Wie lange dauert es vom Rentenantrag bis zum Rentenbescheid

wie lange dauert es bis der Rentenantrag durch ist ? mein Mann hat am 2.7. den Rentenantrag gestellt,aber immer noch kein Rentenbescheid erhalten,

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Wie lange dauert es vom Rentenantrag bis zum Rentenbescheid

Das kann schon 3 Monate dauern, daher ist der Antrag auch rechtzeitig zu stellen. Wenn am 02.10. noch nichts passiert ist, mal nachfragen.

Wie lange dauert es vom Rentenantrag bis zum Rentenbescheid

3 Monate wären ganz normal. Hat er denn die Gelegenheit früher wahrgenommen, seinen Versicherungsverlauf zu klären?

Wenn weiter kein Einkommen vorhanden ist, bleibt nur, einen Vorschuss beim Sozialamt zu beantragen Der wird dann mit der Nachzahlung verrechnet

Wie lange dauert es vom Rentenantrag bis zum Rentenbescheid

Das kommt drauf an welche Rentenart gewählt wurde, ob Ihr mit der Hochrechnung einverstanden gewesen seid etc. Eine Rente wegen Erwerbsminderung kann über ein Jahr dauern. Eine Regelaltersrente kann auch schon nach 2 Wochen fertig sein.

Wie lange dauert es vom Rentenantrag bis zum Rentenbescheid

3 Monate sollte man mindestens einkalkulieren. Geduldet euch also noch mindestens 4 Wochen. Danach könnt ihr mal anfragen.

Wie lange dauert es vom Rentenantrag bis zum Rentenbescheid

das kann bis zu 6 Monate dauern....

Kann eine Rente wegen voller Erwerbsminderung vom Rententräger zurückgenommen werden?

Aufgrund diverser schwerer Erkrankungen habe ich letztes Jahr einen Rentenantrag wegen Erwerbsminderung gestellt. Nun wurde die volle Erwerbsminderung, durch Gutachter von der Rentenversicherung gestützt, bestätigt. Rückwirkend erhielte ich ab 01.05.16 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, der Rentenbescheid liegt mir vor. Da ich noch keinen Rentenbescheid hatte, habe ich zum 01.05.16 einen Teilzeitjob angenommen, der von vorneherein befristet war - trotz der Erkrankungen. Dies war eine Arbeitserprobung. Nun wurde mir von einem Amt (nicht Rentenversicherung) gesagt, dadurch, dass ich zum 01.05.16 eine versicherungspflichtigen Job angenommen hätte, sei der Rentenbescheid nichtig, ich sei ja offenbar gesund. Diese Arbeitserprobung hat mir aber nur gezeigt, dass ich tatsächlich nicht mehr arbeiten kann, nach zwei Wochen musste ich mich in dem Job wieder krankschreiben lassen. Wie bindend ist der Rentenbescheid? Kann dieser jetzt noch von der Rentenversicherung zurückgezogen werden? DANKE

wie lange dauert ein rentenantrag?

Schwerbehinderung - Rentenantrag abgelehnt?

Aufgrund von terminalen Nierenversagen und zahlreicher anderer Erkrankungen, bin ich zu 100% schwerbehindert. Ich muß 3 x die Woche zur Dialyse und benötige ein Spenderorgan, aber wie jeder weiß, da dauert Jahre. Aufgrund von schweren Wirbelsäulenschäden kann ich außerhalb der Wohnung auch nur mit Rollator laufen, etc. Ich habe in den letzten Jahren immer nur geringfügige Beschäftigungen gehabt. Ich habe einen Rentenantrag wegen Erwerbsminderung gestellt, welcher aber abgelehnt wurde da ich nicht genug Pflichtbeiträge eingezahlt habe. In dem Bescheid wurde ich auf die Pflegeversicherung hingewiesen, das ich dort einen Antrag stellen sollte. Dies habe ich auch schon gemacht und dieser wurde auch abgelehnt, angeblich hätte ich nur 0 Punkte in der Bewertung erhalten. Was soll ich jetzt machen? Mein Mann ist Geringverdiener, aber da unser Sohn noch mit im Haushalt wohnt und arbeitet, er gibt aber leider kein Geld ab da er sich verschuldet hat, will das Amt auch nichts zahlen. Kann mir vielleicht jemand einen Rat geben was wir sonst noch tun können. Wir sind verzweifelt.

