Zuletzt überprüft: 11/10/2021 Coronavirus: Vorsichtige Wiederaufnahme des ReiseverkehrsAls EU-Bürger/-in brauchen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass nicht vorzuzeigen, wenn Sie innerhalb des grenzfreien Schengen-Raums von einem Land in ein anderes reisen. Selbst wenn Sie für die Grenzkontrollen im Schengen-Raumen keinen Pass benötigen, empfehlen wir Ihnen jedoch dringend, immer Ihren Reisepass oder Personalausweis mit sich zu führen, um Ihre Identität bei Bedarf nachweisen zu können (wenn Sie beispielsweise in eine Polizeikontrolle geraten oder mit dem Flugzeug reisen möchten). In Schengen-Ländern können nationale Vorschriften gelten, nach denen Sie verpflichtet sind, bestimmte Papiere und Dokumente zu besitzen oder mit sich zu führen, wenn Sie sich im betreffenden Land befinden. Führerscheine, Bank- und Kreditkarten oder Lohnsteuerkarten werden nicht als gültige Reisedokumente oder zum Nachweis der Identität anerkannt.
Nach den Schengen-Vorschriften sind die Mitgliedstaaten bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände – bei Gefahren für die öffentliche Ordnung oder nationale Sicherheit – berechtigt, erneut vorübergehende Grenzkontrollen einzuführen. Hier finden Sie nähere Informationenen und die Liste der Länder, die vorübergehend wieder Grenzkontrollen eingeführt haben. Achten Sie darauf, dass Sie bei Reisen in diese Länder Ihren Personalausweis oder Reisepass mit sich führen. Vergessen Sie nicht, dass Sie auch unter normalen Umständen eventuell eines dieser Papiere vorzeigen müssen.
Bei Reisen in ein oder aus einem Nicht-Schengen-Land müssen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorweisen. Informieren Sie sich vor Ihrer Reise, welche Dokumente Sie zur Einreise in das Nicht-Schengen-Land, das Sie besuchen wollen, benötigen.
Lars ist Schwede und verbringt seinen Urlaub in Spanien. Er hat seinen von einer Bank ausgestellten Personalausweis dabei, der in Schweden als Identitätsnachweis anerkannt wird. Lars könnte jedoch Schwierigkeiten bekommen, sollten die spanischen Behörden seine Identität überprüfen wollen, da in Spanien nur von den schwedischen Behörden ausgestellte Personalausweise oder Reisepässe als gültige Identitätsnachweise anerkannt werden. Was gilt in Ihrem Land als gültiger Personalausweis/Pass? EinreiseverbotIn Ausnahmefällen kann ein EU-Land Ihnen oder Ihren Familienangehörigen aus Gründen der „ öffentlichen Ordnung, öffentlichen Sicherheit oder öffentlichen Gesundheit" die Einreise verweigern. Dabei müssen die Behörden nachweisen, dass Sie oder Ihre Familienangehörigen eine „ tatsächliche, gegenwärtige und hinreichend schwere Gefährdung" darstellen. Die Entscheidung muss Ihnen oder Ihren Familienangehörigen schriftlich mitgeteilt werden. Zudem muss die Entscheidung alle Gründe und Informationen darüber enthalten, wie und bis wann Sie gegen die Entscheidung Beschwerde einlegen können.
Legende: zutreffend nicht zutreffend
Honorarkonsulat
Konsularbezirk: Corse-du-sud und Haute-Corse
Anmerkung: Das Honorarkonsulat ist bis auf weiteres geschlossen. Bitte kontaktieren Sie die Konsularabteilung der Botschaft Paris: Tel. (+33/1) 40 63 30-90
Mo 09.00 - 12.00 Di 09.00 - 12.00 Mi 09.00 - 12.00 Do 09.00 - 12.00 Fr 09.00 - 12.00
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Honorarkonsulat 58 rue Grignan, 13001 Marseille
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Konsularbezirk: Bouches-du-Rhône, Aude, Gard, Hérault, Lozère, Pyrénées-Orientales, Vaucluse
Anmerkung: Parteienverkehr auch nach telefonischer Vereinbarung.
