Was braucht man für einen Abschluss als Anwalt?

Grundsätzlich fragen sich viele Bewerber als Rechtsanwaltsfachangestellte, welcher Schulabschluss notwendig ist. Es gibt hier keine allgemeingültige Regel. Allerdings wird grundsätzlich empfohlen, dass zumindest ein Realschulabschluss erreicht wurde. Einige Kanzleien, insbesondere die international ausgerichteten, verlangen allerdings auch das Abitur als Schulabschluss.

Wichtiger als der Schulabschluss: die Fähigkeiten

Wie so oft im Leben spielt der Schulabschluss zwar eine wichtige Rolle, um überhaupt die Einstiegshürde zu überwinden. Letztendlich kommt es aber regelmäßig darauf an, wie die tatsächlichen Kenntnisse und Fähigkeiten eines Bewerbers sind.

Wichtig für den Beruf als Rechtsanwaltsfachangestellte ist insbesondere, dass die deutsche Sprache sehr gut beherrscht wird. Im Rahmen der Tätigkeit als Anwaltsgehilfin oder Anwaltsgehilfen werden Sie nämlich vor allem Schriftsätze verfassen. Diese sind für das Gericht, die Gegenseite, den eigenen Mandanten oder weitere Beteiligte in einem Verfahren bestimmt. Sie müssen daher fehlerfrei abgefasst sein. Wer also in der Schule ungerne Diktate geschrieben hat, für den ist der Beruf als Rechtsanwaltsfachangestellter möglicherweise nicht geeignet.

In vielen Kanzleien gehört es aber noch zum Standard, dass überwiegend nach Diktat gearbeitet wird. Insofern dürfte es wohl nur schaden, wenn Sie ungerne Diktate geschrieben haben, weniger wenn Sie bei den Aufsätzen schlecht waren.

Auch mathematische Grundfertigkeiten sind grundsätzlich notwendig, um als Rechtsanwaltsfachangestellter arbeiten zu können. Auch insofern ist wichtig, dass sich im Rahmen des Abschlusszeugnisses zumindest widerspiegelt, dass Rechnen grundsätzlich beherrscht wird.

Softskills als Rechtsanwaltsfachangestellte sind entscheidend

Abgesehen von diesen formellen Schulqualifikationen ist aber im Regelfall auch entscheidend, dass Sie empathisch sind, gut mit anderen Menschen umgehen können und verantwortungsbewusst arbeiten können. Die Tätigkeit in einer Anwaltskanzlei bringt zahlreiche Fristen und verantwortungsvolle Aufgaben mit sich, die jederzeit verlässlich bearbeitet werden müssen.

Im Übrigen ist es auch stets von Vorteil, wenn Computerkenntnisse vorliegen. Die meisten Arbeiten finden heutzutage an dem Computer statt und die Benutzung von gängigen Programmen, wie beispielsweise Microsoft Word, wird absolut vorausgesetzt.

Viele Kanzleien setzen darüber hinaus eigene und speziell für den Rechtsanwalt entwickelte Programme ein. Auch wenn niemand erwartet, dass diese Programme vollständig beherrscht werden, so schadet doch ein gewisses Grundverständnis für Computertätigkeiten nicht.

Verkürzung der Ausbildung mit besserem Schulabschluss möglich

Im Übrigen kann sich ein höherer Schulabschluss aber auch dann positiv auswirken, wenn die Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellten verkürzt werden soll. Grundsätzlich beläuft sich die Ausbildungsdauer auf drei Jahre. Mit einem mittleren Bildungsabschluss kann die Ausbildungszeit lediglich um sechs Monate verkürzt werden. Wenn allerdings ein Abitur vorliegt, kann sogar eine Verkürzung von bis zu 12 Monaten erfolgen. Auch wenn die Fachhochschulreife erlangt wurde, ist eine Verkürzung von bis zu 12 Monaten möglich.

Sobald die Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellter erfolgreich abgeschlossen ist, rückt häufig der Schulabschluss ohnehin in den Hintergrund. Dann kommt es oft eher darauf an, welche einschlägigen Berufserfahrungen bereits gesammelt worden sind, wie Arbeitszeugnisse bisheriger Arbeitgeber ausgefallen sind und wie das Gesamterscheinungsbild des Bewerbers ist. Zudem sind Stellenausschreibungen häufig so gestaltet, dass sie größere Anforderungen an den Bewerber stellen, als tatsächlich erforderlich. Insofern sollten Sie sich nie von Angaben in der Stellenanzeige abschrecken lassen, wenn Sie der Meinung sind, dass Sie einen Arbeitgeber auch durch Ihre Persönlichkeit und Ihre Kenntnisse überzeugen können.

Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erfolgt mit der Aushändigung der Urkunde. Damit ergeht jedoch keine lebenslange Garantie auf die Berufsbezeichnung ‚Rechtsanwalt‘. Mit der Zulassung zum Anwalt ergeben sich vielmehr verschiedene Pflichten, die bei Verletzung zu dem Entzug der Zulassung und somit auch der Aberkennung der Berufsbezeichnung führen können.

Die wohl bekanntesten Pflichten sind dabei etwa die Verschwiegenheit und das Verbot der Vertretung der widerstreitenden Interessen. Unterbrechungen des Schutzes der Haftpflichtversicherung, etwa durch fehlende Zahlung der Beiträge, führen in der Regel zum Entzug der Zulassung. Gleiches gilt auch bei Vermögensverfall.

Demgegenüber wird ein Verstoß gegen die Pflicht zur Antwort auf Anfragen durch die Rechtsanwaltskammer mit einem Zwangsgeld sanktioniert.

Zu guter Letzt: Rechtsanwaltsversorgung

Mit erfolgter Zulassung zum Rechtsanwalt entsteht per Gesetz eine Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk für Rechtsanwälte mit der gleichzeitigen Möglichkeit, sich von der für angestellte Anwälte gesetzlichen Pflicht zur Rentenversicherung befreien zu lassen. 

Die "frischgebackenen" Rechtsanwälte werden automatische von der Rechtsanwaltsversorgung ihres jeweiligen Bundeslandes kontaktiert und auch bei der Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht und der Nachversicherung zum Versorgungswerk für die Zeit des Referendariats unterstützt.

Diese "Zwangsmitgliedschaft" wurde eingerichtet, um zu vermeiden, dass selbständige Rechtsanwälte mangels Alterversorgung gezwungen wären, bis ins hohe Alter noch ihren Beruf auszuüben.


Empfehlenswert in diesem Zusammenhang ist auch der DAV-Ratgeber für junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, der vom Deutschen Anwaltverein und dem FORUM Junge Anwaltschaft im Deutschen Anwaltverein für eine „Schutzgebühr“ i.H.v. 5 Euro herausgegeben wird. 

Um sich unter den 340.000 Volljuristen hervorzuheben, die laut der Bundesrechtsanwaltskammer gegenwärtig in Deutschland tätig sind (Stand: 01/2020), können die folgenden Tipps den Einstieg für Junganwälte erleichtern.  

Hat man sich als Anwalt einmal auf ein Rechtsgebiet festgelegt, wird man diesem meist treu bleiben. Auf seine eigenen Stärken und Vorlieben zu setzen, um das passende Rechtsgebiet auszuwählen, kann der Gefahr entgegenwirken, sein Potenzial ungenutzt zu lassen. Darüber hinaus empfiehlt es sich, die Eigenheiten der jeweiligen juristischen Bereiche zu kennen. Dazu zählen neben bestimmten Anforderungen und Abläufen auch das Wissen über Organisationsformen, die wichtigsten Entscheidungsträger und gegebenenfalls eine spezifische Sprache.  

Die Spezialisierung als Anwalt ist das A und O, wenn es darum geht die eigene Kompetenz an den Mandanten zu vermitteln. Zusätzlich hilft eine solche Spezialisierung dabei, seine USPs (Unique Selling Points) oder auch Alleinstellungsmerkmale hervorzuheben. Findet man ein Nebengebiet mit weniger Konkurrenz, kann man mit dem eigenen Fachwissen punkten und sich eine stabile Mandantschaft aufbauen.  

Für Jungjuristen ist es wichtig, einen eigenen Mandantenstamm aufzubauen. Mit einem Profil auf einer Anwaltsplattform wie anwalt.de können Rechtsanwälte von potenziellen Mandanten leicht gefunden werden. Ein anwalt.de-Profil liefert ab Tag 1 eine enorme Reichweite und kann effizient für die Mandantenakquise genutzt werden. Zusätzlich profitieren Junganwälte von unseren speziellen Konditionen für Anwälte, deren Zulassung in den vergangenen zwei Jahren erfolgte. Bei Fragen hilft unser Kundenservice gerne weiter. 

Zusätzliche Informationen zu den Funktionen des anwalt.de-Profils liefert ein eigener Ratgeber. 

Um konkrete Aufträge zu akquirieren sowie wertvolle Kontakte zu etablierten Anwälten und Kanzleien aufzubauen, sind Terminsvertretungen ein unverzichtbares Mittel. Dabei sollte vor allem auf Effizienz und Kompetenz gesetzt werden. Wählen Sie daher eine Plattform wie anwalt.de, die es ermöglicht, Terminsvertretungen direkt online zu veröffentlichen.  

Nicht zuletzt lässt sich auch über das analoge Netzwerken Mandantenakquise betreiben. Dabei kann sich sowohl der eigene Bekanntenkreis als nützlich erweisen, als auch der Besuch tätigkeitsrelevanter Tagungen und Veranstaltungen.  