Wie lange dauert es vom Rentenantrag bis zum Rentenbescheid

Dieser Satz kommt in Rentenbescheiden recht häufig vor. Denn die Rente soll ab dem Zeitpunkt gezahlt werden, ab dem die Erwerbsminderung tatsächlich vorgelegen hat. Das ist nicht immer der Tag, an dem Sie Ihren Antrag gestellt haben. In den meisten Fällen sind Sie schon vorher schwer krank gewesen. Also richtet sich der Rententräger beim Rentenstart nach dem, was der Gutachter sagt. Und der wiederum ist auf die Befundberichte Ihrer Ärzte angewiesen.

Welche Folgen hat das für Sie? Nach dem Antrag haben Sie wahrscheinlich übergangsweise eine andere Versicherungsleistung bezogen. Vielleicht hatten Sie das Glück, eine private Rente zu kassieren. Oder Sie haben Ihre Miete mit Arbeitslosen- oder Krankengeld beglichen.

Kommt nun der Rentenbescheid mit einer rückwirkenden EM-Rente, läuft es vielen Betroffenen nach kurzer Freude eiskalt den Rücken herunter: Muss ich jetzt Geld an die Krankenkasse zurückzahlen? Oder ans Arbeitsamt? Das wusste ich doch vorher gar nicht.

Einmal tief durchatmen: Zurückzahlen müssen Sie nichts. Sie können sich also entspannen. Und dann richten wir unsere Aufmerksamkeit auf eine andere Perspektive: Was, wenn die Erwerbsminderungsrente höher ausfällt als das, was Sie vorher bezogen haben?

Zunächst Dank für die fundierte Expertenantwort. Sachverhalt jetzt verstanden und nachvollziehbar.
@ Schade : Ihre Bewertung ist für alle Fragesteller besonders hilfreich. Verbindlichen Dank dafür! Bleiben Sie bitte am Ball, wir möchten keinesfalls auf diese unterhaltsamen, leicht verbitterten Kommentare verzichten.

Liebe Claudia,

diese Fragen zur vermeintlichen Verzögerung bei doch rechtzeitiger Rentenantragstellung tauchen regelmäßig jedes Jahr wieder auf, seis das Datum um Rentenbeginn 01.07. oder 01.12. ff.

Die Oldschool-Berater nehmen es dann nur noch mit Humor, hier - oder vor Ort - immer wieder das selbe alte Laberband von der schon leiernden Kassette abzuspulen.

Und, das ist nicht im Mindesten 'verbittet', sondern: 'Erna, hol schon mal die Nostalgie-Songs aus dem Keller, die Experten sind noch digital etwas später am Erwachen' ...bevor die aus dem analogen in digitalen Rhythmus umschalten - da geht ggf. noch std.-langes MS-Teams vorweg, um eine rechtlich abgestimmte/abgespeckte medial-konforme/unangreifbare Antwort zu geben *g

Gruß
w.

Wie lange dauert es vom Rentenantrag bis zum Rentenbescheid

Der Ruhe­stand beginnt - Rente gut, alles gut. © Getty Images / Mehmet Selim Aksan

Bei der Rente geht es um viel Geld. Wichtig ist, den Renten­bescheid zu prüfen. Stimmt etwas nicht, lohnt ein Wider­spruch. Die Stiftung Warentest erklärt, wie es geht.

Wenn der Renten­bescheid im Brief­kasten liegt, ist der Ruhe­stand nicht mehr weit. Der Bescheid ist die Antwort der Deutschen Renten­versicherung (DRV) auf den Renten­antrag der Versicherten. In dem Schreiben steht,

  • wie hoch die gesetzliche Monats­rente sein wird,
  • welche Zeiten berück­sichtigt wurden
  • und wann die Zahlungen beginnen.

1,71 Millionen Renten­bescheide hat die DRV 2020 verschickt, 148 000 Empfängerinnen und Empfänger legten Wider­spruch gegen sie ein. Von den Wider­sprüchen konnten knapp 40 000 zugunsten der Antrag­steller geklärt werden.

Die Berechnung der gesetzlichen Rente ist kompliziert und beruht auf unzäh­ligen Angaben. Schnell kann dabei etwas schief laufen. Versicherte sollten über­prüfen, ob

  • Fach­schul- oder Berufs­ausbildungs­zeiten sowie Neben­jobs während des Studiums nicht oder nicht voll­ständig erfasst wurden,
  • Zeiten von Arbeits­losig­keit oder Krankheit fehlen,
  • freiwil­lige Beiträge bei selbst­ständigen Tätig­keiten nicht berück­sichtigt sind,
  • es bei Einkommens- und Beitrags­zahlungen zu Zahlendrehern kam,
  • die Daten zu einem Versorgungs­ausgleich nach einer Scheidung eventuell nicht richtig berück­sichtigt wurden.

