wie lange dauert es bis der Rentenantrag durch ist ? mein Mann hat am 2.7. den Rentenantrag gestellt,aber immer noch kein Rentenbescheid erhalten, ...komplette Frage anzeigen
Das kann schon 3 Monate dauern, daher ist der Antrag auch rechtzeitig zu stellen. Wenn am 02.10. noch nichts passiert ist, mal nachfragen.
3 Monate wären ganz normal. Hat er denn die Gelegenheit früher wahrgenommen, seinen Versicherungsverlauf zu klären? Wenn weiter kein Einkommen vorhanden ist, bleibt nur, einen Vorschuss beim Sozialamt zu beantragen Der wird dann mit der Nachzahlung verrechnet
Das kommt drauf an welche Rentenart gewählt wurde, ob Ihr mit der Hochrechnung einverstanden gewesen seid etc. Eine Rente wegen Erwerbsminderung kann über ein Jahr dauern. Eine Regelaltersrente kann auch schon nach 2 Wochen fertig sein.
3 Monate sollte man mindestens einkalkulieren. Geduldet euch also noch mindestens 4 Wochen. Danach könnt ihr mal anfragen.
das kann bis zu 6 Monate dauern....
Kann eine Rente wegen voller Erwerbsminderung vom Rententräger zurückgenommen werden? Aufgrund diverser schwerer Erkrankungen habe ich letztes Jahr einen Rentenantrag wegen Erwerbsminderung gestellt. Nun wurde die volle Erwerbsminderung, durch Gutachter von der Rentenversicherung gestützt, bestätigt. Rückwirkend erhielte ich ab 01.05.16 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, der Rentenbescheid liegt mir vor. Da ich noch keinen Rentenbescheid hatte, habe ich zum 01.05.16 einen Teilzeitjob angenommen, der von vorneherein befristet war - trotz der Erkrankungen. Dies war eine Arbeitserprobung. Nun wurde mir von einem Amt (nicht Rentenversicherung) gesagt, dadurch, dass ich zum 01.05.16 eine versicherungspflichtigen Job angenommen hätte, sei der Rentenbescheid nichtig, ich sei ja offenbar gesund. Diese Arbeitserprobung hat mir aber nur gezeigt, dass ich tatsächlich nicht mehr arbeiten kann, nach zwei Wochen musste ich mich in dem Job wieder krankschreiben lassen. Wie bindend ist der Rentenbescheid? Kann dieser jetzt noch von der Rentenversicherung zurückgezogen werden? DANKE
wie lange dauert ein rentenantrag?
Schwerbehinderung - Rentenantrag abgelehnt? Aufgrund von terminalen Nierenversagen und zahlreicher anderer Erkrankungen, bin ich zu 100% schwerbehindert. Ich muß 3 x die Woche zur Dialyse und benötige ein Spenderorgan, aber wie jeder weiß, da dauert Jahre. Aufgrund von schweren Wirbelsäulenschäden kann ich außerhalb der Wohnung auch nur mit Rollator laufen, etc. Ich habe in den letzten Jahren immer nur geringfügige Beschäftigungen gehabt. Ich habe einen Rentenantrag wegen Erwerbsminderung gestellt, welcher aber abgelehnt wurde da ich nicht genug Pflichtbeiträge eingezahlt habe. In dem Bescheid wurde ich auf die Pflegeversicherung hingewiesen, das ich dort einen Antrag stellen sollte. Dies habe ich auch schon gemacht und dieser wurde auch abgelehnt, angeblich hätte ich nur 0 Punkte in der Bewertung erhalten. Was soll ich jetzt machen? Mein Mann ist Geringverdiener, aber da unser Sohn noch mit im Haushalt wohnt und arbeitet, er gibt aber leider kein Geld ab da er sich verschuldet hat, will das Amt auch nichts zahlen. Kann mir vielleicht jemand einen Rat geben was wir sonst noch tun können. Wir sind verzweifelt. Dieser Satz kommt in Rentenbescheiden recht häufig vor. Denn die Rente soll ab dem Zeitpunkt gezahlt werden, ab dem die Erwerbsminderung tatsächlich vorgelegen hat. Das ist nicht immer der Tag, an dem Sie Ihren Antrag gestellt haben. In den meisten Fällen sind Sie schon vorher schwer krank gewesen. Also richtet