Was mache ich mit einer Überweisung vom Arzt

Wenn Sie Ihre Versichertenkarte in der ärztlichen Praxis vorlegen, haben Sie Anspruch auf eine vertragsärztliche Behandlung.

Weigert sich eine Vertragsärztin oder ein Vertragsarzt ohne begründeten Anlass, eine vertragsärztliche Behandlung oder eine Abrechnung über die TK-Gesundheitskarte durchzuführen, ist zu prüfen, ob er oder sie die vertragsärztlichen Pflichten schuldhaft verletzt hat.

Ein Facharzt ist ein Arzt mit einer besonderen Ausbildung auf einem medizinischen Fachgebiet. Typische Beispiele hierfür sind Fachärzte für HNO, Kardiologie, Psychologie, Gynäkologie und Urologie – die Liste ließe sich weiter fortsetzen.

Erste Anlaufstelle bei gesundheitlichen Beschwerden ist der Hausarzt (Facharzt für Allgemeinmedizin). Bei spezifischen Beschwerden, bei denen der Gang zum Hausarzt als unnötig und zusätzlichen Zeitaufwand empfunden wird, möchten Patienten aber oft gerne direkt den Facharzt aufsuchen.

Dann stellt sich die Frage. Kann dort direkt ein Termin vereinbart werden oder ist erst ein Besuch beim Hausarzt nötig, der eine Überweisung zum Facharzt ausstellen muss? Die Antwort lautet wie so oft: es kommt darauf an.

Bin ich verpflichtet eine Überweisung vorzulegen?

In Deutschland besteht grundsätzlich freie Arztwahl – das gilt auch für Kassenpatienten. Von daher ist eine Überweisung aus Patientensicht nicht zwingend. Man kann demnach sofort zum Facharzt gehen und muss nicht den Umweg über den Hausarzt wählen. Allerdings gibt es ein paar Einschränkungen.

Bei der sogenannten hausarztzentrierten Versorgung (HZV) sind Mitglieder in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bei der Arztwahl – unabhängig von einer Überweisung – an Vertragsärzte der Krankenkassen gebunden, wenn eine Kostenübernahme erfolgen soll.

Was ist eine Hausarztzentrierte Versorgung (HZV)?

Die HZV – umgangssprachlich "das Hausarztmodell" – ist so etwas Ähnliches wie der Primärarzttarif in der privaten Krankenversicherung. Kassenpatienten verpflichten sich hier freiwillig, bei Beschwerden zuerst ihren Hausarzt aufzusuchen und Fachärzte nur mit Überweisung in Anspruch zu nehmen. Dafür gibt es in der GKV zwar keinen besonderen Tarif. GKV-Mitglieder, die sich in dieser Hinsicht beschränken, erhalten aber besondere Vorteile – zum Beispiel zusätzliche Vorsorgeleistungen, reduzierte Zuzahlungen, Vorzugs-Angebote bei der Terminvergabe und ähnliches. Auch hier bestimmen Ausnahmen die Regel.

So müssen keine Überweisungsscheine vorgelegt werden, wenn es sich um die folgenden Facharztrichtungen handelt:

  • Gynäkologie
  • Augenheilkunde
  • Kinder- und Jugendmedizin
  • Zahnheilkunde
  • Notfallbehandlung

Muss der Hausarzt eine Überweisung ausstellen?

Aus Sicht des Hausarztes stellt sich die Lage etwas anders dar. Hält der Arzt ergänzende diagnostische oder therapeutische Leistungen für erforderlich, die über seine Möglichkeiten hinausgehen, ist er verpflichtet, eine Überweisung an einen Facharzt auszustellen. Entscheidend ist dabei allerdings die medizinische Notwendigkeit.

Ist aus medizinischer Sicht ein Facharzt-Besuch nicht notwendig, erübrigt sich die Überweisung. Wann und wie eine Überweisung genau erfolgen soll, ist im sogenannten "Manteltarifvertrag Ärzte" geregelt – einer Vereinbarung zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband.

Kann eine Überweisung auch von Vorteil sein?

Eine Überweisung sollte keineswegs als unnötiger Zeitaufwand angesehen werden, sondern kann sich als sehr vorteilhaft für Behandlung und Therapie erweisen. In erster Linie wird der Überweisungsschein zwischen Hausarzt und Facharzt als Kommunikationsmittel genutzt.

Mithilfe eines Überweisungsscheins können relevante Informationen über die Beschwerden, Diagnose und Krankheitsstand an den Facharzt weitergegeben werden. Auch Medikamentenplan, Laborwerte und Befunde können beigelegt werden. Damit bekommt der Facharzt einen umfangreichen Eindruck vom Patienten und seinen Beschwerden. Das bedeutet nicht nur ein Zeitersparnis für den Facharzt sondern gewährleistet zudem eine zielgerichtete Diagnose und Behandlung. So können zum Beispiel mögliche Risiken reduziert werden, wie Wechselwirkungen mit Medikamenten.

