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Die Staatsangehörigkeit bezeichnet die Zuordnung eines Menschen zu einem bestimmten Staat, mit allen Rechten und Pflichten.
Quelle: BMI Jeder Staat regelt nach den allgemeinen Grundsätzen des Völkerrechts und in dessen Grenzen selbst, wer seine Staatsangehörigen sind und ob und unter welchen Voraussetzungen seine Staatsangehörigkeit erworben wird oder verloren geht. Aufgrund der nicht einheitlichen Regelungen in den einzelnen Staaten kann ein Mensch zwei oder mehrere (Doppelstaater, Mehrstaater) oder auch keine Staatsangehörigkeit (sog. Staatenloser) besitzen. In Deutschland gilt grundsätzlich das Prinzip der Vermeidung von Mehrstaatigkeit, ausgenommen sind aber insbesondere Staatsangehörige der anderen EU-Mitgliedstaaten sowie der Schweiz. Alle deutschen Staatsangehörigen sind automatisch auch Angehörige der Europäischen Union. Die deutsche Staatsangehörigkeit ist in Art. 116 Grundgesetz und dem Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geregelt. Sie wird durch Art 16 GG besonders geschützt. Reformen des StaatsangehörigkeitsrechtsDas Staatsangehörigkeitsrecht wurde in den letzten Jahren durch eine Reihe von Gesetzesänderungen wesentlich reformiert. Einführung des Geburtsortprinzips und weitere Reformen im Jahr 1999Zum 1. Januar 2000 wurde neben dem bisher allein geltenden Abstammungsprinzip (ius sanguinis) das Geburtsortprinzip (ius soli) eingeführt (Gesetz zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vom 15. Juli 1999 -BGBl. I S. 1618). Danach können unter bestimmten Voraussetzungen auch in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Damit war zunächst die Verpflichtung verbunden, sich mit Vollendung des 18. Lebensjahres zwischen der deutschen und der ausländischen Staatsangehörigkeit der Eltern zu entscheiden (Optionspflicht). Die für einen Einbürgerungsanspruch erforderliche Dauer des rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland wurde zudem von 15 auf acht Jahre verkürzt. Darüber hinaus müssen Einbürgerungsbewerber folgende Kriterien erfüllen:
Zusammenfassung der Einbürgerungsvorschriften im StaatsangehörigkeitsgesetzZum 1. Januar 2005 wurden die wichtigsten Einbürgerungsvorschriften, die zuvor auch im Ausländergesetz normiert waren, im Staatsangehörigkeitsgesetz zusammengefasst. Einführung des EinbürgerungstestsZum 1. September 2008 wurde der Einbürgerungstest als weitere Einbürgerungsvoraussetzung eingeführt. Hierdurch wurde dem gewachsenen Stellenwert der gesellschaftlichen Integration Rechnung getragen. Möglichkeit der Rücknahme einer rechtswidrigen EinbürgerungDer neu in das Staatsangehörigkeitsgesetz eingefügte § 35 erlaubt die Rücknahme einer rechtswidrigen Einbürgerung. Voraussetzung ist, dass diese durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung oder durch vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben erwirkt worden ist. Fortfall der Optionspflicht für in Deutschland aufgewachsene Ius-soli-KinderSeit dem 20. Dezember 2014 müssen sich in Deutschland aufgewachsene Ius-soli-Kinder nicht mehr zwischen der deutschen und der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern entscheiden. Die sogenannte Optionspflicht besteht aber für Ius-soli-Deutsche, die nicht in Deutschland aufgewachsen sind, weiter. Neue gesetzliche Einbürgerungsvoraussetzungen: Geklärte Identität und Staatsangehörigkeit – Einordnung in die deutschen LebensverhältnisseDas Dritte Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes trat am 09.08.2019 in Kraft. Aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes war die Identität des Einbürgerungsbewerbers bereits zuvor vor jeder Einbürgerung in den deutschen Staatsverband zu klären; dieses Erfordernis wurde nun unter Einbeziehung auch der Staatsangehörigkeit des Einbürgerungsbewerbers gesetzlich verankert. Außerdem muss die Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse gewährleistet sein, insbesondere darf der Einbürgerungsbewerber nicht gleichzeitig mit mehreren Ehegatten verheiratet sein (§ 8 Abs. 1 und § 10 Abs. 1 StAG). Die Frist für die Rücknahme einer Einbürgerung, die durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung oder vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben erschlichen wurde, beträgt nun nicht mehr fünf, sondern zehn Jahre. Außerdem wurde mit dem Änderungsgesetz eine neue Verlustregelung eingeführt. Danach verliert ein Deutscher, der sich an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland konkret beteiligt, die deutsche Staatsangehörigkeit. Der Verlust tritt aber nur ein, wenn der Betreffende noch eine weitere Staatsangehörigkeit besitzt und volljährig ist (§ 28 StAG). Erleichterte Einbürgerung von NS-Verfolgten und ihren Nachfahren – Zehnjähriges Erklärungsrecht für die von früheren geschlechterdiskriminierenden Abstammungsregelungen BetroffenenAm 20. August 2021 ist das Vierte Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes in Kraft getreten. Das Gesetz gibt Personen, die im Zusammenhang mit nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen die deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben oder nicht erwerben konnten, aber nicht unter die Wiedergutmachungsregelung in Artikel 116 Absatz 2 des Grundgesetzes fallen, einen Anspruch auf Wiedergutmachungseinbürgerung. Das Gleiche gilt zeitlich unbefristet für deren Nachfahren. Das Gesetz schafft ferner eine gesetzliche Grundlage für ein zehnjähriges Erklärungsrecht zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für alle ab Geltung des Grundgesetzes (24. Mai 1949) Geborenen, die aufgrund früherer geschlechterdiskriminierender Abstammungsregelungen vom Geburtserwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeschlossen waren und diese bisher nicht anderweitig erworben haben. Die Möglichkeit des Erklärungserwerbs besteht auch für ihre Abkömmlinge. Zudem wurde gesetzlich festgeschrieben, dass Personen, die wegen antisemitischen, rassistischen, fremdenfeindlichen oder sonstigen menschenverachtenden Taten verurteilt wurden, unabhängig vom Strafmaß von einer Einbürgerung ausgeschlossen sind.
