Was braucht man für die einreise nach frankreich

Zuletzt überprüft: 11/10/2021

Coronavirus: Vorsichtige Wiederaufnahme des Reiseverkehrs

Als EU-Bürger/-in brauchen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass nicht vorzuzeigen, wenn Sie innerhalb des grenzfreien Schengen-Raums von einem Land in ein anderes reisen.

Selbst wenn Sie für die Grenzkontrollen im Schengen-Raumen keinen Pass benötigen, empfehlen wir Ihnen jedoch dringend, immer Ihren Reisepass oder Personalausweis mit sich zu führen, um Ihre Identität bei Bedarf nachweisen zu können (wenn Sie beispielsweise in eine Polizeikontrolle geraten oder mit dem Flugzeug reisen möchten). In Schengen-Ländern können nationale Vorschriften gelten, nach denen Sie verpflichtet sind, bestimmte Papiere und Dokumente zu besitzen oder mit sich zu führen, wenn Sie sich im betreffenden Land befinden.

Führerscheine, Bank- und Kreditkarten oder Lohnsteuerkarten werden nicht als gültige Reisedokumente oder zum Nachweis der Identität anerkannt.

Nach den Schengen-Vorschriften sind die Mitgliedstaaten bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände – bei Gefahren für die öffentliche Ordnung oder nationale Sicherheit – berechtigt, erneut vorübergehende Grenzkontrollen einzuführen.

Hier finden Sie nähere Informationenen und die Liste der Länder, die vorübergehend wieder Grenzkontrollen eingeführt haben. Achten Sie darauf, dass Sie bei Reisen in diese Länder Ihren Personalausweis oder Reisepass mit sich führen. Vergessen Sie nicht, dass Sie auch unter normalen Umständen eventuell eines dieser Papiere vorzeigen müssen.

Folgende Länder gehören zum grenzfreien Schengen-Raum:

Folgende Länder gehören nicht zum Schengen-Raum:

Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn

Bulgarien, Irland, Kroatien, Rumänien, Zypern

Bei Reisen in ein oder aus einem Nicht-Schengen-Land müssen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorweisen. Informieren Sie sich vor Ihrer Reise, welche Dokumente Sie zur Einreise in das Nicht-Schengen-Land, das Sie besuchen wollen, benötigen.

Lars ist Schwede und verbringt seinen Urlaub in Spanien. Er hat seinen von einer Bank ausgestellten Personalausweis dabei, der in Schweden als Identitätsnachweis anerkannt wird.

Lars könnte jedoch Schwierigkeiten bekommen, sollten die spanischen Behörden seine Identität überprüfen wollen, da in Spanien nur von den schwedischen Behörden ausgestellte Personalausweise oder Reisepässe als gültige Identitätsnachweise anerkannt werden.

Was gilt in Ihrem Land als gültiger Personalausweis/Pass?

Einreiseverbot

In Ausnahmefällen kann ein EU-Land Ihnen oder Ihren Familienangehörigen aus Gründen der „ öffentlichen Ordnung, öffentlichen Sicherheit oder öffentlichen Gesundheit" die Einreise verweigern.

Dabei müssen die Behörden nachweisen, dass Sie oder Ihre Familienangehörigen eine „ tatsächliche, gegenwärtige und hinreichend schwere Gefährdung" darstellen.

Die Entscheidung muss Ihnen oder Ihren Familienangehörigen schriftlich mitgeteilt werden. Zudem muss die Entscheidung alle Gründe und Informationen darüber enthalten, wie und bis wann Sie gegen die Entscheidung Beschwerde einlegen können.

