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In der Regel müssen Sie persönlich erscheinen und sich unter Vorlage Ihres Personalausweises ummelden. Online ummelden können Sie sich aktuell nur in Bayern, indem Sie einen Bevollmächtigten beauftragen, der sich für Sie ummeldet. Selbst in diesen Fällen müssen Sie sowieso persönlich auf dem Amt erscheinen, damit Ihre neue Adresse in den Personalausweis eingetragen werden kann. Ja, Dritte dürfen stellvertretend Ihre Ummeldung übernehmen, wenn Sie Ihnen eine eigenhändig unterzeichnete schriftliche Vollmacht mitgeben. In der Wohnungsgeberbestätigung gehören Name und Anschrift des Wohnungsgebers, Einzugsdatum, Anschrift der Wohnung, Namen aller neuen Bewohner und die Information, ob die genannten Personen ein- oder ausziehen. Beim Umzug innerhalb einer Gemeinde müssen Sie Hund lediglich ummelden. Welche Behörde dafür zuständig ist, lesen Sie auf Ihrem letzten Hundesteuerbescheid nach. Ziehen Sie in eine andere Gemeinde, müssen Sie Ihren Vierbeiner erst am alten Wohnort abmelden und in der neuen Gemeinde wieder anmelden. Wechseln Sie Ihren Wohnort, müssen Sie sich binnen 14 Tagen beim örtlichen Einwohnermeldeamt melden. Mancherorts heißt diese Behörde Bürgeramt oder Bürgerbüro. Auch wenn der Umzug viel Zeit in Anspruch nimmt, sollten Sie sich rechtzeitig um die Ummeldung kümmern. Die Meldebehörde kann ein Ordnungsgeld verhängen, falls Sie sich zu spät ummelden. Die Frist beginnt mit dem Einzug in die Wohnung, häufig handelt es sich dabei um das Gültigkeitsdatum des Mietvertrags. Die Ummeldung bereits vor dem Umzug ist nicht möglich. Es gibt einige Ausnahmen von der Meldepflicht:
Um sich nach dem Umzug umzumelden, bringen Sie zu Ihrem Termin folgende Dokumente mit:
Ziehen Sie innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde um, melden Sie sich beim bisherigen Einwohnermeldeamt um. Ziehen Sie allerdings an einen anderen Wohnort, nehmen Sie eine Anmeldung vor. Im Prinzip gibt es dabei aber keine wesentlichen Unterschiede in Bezug auf die Formalitäten. Eine Abmeldung wiederum ist nur dann erforderlich, wenn Sie dauerhaft ins Ausland umziehen und keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben. Manchmal ist der Mietvertrag der alten Wohnung schon abgelaufen, die neue Bleibe aber noch nicht bezugsfertig. Wohnen Sie für ein paar Monate bei Freunden im Gästezimmer oder surfen Sie von Couch zu Couch, brauchen Sie sich nicht jedes Mal aufs Neue umzumelden. Wie das Meldegesetz besagt, ist eine Anmeldung erst bei einem Aufenthalt von mehr als sechs Monaten vorgeschrieben. Sofern Sie von einem Zulassungsbezirk in einen anderen umziehen, steht die Kfz-Ummeldung an. Die Ummeldung lässt sich bequem über das Online-Portal der örtlichen Kfz-Zulassungsstelle beantragen. Sie haben die Wahl, entweder neue Kennzeichen (plus einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I) zu beantragen oder die alten Kennzeichen zu behalten. Wenn Sie Ihr bisheriges Nummernschild mitnehmen, ist der Zulassungsbescheinigung Teil I zu aktualisieren. Bei einem Umzug innerhalb Ihres Zulassungsbezirks ist ebenfalls eine Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I notwendig. Mitunter bietet das Bürgeramt diese Leistung an, sodass Sie alles Notwendige mit einem Termin erledigen können. Ihren Strom- und Gasvertrag können Sie in der Regel zur neuen Wohnung mitnehmen. Bei den meisten Anbietern ist die Änderung der Anschrift im Kundenportal online möglich, auch schon vor dem eigentlichen Umzugstag. Notieren Sie sich am Tag des Auszugs den Zählerstand und teilen Sie die Daten dem Anbieter mit. Melden Sie sich außerdem frühzeitig bei Ihrem Telefon- und Internetanbieter, damit Sie nicht erst lange auf den neuen Anschluss zu warten brauchen. Meist dauert die Bearbeitung rund vier Wochen. Bei der Ummeldung können Sie Ihren gewünschten Schaltungstermin angeben.
