدر / lailatu ʾl-qadr) eine Nacht im Monat Ramadan ist. Da man sich also über die genaue Nacht der Offenbarung des Korans nicht im Klaren war, feiert man diese Nacht überwiegend in der Nacht zum 27. Ramadan, aber auch an anderen ungeraden Tagen der letzten zehn Tage des Fastenmonats.

Dem letzten Drittel des Ramadan kommt außerdem deswegen eine besondere Bedeutung zu, weil in dieser Zeit die fromme Übung des Iʿtikāf, der „Absonderung“ in der Moschee, stattfindet.

Fastenpflicht

Aus dem bereits genannten Koranvers:

„Der Monat Ramadan ist es (oder: (Fastenzeit ist) der Monat Ramadan), in dem der Koran (erstmals) als Rechtleitung für die Menschen herabgesandt worden ist, und (die einzelnen Koranverse) als klare Beweise der Rechtleitung und der Rettung. Wer nun von euch während des Monats anwesend (d. h. nicht unterwegs) ist, soll in ihm fasten …“

Koran: Sure 2, Vers 185

und in Zusammenhang mit der ebenfalls erwähnten prophetischen Anweisung „Fastet erst, wenn ihr sie (die Mondsichel – Hilal) seht, und brecht das Fasten erst, wenn ihr sie (wieder) seht…“ usw. ergibt sich das einmonatige Fasten vom Sonnenaufgang bis zum Sonnenuntergang; der erste Versteil in der Sure 2, Vers 184: „(Das Fasten ist) eine bestimmte Anzahl von Tagen (einzuhalten)“ ist nach einstimmigen Interpretationen der Koranexegese (Tafsīr) somit Gegenstand der Abrogation und verlor somit seine Bedeutung zugunsten des darauf folgenden Verses: „Wer nun von euch während des Monats anwesend (d. h. nicht unterwegs) ist, soll in ihm fasten …“.

Nach dem Gesetz wird Fasten als Enthaltung (imsak) von bestimmten Tätigkeiten definiert: Verzehr von irdischen Substanzen und Speisen sowie Getränken, Rauchen und Geschlechtsverkehr. Zum Fasten ist jeder Muslim verpflichtet, der in vollem Besitz seiner Geisteskräfte ('aqil), volljährig (baligh) und körperlich dazu imstande (qadir) ist. Das Fasten eines Minderjährigen mit Unterscheidungsvermögen (mumayyiz) ist ebenfalls gültig.

Neben diesen praktischen Aspekten der Fastenpflicht gibt es mehrere ethisch-moralische Komponenten, die der Muslim im Ramadan zu beachten hat. Unbedingt zu vermeiden sind üble Nachrede, Verleumdung, Lügen und Beleidigungen aller Art.

Das Fasten (saum, siyam / صيام , صوم / ṣaum, ṣiyām) im Fastenmonat Ramadan / رمضان / Ramaḍān ist eine der im Koran verankerten religiösen Pflichten der Muslime. Die ursprüngliche Bedeutung des Wortes „Saum“ leitet sich aus dem Verb s-w-m in der Bedeutung von „stillstehen“, „ruhen“ und in übertragenem Sinne „sich enthalten“, „fasten“ ab. In den in Mekka entstandenen Koranversen kommt der Begriff nur einmal vor; hier wird Maria durch die Offenbarung befohlen, wie folgt zu sprechen:

„Und iß und trink und sei frohen Mutes (w. kühlen Auges)! Und wenn du (irgend)einen von den Menschen siehst, dann sag: Ich habe dem Barmherzigen ein Fasten gelobt. Darum werde ich heute mit keinem menschlichen Wesen sprechen.“

Sure 19, Vers 26: Übersetzung: Rudi Paret

Entsprechend wird der Begriff saum (Fasten) von den Koranexegeten an dieser Stelle mit „Schweigen“ (samt) verbunden – als Zeichen der Enthaltsamkeit, die im islamischen Fasten in allen Bereichen des täglichen Lebens charakteristisch ist.

Staatliche Zwangsmaßnahmen gegenüber Nichtfastenden

In einer Reihe islamischer Staaten ist das Nichteinhalten der Fastenpflicht von staatlicher Seite verboten. In Saudi-Arabien werden sogar Nichtmuslime bestraft, die im Ramadan während des Tages in der Öffentlichkeit essen, trinken oder rauchen.[1] In Marokko machten staatliche Razzien und Verhaftungen von Jugendlichen, die im Ramadan Picknicks veranstalteten, Schlagzeilen.[2][3] Im Jahre 2013 musste, wer in Marokko öffentlich gegen das Fastengebot verstieß, mit einer Verhaftung rechnen.[4] Im algerischen Biskra wurden im Jahre 2008 sechs Männer zu vier Jahren Haft und 1000 Euro Strafe verurteilt, weil sie das Fastengebot nicht eingehalten hatten.[5] In Malaysia mussten Fastenbrecher im Jahr 2015 mit einer Gefängnisstrafe von bis zu sechs Monaten, umgerechnet 236 Euro Geldstrafe oder beidem rechnen.[6]

Ausnahmen von der Fastenpflicht

Es war die Aufgabe der islamischen Jurisprudenz in ihren unterschiedlichen Richtungen, die praktischen Regelungen des Fastens festzulegen. Aber schon der Koran ließ Ausnahmen zu:

„Und wenn einer krank ist oder sich auf einer Reise befindet (und deshalb nicht fasten kann, ist ihm) eine (entsprechende) Anzahl anderer Tage (zur Nachholung des Versäumten auferlegt). Gott will es euch leicht machen, nicht schwer. Macht darum (durch nachträgliches Fasten) die Zahl (der vorgeschriebenen Fastentage) voll und preiset Gott dafür, dass er euch rechtgeleitet hat! Vielleicht werdet ihr dankbar sein.“

Koran: Sure 2, am Ende des Verses 185

Schwangere, Stillende und Kranke sowie Kinder (= Menschen vor der Pubertät) sind zum Fasten nicht verpflichtet. Schwangere, Stillende und Kranke sollen die versäumten Tage nach Wegfall der Gründe nachholen. Menschen, denen aufgrund von Alter oder Krankheit ein Fasten nicht möglich ist, sollen dafür eine Fastenersatzleistung erbringen, die Fidya oder Fidyah.

Schwangere und menstruierende Frauen sind von der Fastenpflicht befreit. Es ist statistisch nachgewiesen, dass die Mehrheit der schwangeren Muslimas trotzdem fastet und dass dies bei arabischen Frauen das Geburtsgewicht des Neugeborenen sowie die Länge der Schwangerschaft reduziert. Die Wahrscheinlichkeit körperlicher und insbesondere geistiger Behinderungen erhöht sich, wenn während der Schwangerschaft gefastet wird (siehe auch Hungerstoffwechsel sowie Hungern und Fasten).[7]

Während das tägliche Gebet (salat / صلاة / ṣalāt) und die islamische Pilgerfahrt (haddsch / حجّ / ḥaǧǧ) auf festgelegten Zeiten beruhen, sind der Beginn und das Ende des Fastenmonats Ramadan im islamischen Überlieferungswesen stets widersprüchlich überliefert und diskutiert worden. Den Anfang des Ramadans zeigt die Sichtung (ru’ya / رؤية / ruʾya) der neuen Mondsichel (hilal) am Ende des letzten Tages / in der letzten Nacht des Vormonats Scha’ban an. Der Grundtypus dieser Traditionen in den kanonischen Hadithsammlungen als Direktive des Propheten lautet:

„Der Monat besteht aus 29 Tagen. Fastet erst, wenn ihr sie (die Mondsichel – hilal) seht, und brecht das Fasten erst, wenn ihr sie (wieder) seht. Und wenn (der Himmel) über euch bedeckt ist, so bestimmt ihn /Var. vervollständigt die Zahl der Scha’ban-Tage/ auf 30 (Tage).“

Hadith Abu Dawud, Buch 13, Nr. 2312; al-Bukhari, Buch 31,Nr. 130-131.

Ausschlaggebend für den Beginn bzw. für das Ende des Ramadans ist jeweils die Sichtung der Mondsichel ru’yat al-hilal / رؤية الهلال / ruʾyatu ʾl-hilāl durch einen oder durch mehrere Zeugen. Umstritten bei der Festlegung des Monatsbeginns ist die Rolle der Astronomen (munadschdschim) und der Mathematiker (ahl al-ma’rifa bil-hisab), die es in der frühislamischen Gesellschaft noch nicht gab und die später allein durch Berechnungen (hisab) ohne Sichtung der Mondsichel den Monatsanfang festzulegen bestrebt waren.

Die Anweisungen im Koran

Die Anweisungen im Koran:

„Ihr Gläubigen! Euch ist vorgeschrieben, zu fasten, so wie es auch denjenigen, die vor euch lebten, vorgeschrieben worden ist. Vielleicht werdet ihr gottesfürchtig sein. (Das Fasten ist) eine bestimmte Anzahl von Tagen (einzuhalten).“

Koran: Sure 2, Vers 183

haben zur Klärung des im späten 7. Jahrhundert diskutierten Sachverhalts über den Beginn und das Ende des Fastenmonats nichts beigetragen. Die Festlegung des Ramadanbeginns gibt in der arabisch-islamischen Welt bis in die Gegenwart hinein jedes Jahr Anlass zu kontroversen Diskussionen. Denn der Verzicht auf die Sichtung der neuen Mondsichel als Anfang des Ramadans und die stattdessen geführte astronomische Berechnung führen zwangsläufig zur Ignorierung des prophetischen Gebots „fastet erst, wenn ihr sie (die Mondsichel) seht“.

In Ägypten bestimmt das erste Neulicht in Assuan den Beginn des Ramadans, wobei das gesichtete Neulicht telefonisch nach Kairo gemeldet wird und anschließend die Ausrufung des Ramadans erfolgt.[8]

Das Fest des Fastenbrechens

Mit dem Beginn des zehnten Monats Schawwal, den man ebenfalls durch die Sichtung der neuen Mondsichel festlegt oder im Zweifelsfalle den Ramadan auf dreißig Tage verlängert, feiert man das Fest des Fastenbrechens ('id al-fitr / عيد الفطر / ʿīdu ʾl-fiṭr), auch das „kleine Fest“ genannt (al-'id as-saghir / العيد الصغير / al-ʿīdu ṣ-ṣaġīr; im Türkischen küçük bayram, ramazan bayramı oder Zuckerfest şeker bayramı). Die Festlichkeiten beginnen mit dem obligatorischen Gemeinschaftsgebet, nachdem man die pflichtmäßige Spende, die Almosensteuer des Fastenbrechens (zakat al-fitr / زكاة الفطر / zakātu ʾl-fiṭr) spätestens am 1. Schawwal an Bedürftige entrichtet hat. Da dieses Fest der Fastenzeit ein Ende bereitet, wird es über drei Tage fröhlicher und festlicher begangen als das „große“ Opferfest am 10. Tag des Pilgerfahrtmonats.