sich der Rententräger beim Rentenstart nach dem, was der Gutachter sagt. Und der wiederum ist auf die Befundberichte Ihrer Ärzte angewiesen. Welche Folgen hat das für Sie? Nach dem Antrag haben Sie wahrscheinlich übergangsweise eine andere Versicherungsleistung bezogen. Vielleicht hatten Sie das Glück, eine private Rente zu kassieren. Oder Sie haben Ihre Miete mit Arbeitslosen- oder Krankengeld beglichen. Kommt nun der Rentenbescheid mit einer rückwirkenden EM-Rente, läuft es vielen Betroffenen nach kurzer Freude eiskalt den Rücken herunter: Muss ich jetzt Geld an die Krankenkasse zurückzahlen? Oder ans Arbeitsamt? Das wusste ich doch vorher gar nicht. Einmal tief durchatmen: Zurückzahlen müssen Sie nichts. Sie können sich also entspannen. Und dann richten wir unsere Aufmerksamkeit auf eine andere Perspektive: Was, wenn die Erwerbsminderungsrente höher ausfällt als das, was Sie vorher bezogen haben?
Zunächst Dank für die fundierte Expertenantwort. Sachverhalt jetzt verstanden und nachvollziehbar. Liebe Claudia, diese Fragen zur vermeintlichen Verzögerung bei doch rechtzeitiger Rentenantragstellung tauchen regelmäßig jedes Jahr wieder auf, seis das Datum um Rentenbeginn 01.07. oder 01.12. ff. Die Oldschool-Berater nehmen es dann nur noch mit Humor, hier - oder vor Ort - immer wieder das selbe alte Laberband von der schon leiernden Kassette abzuspulen. Und, das ist nicht im Mindesten 'verbittet', sondern: 'Erna, hol schon mal die Nostalgie-Songs aus dem Keller, die Experten sind noch digital etwas später am Erwachen' ...bevor die aus dem analogen in digitalen Rhythmus umschalten - da geht ggf. noch std.-langes MS-Teams vorweg, um eine rechtlich abgestimmte/abgespeckte medial-konforme/unangreifbare Antwort zu geben *g Gruß
Der Ruhestand beginnt - Rente gut, alles gut. © Getty Images / Mehmet Selim Aksan Bei der Rente geht es um viel Geld. Wichtig ist, den Rentenbescheid zu prüfen. Stimmt etwas nicht, lohnt ein Widerspruch. Die Stiftung Warentest erklärt, wie es geht. Wenn der Rentenbescheid im Briefkasten liegt, ist der Ruhestand nicht mehr weit. Der Bescheid ist die Antwort der Deutschen Rentenversicherung (DRV) auf den Rentenantrag der Versicherten. In dem Schreiben steht, 1,71 Millionen Rentenbescheide hat die DRV 2020 verschickt, 148 000 Empfängerinnen und Empfänger legten Widerspruch gegen sie ein. Von den Widersprüchen konnten knapp 40 000 zugunsten der Antragsteller geklärt werden. Die Berechnung der gesetzlichen Rente ist kompliziert und beruht auf unzähligen Angaben. Schnell kann dabei etwas schief laufen. Versicherte sollten überprüfen, ob Wenn Versicherte mehrmals zwischen den alten und neuen Bundesländern umgezogen sind, sollten sie prüfen, ob der Rentenversicherer für die Zeiten in den neuen Ländern den korrekten Umrechnungsfaktor für die Rente berücksichtigt hat. Am besten überprüfen Versicherte ihren Versicherungsverlauf, in dem alle rentenrelevanten Zeiten gespeichert werden, bereits einige Monate bevor sie den Rentenantrag stellen. Die Rentenversicherungsträger schicken allen Versicherten ab 55 ihren Versicherungsverlauf alle drei Jahre automatisch zu. Gibt es dort eine Lücke, kann sie sich bis zum Rentenbescheid „durchziehen“. Deshalb sollten fehlende Versicherungszeiten so früh wie möglich mit Nachweisen gemeldet werden. Dies geht einfach per Kontenklärung. Tipp. Einen Antrag auf Kontenklärung können Sie kostenlos telefonisch anfordern (0 800/10 00 48 00) oder bei der gesetzlichen Rentenversicherung im Internet herunterladen. Das Formular heißt V0100 Kontenklärung).