Einwohnermeldeamt, Kfz-Zulassungsstelle, Finanzamt, BAföG-Amt, Agentur für Arbeit – es gibt ganz schön viele öffentliche Stellen, die über Ihren Umzug Bescheid wissen müssen. Der Behördenfinder und die Adressänderungs-Checkliste helfen Ihnen weiter, damit Sie nichts vergessen. Vertragspartner informierenTelefonanbieter, Abo-Services, Online-Dienste etc. – fast überall, wo Sie Geld lassen, müssen Sie auch Ihre Adresse ändern. Tipp: Die kostenlose Umzugsmitteilung nimmt Ihnen die Arbeit ab. Wichtige Vertragspartner erhalten automatisch Ihre neue Adresse. Mit dem Nachsendeauftrag kommt die Post direkt ins neue Zuhause – und das schon ab 23,90 € Jetzt bestellenFamilie und Freunde auf den neuesten Stand bringenPrivatpersonen erfahren trotz Umzugsmitteilung nicht Ihre neue Adresse. Denken Sie deshalb daran, Ihren Liebsten die neue Anschrift mitzuteilen. Es wäre doch schade, wenn der Überraschungsbesuch oder das Einzugsgeschenk ins Leere laufen würden. Schreiben Sie eine Sammelmail an Freunde, Familie und Bekannten. Hier können Sie nicht nur die neue Adresse mitteilen, sondern vielleicht schon erste Impressionen von Ihrem neuen Heim teilen. Praktisch: Lassen Sie Visitenkarten und Adressaufkleber mit der neuen Anschrift drucken. Putzen und EntsorgenMüll entsorgenVom Packpapier bis zur Wandfarbe – beim Umzug fällt doch so einiges an Müll an. Wenn Sie sich nicht direkt bei den Nachbarn unbeliebt machen wollen, fahren Sie Ihren Papiermüll zum Wertstoffhof, statt mit einem Mal die komplette Tonne zu füllen. Wie Sie umweltkritischen Abfall richtig entsorgen, erfahren Sie hier:
Ob Umzug mit Hund, ins Ausland oder die erste eigene Wohnung – mit den kostenlosen und individuellen Umzugs-Checklisten behalten Sie Ihre Aufgaben stets im Blick. Haken Sie Erledigtes zu jeder Zeit und von jedem Ort einfach via Smartphone ab und lassen Sie sich von unserem E-Mail-Update über Ihren persönlichen Umzugsfortschritt informieren. Legen Sie los! Jetzt eincheckenUmzugskartons verkaufen/verschenken/zurückbringenDie meisten Umzugskisten überleben problemlos mehr als einen Umzug und sind definitiv zu schade zum Wegschmeißen. Statt sich mit den leeren Kartons den Keller zu füllen, können Sie die gebrauchten Umzugskartons in den Online-Kleinanzeigen anbieten – entweder für kleines Geld oder sogar geschenkt. Hauptsache weg! Oder hatten Sie die Umzugskartons ausgeliehen? Dann wird es jetzt Zeit, sie zurückzugeben. Aussortiertes abgeben, Geliehenes zurückgebenSelbst wenn Sie vor dem Umzug kräftig ausgemistet haben: Meistens finden sich beim Auspacken doch noch ein paar Gegenstände, bei denen man sich fragt, warum man die mitgenommen hat. Trennen Sie sich schnell und schmerzlos, statt die Sachen in irgendwelche Schränke zu stellen, wo sie doch wieder nur verstauben. Dinge, die noch gut in Schuss sind, können Sie verkaufen oder an Freunde verschenken. Der Rest wird entsorgt. Nicht vergessen: Geben Sie ausgeliehenes Werkzeug zurück. Treppenhaus putzenWenn beim Ein- und Auszug ordentlich Dreck ins Haus geschleppt wurde, ist es nur fair, wenn Sie einmal durchwischen – selbst wenn Sie laut Hausordnung noch nicht damit dran sind. So haben Sie bei Ihren Nachbarn gleich einen guten Stand. Laden Sie die Checkliste als PDF kostenlos runter: Checkliste "Nach dem Umzug" als PDF Finanzen regelnKaution hinterlegen bzw. zurückfordernDer Vermieter hat einige Monate Zeit, um Ihnen die Kaution zurückzuzahlen. Schreiben Sie sich eine Erinnerung in den Kalender, damit das nicht in Vergessenheit gerät. Geschieht es nicht innerhalb der Frist, weisen Sie Ihren ehemaligen Vermieter auf seine Versäumnisse hin. Falls noch nicht geschehen, müssen Sie nun bald die Kaution für Ihre neue Wohnung hinterlegen. Sprechen Sie ggf. mit Ihrem Vermieter über sinnvolle Anlageformen für die Mietsicherheit. Wenn das Geld nach dem Umzug gerade knapp ist, kann eine Mietkautionsbürgschaft helfen. Versicherungen checkenMit der neuen Wohnsituation brauchen vielleicht auch manche Versicherungen ein Update – nicht nur, was die Adresse angeht. Hat sich z.B. die Wohnfläche oder der Wert der Einrichtung verändert? Das muss die Hausratversicherung wissen. Fahren Sie jetzt deutlich mehr oder weniger