Wenn die passende Branche gefunden und die ideale Nische besetzt wurde, ist es an der Zeit, die Aufmerksamkeit im bestehenden Markt auf sich zu lenken. Besonders effizient erreichen Sie dieses Ziel durch das Publizieren juristischer Artikel auf einer Plattform wie anwalt.de, die mit mehr als 2,5 Millionen Nutzern pro Monat eine enorm hohe Reichweite generiert. Zusätzlich erscheinen Rechtstipps, die über anwalt.de veröffentlicht werden, in der Google-News-Suchergebnisliste. 

 (THO; ZGRA) 

Alles was Recht ist - der Beruf des Anwalts

Das Berufsbild des Rechtsanwaltes ist eines der interessantesten und vielseitigsten Berufe, die jemand in der heutigen Zeit erlernen kann. Bedingt durch die zahlreichen Fachgebiete, die sich durch die neuen Medien erstrecken, bietet der Beruf als Rechtsanwalt eine wahre Vielzahl von flexiblen Möglichkeiten der Fachspezifizierung. Die Möglichkeit, anderen Menschen zu ihrem Recht zu verhelfen, bietet eine unglaubliche Langzeitmotivation so dass zahlreiche Rechtsanwälte weniger von einem Beruf, sondern vielmehr von einer regelrechten Berufung sprechen. Der Laie hat womöglich ein verzerrtes Bild vom Beruf.

Spektakuläre Gerichtsprozesse sowie überraschende Wendungen in dem Prozess gibt es in der Praxis eines deutschen Rechtsanwaltes eher selten, dafür jedoch kann der Anwalt das direkte Ergebnis seiner Tätigkeit ein Stück weit direkt sehen. Zwar ist der am Häufigsten bemühte Spruch eines deutschen Rechtsanwaltes "Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand", doch hat der Anwalt durchaus zahlreiche Möglichkeiten das Recht seines Mandanten zu erkämpfen. Immer natürlich unter der Voraussetzung, dass das Gericht seiner Ansicht auch wirklich folgt denn kaum ein Gesetz kann derartig oft unterschiedlich ausgelegt werden wie das deutsche Recht. Bevor ein Anwalt jedoch in seinen Berufsstand gelangen kann ist natürlich ein langer Weg zu absolvieren, der bereits in der Schule mit den entsprechenden Noten beginnt.

Die Voraussetzungen für den Anwaltsberuf

Wenn sich jemand mit den Voraussetzungen für eine Anwaltstätigkeit auseinandersetzt sind zunächst auf zwei verschiedene Voraussetzungen zu unterscheiden: Die schulischen sowie die persönlichen Voraussetzungen. Um überhaupt mit dem Studium der Rechtswissenschaften, welche in der Allgemeinheit unter dem Kürzel Jura-Studium bekannt sind, beginnen zu können ist natürlich ein gutes Abitur oder eine fachgebundene Hochschulreife im Bereich Rechtswissenschaften erforderlich. Beachtet werden sollte, dass zahlreiche Universitäten begrenzte Studienplätze mittels Numerus Clausus zur Verfügung stellen. Dies bedeutet, dass die Abschlussnote des Abiturs für die Aufnahme entscheidend ist. Die Besten der Besten - dieser Spruch ist für die Universitäten durchaus zutreffend. Mit dem Abitur in der Hand bewirbt sich der Mensch daraufhin auf einen Studienplatz an einer Universität und beginnt, die erfolgreiche Aufnahme vorausgesetzt, mit dem Studium der Rechtswissenschaften. Für dieses Studium muss der Studierende eine Mindestdauer von sieben Jahren einkalkulieren. Weiterhin muss man natürlich auch das Interesse für Recht und eine gewisse Motivation für das Lernen mitbringen.

Wie verläuft das Studium

Das Jura-Studium im klassischen Sinne ist in der Regel auf 9 Semester aufgeteilt, von denen 4 Semester als Grundstudium sowie die restlichen 5 Semester als Hauptstudium abgehalten werden. Beachtet werden sollte in diesem Zusammenhang allerdings, dass der Studienverlauf von Bundesland zu Bundesland durchaus variieren kann. In einigen Bundesländern muss der Studierende das Grundstudium mit einer Zwischenprüfung abschließen, in anderen Bundesländern wiederum ist dies nicht erforderlich. Eine bundesweite Gemeinsamkeit während des Studiums ist der Umstand, dass der Studierende sich während des Hauptstudiums für eine Fachrichtung entscheidet. Nach Abschluss des Hauptstudiums muss der Studierende das 1. Staatsexamen, auch bekannt als 1. juristische Prüfung, bestehen. Das 1. Staatsexamen gliedert sich in die Pflichtfachprüfung sowie die Prüfung der fachspezifischen Schwerpunktinhalte. Als wesentlicher Inhalt der Pflichtfachprüfung werden die Inhalte des Grundstudiums angesehen während die fachspezifischen Schwerpunktinhalte die bisherigen Kenntnisse des Studierenden in der Fachrichtung seiner Wahl prüft. Geprüft wird sowohl schriftlich als auch mündlich. Die Gewichtung in Bezug auf die Endnote ist allerdings unterschiedlich anzusehen, da das Grundstudium in der Regel mit 70 % und die Fachschwerpunktinhalte mit 30 % gewertet werden. Beide Ergebnisse zusammen bilden dann die Endnote.

