Bis zu welcher Tiefe gehört mir mein Grundstück

„Das Recht des Eigentümers eines Grundstücks erstreckt sich auf den Raum über der Oberfläche und auf den Erdkörper unter der Oberfläche. Der Eigentümer kann jedoch Einwirkungen nicht verbieten, die in solcher Höhe oder Tiefe vorgenommen werden, dass er an der Ausschließung kein Interesse hat. “

Was tun bei schwarzbauten?

Wenn dabei festgestellt wird, dass es sich um einen Schwarzbau handelt, erfolgt die Aufforderung zur Beseitigung des Objekts. Wird dieser Aufforderung nicht nachgegangen, verhängt die Behörde ein Bußgeld. Sofern der Schwarzbau danach noch immer nicht entfernt wurde, reißt das Bauamt das Objekt selbst ab.

Was ist die Tiefe eines Grundstücks?

Die Grundstückstiefe bezeichnet die, ausgehend von der Straße, rückwärtige Länge eines Grundstücks. Der Begriff findet sich im Planungs- und Baurecht. Um die missverständliche Grundstückslänge zu vermeiden, wird von der (straßenseitigen) Grundstücksbreite und der Grundstückstiefe gesprochen.

Was gehört zum Grundeigentum?

Grundeigentum

  • Grundeigentum (Grundvermögen; umgangssprachlich auch Grundbesitz) ist das Eigentum an Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten oder beschränkten dinglichen Rechten.
  • Grundeigentum ist als unbewegliches Vermögen (Immobilien) Teil des gesamten Vermögens.

Was ist der Unterschied zwischen Besitzer und Eigentümer?

Es gibt rechtlich einen Unterschied zwischen Eigentum und Besitz, welchen wir hier kurz darstellen. ... Als Besitzer darf man in dem angemieteten Haus wohnen. Der Eigentümer bestimmt jedoch, ob, an wen und wie lange er vermietet möchte. Auch Eingriffe an der Immobile darf nur der Eigentümer bestimmen und nicht der Mieter.

Wann ist man Besitzer einer Wohnung?

Nach der Zahlung gilt der Käufer rechtlich als Besitzer des Objektes, während der Verkäufer noch immer der Eigentümer ist. ... Erst wenn der Eintrag im Grundbuch geändert wurde, ist der Käufer sowohl Eigentümer als auch Besitzer des Hauses oder der Eigentumswohnung.

Wann geht der Besitz über?

Die Ersitzung beweglicher Sachen ist in Artikel 728 des Zivilgesetzbuches geregelt; dieser hält fest: 1 Hat jemand eine fremde bewegliche Sache ununterbrochen und unangefochten während fünf Jahren in gutem Glauben als Eigentum in seinem Besitze, so wird er durch Ersitzung Eigentümer.

Wann besitze ich etwas?

„Besitz“ bedeutet also, dass jemand tatsächlich über eine Sache verfügt, sie in seiner Gewalt hat. Dies gilt unabhängig davon, ob die Sache sein Eigentum ist oder nicht, also beispielsweise auch dann, wenn die Sache gemietet oder unrechtmäßig angeeignet ist.

Kann ein Grundstück Ersessen werden?

Welche Rechte zu ersitzen sind eingetragenen Grundstückes zu ersitzen. Was ersessen werden kann, ist beispielsweise das Eigentum an einer Sache,ein Wassernutzungsrecht an einem Privatgewässer oder ein Wegerecht (wie Geh-,Fahr- und Viehtriebsrecht).

Tamoran fragt:

Weiß einer, wie tief mir der Grund & Boden gehört, der mein Grundstück bildet? 1 Meter? 10 Meter? Bis zum Mittelpunkt der Erde?
Wie tief darf ich etwas bauen oder verlegen? Die Antworten lauteten wie folgt:

Mascha antwortet

Nee, nee, nix bis zum Mittelpunkt unseres Heimatplanetens! Dann würden dir ja auch die ganzen Bodenschätze unter deinem Haus gehören.Die Tiefe, über die du bestimmen kannst, ist unterschiedlich geregelt. Manchmal ist es 1 Meter, manchmal die Tiefe des Kellerbodens. Für alles, was du darunter anstellen willst, musst du eine Genehmigung einholen.