mit dem Auto? Teilen Sie das Ihrer Kfz-Versicherung mit. Dauerauftrag für die Mietzahlung ändernVergessen Sie nicht, Ihren Dauerauftrag für die monatliche Miete zu ändern. Geht die Miete per Lastschrift von Ihrem Konto ab, sollten Sie ein Auge darauf haben, dass wirklich keine Zahlung mehr an den alten Vermieter abgebucht wird. Steuern richtig meldenWenn Sie mit Ihrem Vierbeiner umziehen, müssen Sie ihn auf jeden Fall für die Hundesteuer anmelden. Falls Sie einen Kampfhund haben und in ein anderes Bundesland gezogen sind, müssen Sie eventuell zusätzliche Auflagen erfüllen. Haben Sie nicht nur den Wohnort gewechselt, sondern einen Nebenwohnsitz bezogen? Dann müssen Sie von jetzt an Zweitwohnsitzsteuer zahlen. Sammeln Sie alle Belege, die mit dem Umzug in Zusammenhang stehen und heften Sie sie gut ab. Bei einem berufsbedingten Umzug können Sie nämlich einen Teil der Umzugskosten bei der Steuer geltend machen. Auch bei einem Umzug aus gesundheitlichen Gründen kann es finanzielle Erleichterungen geben. Das ist z. B. bei Seniorenumzügen interessant. Abos und Mitgliedschaften aktualisierenSie wollen an Ihrem neuen Wohnort auf dem Laufenden bleiben? Abonnieren Sie eine regionale Tageszeitung über den Leserservice. So erfahren Sie schnell, was in Ihrer neuen Heimat passiert und können sich auch über Veranstaltungen informieren. Wenn Sie weiter wegziehen, können Sie eventuell nicht mehr in Ihrem alten Fitnessstudio trainieren oder sich in Ihrem Theaterverein engagieren. Denken Sie deshalb daran, die Mitgliedschaft zu kündigen. Bei Umzug haben Sie häufig ein Sonderkündigungsrecht mit kürzer Frist. Machen Sie sich mit dem Angebot vor Ort vertraut, um neue Vereine oder Studios zu finden, die Ihnen zusagen. Sie ziehen in eine (andere) Großstadt oder verlassen die Metropole, um aufs Land zu ziehen? In beiden Fällen bedeutet das Kontakt zum regionalen ÖPNV – entweder um ein Abo abzuschließen oder um es zu kündigen. istock.com/shapecharge Ein Umzug ist die perfekte Gelegenheit für einen Anbieterwechsel in Sachen Strom, Gas oder Wasser. Vergleichen lohnt sich und selbst wenn Sie bei Ihrem bisherigen Anbieter bleiben: Die neue Adresse müssen Sie auf jeden Fall durchgeben. Sie leben nun alleine? Dann müssen Sie sich unter Umständen ganz neu anmelden.
Alte Wohnung abgebenStreichen, Löcher zuspachteln, Fußbodenbelag entfernen – zu welchen Schönheitsreparaturen Sie verpflichtet sind, hängt auch immer vom Mietvertrag ab. Falls Sie unsicher sind, lassen Sie ihren Vertrag vom Mieterverein checken. Die Rechtsberater, die dort beschäftigt sind, können Ihnen sagen, wie Sie die Wohnung hinterlassen müssen. Bei der Wohnungsübergabe beim Auszug sollten Sie daran denken, die Zählerstände abzulesen und alles in einem Wohnungsübergabeprotokoll festzuhalten. Das vermeidet später Streitigkeiten. Außerdem nicht vergessen: alle Schlüssel abgeben. Bestimmt hat jemand einen Zweitschlüssel für Ihre Wohnung. Denken Sie daran, ihn rechtzeitig zurückzuholen, bevor Sie zu dem Termin ohne dastehen. Neue Wohnung zum Zuhause machenDamit die neue Wohnung schnell auch zum echten Zuhause wird, sollten die grundlegenden Sachen schnell erledigt werden. Schließlich gilt: Nichts hält so lange wie ein Provisorium! Was Sie jetzt nicht machen, bleibt vielleicht eine ewige Behelfslösung.
Gedanklich ankommenDie letzten Tage und Wochen waren vermutlich ganz schön anstrengend. Deshalb ist es nach dem Umzug wichtig, nun ein bisschen runterzukommen und sich ins neue Zuhause einzuleben. Erkunden Sie die Umgebung. Sie sind in eine dörfliche Gegend oder ein Mehrfamilienhaus gezogen? Dann stellen Sie sich bei Ihren neuen Nachbarn vor. In einem Hochhaus mit 100 Wohnungen müssen Sie natürlich nicht an jeder Tür klingeln. Ihre Umzugshelfer haben fleißig mit angepackt. Mit einer Einweihungsparty können Sie Danke! sagen. Selbst wenn Sie mit einer Spedition umgezogen sind: Die Einzugsparty schafft die ersten tollen Erinnerungen, die eine Wohnung in ein Zuhause verwandeln. Und nicht vergessen: Sie dürfen auch mal die Füße hochlegen und ihr neues Heim genießen. Checklisten für alle UmzugsphasenSie kennen jemanden, der auch bald umzieht? Unsere Checklisten helfen, an alles zu denken: |