Daten des Ramadan im gregorianischen Kalender

Die berechneten Start- und Enddaten für Ramadan zwischen 2015 und 2025 waren und sind wie folgt:[9]

Gregorianischer Kalender Islamischer Kalender Beginn Ramadan (berechnet)[10] Letzter Fastentag (berechnet)[10]
2015 1436 18. Juni 16. Juli
2016 1437 6. Juni 5. Juli
2017 1438 27. Mai 24. Juni
2018 1439 16. Mai 14. Juni
2019 1440 5. Mai 3. Juni
2020 1441 23. April 23. Mai
2021 1442 13. April 13. Mai
2022 1443 2. April 1. Mai
2023 1444 23. März 21. April
2024 1445 11. März 10. April
2025 1446 1. März 30. März
Ramadan-Daten zwischen 2015 und 2025. Die Tabelle zeigt die berechneten Daten. Der tatsächliche Beginn und Ende des Ramadans kann um ein bis zwei Tage abweichen.[11]

Das Fasten wird dem Tag, das Fastenbrechen (fitr/iftar) der Nacht zugerechnet, wobei die koranische Direktive:

„… und esst und trinkt, bis ihr in der Morgendämmerung einen weißen von einem schwarzen Faden unterscheiden könnt!“

Koran: Sure 2, Vers 187

ebenfalls einer näheren Klärung bedurfte. Der Koranvers verlangt unmissverständlich den Fastenbeginn bei Morgendämmerung (fadschr), und zwar dann, wenn die ersten Hell- bzw. Dunkelwerte voneinander zu unterscheiden sind. Eine genauere Klärung erzielte man durch das Heranziehen miteinander vergleichbarer Hadithe in der Traditionsliteratur z. B. mit folgendem Wortlaut: „esst und trinkt, bis Ibn Umm Maktum (zum Gebet – zum salat al-fadschr) ruft“.

In der unmittelbaren Fortsetzung dieses Koranverses wird dann das Ende des täglichen Fastens beschrieben:

„Hierauf haltet das Fasten durch bis zur Nacht.“

Koran: Sure 2, Vers 187

Die Diktion der Offenbarung „bis zur Nacht“ ist auch in diesem Fall sowohl von der Koranexegese als auch vom Hadithmaterial näher erörtert worden, weil offensichtlicher Klärungsbedarf bestand. Dass man darunter nicht unbedingt nur den Sonnenuntergang und das Erlöschen des Sonnenlichts verstand, zeigt die überlieferte Sunna des zweiten Kalifen Umar ibn al-Chattab, der erst bei Anbruch der dunklen Nacht das Abendgebet (salat al-maghrib) verrichtete und erst im Anschluss daran das Fasten brach. Gegen diese Auffassung lässt die Tradition Mohammed wie folgt sprechen: „Gott hat gesagt: Am liebsten unter meinen Dienern ist mir, wer am schnellsten das Fasten bricht.“

Die Rechtslehre hatte angesichts der vagen Formulierungen des Korans in Sure 2, Vers 187 einen mehr oder weniger tragfähigen Konsens hinsichtlich des täglichen Fastenbeginns bzw. Fastenendes getroffen. Bei der Schaffung eines einheitlichen Ritualvollzuges war der Zeitpunkt des Sonnenaufgangs bzw. Sonnenuntergangs maßgebend, wobei man die Morgendämmerung – Fastenbeginn – zeitlich aufzuteilen bestrebt war: Morgendämmerung (fadschr) gemäß Koran mit dem ersten aufsteigenden Licht und die „zweite Morgendämmerung“ (al-fadschr ath-thani / الفجر الثاني / al-faǧr aṯ-ṯānī oder al-fadschr al-achir / الفجر الآخر / al-faǧr al-āḫir) die Morgendämmerung, die sich als feiner Streifen über den Horizont ausbreitet. Letztere ist dann als Zeitpunkt des täglichen Fastenanfangs kanonisiert worden; sie ist die Morgendämmerung, deren Licht – wie es in der Hadithliteratur heißt – „Häuser und Wege mit Licht erfüllt“.