Wenn Versicherte mehr­mals zwischen den alten und neuen Bundes­ländern umge­zogen sind, sollten sie prüfen, ob der Renten­versicherer für die Zeiten in den neuen Ländern den korrekten Umrechnungs­faktor für die Rente berück­sichtigt hat.

Am besten über­prüfen Versicherte ihren Versicherungs­verlauf, in dem alle rentenrelevanten Zeiten gespeichert werden, bereits einige Monate bevor sie den Rentenantrag stellen. Die Renten­versicherungs­träger schi­cken allen Versicherten ab 55 ihren Versicherungs­verlauf alle drei Jahre auto­matisch zu. Gibt es dort eine Lücke, kann sie sich bis zum Renten­bescheid „durch­ziehen“. Deshalb sollten fehlende Versicherungs­zeiten so früh wie möglich mit Nach­weisen gemeldet werden. Dies geht einfach per Kontenklärung.

Tipp. Einen Antrag auf Kontenklärung können Sie kostenlos telefo­nisch anfordern (0 800/10 00 48 00) oder bei der gesetzlichen Renten­versicherung im Internet herunter­laden. Das Formular heißt V0100 Kontenklärung).

Unabhängig. Objektiv. Unbestechlich.

Mehr erfahren

Die DRV hat vor drei Jahren die Bescheide vereinfacht, um sie für Laien besser lesbar zu machen. Bestimmte Berechnungs­grund­lagen, die früher als Anlage beigefügt waren, lässt sie nun weg. Ein Beispiel dafür ist die „Berechnung der Entgelt­punkte aus beitrags­freien und beitrags­geminderten Zeiten“. Entgelt­punkte sind aber entscheidend für die Rentenhöhe. Der Versicherte kann vom Renten­versicherer verlangen, dass sämtliche Anlagen dem Bescheid beigefügt werden. Der freiberufliche Rentenberater Markus Vogts rät dazu. „Ohne die Anlagen ist er nicht voll­ständig nach­prüf­bar“, meint er. „Einfachheit darf nicht auf Kosten der Trans­parenz gehen.“

Gibt es begründete Zweifel am Renten­bescheid, etwa weil Zeiten nicht mit ange­rechnet wurden, sollten Versicherte wider­sprechen. Ein Antrag ist kostenlos und kann formlos beim zuständigen Renten­versicherungs­träger gestellt werden. Welcher das ist, finden Versicherte auf ihrem Renten­bescheid. Wichtig ist es, das Aktenzeichen des Bescheids zu nennen. Die Begründung für den Wider­spruch können sie noch später nach­reichen. Versicherte sollten dies aber in ihrem ersten Schreiben gleich ankündigen. Die übliche Frist beträgt einen Monat. Versicherte, die im Ausland leben, haben bis zu drei Monate Zeit.

Die zuständige Abteilung des Renten­versicherers prüft den Wider­spruch. Bleibt sie bei ihrer Entscheidung, über­gibt sie den Fall an den Wider­spruchs­ausschuss. Er besteht aus je einem Vertreter oder einer Vertreterin der DRV-Geschäfts­führung, der Versicherten und der Arbeit­geber. Dieser Ausschuss kann dem Wider­spruch ganz oder zum Teil statt­geben oder ihn zurück­weisen. Wird der Wider­spruch abge­lehnt, bleibt Versicherten eine Klage vor dem Sozialge­richt.

Von 148 000 im Jahr 2020 einge­reichten Wider­sprüchen wurden 38 000 ohne förmliches Wider­spruchs­verfahren geklärt. „In der Regel war das möglich, weil Unterlagen nachgereicht wurden“, so Dirk von der Heide, Sprecher der DRV Bund. In rund 1 100 Fällen hatten die Versicherten im förmlichen Verfahren Erfolg. Rund 79 000 Wider­sprüche wurden zurück­gewiesen. Der Rest war noch in Bearbeitung.

Gerade Erwerbsminderungsrenten werden häufig abge­lehnt. Auch hier kann ein Wider­spruch helfen. Die Renten­versicherung wird in diesem Fall eigene medizi­nische Gutachter zurate ziehen. Ist der Wider­spruch erfolg­los, bleibt eine Klage. Das Gericht bestellt in der Regel eigene Gutachter. Entscheiden diese zugunsten des Versicherten, bewil­ligt der Renten­versicherer häufig die Rente, noch bevor es zu einem Urteil kommt.

Wenn nach Jahren noch Fakten auftauchen, die eine Neube­rechnung der Rente lohnens­wert machen, können Versicherte dies verlangen – mit einem Über­prüfungs­antrag beim Renten­versicherer (SGB X § 44). Im Erfolgs­fall gibt es künftig – sowie maximal vier Jahre rück­wirkend – eine höhere Rente.

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