Nationalität und Staatsbürgerschaft gehören zu den am meisten missverstandenen Begriffen der Welt. Für einen Laien ist der Begriff Nationalität ein Ersatz für die Staatsbürgerschaft und umgekehrt. In Wirklichkeit ist der Unterschied zwischen Nationalität und Staatsbürgerschaft jedoch offensichtlich, dass wir ihn nicht ignorieren können. Die Staatsangehörigkeit einer Person verdeutlicht ihren Geburtsort, dh woher sie gehört. Sie definiert die Zugehörigkeit einer Person zu einer bestimmten Nation. Im Gegenteil, die Staatsbürgerschaft wird einer Person von der Regierung des Landes gewährt, wenn sie die gesetzlichen Formalitäten erfüllt. Es ist der Status eines Bürgers eines Landes. Werfen Sie also einen Blick auf diesen Artikel, wenn Sie mehr über diese Begriffe erfahren möchten. Vergleichstabelle
Definition der NationalitätDie Staatsangehörigkeit ist der rechtliche Status, der das Land darstellt, aus dem eine Person gehört. Die Nationalität eines Individuums bezeichnet das Land, in dem er / sie geboren ist und der rechtmäßige Bürger ist. Der Status wird durch Geburt, Vererbung oder Einbürgerung erworben. Auf der Grundlage verfassungsrechtlicher Bestimmungen legt jeder Staat die Kriterien fest, die bestimmen, wer die Staatsangehörigen des Landes sein können. Es gibt dem Land Rechte über die Person. Weiter bietet es der Person den Schutz der Nation vor anderen Nationen. Auf der Grundlage internationaler Konventionen ist jeder souveräne Staat berechtigt, seine Staatsangehörigen nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz zu bestimmen. Man hat das Recht, in das Land einzureisen oder dorthin zurückzukehren; Sie kamen von. Definition der StaatsbürgerschaftStaatsbürgerschaft ist ein Status, der durch die Mitgliedschaft als gesetzliches Mitglied erworben wird. Jede Person kann Mitglied des Staates werden, indem sie die gesetzlichen Anforderungen des jeweiligen Landes erfüllt. In einfachen Worten wird die Tugend, Bürger des Landes zu sein, als Staatsbürgerschaft bezeichnet. Durch das Erbe, die Ehe, die Geburt und die Einbürgerung sind die Wege, ein anerkannter Bürger des Landes zu werden. Jeder Staat gewährt seinen Bürgern einige Rechte und Privilegien und ist zudem verpflichtet, die von der Regierung des jeweiligen Landes festgelegten Regeln und Vorschriften zu befolgen. Sobald die Person Staatsbürger geworden ist, hat sie das Recht zu wählen, zu arbeiten, zu wohnen, Steuern zu zahlen und sich aktiv am Land zu beteiligen. Jeder ist Bürger des Landes, in dem er / sie geboren ist, aber um Bürger eines anderen Landes zu werden, muss man sich darum bewerben. Hauptunterschiede zwischen Nationalität und StaatsbürgerschaftDie Unterschiede zwischen Staatsangehörigkeit und Staatsangehörigkeit lassen sich aus folgenden Gründen eindeutig feststellen:
FazitNationalität ist, wie der Name schon sagt, etwas in Verbindung mit der Nation, die eine Person durch Geburt erhält und angeboren ist. Auf der anderen Seite ist die Staatsbürgerschaft etwas anders, was eine Person dazu zwingt, die gesetzlichen Formalitäten zu erfüllen, um ein anerkanntes Mitglied des Staates zu werden. Darüber hinaus ist die Nationalität Gegenstand internationaler Geschäfte, während die Staatsbürgerschaft eine Angelegenheit des inneren politischen Lebens des Landes ist. Um die volle Staatsbürgerschaft zu erlangen, ist die Staatsangehörigkeit eine unabdingbare Voraussetzung, aber nicht die einzige Voraussetzung, die erfüllt werden muss. Es ermöglicht einer Person uneingeschränkte bürgerliche und soziale Rechte sowie politische Rechte. Die Staatsbürger, die nicht die vollen Rechte des Landes erhalten, wird als Bürger zweiter Klasse bezeichnet. |