Was ist der unterschied zwischen aushilfe und minijob

Was ist der unterschied zwischen aushilfe und minijob
Aushilfe bei der Arbeit; Welche arbeitsrechtlichen Regelungen gelten für Aushilfskräfte?

Neben der Schule, dem Studium, zusätzlich zur Rente oder neben dem Beruf – die Arbeit als Aushilfe bietet vielen Menschen die Möglichkeit, sich nebenbei etwas dazuzuverdienen.

Wollen Sie als Aushilfe arbeiten, sollten Sie sich im Vorfeld darüber informieren, welche arbeitsrechtlichen Regelungen für Aushilfskräfte gelten. Wodurch genau zeichnet sich eine Aushilfstätigkeit eigentlich aus?

Bevor Sie sich als Aushilfe anmelden, gibt es einige Fragen zu klären. Haben Aushilfen Anspruch auf Urlaub? Wie viel verdienen Arbeitnehmer bei einer Aushilfstätigkeit und haben diese hierbei einen Anspruch auf Mindestlohn?

Was ist eine Aushilfetätigkeit?

Eine Aushilfetätigkeit ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der nicht mehr als 450 Euro verdient und für höchstens zwei Monate oder 50 Tage gearbeitet wird.

Ist eine Aushilfetätigkeit versicherungs- und steuerfrei?

Ja, bei einer Aushilfetätigkeit sind Arbeitnehmer nicht kranken-, arbeitslosen- oder pflegeversichert. Auch Steuerabgaben müssen nicht geleistet werden. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Was ist der Unterschied zwischen einer Aushilfetätigkeit und einer Teilzeitbeschäftigung?

Bei einer Aushilfetätigkeit handelt es sich um ein vorübergehendes und befristetes Arbeitsverhältnis. Die Teilzeitbeschäftigung ist ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis, bei dem der Arbeitnehmer fest angestellt ist.

Was ist eigentlich eine Aushilfe?

Was ist der unterschied zwischen aushilfe und minijob
Aushilfe am Samstag: Besonders am Wochenende oder in den Ferien benötigen Einzelhandelsgeschäfte die Unterstützung von Aushilfskräften.

Eine Aushilfstätigkeit hat viele Bezeichnungen: Minijob, 450-Euro-Job oder Aushilfsjob. Jeder dieser Begriffe ist aber im Grunde nur ein Synonym für eine geringfügige Beschäftigung.

Doch wodurch genau zeichnet sich eine geringfügige Beschäftigung eigentlich aus? Aus § 8 Viertes Sozialgesetzbuch (SGB IV) geht hervor, dass eine geringfügige Beschäftigung dann vorliegt, wenn

  • das monatliche Arbeitsentgelt nicht mehr als 450 Euro beträgt
  • die Tätigkeit innerhalb eines Kalenderjahres für höchstens zwei Monate oder 50 Tage ausgeübt wird oder von vornherein vertraglich begrenzt ist

Bei der Einkommensgrenze gilt, dass die monatliche Vergütung auch einmal darüber liegen darf, solange Sie im Jahr nicht mehr als 5.400 Euro mit dem Aushilfsjob verdienen. Ist die geringfügige Beschäftigung auf zwei Monate oder 50 Tage begrenzt, so gilt, dass auch mehr als 450 Euro verdient werden dürfen, es sei denn, die Tätigkeit dient allein der Bestreitung des Lebensunterhalts und wird also quasi berufsmäßig ausgeübt.

Übrigens: Üben Sie mehrere Jobs als Aushilfe aus und verdienen damit zusammengerechnet mehr als 450 Euro im Monat, kann nicht mehr von einer geringfügigen Beschäftigung gesprochen werden.

Die Voraussetzungen für die Arbeit als Aushilfe sind in der Regel sehr gering. Für die Ausübung einer Aushilfstätigkeit ist keine fachspezifische Ausbildung notwendig. Wie oft darf ich als Aushilfe arbeiten? Bei der Anzahl der Arbeitstage pro Woche gibt bei einer Aushilfstätigkeit keine besondere Beschränkung. So kann das Arbeiten als Aushilfe sowohl in Vollzeit als auch in Teilzeit ausgeübt werden. Steuerabgaben müssen Sie bei einer Tätigkeit als Aushilfe nicht leisten, da dies bei einem Verdienst von weniger als 450 Euro monatlich entfällt.

Versicherungsfreiheit- und Pflicht bei geringfügiger Beschäftigung

Sind Sie als Aushilfe beschäftigt und verdienen weniger als 450 Euro monatlich, sind Sie nach § 7 des SGB V versicherungsfrei. Das heißt, Sie sind nicht kranken-, arbeitslosen- oder pflegeversichert. Sie sind aber rentenversicherungspflichtig. Damit genießen Sie den vollen Versicherungsschutz der gesetzlichen Rentenversicherung und haben beispielsweise auch Anspruch Erwerbsminderungsrente. Allerdings gilt hierbei, dass Sie sich jederzeit davon befreien lassen können. In dem Fall müssten Sie dann keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen.

Was ist der Unterschied zwischen einer Teilzeitbeschäftigung und einer geringfügigen Beschäftigung?

