Was ist der Unterschied zwischen einem Mängelexemplar und einem Defekt Exemplar?

Try the new Google Books

Check out the new look and enjoy easier access to your favorite features

Was ist der Unterschied zwischen einem Mängelexemplar und einem Defekt Exemplar?

Was ist der Unterschied zwischen einem Mängelexemplar und einem Defekt Exemplar?

Nachdem ich bereits seit ca. 2 Wochen im Koblenz-Urlaub bin, hatte ich bisher mehr als genug Zeit zum „Hardcore-Mängelexemplare-Shopping“. Nach dem gefühlten 10. Mal, als ich meinen Freund in die Mayersche zog, fragte er: „Wer bestimmt denn eigentlich was ein Mängelexemplar ist?“ Selbst interessiert, habe ich direkt mal nachgefragt:


Welche Bücher/Hörbücher fallen unter den Begriff Mängelexemplar?

Man unterscheidet grundsätzlich zwischen Defekt- und Mängelexemplaren. Defekte Exemplare haben ihren Mangel bereits während der Herstellung durch Fehldruck oder falsche Bindung erhalten. Bei einem Mängelexemplar entsteht der Mangel durch Transport oder Lagerung (das kann auch nur das Vergilben des Schnittes sein, wenn das Buch viele Monate im Regal steht). Bei Hörbüchern ist das Verhältnis genauso, nur dass die Schäden dann natürlich eine andere Qualität haben (Ecke abgebrochen beim Jewelcase o.ä.).

Preisfestsetzung und Reduzierung:

Einzig allein der Verlag bestimmt über die Höhe und auch über die Aufhebung des Preises (was durch Mängelung passiert, da ja sonst die Buchpreisbindung gilt). Als Vertrieb bzw. Buchhandel fragt man nicht jeden einzelnen Titel beim Verlag an, sondern hat generelle Vereinbarungen. I.d.R. bespricht man einmal jährlich, WANN man einen Titel als „Mängelexemplar“ auszeichnen darf.

Und falls ihr Euch schon mal gefragt habt, warum Mängelexemplare unterschiedlich viel kosten: Die Preisfestsetzung eines ME liegt allein beim Endverkäufer(bei der Buchhandlung). Hörbucher fallen übrigens nicht unter die Buchpreisbindung.

Die letzte Frage, die mich beschäftigt hat war, ob ME Nachteile für den Buchhandel bringen:

Jein. Einerseits machen sie es dem Endverbraucher schwerer die Buchpreisbindung zu verstehen, andererseits ist es für Hersteller und Vertreiber eine gute Möglichkeit sich mit weniger Verlusten von den Fehlproduktionen zu trennen. Der Endverbraucher freut sich und es müssen nicht zu allzu viele Bestände vernichtet werden.

Ich bedanke mich bei T. Woyword von der Mayerschen für seine schnelle und ausführliche Hilfe. Er war übrigens derjenige, der Brösel’s Bücherregal bereits vor meiner Anfrage kannte. Ach, welche Freude *_*

Hier nochmal der kurze Zusammenschnitt des Mailverlaufs:

 „Sehr geehrte Damen und Herren,
seit geraumer Zeit betreibe ich einen Buchblog namens „Brösels Bücherregal“. Für meine Leser möchte ich gerne (…)

Antwort: „Hallo Daniela!
Lieben Dank für Deine Anfrage – natürlich kenne ich Dich/Dein Blog schon längst… genau genommen ist das der Fall, seitdem Du auch unter die YouTuber gegangen bist. ;-)“

30 Jahre jung | Fränkin | Bloggerin aus Begeisterung | Chaotische Perfektionistin | Verträumt | Brille ist tendenziell öfter schmutzig als sauber | Narrisch nach Büchern & immer öfter auch Serien

Forum für alle, die grade nichts besseres zu tun haben.

Moranda Beiträge: 1749 Registriert: Do 3. Aug 2006, 17:43

Beitrag von Moranda » Fr 7. Jun 2013, 23:06

@ Schrölk, das ist Blödsinn, im Geschäft kannst du tauschen, ob das ein Pullover ist, der nicht paßt oder ein Buch, das unlesbar ist. Ich glaube auch nicht, dass das jemand wissentlich anbietet. Sollte mir jemand so ein Mängelexemplar schicken ohne auf diesen Mangel aufmerksam gemacht

zu haben, habe ich das Recht, mein Geld zurückzufordern.