Stell dir mal vor, wenn es anders wäre: Beim Bau einer U-Bahn müssten ja alle drüberliegenden Grundstückbesitzer ihr Einverständnis erklären. Oder wenn Erdgas abgebaut wird, Erdöl ...

Bob_Baumeister

Es kommt immer darauf an. Du musst dir ab einer bestimmten Tiefe eine Genehmigung der Stadt einholen. Erst dann darfst du so Tief graben, wie es die Genehmigung sagt.

Bomschtown

Mhh, das würde aber ja auch bedeuten, dass ich das Brunnenbohren genehmigen lassen müsste?

Ich tippe darauf, dass es hierfür je Bundesland unterschiedliche Regelungen gibt?

Noch eben gegoogelt:

Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 905: "Das Recht des Eigentümers eines Grundstücks erstreckt sich auf den Raum über der Oberfläche und auf den Erdkörper unter der Oberfläche."
Quelle: Zeit.de

Aber richtig eindeutig ist es auch nicht.

StefB

Es ist soweit ich weiß auch immer unterschiedlich.

Grundsätzlich brauchst du aber die Genehmigung von der Stadt, wenn du dir nicht sicher bist, wie tief du gehen kannst. Dort erfährst du dann auch direkt, wie tief es erlaubt ist.

Dinexpose

Legitime und witzige Frage. Hab ich irgendwie noch nie so richtig drüber nachgedacht. Ich glaube auch, dass dies von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist. Ich weiß auch nur, dass meine Großeltern einen Brunnen in ihrem Garten haben, der ihnen ermöglicht, Ihren Garten und Schuppen unabhängig von der Stadt zu bewässern etc. Also definitiv mehr als 3-4 m würde ich jetzt mal sagen.

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Die Antworten lauten wie folgt:

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[image]Wie weit der eigene Grund und Boden in der Fläche reicht, können die meisten Grundstückseigentümer problemlos sagen. Dazu reicht der Blick auf den Grenzverlauf. Bei Unklarheiten hilft das Katasteramt gegen entsprechende Gebühr - etwa mittels eines Plans aus dem Katasterbuch. Schwieriger fällt die Antwort auf die Frage, wo der Grundbesitz in der Höhe und der Tiefe endet.

Ein Blick in § 905 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) klärt darüber nur teilweise auf. Dort steht zusammengefasst: Das Recht des Grundstückeigentümers erstreckt sich auf den Raum über und auf den Erdkörper unter der Oberfläche. Einwirkungen, die in solcher Höhe und Tiefe stattfinden, dass der Grundstückseigentümer an deren Ausschluss kein Interesse hat, kann er nicht verbieten. Kann man dennoch störende Flugzeuge oder Stromleitungen oberhalb beziehungsweise Kanalrohre oder das Bergwerk unterhalb des eigenen Bodens verbieten? Gehört einem aufgrunddessen das Grundwasser? Schön wär's schon für manche. Das verfassungsmäßige Eigentumsgrundrecht, auf dem auch das BGB aufbaut, enthält am Ende aber nur das, was die zahlreichen Gesetze davon übrig lassen. Solange keine Enteignung stattfindet, dürfen Gesetze laut Grundgesetz nämlich Inhalt und Schranken des Eigentums bestimmen.

Und so sieht es in der Realität aus: Überflüge in Mindesthöhe erlaubt das Luftfahrtverkehrsgesetz. Die Grundwassernutzung ist laut Wasserrecht keine Privatangelegenheit sondern Sache der Öffentlichkeit. Vor Einwirkungen darauf gibt es keinen individuellen gesetzlichen Schutz, wie das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) erst wieder entschied (BVerwG, Urteil v. 20.12.2011, Az.: 9 A 30.10). Bodenschätze unterliegen dem Mineralrohstoffgesetz. Selbst die Bodennutzung regelt das Bundesbodenschutzgesetz. Und sollte jemand mal einen richtigen Schatz auf ihrem Grund entdecken, müssen sie diesen gemäß § 984 BGB mit dem Finder zur Hälfte teilen. Die oberen und unteren Grundstücksgrenzen, die zunächst so weit erschienen, sind es bei näherer Betrachtung nicht mehr. Das eigene Stück Land ist für viele dennoch ein wichtiges Stück Lebensqualität und für zahlreiche Menschen ein erstrebenswerter Traum.

(GUE)