Mit dieser Festlegung des Fastenbeginns hängt auch die Fixierung des sogenannten sahūr (سحور / saḥūr /‚die letzte Mahlzeit vor dem täglichen Fastenbeginn‘) im letzten Drittel der Nacht zusammen. Diese Mahlzeit gilt nicht nur als eine gute Überbrückung der bevorstehenden Fastenperiode des kommenden Tages, sondern auch als eine Segenskraft (baraka). Die Engel – so heißt es in vielen Traditionen – werden für einen, der bei Eintritt der ersten Morgendämmerung bei Gott um Verzeihung bittet, genauso Fürbitten einlegen, wie für einen, der den sahur, die letzte Mahlzeit bei Morgendämmerung, einnimmt. Sie ist sogar das Unterscheidungsmerkmal zwischen islamischem Fasten und dem Fasten der „Schriftbesitzer“ – Juden und Christen –, somit ein Erkennungszeichen für einen Muslim und eines der Kriterien seiner Religionszugehörigkeit. Folglich gilt diese letzte Mahlzeit in der Rechtslehre als „empfehlenswert“, oder sogar als sunna, die zu befolgen ist. In der Hadithliteratur sind sogar Tendenzen verzeichnet, die das Einnehmen dieser Mahlzeit zur Pflicht zu machen scheinen: „euch ist die Speise des suhur vorgeschrieben“. In einigen Gegenden ist es üblich, dass ein Wecktrommler (musaḥḥir) vor Sonnenaufgang trommelnd und rufend durch die Straßen zieht, um die Muslime aufzuwecken, so dass sie ihr Sahur einnehmen können.

Für Muslime, die in Gebieten nördlich oder südlich des Polarkreises leben, und somit in der Mitternachtssonne (bzw. Polarnacht) keinen Wechsel von Tag zu Nacht erleben, gibt es unterschiedliche Empfehlungen. „Die eher liberalen ägyptischen Theologen sagen: dauern die Tage länger als 18 Stunden, dürfen sich die Gläubigen im Ramadan nach den Zeiten der Heiligen Städte Mekka oder Medina richten. […] Die orthodoxen Saudi-Araber hingegen urteilen: So lange es Sonnenauf- und Sonnenuntergang gibt, müssen diese Zeiten streng eingehalten werden. Alles andere verstoße gegen das Fastengebot, heißt es in ihrer Fatwa. Jene Tage könnten aber später nachgeholt werden.“[12] Der European Council for Fatwa and Research empfahl den Muslimen in Kiruna, sich an den Zeiten in Stockholm zu orientieren.[13]

Das Fasten dürfte Mohammed schon in der mekkanischen Periode der Prophetie bekannt gewesen sein, zumal den zu seiner Zeit auf der Arabischen Halbinsel ansässigen Juden und Christen das Fasten als religiöse Institution schon vertraut war. Allerdings lassen weder die Beschreibungen vorislamischer Kulte noch Inschriften und Graffiti aus dem Kulturraum, in dem der Islam entstanden ist, auf arabische Ursprünge des Fastens schließen.

Die ersten, im Koran belegbaren Bestimmungen über die Art des Fastens sind in denjenigen Koranversen nachweisbar, die in Yathrib / Medina nach der Auswanderung Mohammeds (Hidschra) entstanden sind. Jedoch sind die Formulierungen dieser Verse neben ihrem imperativen Charakter ziemlich vage:

„Ihr Gläubigen! Euch ist vorgeschrieben, zu fasten… (Das Fasten ist) eine bestimmte Anzahl von Tagen (einzuhalten).“

Koran: Sure 2, Vers 183–184

„184. O die ihr glaubt! Fasten ist euch vorgeschrieben, wie es denen vor euch vorgeschrieben war, auf dass ihr euch schützet – 185. Eine bestimmte Anzahl an Tagen. (…)“

Koran: Sure 2, Vers 184–185

Mohammed schloss sich mit seinen Gefährten in Medina zunächst dem 'aschura-Fest, dem Versöhnungstag der in Medina und dessen Umgebung sesshaften Juden an; man fastet an diesem Tag vom Sonnenuntergang bis zum Sonnenuntergang des nächsten Tages und nicht, wie im Ramadan, nur den Tag über. Nach dem islamischen Mondkalender fiel dieser Tag, an dem das Fasten auch im Islam eine empfehlenswerte Handlung geblieben ist, auf den 10. Muharram; denn an diesem Tag des ersten islamischen Monats soll Noach die Arche verlassen haben. In Mekka wurden an diesem Tag – bis zum letzten Jahrhundert – die Tore des Heiligtums der Kaaba geöffnet.

Im zweiten Jahr (623–624) nach der Auswanderung Mohammeds aus Mekka nach Medina waren die Koranverse in Sure 2, Verse 183–185 und 189 der erste Schritt, eine eigenständige, für die islamische Gemeinschaft neue Institution des Fastens einzurichten, deren Vollendung und ritualrechtliche Regelung allerdings der Rechtslehre vorbehalten werden sollte. Die Struktur und inhaltliche Abfolge dieser Verse zeigen, dass sie nicht gleichzeitig, sondern in einzelnen Teilen offenbart worden sind; der berühmte Gelehrte al-Baidawi († 1286 oder 1292/93), Kadi in Schiras, steht mit dieser Auffassung in der Korangelehrsamkeit nicht allein.

Somit ist die Entstehung des Ramadanfastens und der damit verbundenen Verpflichtungen in einem kurzen historischen Prozess zu sehen; die einzelnen Offenbarungsabschnitte samt ihren inhaltlichen Widersprüchen, die teils vom Koran selbst, teils vom Hadith erklärend aufgehoben wurden, stammen – wie angedeutet – aus der frühmedinensischen Zeit der Prophetie aus dem 2. Jahr der Auswanderung (623–624).