Schrölk Beiträge: 183 Registriert: So 31. Jul 2011, 21:37

Beitrag von Schrölk » Fr 7. Jun 2013, 23:17

Also wie kann man beiim Kauf einer Ware die als mangelbehaftet gekennzeichtet ist ud die man deswegen mit erheblichem Preisnachlass erwirbt erwarten dass ein Mangelfreies Exemplar gekauft wird? Die gängige Praxis, die Ware als Mängelexemplar zu stempeln um dem Ramsch loszuwerden verwöhnt uns mit ofmla s mängelfreien Exemplaren, aber ERWARTEN darf man es imho nicht!

Bei so einer Konstellation wie im Eingangspost beschrieben ist der einzig richtige Weg - und der wurde ja gegangen, den Verlag höflich zu bitten oder im Laden wo man gekauft hat zu schauen ob man auf Kulanz (eine Verpflichtung sehe ich da nicht) einen Umtausch bekommt.

Never forget Robert Enke!

Was ist der Unterschied zwischen einem Mängelexemplar und einem Defekt Exemplar?

antje Beiträge: 2961 Registriert: Do 22. Sep 2005, 11:39 Wohnort: Nochthessen

Beitrag von antje » Fr 7. Jun 2013, 23:36

Ich muss da Schrölk zustimmen, und einen Pulli, den man als 2. Wahl wegen eines Webfehlers z. B. verbilligt kauft, kann man auch nicht hinterher umtauschen. Das geht nur mit einwandfreier Ware zum normalen Ladenpreis - und das auch nur bei Fehlern. Wenn ein Pullover nicht passt, hast du überhaupt kein Umtauschrecht, Moranda. Das ist immer Kulanz des Geschäfts, machen eben nur so gut wie alle.

Ich hatte das auch schon mindestens zwei mal - einmal fehlte zum Schluss was, einmal war es total verkehrt gebunden - die Seiten 53 bis 58 kehrten immer wieder oder so ähnlich

Was ist der Unterschied zwischen einem Mängelexemplar und einem Defekt Exemplar?
und ich hab das Buch sogar hier auf bl gekauft (es handelte sich um ein Jugendbuch aus den 60er Jahren). Ich habs ad acta gelegt und zugesehen, dass ich noch mal ein einwandfreies Exemplar bekomme. Mir ist nämlich auch schon passiert, dass ich ein Buch mit Erzählungen verkauft habe und hinterher mich die Käuferin angeschrieben hat, dass von der letzten Erzählung ca 10 Seiten fehlten. So was merkt man beim relativ schnellen Blick auf die letzte Seite nicht immer, und ich habe erst durch den Vergleich mit anderen angebotenen Büchern feststellen müssen, dass sie Recht hatte. Ich konnte mich aber schnell mit ihr einigen, zum Glück. (ach ja - die waren alle NICHT als Mängelexemplar gekennzeichnet!). Und ich hab mal ein TB zum normalen Preis gekauft, das hatte auf jeder (wirklich auf jeder!) Seite mindestens 3 bis 4 Rechtschreib- und Grammatikfehler. Das war das einzige, wo ich mich beim Verlag gemeldet und mich als Korrektorin angeboten hab. Wollten sie aber nicht
Was ist der Unterschied zwischen einem Mängelexemplar und einem Defekt Exemplar?
Sie haben höflich geantwortet, aber kulanterweise hätten sie mir ja ein anderes Buch schicken können... War der Goldmann Verlag, soviel ich erinnere

Was ist der Unterschied zwischen einem Mängelexemplar und einem Defekt Exemplar?

ampuria Beiträge: 3173 Registriert: Sa 17. Dez 2011, 14:07 Wohnort: BaWü

Beitrag von ampuria » Fr 7. Jun 2013, 23:37

Moranda hat geschrieben: im Geschäft kannst du tauschen, ob das ein Pullover ist, der nicht paßt oder ein Buch, das unlesbar ist. Ich glaube auch nicht, dass das jemand wissentlich anbietet. Sollte mir jemand so ein Mängelexemplar schicken ohne auf diesen Mangel aufmerksam gemacht

zu haben, habe ich das Recht, mein Geld zurückzufordern.