Arbeiten in der Teilzeit oder als Aushilfe: Worin genau besteht der Unterschied?

  • Bei einer Teilzeitbeschäftigung handelt es sich um ein auf Dauer angelegtes Arbeitsverhältnis, bei dem einem Arbeitnehmer dieselben Rechte zukommen wie einem Vollzeitbeschäftigten.
  • Eine geringfügige Beschäftigung ist hingegen ein vorübergehendes Arbeitsverhältnis. Der Arbeitsvertrag ist hierbei befristet.

Die Arbeit als Aushilfe – Ein Job mit vielen Namen

Je nach Art der genauen Beschäftigung kann der Job als Aushilfe auch noch andere Namen haben. Arbeiten beispielsweise Schüler als Aushilfe, ist das ein Schülerjob. Arbeiten Studenten oder Schüler in den Ferien, wird die Tätigkeit als Aushilfe als Ferienjob bezeichnet. Arbeiten Sie nur an Weihnachten als Aushilfe oder im Sommer, kann das als Saisonjob bezeichnet werden. Des Weiteren gibt es Tätigkeiten, bei denen die Aushilfe nur am Wochenende arbeitet. Dies bietet sich beispielsweise an, wenn unter der Woche der Hauptberuf ausgeübt wird.

In welchen Branchen werden Aushilfen gebraucht? Die Aushilfstätigkeit zeichnet sich auch dadurch aus, dass sie besonders vielfältig ist, da sie in vielen verschiedenen Bereichen angeboten wird. Besonders in der Gastronomie und im Einzelhandel werden häufig Aushilfen gesucht. Auch zu bestimmten Zeiten im Jahr besteht ein besonders hoher Bedarf an Aushilfskräften, wie zum Beispiel im Sommer oder in der Vorweihnachtszeit.

Urlaubsanspruch bei einer Aushilfstätigkeit

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Job als Aushilfe: Auf Urlaubsgeld haben Sie auch bei einer Aushilfstätigkeit Anspruch.

Auch Arbeitnehmer, die als Aushilfe arbeiten, haben Anspruch auf Urlaub und das unabhängig davon, ob Sie als Aushilfe in Teilzeit oder in Vollzeit arbeiten. Bei einer Teilzeitbeschäftigung gibt es aber weniger Arbeitstage pro Woche als bei einer Vollzeitbeschäftigung.

In der Regel haben Sie auch als Aushilfe erst nach einer Beschäftigungsdauer von sechs Monaten vollen Anspruch auf Urlaub. Dies regelt das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) unter § 4. Im Umkehrschluss bedeutet dies allerdings nicht, dass Sie als Aushilfe gar keinen Urlaubsanspruch haben, wenn die Beschäftigung weniger als ein halbes Jahr dauert.

Laut § 5 des BUrlG erhält ein Arbeitnehmer für jeden vollen Monat, in dem das Beschäftigungsverhältnis besteht, Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs. Bruchteile von Urlaubstagen werden dabei auf volle Urlaubstage aufgerundet, solange diese mindestens einen halben Tag betragen.

Auf wie viele Urlaubstage Sie einen Anspruch haben, hängt davon hab, wie viele Tage in der Woche Sie als Aushilfe arbeiten:

  • Sechs Tage: 24 Urlaubstage im Jahr (pro Monat erwerben Sie 2 Urlaubstage)
  • Fünf Tage: 20 Urlaubstage im Jahr (pro Monat erwerben Sie 1,7 Urlaubstage)
  • Vier Tage: 16 Urlaubstage im Jahr (pro Monat erwerben Sie 1,3 Urlaubstage)
  • Drei Tage: 12 Urlaubstage im Jahr (pro Monat erwerben Sie einen Urlaubstag)
  • Zwei Tage: 8 Urlaubstage im Jahr (pro Monat erwerben Sie 0,7 Urlaubstage)
  • Ein Tag: 4 Urlaubstage im Jahr (pro Monat erwerben Sie 0,3 Urlaubstage)

Arbeiten Sie jede Woche an unterschiedlich viele Tagen, so gilt, dass der monatliche Durchschnitt an Arbeitstagen als Berechnungsgrundlage dient.

Beispiel: Arbeiten Sie in den ersten zwei Wochen eines Monats an zwei Tagen in der Woche und in den restlichen zwei Wochen an vier Tagen, so ergibt das im monatlichen Durchschnitt eine Drei-Tage-Woche.

Vergütung bei der Aushilfstätigkeit: Habe ich als Aushilfe einen Anspruch auf Mindestlohn?

Was ist der unterschied zwischen aushilfe und minijob
450 Euro: Als Aushilfe steht Ihnen selbstverständlich auch eine angemessene Vergütung pro Monat zu.

Ob Sie als Arbeitnehmer einen Anspruch auf Mindestlohn haben, hängt im Wesentlichen von der Art des Arbeitsverhältnisses ab.