Welche Ausnahmen gibt es?

Ausnahmen bestimmen die Regel: bei einigen Fachärzten ist der Zugang tatsächlich nur per Überweisung durch den behandelnden Arzt möglich. Hier führt der Weg zunächst zwingend zum Hausarzt. Dabei geht es um Fachärzte für spezielle diagnostische Verfahren und Therapien, die mit hohem technischen oder medizinischem Aufwand und besonderen Risiken verbunden sind. Solche Ärzte können nicht "einfach so" nach eigener Einschätzung in Anspruch genommen werden. Konkret geht es um:

  • Facharzt für Laboratoriumsmedizin
  • Facharzt für Nuklearmedizin
  • Facharzt für Radiologie
  • Facharzt für Strahlentherapie
  • Facharzt für Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie
  • Facharzt für Pathologie
  • Facharzt für Transfusionsmedizin.

Ausnahme von der Ausnahme: für Mammographien im Rahmen der Brustkrebsvorsorge dürfen Radiologen auch ohne vorherige Überweisung aufgesucht werden.

Welche Arten von Überweisungen gibt es?

Folgende Überweisungs-Anlässe und -Arten werden unterschieden:

Auftragsüberweisung

Bei der Auftragsüberweisung soll der Fachkollege eine ganz bestimmte Leistung (Durchführung bestimmter Untersuchungen) erbringen oder eine bereits gestellte Diagnose "als Zweitmeinung" absichern. Die weitere Behandlung findet beim überweisenden Arzt statt.

Überweisung zur Konsiliar-Untersuchung

Hier wird kollegialer fachärztlicher Rat für diagnostische Zwecke erbeten. Es handelt sich um eine besondere Form der Auftragsüberweisung.

Überweisung zur Mit- oder Weiterbehandlung

Bei dieser Überweisung soll der (Fach-)Arzt bei der weiteren Behandlung mitwirken, weil die eigenen Möglichkeiten nicht ausreichen. Bei der Überweisung zur Weiterbehandlung gibt der überweisende Arzt die Behandlung komplett ab - aus fachlichen Gründen, manchmal auch wegen geänderter Lebensumstände des Patienten (Umzug).

Beauftragung einer Laboruntersuchung

Auch das ist eine spezielle Form der Auftragsüberweisung. Hier werden bestimmte Laborleistungen beauftragt. Diagnose und Therapie liegen aber weiter beim behandelnden Arzt.

Benötigen Privatversicherte eine Überweisung zum Facharzt?

Privatversicherte sind bezüglich der Überweisungspflicht noch freier als Kassenpatienten. Sie können sich jederzeit an einen Arzt ihrer Wahl wenden und sind nicht an Kassenärzte gebunden. Eine Überweisung wird nicht benötigt. Die medizinische Notwendigkeit einer Behandlung ist allerdings auch hier Voraussetzung für eine Kostenerstattung durch die Krankenversicherung.

Manche Versicherer bieten ihren Kunden sogenannte Primärarzttarife an. In diesem Fall muss die Erstbehandlung zunächst durch einen Primärarzt erfolgen – in der Regel durch den Hausarzt. Facharzt-Kosten werden erst dann (voll) erstattet, wenn der Hausarzt die Einschaltung eines Fach-Kollegen für erforderlich hält und dies durch Überweisung nachgewiesen werden kann. Die Überweisungs-Pflicht beruht hier auf einer zweiseitigen Vereinbarung zwischen Versicherungsanbieter und Versicherungsnehmer.

Wie lange ist eine Überweisung gültig?

Überweisungen sind immer bis zum Ende des jeweiligen Quartals gültig. Eine am 12. Februar ausgestellte Überweisung zum Facharzt gilt demnach bis zum 31. März. In der Praxis ist es allerdings üblich, gegen Vorlage der Gesundheitskarte auch noch Überweisungen im Folgequartal zu akzeptieren. Bei langen Wartezeiten für Facharzttermine oder bei "kurz vor Toresschluss" ausgestellten Überweisungen wäre sonst oft eine erneute Überweisung nötig – ein überflüssiger Aufwand.

Die Praxisgebühr wurde am 31.12.2012 abgeschafft. Deswegen sind nun viele PatientInnen verwirrt, weshalb es noch immer Überweisungsscheine gibt. Warum noch immer Überweisungsscheine Verwendung finden, welche Inhalte wichtig sind und wie lange ein solcher Schein gültig ist, beleuchtet dieser Artikel.