Die Festlegung der Zeitaspekte des Fastens oblag somit der religiösen Jurisprudenz. Durch die Fiqh wurden die z. T. unverbindlichen Aussagen des Korans präzisiert und mit Inhalt befüllt.

  • Wecktrommler
  • Ramadanlaterne
  • Tarāwīh
  • Peri J. Bearman u. a. (Hrsg.): The Encyclopaedia of Islam. New Edition. Brill, Leiden 2004, ISBN 90-04-14114-6 (1 CD-ROM).
  • Georg Jacob: Der muslimische Fastenmonat Ramadan. In: Jahresbericht der Geographischen Gesellschaft zu Greifswald. Band 6, Teil 1, 1893/1896, ZDB-ID 517435-1, S. 1–33.
  • Klaus Lech: Geschichte des islamischen Kultus. Rechtshistorische und ḥadīṯ-kritische Untersuchungen zur Entwicklung und Systematik der ʿIbādāt. Band 1: Das ramaḍān-Fasten. Teil 1. Otto Harrassowitz, Wiesbaden 1979, ISBN 3-447-01943-3.
  • Bertold Spuler: Con Amore, oder: Einige Bemerkungen zur islamischen Zeitrechnung. In: Der Islam. Band 38, 1963, ISSN 0021-1818, S. 154–160.
  • Kees Wagtendonk: Fasting in the Koran (= Dissertationes ad historiam religionum pertinentes. Band 2, ZDB-ID 281799-8). Brill, Leiden 1968 (englisch).
  • Arent Jan Wensinck, Johannes H. Kramers (Hrsg.): Handwörterbuch des Islam. 2. Auflage. Brill, Leiden 1976, DNB 821257994.
  • Annemarie Schimmel: Allah, Koran und Ramadan – Alltag und Tradition im Islam. Patmos, Ostfildern 2012, ISBN 978-3-8436-0167-2.

 Wiktionary: Ramadan – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

 Wiktionary: Fastenmonat – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

  • Der islamische Fastenmonat Ramadan. feste-der-religionen.de
  • mondsichtung.de – Eine islamisch-astronomische Website zur Mondsichtung
  • Ali Dönmez: Nicht mal Wasser?!. In: Die Zeit, 13. April 2021
  • Ingrid Thurner: Anstrengend und segensreich. In: Wiener Zeitung, 14. August 2009.
  • Islamic-Western Calendar Converter (Based on the Arithmetical or Tabular Calendar)
  • The Umm al-Qura Calendar of Saudi Arabia
  • Muslime in Deutschland einigen sich 2008 erstmals auf einen einheitlichen Ramadankalender. islam.de, 27. August 2008
  • Ramadan – der Fastenmonat im Islam. ramadan.de
  1. upi.com
  2. de.qantara.de
  3. latimesblogs.latimes.com
  4. http://www.tagesschau.de/ausland/ramadan-marokko100.html (Memento vom 10. April 2014 im Internet Archive)
  5. wluml.org
  6. Islambehörde bestraft fastenunwillige Muslime, nachrichten.at
  7. Douglas Almond, Bhashkar Mazumder: Health Capital and the Prenatal Environment. The Effect of Maternal Fasting During Pregnancy (= National Bureau of Economic Research. Working Papers Series. 14428, ISSN 0898-2937). National Bureau of Economic Research, Cambridge MA 2008, online.
  8. Rolf Krauss: Sothis- und Monddaten. Studien zur astronomischen und technischen Chronologie Altägyptens (= Hildesheimer ägyptologische Beiträge. Band 20). Gerstenberg, Hildesheim 1985, ISBN 3-8067-8086-X, S. 23.
  9. Ramadan.de, Informationen rundum Ramadan
  10. ↑ a b The Principal Islamic Days of Observance according to the Umm al-Qura Calendar
  11. The Principal Islamic Days of Observance according to the Umm al-Qura Calendar, webspace.science.uu.nl
  12. Ramadan rund um die Welt: Stresstest unter der Mitternachtssonne. Der Spiegel, 28. Juni 2014, abgerufen am 29. Juni 2015. 
  13. Ramadan in Sweden with no dusk, no dawn. Al Jazeera, 7. Juli 2014, abgerufen am 29. Juni 2015. 

1. Muharram | 2. Safar | 3. Rabīʿ al-awwal | 4. Rabīʿ ath-thānī | 5. Dschumādā l-ūlā | 6. Dschumādā th-thāniya | 7. Radschab | 8. Schaʿbān | 9. Ramadān | 10. Schauwāl | 11. Dhū l-Qaʿda | 12. Dhū l-Hiddscha

Abgerufen von „https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Ramadan&oldid=222544695“


Page 2

Aschura (arabisch عاشوراء ʿāschūrāʾ, DMG ʿāšūrāʾ von عَشَرَة aschara, DMG ʿašara ‚zehn‘; auf Urdu und persisch عاشورا, in englischsprachigen Texten auch Ashura) wird der zehnte Tag des Monats Muharram genannt, des ersten Monats im islamischen Kalender. Dieser Tag ist für viele Muslime weltweit bedeutsam.