Legende:     zutreffend     nicht zutreffend

Antragstelle für alle Reisepässe und Personalausweise

Antragstelle nur für Kinderpässe, Notpässe und Kinderpersonalausweise

Notpassausstellung vor Ort

Visabefugnis

Beglaubigungsbefugnis

Honorarkonsulat

Konsularbezirk:

Corse-du-sud und Haute-Corse

Anmerkung:

Das Honorarkonsulat ist bis auf weiteres geschlossen. Bitte kontaktieren Sie die Konsularabteilung der Botschaft Paris: Tel. (+33/1) 40 63 30-90

Antragstelle für alle Reisepässe und Personalausweise

Antragstelle nur für Kinderpässe, Notpässe und Kinderpersonalausweise

Notpassausstellung vor Ort

Visabefugnis

Beglaubigungsbefugnis

Mo 09.00 - 12.00     Di 09.00 - 12.00     Mi 09.00 - 12.00     Do 09.00 - 12.00     Fr 09.00 - 12.00    

Honorarkonsulat

88, quai de Bacalan, F-33300 Bordeaux


Leitung:

CASTEJA Philippe | Honorarkonsul


Konsularbezirk:

Charente, Charente-Maritime, Dordogne, Gironde, Landes, Lot-et-Garonne, Pyrénées-Atlantiques, Deux-Sèvres, Vendée, Vienne und Haute-Vienne

Antragstelle für alle Reisepässe und Personalausweise

Antragstelle nur für Kinderpässe, Notpässe und Kinderpersonalausweise

Notpassausstellung vor Ort

Visabefugnis

Beglaubigungsbefugnis

Mo 09.00 - 12.00 14.00 - 17.00     Di 09.00 - 12.00 14.00 - 17.00     Mi 09.00 - 12.00 14.00 - 17.00     Do 09.00 - 12.00 14.00 - 17.00     Fr 09.00 - 12.00 14.00 - 17.00    

Honorarkonsulat

139 rue Vendome, 69006 Lyon


Leitung:

FRANCOIS Philippe | Honorarkonsul


Konsularbezirk:

Rhône, Ain, Allier, Ardèche, Cantal, Corrèze, Creuse, Drôme, Haute-Loire, Haute-Savoie, Isère, Loire, Puy-de-Dôme, Saône-et-Loire, Savoie

Antragstelle für alle Reisepässe und Personalausweise

Antragstelle nur für Kinderpässe, Notpässe und Kinderpersonalausweise

Notpassausstellung vor Ort

Visabefugnis

Beglaubigungsbefugnis

Mo 14.00 - 17.30     Mi 15.00 - 18.30    

Honorarkonsulat

58 rue Grignan, 13001 Marseille


Leitung:

MEYNET Wilfried | Honorarkonsul


Konsularbezirk:

Bouches-du-Rhône, Aude, Gard, Hérault, Lozère, Pyrénées-Orientales, Vaucluse

Anmerkung:

Parteienverkehr auch nach telefonischer Vereinbarung.

Antragstelle für alle Reisepässe und Personalausweise

Antragstelle nur für Kinderpässe, Notpässe und Kinderpersonalausweise

Notpassausstellung vor Ort

Visabefugnis

Beglaubigungsbefugnis

Mi 09.00 - 12.00 14.00 - 17.00    

Honorarkonsulat

5, rue de la Préfecture, F-06300 Nice


Leitung:

RIZZO Patrick, Dr.iur. | Honorarkonsul


Konsularbezirk:

Alpes-Maritimes, Alpes de Haute-Provence, Hautes-Alpes, Var

Antragstelle für alle Reisepässe und Personalausweise

Antragstelle nur für Kinderpässe, Notpässe und Kinderpersonalausweise

Notpassausstellung vor Ort

Visabefugnis

Beglaubigungsbefugnis

Mo 10.00 - 12.00     Di 10.00 - 12.00     Mi 10.00 - 12.00     Do 10.00 - 12.00     Fr 10.00 - 12.00    

Ständige Vertretung bei der OECD

3, rue Albéric Magnard, F-75116 Paris


Leitung:

JANDL Gerhard, Bakk.rer.soc.oec., Mag.Dr.iur. | ao. und bev. Botschafter

Paris

Botschaft

6, Rue Fabert, F-75007 Paris


Leitung:

SCHNÖLL Thomas, Mag.iur. | Botschafter


Amtsbereich:

Frankreich, Monaco

Konsularbezirk:

alle nicht den Konsulaten zugeordneten französischen Departements, einschließlich der französischen Überseegebiete und -territorien (Französisch-Polynesien, Neu-Kaledonien)

Anmerkung:

Die Abgabe von Visaanträgen ist bei der jeweils nach Wohnsitz örtlich zuständigen österreichischen Berufsvertretungsbehörde möglich. Die Befugnis zur Ausstellung von Visa an Personen mit Wohnsitz in einem Schengen Mitgliedsstaat liegt jedoch ausschließlich bei den österreichischen Vertretungsbehörden in Laibach, Pressburg und München.