Was ist ein Überweisungsschein?

Einem Überweisungsschein kommt die Aufgabe zu, zwischen Patient und Ärzten variierender Fachgebiete zu vermitteln. Ist ein Patient oder eine Patientin beispielsweise in hausärztlicher Behandlung, benötigt jedoch aufgrund einer spezifischen Erkrankung zusätzliche Versorgung durch einen anderen Arzt, beispielsweise einem Radiologen, stellt der Hausarzt einen Überweisungsschein aus.

Der Schein hat den Zweck, zwischen den ÄrztInnen zu kommunizieren. Denn hier kann der Hausarzt zum Beispiel die spezielle Krankheit oder den vermuteten Befund notieren. Zudem können mögliche Untersuchungen angefordert werden.

Darüber hinaus kann der Facharzt nach abgeschlossenem Untersuchungsverfahren die Resultate zurück zum Hausarzt schicken, welcher demnach einen "Informationsanker" für die Patienten darstellt. In dieser Funktion behält er den Überblick über die Krankheiten, Symptome und Beschwerden der Patienten.

Überweisung zum Facharzt - Wann notwendig und warum?

In Deutschland darf sich jeder seinen Arzt selbst aussuchen, denn es gilt das Prinzip der freien Arztwahl. Demnach darf man selbst entscheiden, ob man zuerst einen Termin beim Hausarzt ausmacht und sich eine Überweisung zum Facharzt ausstellen lässt, oder ob man den Facharzt direkt aufsucht. Bei einem Orthopäden können sich die Patienten also beispielsweise nach einem Sturz selbst einen Termin ausmachen, ohne zuerst zum Hausarzt zu gehen und sich einen Überweisungsschein ausstellen zu lassen.

Allerdings existieren Ausnahmefälle bei hochspezialisierten Fachärzten, bei welchen immer eine Überweisung vorliegen muss. Dazu gehören:

  • Laborärzte
  • Strahlentherapeuten
  • Nuklearmediziner
  • Radiologen (z.B. Überweisung zur Computertomographie)

Überdies sind PatientInnen, welche sich in einem sogenannten "Hausarztvertrag" einschrieben, ebenfalls eine Ausnahme. Hierbei geht es um eine Vereinbarung mit der Krankenkasse, bei welcher sich Patienten verpflichten, immer zuerst einen Termin mit dem Hausarzt auszumachen, welcher im Folgenden eine Überweisung ausstellt. Von manchen Krankenkassen wird dieses Verhalten mit einem niedrigen Monatsbeitrag ausgezahlt.

Weiterführende Informationen gibt es im Artikel: Braucht man eine Überweisung zum Facharzt?

Überweisung zum Facharzt - Wann sinnvoll?

Doch wie bereits erwähnt weißt eine Überweisung viele Vorteile auf, da einerseits eine bessere Kommunikation zwischen Haus- und Facharzt stattfindet. Andererseits erhält der Hausarzt die Befunde oder die Diagnose des Spezialisten.

Eine Überweisung ist darüber hinaus sinnvoll, wenn es sich um einen dringenden Fall handelt. In diesem Zusammenhang kann der Hausarzt einen zwölfstelligen Code auf der Überweisung notieren. Mit diesem Code können sich PatientInnen an die gültige Terminservicestelle wenden, welche für ihr Bundesland gilt. Damit erhalten sie im nächsten Monat einen Termin, wobei die Servicestelle einen Arzt oder eine Ärztin in der Nähe zum Patienten-Wohnort aussucht.

Überweisungsschein - Inhalte

Auf dem Überweisungsschein sind relevante Anmerkungen und Informationen des behandelnden Arztes oder der behandelnden Ärztin dargelegt. Der geläufigste Überweisungsschein ist der sogenannte Vordruck nach "Muster 6". Er wird für fast alle Überweisungen ausgestellt, nur bei Überweisungen zu einer oder einem LabormedizinerIn stellt man einen anderen Überweisungsschein nach "Muster 10"  aus.

Neben dem Namen und der Krankenkasse des Patienten trägt der Hausarzt ebenso die Krankenkassen- und Versicherten-Nummer ein. Zudem finden sich der Stempel der Praxis sowie die Unterschrift des überweisenden Arztes auf dem Schein. Zur bestmöglichen Patientenversorgung beinhaltet der Überweisungsschein weitere wichtige Inhalte, welche im Folgenden näher beschrieben werden.