Was muss man vor dem Fasten sagen arabisch

Aschura bei iranischen Schiiten

An diesem Tag gedenken die Schiiten des Todes des für sie dritten Imams Husain in der Schlacht von Kerbela. Er gilt als Märtyrer, dessen Ermordung sowohl für Schiiten und Aleviten als auch generell in der Geschichte des Islams ein besonderes Ereignis darstellt, dessen sie mit verschiedenen Trauerfeiern gedenken. Husain war der Sohn von Ali ibn Abi Talib (dem ersten Imam der Schiiten und vierten Khalif der Sunniten) und Enkel des Propheten Mohammed.

In der Zeit der Unwissenheit vor der Verkündung des Islams sollen nach sunnitischen Gelehrten die Juden und einige Araber den Tag von Aschura geehrt und gefeiert haben, indem sie gefastet haben. Anlass soll unter anderem folgende Ereignisse gewesen sein:

  • Der Prophet Mose soll beim Auszug aus Ägypten das Schilfmeer an diesem Tag durchquert haben.
  • Die Wunden des Propheten Hiob, des Geduldigen, sollen am Aschura-Tag von Gott geheilt worden sein.
  • Des Weiteren soll der Prophet Noah nach der Sintflut an diesem Tag mit seiner Arche auf dem Berg Cudi (in der heutigen Türkei) gestrandet sein.[1]

 

Aschura-Zeremonie in Syrien, 2017

Araber haben das Fasten möglicherweise vom jüdischen Jom Kippur übernommen.[2] Der Prophet Mohammed soll selber an diesem Tag gefastet haben. Mit der Verkündung des Islams soll er auch das Fasten an diesem Tag zur Pflicht erklärt haben, aber nachdem das Fasten im Monat Ramadan für die Muslime zur Pflicht wurde, hob er diese Regel wieder auf. Sunniten betrachten daher heute noch das Fasten an diesem Tag als empfohlen.[3][4] In einigen Haushalten wird auch heute noch traditionell eine Süßspeise mit demselben Namen (Aşure oder Aschure) gekocht und verteilt, um sich an die Geschichten der Propheten und der damaligen Ereignisse zu erinnern.

Nach der Schlacht von Kerbela

Hauptartikel: Schlacht von Kerbela

Die Schlacht von Kerbela fand am 10. Muharram 61 Jahre nach der Auswanderung des Propheten Mohammed (10. Oktober 680 n. Chr.) statt, in der der Enkelsohn des islamischen Propheten Mohammed und dritter Imam der Schiiten Husain ibn Ali mit seinen 72 Gefährten von der Armee Yazids I. getötet worden sind, weil Husain ihm nicht die Treue schwören wollte. Die Umayyaden betrachteten daher diesen Tag als einen gesegneten Tag und feierten diesen Tag, indem sie fasteten. Die Schiiten sehen das Fasten an diesem Tag als nicht empfohlen an. Schiiten und Aleviten trauern um und gedenken heute noch Husain.[5] Aleviten bringen aber auch in der heutigen Zeit mit Aşure ihren Dank zum Ausdruck, dass Zain al-Abidin, der Sohn von Husain ibn Ali (und somit Urenkel von Mohammed) aufgrund seiner Krankheit die Schlacht von Kerbela überlebte.[6]

Hauptartikel: Trauerzeremonien zu Muharram

 

Szene aus einem Trauerschauspiel zu Aschura im Iran

Schiiten, Aleviten und einige Anhänger anderer Religionen trauern an dem Tag von Aschura um Husain und seine Gefährten. Anfangs war das Lesen von Gedichten über die Märtyrer von Kerbela und Weinen der einzige Teil der Trauersitzungen; aber allmählich kamen andere Traditionen hinzu, darunter das leichte Schlagen auf die Brust (Sīnazanī), Trauerschauspiele (Ta’ziya) und das Vortragen von den Wehklagen Husains und anderen (Rawḍa-khwānī) und weitere hinzu, welche in der Zeit der Buyiden und in der Herrschaft der Safawiden entstanden und bekannt wurden. Die Mehrheit der schiitischen Gelehrten lehnt die Selbstgeißelung (Tatbir), die zu Verletzungen führt, ab. Meistens beginnen die Trauerzeremonien schon am 1. Muharram mit der Ankunft Husains in Karbala und können bis zum 12. Muharram mit der Vertreibung der Hinterbliebenen gehen.

Das deutsche Bundesland Hamburg erklärte 2012 Aschura – und gleichzeitig das Opferfest und das Fest des Fastenbrechens zum Ende des Ramadan – zu Feiertagen. Damit waren diese Feiertage dem Reformationstag, Fronleichnam und dem Buß- und Bettag gleichgestellt.[7][8]

Der Senat der Freien Hansestadt Bremen beschloss 2013 die Gleichstellung der islamischen Feiertage mit den christlichen und jüdischen Feiertagen. Nach einer Änderung des Sonn- und Feiertagsgesetzes haben Angehörige der islamischen Religionsgemeinschaften an Ashura, am Opferfest und am Fest des Fastenbrechens die Gelegenheit zur Teilnahme am Gottesdienst; Schüler haben unterrichtsfrei.[9]

In der jüngeren Geschichte Irans wurden die Aschura-Feierlichkeiten mehrfach für politische Protestveranstaltungen benutzt. Im Rückgriff auf die historischen Ereignisse der Schlacht von Kerbela wird dabei die herrschende Regierung mit dem Kalifen Yazid verglichen, während dem iranischen Volk die Rolle der Gefolgsleute Hosseins zufällt, die gegen die herrschende Unterdrückung ankämpfen.