Auch Aushilfen müssen mindestens mit dem Mindestlohn vergütet zu werden. Dadurch wird es Arbeitnehmern ermöglicht, den Lebensunterhalt auch mit einer Vollzeitbeschäftigung als Aushilfe zu bestreiten. Nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) können Sie also auch als Aushilfskraft einen Stundenlohn von aktuell 9,82 Euro (Stand: Januar 2022) brutto erwarten.

Ausnahme: Arbeiten Sie als Aushilfe und sind unter 18, haben Sie keinen Anspruch darauf, den Mindestlohn gezahlt zu bekommen.

Kann ich als Aushilfe meinen Verdienst also erhöhen, indem ich mehr Arbeitsstunden ableiste? Nein, denn hierbei muss beachtet werden, dass Ihr Sie als Aushilfe nicht über 450 Euro im Monat verdienen dürfen. Das heißt die Anzahl der leistenden Stunden muss dementsprechend angepasst werden. Im Monat darf eine Aushilfe also höchstens 45,82 Stunden arbeiten (Stand: Januar 2022). Wer ohnehin nur am Wochenende oder in Teilzeit als Aushilfe arbeiten will, muss sich dahingehend also keine Gedanken machen.

Job als Aushilfe und andere Einkünfte

Die Vorteile einer Aushilfstätigkeit liegen darin, dass Sie keine Versicherungsbeiträge oder Steuerabgaben zahlen müssen und somit keine Abzüge von Ihrem Gehalt vorgenommen werden. Aber wie beeinflusst eine Tätigkeit als Aushilfe andere Einkünfte?

  • Viele Studenten arbeiten während des Studiums als Aushilfen. Doch kann ich als Aushilfe arbeiten und gleichzeitig Bafög beziehen? Da Sie bei einer Aushilfstätigkeit nicht mehr als 450 Euro verdienen, wirkt sich das nicht auf die Höhe des Förderungsbetrages aus.
  • Sie beziehen Arbeitslosengeld und wollen sich mit einer Tätigkeit als Aushilfe noch etwas dazuverdienen? Das ist zwar grundsätzlich möglich, jedoch müssen Sie damit rechnen, dass es dadurch zu Abzügen beim Arbeitslosengeld kommt bzw. das Einkommen aus dem Aushilfsjob auf den Hartz-IV-Regelsatz angerechnet wird. Ihr Anspruch auf den vollen Regelsatz entfällt damit.
  • Sind Sie als Hartz-IV-Empfänger erwerbstätig, wird von den Einkünften aus der Aushilfstätigkeit pauschal ein Freibetrag von 100 Euro abgezogen. Je nach genauer Höhe des Einkommens werden weitere Freibeträge abgezogen. Beträgt das Bruttoeinkommen zwischen 100 und 1.000 Euro, erfolgt ein Abzug von 20 Prozent.
  • Auch Rentner können als Aushilfe arbeiten und damit ihre Rente aufbessern. Um am Ende des Monats den vollen Betrag zu erhalten, sollten Sie allerdings die Befreiung von der Renten­versicherungs­pflicht beantragen. Bei der Rente müssen Sie aber nicht mit Abzügen rechnen.

Überstunden als Aushilfe

Ist es erlaubt, als Aushilfe Überstunden zu machen? Grundsätzlich ist kein Arbeitnehmer dazu verpflichtet, Überstunden abzuleisten. Ihr Arbeitgeber kann Sie also nicht dazu zwingen. Mehr als 45,82 Stunden im Monat (Stand: Januar 2022) müssen und dürfen Sie also nicht arbeiten, da Ihnen sonst eine höhere Vergütung zustehen würde und Sie als Aushilfe maximal 450 Euro verdienen dürfen. Im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag kann jedoch geregelt sein, wie viele Überstunden bei Bedarf möglich sind.

Die Kündigung bei der geringfügigen Beschäftigung

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Auch bei einem Nebenjob als Aushilfe gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.

Was ist bei der Kündigung bei einer Aushilfstätigkeit zu beachten? Auch bei einem Job als Aushilfe gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.

Der Kündigungsschutz greift auch hier nach dem Kündigungs­schutzgesetz (KSchG), wenn das Arbeitsverhältnis ohne Unterbrechung länger als sechs Monate andauert. Bei einer Beschäftigungsdauer von bis zu sechs Monaten, beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen, bei bis zu zwei Jahren beträgt sie vier Wochen.

Eine Ausnahme gibt es hier aber bezüglich Ferien- oder Saisonjobs: Laut § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) kann im Arbeitsvertrag eine kürzere Kündigungsfrist festgelegt werden,

wenn ein Arbeitnehmer zur vorübergehenden Aushilfe eingestellt ist; dies gilt nicht, wenn das Arbeitsverhältnis über die Zeit von drei Monaten hinaus fortgesetzt wird

Ein Ferien- oder Saisonjob dauert in der Regel weniger als drei Monate. Deshalb kann hier eine kürzere Kündigungsfrist von beispielsweise auch nur einem Tag vereinbart werden.

Bekomme ich als Aushilfe ein Zeugnis? Auch einer Aushilfe auf geringfügiger Beschäftigungsbasis steht es zu, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Arbeitszeugnis zu erhalten.

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Aushilfe: Welche arbeitsrechtlichen Regelungen gelten hier?

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