...SO sehe ich das auch, nur im ersten Moment ist mir wirklich nur der VERLAG als Ansprechpartner eingefallen, denn von DEM kommen nun halt mal "vorrangig" die Bücher, und "mein" Buch ist ja nicht primär als "Mängelexemplar" gedruckt worden, sondern als reguläre Ware, die in einem bestimmten Zeitraum eben nicht verkauft, daher NACHTRÄGLICH "gestempelt" und zu einem reduzierten Preis angeboten wurde, und aus eben diesem Grund "stört" mich auch an und für sich die Aussage des Verlages, dass ich beim Erwerb eines solchen Exemplars nicht nur optische Mängel sondern nun auch noch evtl. "fehlende Seiten" in Kauf nehmen müsste UND sogar KEINEN ANSPRUCH auf ERSTATTUNG hätte... das ist eigentlich für die Verlage KEINE GUTE WERBUNG, kauf ich das Buch "Druckfrisch" mit "falscher Bindung/Heftung/Klebung, wie auch immer", dann kann ich es problemlos umtauschen, sobald aber der "Stempel" drauf ist... Pech gehabt
Was ist der Unterschied zwischen einem Mängelexemplar und einem Defekt Exemplar?
Was ist der Unterschied zwischen einem Mängelexemplar und einem Defekt Exemplar?

Schrölk Beiträge: 183 Registriert: So 31. Jul 2011, 21:37

Beitrag von Schrölk » Sa 8. Jun 2013, 01:18

Da schimmert der Denkfehller ja sehr offensichtlich durch: Nochmal: Mängelexemplar heißt unmisverständlich: An dieser Ware bestehen Mängel. Nur weil viele den Stempel "missbrauchen" um ihren Ramsch loszuwerden, berechtigt das nicht zur Annahme, eine Ware, bei der man auf Mängel hingewiesen wird, sei frei von Mängeln. Der Verlag ist raus aus der Geschichte, es besteht keinerlei Anspruch, da der Hinweis ja so auf der Ware angebracht wurede, dass er nicht zu übersehen war. Wer erwartet bei einer wissentlich als Mangelware gekauftem Produkt eine Mangelfreie Ware zu erhalten, und das noch bei dem extremst reduzierten Preis. sorry, da fehlt mir das Verständniss für. Der Verlag hat Dir den Text der fehlte zugeschickt, das ist mehr als andere machen. Viele reagieren gar nicht... (Genau deshalb ist ses immer einen Versuch Wert nachzufragen. )

Never forget Robert Enke!

Moranda Beiträge: 1749 Registriert: Do 3. Aug 2006, 17:43

Beitrag von Moranda » Sa 8. Jun 2013, 09:59

Es gibt eine Menge Taschenbücher, die Rechtschreibfehler, falsche Inhaltsangaben usw., aufweisen. Bin ich allerdings noch nie auf die Idee gekommen, die zurückzugeben. Aber wie gesagt, ich habe ein Mängelexemplar, das sich aufgelöst hat, nachdem ich es aufgeschla- gen habe, problemlos zurückgeben können. Es ist auch anzunehmen, dass der Laden mich als Kundin behalten möchte. Pullover, die aufgrund von Mängeln billiger angeboten werden, bei denen steht immer ein Schild, "Vom Umtausch ausgeschlossen". Aber Pullover, die man beim Discounter mitnimmt, wo keine Möglichkeit besteht, in eine Kabine zu gehen und das Teil anzu- probieren, da wird auch problemlos getauscht. Die Mängelexemplare kann der Händler schlecht tauschen, da manchmal nur ein Exemplar da ist, oder alle den Fehler aufweisen. Solch Zeug gehört nicht in den Handel, es wirft ein schlechtes Bild auf die Verlage, die nicht

in der Lage sind, soetwas auszusortieren.

Schrölk Beiträge: 183 Registriert: So 31. Jul 2011, 21:37

Beitrag von Schrölk » Sa 8. Jun 2013, 10:05

Da kommwen wire übrigens auf einen anderen Punkt: Der Spruch "Preisreduzierte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen", ist schlicht falsch. Das versuchen die Läden immer um sich schadlos zu halten, ist aber vom Gesetz nicht gedeckt. Aber das ist ein Unterschied zu "Mängelexemplar"!