Die Themengebiete des Studiums

Im Grundstudium der Rechtswissenschaften werden die Themen rund um das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sowie die Grundrechte und das Grundgesetz behandelt. Ferner werden die Themen Zivilprozessordnung bzw. Zivilprozessrecht sowie die Strafprozessordnung bzw. das Strafrecht ausgiebig vermittelt. Auch das Sachenrecht und Erbrecht sowie das Schuld- und Handelsrecht nebst Familien- und Gesellschaftsrecht sind fester Bestandteil des Grundstudiums. Das Arbeitsrecht, sowie teilweise Handelsrecht, ebenso wie das Staatsrecht runden die Themen des Grundstudiums ab. Als fachspezifische Schwerpunkte können von dem angehenden Rechtsanwalt je nach Universtität das Europäische Recht oder das Medienrecht sowie das Umwelt- oder Wettbewerbsrecht und das Kirchen- oder Kulturrecht gewählt werden.

Der lange Weg zum Rechtsanwalt

Mit dem Bestehen des 1. Staatsexamens ist der Weg für den Rechtsanwalt zwar bereits in großen Schritten zurückgelegt, die eigentliche anwaltliche Tätigkeit kann jedoch erst nach einem Rechtsreferendariat und dem Bestehen des 2. Staatsexamens aufgenommen werden. Das Rechtsreferendariat dauert in der Regel zwei Jahre und umfasst mehrere Stationen. Als erste Station wird die Zivilstation angesehen, die bei einem Amts- oder Landgericht absolviert wird. Die zweite Station ist die Strafstation, die in einer Staatsanwaltschaft bzw. einem Strafgericht absolviert wird. Nach dieser Station kommt die Verwaltungsstation in einer Behörde oder in einem Verwaltungsgericht. Als vierte Station ist die Anwaltsstation zu durchlaufen, die beispielsweise in einer Anwaltskanzlei durchgeführt wird. Die fünfte Station ist eine Wahlstation des Referendars. Ist die Zeit des Rechtsreferendariats absolviert folgt das 2. Staatsexamen. Dieses Examen wird in mehreren schriftlichen Prüfungen sowie einer abschließenden mündlichen Prüfung abgelegt. Wird das 2. Staatsexamen erfolgreich abgeschlossen ist das Studium offiziell beendet und man wird „Volljurist“. Dies ist die Voraussetzung zur Aufnahme in die Anwaltschaft. Nach der Suche nach einem geeigneten Kanzleisitz, Abschluss eine Berufshaftpflichtversicherung und erfolgreicher Vereidigung durch die örtliche Rechtsanwaltskammer, kann der Anwalt mit seiner Tätigkeit als Organ der Rechtspflege beginnen. Selbstverständlich ist für die anwaltliche Tätigkeit eine fundierte Kenntnis des Rechts unerlässlich. Die fachlichen Voraussetzungen sind jedoch nur ein Teil der anwaltlichen Tätigkeit, da der Rechtsanwalt selbstverständlich auch charakterliche Voraussetzungen für die erfolgreiche Tätigkeit mitbringen sollte. Da in zahlreichen Rechtsbereichen Streitigkeiten zwischen den unterschiedlichen Parteien an der Tagesordnung sind sollte der Rechtsanwalt entsprechend selbstbewusst auftreten und seine Position bzw. die Position des Mandanten vertreten können. Als weitere Voraussetzungen gilt die Fähigkeit der Ruhe, da die Rechtsprechung stets auf Fakten beruht und hitzige Emotionen die Sichtweise einschränken. Es kann im Zivilrecht unerlässlich werden, gewisse Kompromisse für den Mandanten auszuhandeln so dass ein kühler Kopf stets vorteilhaft ist. Da sich der Rechtsanwalt im Verlauf seiner Tätigkeit auch durch weitere Qualifikationen zum Fachanwalt fortbilden kann ist er in der Lage, seine Tätigkeit auf seine Stärken zu beschränken. So kann er beispielweise als Fachanwalt für Arbeitsrecht, für Strafrecht oder für Familienrecht als Experte im jeweiligen Rechtsgebiet auftreten.