Im Internet und bei zahlreichen Autoteilehändlern kann man zahllose wunderschöne Tuningteile und Anbauteile für ihr Fahrzeug kaufen. Was ist hier zu beachten? Und was ist nach dem Anbau zu tun? Nach der Montage von Anbauteilen an Ihrem Fahrzeug, für die ein Teilegutachten vorliegt, muss eine Änderungsabnahme gemäß § 19 Abs. 3 der StVZO durchgeführt werden. In unserer Prüfstelle können Sie nun von unseren Prüfingenieuren diese Änderung an Ihrem Fahrzeug prüfen lassen. Unsere Prüfingenieure überprüfen hierbei ob die im Teil der Gutachten (TGA) dokumentierten Auflagen und Beschränkungen eingehalten und die Bauteile richtig und sicher montiert wurden.Wenn keine Mängel festgestellt werden, dann bekommen Sie von uns eine Bestätigung des ordnungsgemäßen Ein- und Anbaus. Mit diesem Prüfbericht können Sie dann in der Zulassungsstelle ihre Änderung eintragen lassen. Was ist notwendig dafür? Für Tuning- und Anbauteile sind folgende Gutachten und Prüfzeugnisse erforderlich:
Was ist zu beachten? In den Prüfzeugnissen und Gutachten ist das Fahrzeug (Fahrzeugtyp) und die für dieses Fahrzeug vorgeschriebenen Beschränkung und/oder Auflagen dokumentiert. Alle in den Prüfzeugnissen und Gutachten stehenden Auflagen und Beschränkungen müssen für das montierte Bauteil und ihr Fahrzeug in vollem Umfang eingehalten werden. Nur dann ist es möglich die Änderungsabnahme positiv abzuschließen. Bitte achten Sie vor dem Kauf auf folgende Punkte:
Ist eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere notwendig? Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist in jedem Fall vorgeschrieben. Die Frage ist nur wann ist dieses zu tun. Bei Änderungsabnahmen nach § 19 (3) der StVZO gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten. Erlischt durch den Anbau ihres Tuningteils die Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeugs, dann muss die Eintragung in die Fahrzeugpapiere unverzüglich geschehen. Die Betonung liegt hierbei auf „unverzüglich“. Gemeint ist damit, dass Sie ohne eigene schuldhafte Verzögerungen diese Änderungen bei der Zulassungsstelle eintragen lassen müssen, bevor Sie das Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum bewegen. Greift der Anbau ihres Tuningteils nicht tiefgreifend in die Betriebserlaubnis ein, so ist eine Änderung der Fahrzeugpapiere bei der nächsten Befassung mit der Zulassungsbehörde ausreichend. In diesem Fall reicht es, den Prüfbericht der Änderungsabnahme im Fahrzeug ständig mitzuführen und auf Verlangen der Polizei auszuhändigen. Dies heißt aber nicht, dass Sie diese Änderung nicht eintragen lassen müssen. In jedem Fall ist notwendig, die Änderungen an Ihrem Fahrzeug nach spätestens 18 Monaten bei der Zulassungsstelle in ihre Fahrzeugzulassungsbescheinigung Teil I eintragen zu lassen. Was ist weiterhin zu beachten? Auch die Leistungsänderung kann ein Bestandteil des §19 (3) der StVZO sein. Hier sollte in jedem Fall die Versicherung über die vorgenommenen Änderungen informiert werden.
Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit M + S-Reifen gefahren werden. Als M+S-Reifen gelten Reifen, die für winterliche Wetterverhältnisse, vor allem bei Matsch sowie frischem und schmelzendem Schnee, besonders geeignet sind. Zulässige Winterreifen müssen eine der folgenden Kennzeichnungen an der Reifenflanke tragen: M + S, M & S, M. S. oder ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Das gilt auch für Allwetter- und Ganzjahresreifen. Bei einem Verstoß wird ein Bußgeld von 40 € fällig, sowie ein Punkt im Verkehrszentralregister. Nicht nur Schnee und Eis machen Winterreifen erforderlich. Wenn die Temperaturen auf unter 7 Grad Celsius sinken, nimmt die Bodenhaftung von Sommerreifen ab. Der Bremsweg wird länger und das Fahrzeug gerät schneller ins Schleudern. Da nützen dann auch ESP und ABS nichts mehr.
Was muss an einem Mofa ständig betriebsbereit sein?
Ein Pkw ist mit Winterreifen (M+S) ausgerüstet. Am Armaturenbrett ist ein Aufkleber "Mit M+S 160" angebracht. Was bedeutet das? Page 2
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Was ist nach der Umrüstung auf Winterreifen (M+S) zu beachten? Page 3
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Die Lösung zur FrageTheoriefrage 2.7.05-106: Was ist nach dem Anbau von Winterreifen an Ihrem Pkw zu beachten?
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