Übrigens: Die Massenproduktion der Verlage bzw der Druckereien! verursacht IMMER Ausschussware. Als wende Dich an die Druckerei, die es gedruckt hat (das war ironisch gemeint

Was ist der Unterschied zwischen einem Mängelexemplar und einem Defekt Exemplar?
)

Never forget Robert Enke!

nanoq Beiträge: 2173 Registriert: So 20. Mai 2007, 12:37

Beitrag von nanoq » Sa 8. Jun 2013, 10:38

Kaum ist man mal ein paar Tage nicht da, schon kommen hier juristische Themen auf den Tisch.

Was ist der Unterschied zwischen einem Mängelexemplar und einem Defekt Exemplar?
ampuria, ich sehe weder beim Verlag noch beim Händler eine Verpflichtung, dir etwas zu erstatten oder umzutauschen. Und zwar wegen des Mängelexemplar-Stempels.

Die Bezeichnung "Defektexemplar" hat keinen rechtlichen Hintergrund – im Gegensatz zu der Kennzeichnung als Mängelexemplar.

Wenn du ein defektes Exemplar irgendeiner Ware erhalten hast, hast du Ansprüche gegen den Händler. Für ein Buch gilt das aber nur, solange es nicht als Mängelexemplar ausgewiesen ist. Sobald eine solche Kennzeichnung vorliegt, kannst du dich nicht mehr darauf berufen, dass das Buch einen Fehler (welcher Art auch immer) hat.

Das Ganze hat seinen Ursprung im Buchpreisbindungsgesetz. Denn es ist ja so, dass nur bestimmte Bücher aus der Preisbindung herausfallen unter anderem eben die sogenannten Mängelexemplare. Und es dürfen nur Bücher als Mängelexemplare gekennzeichnet und damit billiger verkauft werden, die auch tatsächlich einen Mangel aufweisen.

Es gab da vor ein paar Jahren z.B. ein recht bekanntes Urteil des OLG Frankfurt/ Main, in dem genau zu diesem Punkt ausführlich Stellung genommen wurde. Es hatte einfach überhand genommen, dass viele Geschäfte einwandfreie Bücher massenweise als Mängelexemplare gestempelt hatten - obwohl die keine wirklichen Mängel aufwiesen - um sie dann zum billigeren Preis verkaufen zu können.

In diesem Urteil verweisen die Richter unter anderem ausdrücklich auf die Gesetzesbegründung: "Danach sind Mängelexemplare nur beschädigte Bücher, die äußerlich erkennbare Schäden oder Fehler aufweisen und deshalb nicht mehr zum regulären Endpreis verkauft werden können. Unerheblich ist, ob der Mangel beim Druck, beim Verlag, beim Buchhändler oder bei einer Rücksendung eingetreten ist."

Ausdrücklich ist dort eben auch die Möglichkeit genannt, dass der Mangel schon beim Druck entstanden sein kann.

So sieht es auch Hans Franzen, in seinem juristischen Kommentar zum Buchpreisbindungsgesetz: "Mängelexemplare sind Bücher mit Druck- oder Bindemängeln, Wasser- oder Transportschäden oder auch mit Abnutzungserscheinungen durch die Auslage beim Händler."

Wenn also ein Buch einen Mangel hat und einen Mängelexemplar-Stempel aufweist und aufgrund der Kennzeichnung günstiger verkauft worden ist, hat man keine Ansprüche wegen des Mangels. Das heißt natürlich nicht, dass der Händler nicht trotzdem nett sein kann und dir ein anderes ordentliches Exemplar besorgen kann. Das wäre dann ein Aspekt der Kundenfreundlichkeit – nur zwingen wirst du ihn nicht können.

ampuria hat geschrieben: jetzt "steht mir ja fast der Schweiß auf der Stirn", wenn ich an all meine anderen Mängelexemplare denke, die ich noch ungelesen und unkontrolliert im meiner nicht ganz kleinen Büchersammlung habe...

Was ist der Unterschied zwischen einem Mängelexemplar und einem Defekt Exemplar?

So schlimm wird es nicht sein. Ich habe so etwas (also falsche Seiten in meinem Buch) nur ein einziges Mal gehabt. Dabei habe ich eine ganze Anzahl an Mängelexemplar-Büchern, ich würde mal schätzen so etwa 2000. Und wenn ich das dann ins Verhältnis setze, kann ich mit diesem einmaligen Ausfall ganz gut leben. Derartige Fehler kommen eben doch recht selten vor.