Mi 09.00 - 12.00 14.00 - 17.00
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Leitung: RIZZO Patrick, Dr.iur. | Honorarkonsul
Konsularbezirk: Alpes-Maritimes, Alpes de Haute-Provence, Hautes-Alpes, Var
Mo 10.00 - 12.00 Di 10.00 - 12.00 Mi 10.00 - 12.00 Do 10.00 - 12.00 Fr 10.00 - 12.00
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Leitung: JANDL Gerhard, Bakk.rer.soc.oec., Mag.Dr.iur. | ao. und bev. Botschafter ParisBotschaft 6, Rue Fabert, F-75007 Paris
Leitung: SCHNÖLL Thomas, Mag.iur. | Botschafter
Amtsbereich: Frankreich, Monaco
Konsularbezirk: alle nicht den Konsulaten zugeordneten französischen Departements, einschließlich der französischen Überseegebiete und -territorien (Französisch-Polynesien, Neu-Kaledonien)
Anmerkung: Die Abgabe von Visaanträgen ist bei der jeweils nach Wohnsitz örtlich zuständigen österreichischen Berufsvertretungsbehörde möglich. Die Befugnis zur Ausstellung von Visa an Personen mit Wohnsitz in einem Schengen Mitgliedsstaat liegt jedoch ausschließlich bei den österreichischen Vertretungsbehörden in Laibach, Pressburg und München. ParisKonsularstelle 17, avenue de Villars, F-75007 Paris
Anmerkung: Telefonische Auskünfte auch von 14.00 bis 17.00 Uhr, Bereitschaftsdienst für Notfälle am Wochenende und an Feiertagen. Mo 09.00 - 12.00 Di 09.00 - 12.00 Mi 09.00 - 12.00 Do 09.00 - 12.00 Fr 09.00 - 12.00 ParisKulturforum 17, avenue de Villars, F-75007 Paris
Leitung: CHRYSTOPH Marina, Mag.rer.soc.oec. | Direktorin
Anmerkung: Bibliothek: Di, Mi u. Do: 10.00 bis 13.00 und 14.00 bis 17.00 Uhr. Mo 09.00 - 12.30 14.00 - 17.00 Di 09.00 - 12.30 14.00 - 17.00 Mi 09.00 - 12.30 14.00 - 17.00 Do 09.00 - 12.30 14.00 - 17.00 Fr 09.00 - 12.30 14.00 - 17.00 ParisStändige Vertretung bei der UNESCO 1, Rue Miollis, F-75015 Paris
Leitung: REINPRECHT Claudia, Dr.iur., MBA | Botschafterin
Ständige Vertretung beim Europarat 29, Avenue de la Paix, F-67000 Strassburg
Leitung: WOJDA Alexander, Dr.iur., M.A. | Generalkonsul/Gesandter
Kontakt für Kultur und Wissenschaft: WOJDA Alexander | Generalkonsul/Gesandter Strassburg / StrasbourgGeneralkonsulat 29, Avenue de la Paix, F-67000 Strassburg
Leitung: WOJDA Alexander, Dr.iur., M.A. | Generalkonsul/Gesandter
Kontakt für Kultur und Wissenschaft: WOJDA Alexander | Generalkonsul/Gesandter
Konsularbezirk: Haut-Rhin, Bas-Rhin, Moselle, Jura, Meurthe-et-Moselle, Meuse, Vosges, Haute-Saône, Doubs, Territoire de Belfort
Anmerkung: Telefonische Auskünfte auch von 14.00 bis 17.00 Uhr, Bereitschaftsdienst [für Notfälle] am Wochenende und an Feiertagen. Die Abgabe von Visaanträgen ist bei der jeweils nach Wohnsitz örtlich zuständigen österreichischen Berufsvertretungsbehörde möglich. Die technischen Voraussetzungen zur Ausstellung von Visa an Personen mit Wohnsitz in einem Schengen Mitgliedsstaat liegen jedoch ausschließlich bei den österreichischen Vertretungsbehörden in Laibach, Pressburg und München. Visaanträge, die bei anderen österreichischen Berufsvertretungsbehörden im Schengenraum abgegeben werden, werden an eine dieser drei Vertretungsbehörden weitergeleitet. Die allenfalls erforderliche Abgabe von Fingerprints kann nur an diesen drei genannten Vertretungsbehörden erfolgen. Mo 09.00 - 12.00 Di 09.00 - 12.00 Mi 09.00 - 12.00 Do 09.00 - 12.00 Fr 09.00 - 12.00
Honorarkonsulat c/o ARCANTHE, 1er étage, 4, allées Paul Feuga, 31000 Toulouse
Leitung: LABRID Nathalie | Honorarkonsulin
Konsularbezirk: Ariège, Aveyron, Haute-Garonne, Gers, Lot, Hautes-Pyrénées, Tarn, Tarn-et-Garonne
Anmerkung: Parteienverkehr nach telefonischer Vereinbarung.
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