Unabhängig. Objektiv. Unbestechlich. Mehr erfahrenDie DRV hat vor drei Jahren die Bescheide vereinfacht, um sie für Laien besser lesbar zu machen. Bestimmte Berechnungsgrundlagen, die früher als Anlage beigefügt waren, lässt sie nun weg. Ein Beispiel dafür ist die „Berechnung der Entgeltpunkte aus beitragsfreien und beitragsgeminderten Zeiten“. Entgeltpunkte sind aber entscheidend für die Rentenhöhe. Der Versicherte kann vom Rentenversicherer verlangen, dass sämtliche Anlagen dem Bescheid beigefügt werden. Der freiberufliche Rentenberater Markus Vogts rät dazu. „Ohne die Anlagen ist er nicht vollständig nachprüfbar“, meint er. „Einfachheit darf nicht auf Kosten der Transparenz gehen.“ Gibt es begründete Zweifel am Rentenbescheid, etwa weil Zeiten nicht mit angerechnet wurden, sollten Versicherte widersprechen. Ein Antrag ist kostenlos und kann formlos beim zuständigen Rentenversicherungsträger gestellt werden. Welcher das ist, finden Versicherte auf ihrem Rentenbescheid. Wichtig ist es, das Aktenzeichen des Bescheids zu nennen. Die Begründung für den Widerspruch können sie noch später nachreichen. Versicherte sollten dies aber in ihrem ersten Schreiben gleich ankündigen. Die übliche Frist beträgt einen Monat. Versicherte, die im Ausland leben, haben bis zu drei Monate Zeit. Die zuständige Abteilung des Rentenversicherers prüft den Widerspruch. Bleibt sie bei ihrer Entscheidung, übergibt sie den Fall an den Widerspruchsausschuss. Er besteht aus je einem Vertreter oder einer Vertreterin der DRV-Geschäftsführung, der Versicherten und der Arbeitgeber. Dieser Ausschuss kann dem Widerspruch ganz oder zum Teil stattgeben oder ihn zurückweisen. Wird der Widerspruch abgelehnt, bleibt Versicherten eine Klage vor dem Sozialgericht. Von 148 000 im Jahr 2020 eingereichten Widersprüchen wurden 38 000 ohne förmliches Widerspruchsverfahren geklärt. „In der Regel war das möglich, weil Unterlagen nachgereicht wurden“, so Dirk von der Heide, Sprecher der DRV Bund. In rund 1 100 Fällen hatten die Versicherten im förmlichen Verfahren Erfolg. Rund 79 000 Widersprüche wurden zurückgewiesen. Der Rest war noch in Bearbeitung. Gerade Erwerbsminderungsrenten werden häufig abgelehnt. Auch hier kann ein Widerspruch helfen. Die Rentenversicherung wird in diesem Fall eigene medizinische Gutachter zurate ziehen. Ist der Widerspruch erfolglos, bleibt eine Klage. Das Gericht bestellt in der Regel eigene Gutachter. Entscheiden diese zugunsten des Versicherten, bewilligt der Rentenversicherer häufig die Rente, noch bevor es zu einem Urteil kommt. Wenn nach Jahren noch Fakten auftauchen, die eine Neuberechnung der Rente lohnenswert machen, können Versicherte dies verlangen – mit einem Überprüfungsantrag beim Rentenversicherer (SGB X § 44). Im Erfolgsfall gibt es künftig – sowie maximal vier Jahre rückwirkend – eine höhere Rente.
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