Moranda Beiträge: 1749 Registriert: Do 3. Aug 2006, 17:43

Beitrag von Moranda » Sa 8. Jun 2013, 12:41

Nanoq, es ist schön, dass du wieder da bist. Es ist gut, die rechtliche Seite zu kennen. Aber an das Gerichtsurteil hat sich wirklich niemand gehalten. Es kommen nach wie vor, gute Bücher als Mängelexemplare in den Handel und das ist auch gut so, denn bei den Buchpreisen heutzutage könnte sich so mancher vielleicht kein Buch mehr leisten. Ich glaube auch, dass die Mängelexemplare oft den Anreiz geben, neue Bücher zu kaufen. Du findest ein interessantes Buch und möchtest von dem/der Schriftsteller/in mehr lesen. Das gibt's dann nicht als ME und es wird ein teures gekauft. Bei meinen Mängelexemplaren habe ich noch nie solche gravierenden Fehler gehabt. Einmal habe ich ein interessantes Sachbuch gekauft, in dem ein oder zwei Seiten weiß waren, dass war aber sowohl mir, wie auch dem Händler bewußt und im Preis berücksichtigt. Es ist ja auch so, wenn die Kunden sorgfältig prüfen, dann bleiben die

Händler auf dem Ramsch sitzen. Daher wird soetwas schon nicht im großen Stil vorkommen.

Was ist der Unterschied zwischen einem Mängelexemplar und einem Defekt Exemplar?

ampuria Beiträge: 3173 Registriert: Sa 17. Dez 2011, 14:07 Wohnort: BaWü

Beitrag von ampuria » Sa 8. Jun 2013, 13:10

@nanoq ...herzlichen Dank für Deine überaus ausführliche, sachlich und fachlich kompetente Antwort...

jetzt weiß ich, dass auf der einen Seite meine "Reklamation" beim Verlag, eigentlich und überhaupt nicht berechtigt war, dafür schätze ich auf der anderen Seite die dennoch erfolgte Reaktion UND die Übersendung von den kopierten fehlenden Seiten UMSO MEHR...

Was ist der Unterschied zwischen einem Mängelexemplar und einem Defekt Exemplar?

Kibabu Beiträge: 24568 Registriert: Di 11. Apr 2006, 15:40 Wohnort: CZ

Beitrag von Kibabu » Sa 8. Jun 2013, 21:00

Nanoq,
danke für die Info. Wobei ich nicht finde, dass fehlende Seiten/doppelte andere Seiten ein äußerlich erkennbarer Mangel ist. Dem Kunden kann doch wohl nicht zugemutet werden, mehrere hundert Seiten durchzublättern und zu kontrollieren? M. E. nach ein versteckter Mangel, der auch später noch reklamiert werden kann.

Wie auch immer, dieser Schrott gehört nicht in den Handel. Damit wird der Endkunde bewusst über´s Ohr gehauen.

Vor uns: 5 Monate Dunkelzeit

nanoq Beiträge: 2173 Registriert: So 20. Mai 2007, 12:37

Beitrag von nanoq » Sa 8. Jun 2013, 22:44

Kibabu hat geschrieben:Wie auch immer, dieser Schrott gehört nicht in den Handel. Damit wird der Endkunde bewusst über´s Ohr gehauen.

Da sind wir uns einig.

Kibabu hat geschrieben:Wobei ich nicht finde, dass fehlende Seiten/doppelte andere Seiten ein äußerlich erkennbarer Mangel ist. Dem Kunden kann doch wohl nicht zugemutet werden, mehrere hundert Seiten durchzublättern und zu kontrollieren?