Paris

Konsularstelle

17, avenue de Villars, F-75007 Paris

Anmerkung:

Telefonische Auskünfte auch von 14.00 bis 17.00 Uhr, Bereitschaftsdienst für Notfälle am Wochenende und an Feiertagen.

Mo 09.00 - 12.00     Di 09.00 - 12.00     Mi 09.00 - 12.00     Do 09.00 - 12.00     Fr 09.00 - 12.00    

Paris

Kulturforum

17, avenue de Villars, F-75007 Paris


Leitung:

CHRYSTOPH Marina, Mag.rer.soc.oec. | Direktorin


Anmerkung:

Bibliothek: Di, Mi u. Do: 10.00 bis 13.00 und 14.00 bis 17.00 Uhr.

Mo 09.00 - 12.30 14.00 - 17.00     Di 09.00 - 12.30 14.00 - 17.00     Mi 09.00 - 12.30 14.00 - 17.00     Do 09.00 - 12.30 14.00 - 17.00     Fr 09.00 - 12.30 14.00 - 17.00    

Paris

Ständige Vertretung bei der UNESCO

1, Rue Miollis, F-75015 Paris


Leitung:

REINPRECHT Claudia, Dr.iur., MBA | Botschafterin

Ständige Vertretung beim Europarat

29, Avenue de la Paix, F-67000 Strassburg


Leitung:

WOJDA Alexander, Dr.iur., M.A. | Generalkonsul/Gesandter

Kontakt für Kultur und Wissenschaft:

WOJDA Alexander | Generalkonsul/Gesandter

Strassburg / Strasbourg

Generalkonsulat

29, Avenue de la Paix, F-67000 Strassburg


Leitung:

WOJDA Alexander, Dr.iur., M.A. | Generalkonsul/Gesandter

Kontakt für Kultur und Wissenschaft:

WOJDA Alexander | Generalkonsul/Gesandter


Konsularbezirk:

Haut-Rhin, Bas-Rhin, Moselle, Jura, Meurthe-et-Moselle, Meuse, Vosges, Haute-Saône, Doubs, Territoire de Belfort

Anmerkung:

Telefonische Auskünfte auch von 14.00 bis 17.00 Uhr, Bereitschaftsdienst [für Notfälle] am Wochenende und an Feiertagen. Die Abgabe von Visaanträgen ist bei der jeweils nach Wohnsitz örtlich zuständigen österreichischen Berufsvertretungsbehörde möglich. Die technischen Voraussetzungen zur Ausstellung von Visa an Personen mit Wohnsitz in einem Schengen Mitgliedsstaat liegen jedoch ausschließlich bei den österreichischen Vertretungsbehörden in Laibach, Pressburg und München. Visaanträge, die bei anderen österreichischen Berufsvertretungsbehörden im Schengenraum abgegeben werden, werden an eine dieser drei Vertretungsbehörden weitergeleitet. Die allenfalls erforderliche Abgabe von Fingerprints kann nur an diesen drei genannten Vertretungsbehörden erfolgen.

Mo 09.00 - 12.00     Di 09.00 - 12.00     Mi 09.00 - 12.00     Do 09.00 - 12.00     Fr 09.00 - 12.00    

Honorarkonsulat

c/o ARCANTHE, 1er étage, 4, allées Paul Feuga, 31000 Toulouse


Leitung:

LABRID Nathalie | Honorarkonsulin


Konsularbezirk:

Ariège, Aveyron, Haute-Garonne, Gers, Lot, Hautes-Pyrénées, Tarn, Tarn-et-Garonne

Anmerkung:

Parteienverkehr nach telefonischer Vereinbarung.

Antragstelle für alle Reisepässe und Personalausweise

Antragstelle nur für Kinderpässe, Notpässe und Kinderpersonalausweise

Notpassausstellung vor Ort

Visabefugnis

Beglaubigungsbefugnis