1963

 

Anti-Schah-Demonstration am Aschurafest 1978

Am 3. Juni 1963 griff der schiitische Geistliche Ruhollah Chomeini während der Aschura-Feierlichkeiten Schah Mohammad Reza Pahlavi anlässlich dessen Reformprogramms der Weißen Revolution in einer Rede in Ghoms Faizieh-Schule persönlich an, indem er sich mit folgenden Worten „gegen den Tyrannen unserer Zeit“ wandte:

„Diese Regierung ist gegen den Islam gerichtet. Israel ist dagegen, dass im Iran die Gesetze des Korans gelten. Israel ist gegen die erleuchtete Geistlichkeit … Israel benutzt seine Agenten in diesem Land, um den gegen Israel gerichteten Widerstand zu beseitigen … der Koran, die Geistlichkeit … Oh Mr. Schah, oh erhabener Schah, ich gebe Ihnen den guten Rat nachzugeben und (von diesen Reformen) abzulassen. Ich will keine Freudentänze der Bevölkerung sehen, an dem Tag, an dem Sie das Land auf Befehl Eurer Meister verlassen werden, so wie alle jubelten, als Ihr Vater das Land einst verlassen hat.“[10]

Nach dieser Rede wurde Chomeini am 5. Juni 1963 verhaftet. In der Folge kam es noch am selben Tag zu gewalttätigen Demonstrationen, bei denen 32 Demonstranten zu Tode kamen. Führende iranische Politiker erklärten später, dass die Proteste im Juni 1963 die Geburtsstunde der islamischen Revolution gewesen sei.[11]

1978

Die sogenannten Muharram-Proteste des Jahres 1978 gipfelten am 2. Dezember 1978, dem Tag der Aschurafeierlichkeiten in einer Massendemonstration mit über zwei Millionen Teilnehmern rund um den Teheraner Freiheitsturm. Die aufgebrachte Menge forderte die Abdankung des Schahs und die Rückkehr Chomeinis aus dem französischen Exil in den Iran. Am 16. Januar 1979 verließ der Schah Iran. Chomeini kehrte am 1. Februar 1979 in den Iran zurück und wurde von Millionen Iranern begeistert empfangen. Die Islamische Revolution war in ihre entscheidende Phase getreten.

2009

Am 26. Dezember 2009, am Vorabend des Aschura-Festes, kam es vom frühen Morgen bis in die Nacht zu Demonstrationen in allen größeren Städten Irans gegen die Regierung des Landes. In Irans Hauptstadt Teheran spielten sich brutale Szenen ab. Den ganzen Tag über lieferten sich regierungskritische Demonstranten und Basidsch-Milizen erbitterte Gefechte, bei denen es zum Einsatz von Schlagstöcken und Tränengas kam. Berichte belegen, dass die Polizei bzw. die Basidsch-Milizien mit scharfer Munition auf Demonstranten geschossen haben, wobei viele Demonstranten ums Leben kamen.[12] Die Demonstranten riefen unter anderem „Tod dem Diktator“ und „Habt keine Angst, wir halten alle zusammen“.[13] Der ehemalige Präsident Chatemi musste seine Ansprache in einer Moschee im Norden Teherans aus Sicherheitsgründen nach wenigen Minuten abbrechen. Erstmals waren auch Rufe nach einem Ende des Velayat-e faqih zu hören.

Tags darauf eskalierte die Situation weiter, und es wurde von mindestens acht Todesopfern berichtet.[14] Demonstrationen und teilweise gewalttätige Auseinandersetzungen mit den Sicherheitskräften wurden aus 21 Städten Irans berichtet. Ziel der Protestaktionen war nun nicht mehr eine Reform des bestehenden Systems, sondern ein Regimewechsel. In Sprechchören, die am Tag des Aschura-Festes am 27. Dezember 2009 in den Straßen zu hören waren, riefen Demonstranten: „Wir werden kämpfen, wir werden sterben, wir werden unser Land zurückerobern.“[15]

Regierung, Justiz und Polizei reagierten am Tag nach dem Aschura-Fest mit einer großen Verhaftungswelle. Mehr als 300 Personen aus dem politischen Umfeld von Mir Hossein Mussawi und Mehdi Karroubi, der Anführer der Oppositionsbewegung, wurden verhaftet, darunter auch Ebrahim Yazdi, der Generalsekretär der Iranischen Freiheitsbewegung und die Medizinprofessorin Noushin Ebadi, Schwester der Friedensnobelpreisträgerin Schirin Ebadi.[16] Der Geistliche Abbas Waes Tabasi, Vertreter des obersten Führers Ajatollah Ali Chamenei, des Nachfolgers Chomeinis, bezeichnete laut staatlichem iranischen Fernsehen diejenigen, die hinter den derzeitigen Protestaktionen steckten, als „Feinde Gottes“ (mohareb ba choda), die nach den Gesetzen der Scharia hingerichtet werden müssten.[17]

2011

Am 6. Dezember 2011 ereignete sich in Kabul, Kandahar und Masar-i-Scharif eine Anschlagserie, die vor allem in Kabul einer Prozession von Schiiten galt. Es war der größte Anschlag auf die schiitische Minderheit im gesamten Afghanistankrieg. 50 Menschen wurden insgesamt ermordet.[18]

Der 10. Muharram fällt auf folgende Tage des gregorianischen Kalenders

  • 2009: 7. Januar und 27. Dezember
  • 2010: 16. Dezember
  • 2011: 6. Dezember
  • 2012: 24. November
  • 2013: 13. November
  • 2014: 3. November
  • 2015: 23. Oktober
  • 2016: 11. Oktober
  • 2017: 1. Oktober
  • 2018: 20. September
  • 2019: 9. September
  • 2020: 30. August
  • 2021: 18. August
  • 2022: 8. August
  • 2023: 28. Juli
  • 2024: 16. Juli

Wie bei islamischen Festen allgemein üblich, gehört der Vorabend mit zum Fest, da die Tage mit Sonnenuntergang beginnen.