Darüber könnte man sich sicher streiten. Bei den Juristen ist ja vieles auch Auslegungssache. Die Gerichtsentscheidungen allerdings, die ich zu dieser Thematik kenne, schließen jeweils auch solche Fehler mit ein, die schon beim Druck entstanden sind und somit bei der Auslieferung des Buches bereits vorhanden waren. Mit "äußerlich erkennbar" ist auch eher gemeint, dass es nicht um Fehler im Text geht, sondern um Fehler am Buch. Das Buchpreisbindungsgesetz ist übrigens im Jahr 2006 ein wenig geändert worden. In diesem Zusammenhang wurde auch die Definition von Mängelexemplar etwas umformuliert. Früher stand an der Stelle im Gesetz noch "die verschmutzt oder beschädigt sind oder einen sonstigen Fehler aufweisen", jetzt geht es um Bücher, "die auf Grund einer Beschädigung oder eines sonstigen Fehlers als Mängelexemplare gekennzeichnet sind". Inhaltlich gab es also keine große Änderung hinsichtlich der Frage, was ein Mängelexemplar eigentlich ist.

Interessant ist aber die Gesetzesbegründung (Bundestagsdrucksache 14/9196). Dort steht: Mängelexemplare gemäß Absatz 1 Nr. 4 sind beschädigte Bücher, die äußerlich erkennbare Schäden oder Fehler aufweisen und deshalb nicht mehr zum regulären Endpreis verkauft werden können. Unerheblich ist, ob der Mangel beim Druck, beim Verlag, beim Buchhändler oder bei einer Rücksendung eingetreten ist. Der Begriff des Mängelexemplars ist von dem der Remittende zu unterscheiden. Remittierte, d. h. an den Verlag zurückgesandte Bücher können, müssen nicht zwangsläufig Mängelexemplare darstellen.

Und genau deshalb, weil nach dem Willen des Gesetzgebers (wie es immer so schön heißt) auch Bücher umfasst werden, deren Mängel schon beim Druck oder beim Verlag entstanden sind, sehe ich in derartigen Fällen aus rechtlichen Erwägungen keine große Chance auf Ersatz. Versuchen kann man es natürlich trotzdem, und wie schon gesagt - bei Juristen gibt es oft Interpretationsspielraum.

(Wie sagte schon Freiherr Knigge in seinem Über den Umgang mit Menschen: "Man sei äußerst vorsichtig im Schreiben, Reden, Versprechen und Behaupten gegen Rechtsgelehrte. Sie kleben am Buchstaben; ein juristischer Beweis ist nicht immer ein Beweis der gesunden Vernunft; juristische Wahrheit zuweilen etwas mehr, zuweilen etwas weniger als gemeine Wahrheit" - und er musste es ja wissen, der war schließlich auch Jurist.)

ampuria hat geschrieben:dafür schätze ich auf der anderen Seite die dennoch erfolgte Reaktion UND die Übersendung von den kopierten fehlenden Seiten UMSO MEHR...

Ich finde das ist genau die richtige Einstellung.

Moranda Beiträge: 1749 Registriert: Do 3. Aug 2006, 17:43

Beitrag von Moranda » So 9. Jun 2013, 13:11

Was möchtest du denn hören, ich habe nach wie vor kein Verständnis, das Ramsch verhökert wird, schon gar nicht über Bestellungen im Internet. Hätte ich z.B. das Mängelexemplar, das mir zuhause auseinandergefallen ist, schon im Laden aufgeschlagen, dann hätten sie da eine nette Loseblättersammlung gehabt. Was soll ich von einem Krimi halten, indem ich mich durch 250 Seiten lese, um dann fest zu stellen, dass ich nie erfahren werde, wer der Mörder ist. Es herrscht Unübersichtlichkeit, weil sowohl Bücher mit Mängeln, sowie Bücher ohne Mängel zusammen geworfen sind. Im Übrigen, wie hier auch schon beschrieben, schlecht gebundene Bücher, Bücher mit Rechtschreibfehlern, Bücher die schon im Laden Knicke bekommen haben, sogar die hier beschriebenen leeren Seiten und Fehldrucke, die kommen auch bei ganz normalen Büchern vor. Ich habe mir hier ein Buch bestellt, das kein Mängelexemplar war und das auch nach dem Aufschlagen auseinandergefallen ist. Ich habe das nicht dem Verkäufer angekreidet, denn der kann da nun wirklich nichts da für. Außerdem gehen auch die Preise für die Mängelexemplare hoch, für gefragte Bücher werden auch schon mal 4,00 Euro verlangt. Dafür kann ich ein lesbares Buch verlangen. Letztendlich geht es um Fairness im Umgang miteinander.

Und Justitia, die war schon immer auf einem Auge blind.