Anlass der Überweisung

Bei dem Anlass der Überweisung kann der oder die überweisende MedizinerIn ankreuzen, ob es um eine Überweisung zu einer kurativen oder zu einer präventiven Behandlung geht. Kurativ ist hierbei mit "heilend" gleichzusetzen und meint, dass man eine Behandlung mit der Heilungsabsicht einer Erkrankung durchführen möchte. Präventiv bedeutet "vorbeugend", somit hat die Behandlung also zum Ziel, eine Erkrankung vorzubeugen. Ein Beispiel für zweiteres ist das Brustkrebsscreening (Mammographie) bei Frauen.

Überweisungsart

Es existieren drei verschiedene Arten der Überweisung von einem Arzt zum anderen:

1. Auftragsleistung: Der/die überweisende Arzt/Ärztin gibt einen spezifischen Auftrag an den Empfänger der Überweisung weiter. Ein Beispiel dafür ist "MRT des linken Fußes". Der Empfänger des Überweisungsscheins ist dann an den Auftrag gebunden.

2. Konsiliaruntersuchung: Diese Überweisung kommt zum Tragen, falls eine Verdachtsdiagnose für das Leiden des Patienten vorliegt und der/die MedizinerIn von einem Spezialisten oder einer Spezialistin eine Untersuchung anfordern möchte. Damit kann der Verdacht bestätigt werden. Dabei darf der Empfänger selbst entscheiden, welche Verfahren er zur Diagnosesicherung anwenden möchte und welche sinnvoll sind.

3. Mit- oder Weiterbehandlung: Bei der Mitbehandlung integriert der oder die MedizinerIn eine/n zusätzliche/n Arzt oder Ärztin in die Diagnostik und Therapie des Patienten. Im Zuge der Weiterbehandlung gibt der oder die MedizinerIn die gesamte Krankengeschichte und Therapie des Patienten an eine/n andere/n Arzt oder Ärztin ab. Diese Überweisung kann erforderlich sein, wenn ein Patient seinen Wohnort wechselt und somit der Arztwechsel notwendig ist.

Diagnose oder Verdachtsdiagnose des Arztes

Der überweisende Arzt oder die überweisende Ärztin kann die vermutete Diagnose der vorliegenden Erkrankung oder die Ursache notieren, welche Anlass für den Überweisungsschein ist. Ein Beispiel für eine Verdachtsdiagnose ist "Verdacht auf Außenbandruptur im linken Sprunggelenk".

Befunde des Patienten

Der oder die überweisende Arzt oder Ärztin trägt des Weiteren die zuvor durchgeführten Methoden und Untersuchungen ein sowie die erhobenen Befunde des Patienten. Dies ist dahingehend hilfreich, da der/die empfangende MedizinerIn die Behandlung des Patienten überblicken kann, um bei der Weiterbehandlung individuell an die Bedürfnisse des Patienten anzuknüpfen.

Medikation des Patienten

Eine Problematik, welche sich bei Patienten ergibt, die bei mehreren Ärzten in Behandlung stehen, ist die Medikation. Wenn keine detaillierten Informationen über die eingenommenen Medikamente vorliegen, kann es zu einer doppelten Verschreibung kommen. Ferner kann es zu Wechselwirkungen zwischen Medikamenten kommen.

Um dies tunlichst zu vermeiden, sollten auf einem Überweisungsschein alle regelmäßig eingenommenen Medikamente aufgelistet werden. Dennoch ist es wichtig, dass der Patient selbst die eingenommenen Medikamente angibt.

Auftrag der Überweisung

In diesem Feld kann der überweisende Arzt oder die überweisende Ärztin den spezifischen Grund für den Überweisungsschein eintragen. Falls es notwendig ist, kann der oder die MedizinerIn das Feld gleichermaßen ausfüllen, um eine genaue Anweisung für den Empfangenden einzutragen.

Wie lange ist ein Überweisungsschein gültig?

Eine Überweisung verliert normalerweise am Ende des Quartals an Gültigkeit. Unter der Bedingung, dass der oder die PatientIn dem Empfänger die gültige Gesundheitskarte zeigt, ist der Überweisungsschein aus dem Folgequartal jedoch noch immer gültig.

Demzufolge sind Überweisungen nicht auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt und gelten quartalsübergreifend. Nichtsdestotrotz weisen viele Praxen Überweisungen aus vorherigen Quartalen ab, indem sie die Richtlinien der Krankenversicherung als Grund nennen. Da diese Vorgehensweise nicht richtig ist, sollte man sich in jedem Fall dagegen wehren. Die Voraussetzung hierfür ist, dass die Fragestellung, welche mittels der Überweisung einer Klärung bedarf, noch immer aktuell ist.

Detailliertere Informationen zur Gültigkeit von Überweisungsscheinen finden Sie in diesem Artikel: Wie lange ist eine Überweisung gültig?