  • al-Arba'in
  • Ashura-Einheit
  • Florian Bernhardt: Redefining „Ashura“ Ritual in Iraq. The Islamist Movement and the Student Processions (mawakib al-talaba) during 1966–1968. In: „Anthropos“, Bd. 110, Nr. 1 (2015), S. 63–72.
  • Peter Heine: Die Islamisierung von Ashura. Verstädterung von islamischen Riten in Marokko. in: Tribus 39, 1990, S. 159–164;
  • Yitzhak Nakash: “An Attempt to Trace the Origin of the Rituals of ʿĀshūrāʾ” in Die Welt Des Islams 33, 1993, S. 161–181.
  • Artikel Ashura; in: Adel Theodor Khoury, Ludwig Hagemann, Peter Heine: Islam-Lexikon A–Z. Geschichten – Ideen – Gestalten; Herder-Spektrum, Bd. 5780; Freiburg/Breisgau u. a.: Herder, 2006; ISBN 978-3-451-05780-9; (= Digitale Bibliothek Band 47); S. 141
  • Christopher de Bellaigue: Im Rosengarten der Märtyrer. Ein Porträt des Iran. C. H. Beck, 2. Aufl., München 2006, S. 11–21 und 335–337
  • Carlos Widmann, Fotos: Georges Abbas: Ghom: Die Macht der Frommen. In: Geo-Magazin. Hamburg 1980,3, S. 36–60. Informativer Erlebnisbericht zum Aschura-Fest. ISSN 0342-8311

 

Commons: Aschura – Album mit Bildern, Videos und Audiodateien

  • Religionswissenschaftlicher Text zu den schiitischen Feiern
  • Szenische Darstellungen
  1. Rumi Club: Ashure. (PDF) Abgerufen am 17. September 2018 (englisch). 
  2. „Die Juden von Medina und die Leute des Stammes Quraisch in Mekka, aber auch selbst Mohammed, pflegten in der Dschahiliyya an diesem Tag zu fasten. Die Juden gaben zu jener Zeit an, dass sie gewöhnlich an dem Tag fasten, an dem Gott einst die Kinder Israels zur Zeit des Propheten Moses vor dem Feind gerettet hatte. Als das Fasten im Ramadan durch die Offenbarung des Koran zur Pflicht gemacht wurde, stellte Mohammed das Fasten am Tag der Aschura zur freien Wahl.“ – Sahih al-Bukhari, Band 3, Kap. 31, Nr. 218
  3. Sahih Bukhari Book 31 Hadith 222. Abgerufen am 17. September 2018. 
  4. Sahih Muslim Book 6 Hadith 2518. Abgerufen am 17. September 2018. 
  5. Ayoub: Shiʻism. 1988, S. 258–259. 
  6. Alevitische Gemeinde Deutschland e.V. Landesvertretung Bayern: Alevitische Gemeinde Deutschland e.V. Landesvertretung Bayern. Abgerufen am 17. September 2018. 
  7. Islam gehört jetzt zu Hamburg, taz, 14. August 2012
  8. Katajun Amirpur, Aschura, hamburg.de (aufgerufen am 10. Oktober 2016)
  9. Senat beschließt Gleichstellung islamischer Feiertage, Migazin, 13. Mai 2013
  10. Gholam Reza Afkhami: The life and times of the Shah; University of California Press, 2009; S. 234.
  11. Abbas Milani: Eminent Persians; Syracuse University Press, 2009; S. 51.
  12. Protest in Iran Tote in Teheran und hunderte Festnahmen. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 28. Dezember 2009. ISSN 0174-4909. Abgerufen am 28. Mai 2012. 
  13. Iran: Demonstranten und Anti-Aufruhr-Einheiten liefern sich brutale Gefechte; Spiegel-Online, Meldung vom 26. Dezember 2009.
  14. Protest in Iran: Tote in Teheran und hunderte Festnahmen; FAZ.NET, Meldung vom 28. Dezember 2009
  15. Ulrike Putz: Gewalt im Iran: Demonstranten zwingen Regime in die Defensive; Spiegel-Online, Meldung vom 28. Dezember 2009.
  16. Proteste in Iran: Ahmadinedschad attackiert die Opposition Spiegel Online, 29. Dezember 2009
  17. Video zeigt Brutalität der Polizei im Iran Focus Online, 30. Dezember 2009
  18. Mehr als 50 Tote bei Anschlag in Kabul Süddeutsche Zeitung, 6. Dezember 2011

Abgerufen von „https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Aschura&oldid=222001942“