Was bedeutet 1 und 2 stimme bei der wahl

Das Wahlsystem in Deutschland sieht kompliziert aus: Erststimme, Zweitstimme, Wahllisten, Sitzverteilung. Aber eigentlich ist es ganz einfach. Wir erklären, wie es funktioniert.

Jeder hat auf dem Wahlzettel zwei Stimmen: Die Zweitstimme ist dabei besonders wichtig - mit ihr wählen die wahlberechtigten Bürger eine Partei und bestimmen so, wie viele Sitze sie im Bundestag bekommt.

Mit der Erststimme in der linken Spalte wählt man die Direktkandatin oder den Direktkandidaten - also diejenigen, die meistens auf den Wahlplakaten in der Nachbarschaft zu sehen sind. Die Direktkandatin oder der Direktkandidat mit den meisten Stimmen gewinnt den Wahlkreis und zieht auf jeden Fall in den Bundestag ein, um ihre oder seine Region dort zu vertreten. Übrigens: Ein Kandidat muss nicht unbedingt einer Partei angehören - auch Parteilose können auf dem Wahlzettel stehen.

Mit der Zweitstimme wählt man eine bestimmte Partei. Mit ihr wird bestimmt, wie viele Sitze eine Partei im Bundestag nach der Wahl besetzen darf.

Wie werden dann im Bundestag die Sitze verteilt?

Erst einmal wird geschaut: Wie viele Sitze stehen der Partei nach dem Anteil ihrer Zweitstimmen zu? Im ersten Schritt werden darauf dann die Kandidatinnen und Kandidaten gesetzt, die in ihrem Wahlkreis die meisten Erststimmen bekommen haben. Bleiben der Partei dann noch Sitze übrig, geht es im zweiten Schritt weiter mit den Bewerbern, die auf den Landeslisten der Parteien stehen.

Diese Listen werden vor der Bundestagswahl von den Parteien aufgestellt. Wer weiter vorne auf der Liste ist, hat bessere Chancen auf einen Platz im Bundestag. Die Besetzung läuft innerhalb der Parteien. Welche Kriterien dabei eine Rolle spielen, legen die Parteien selbst fest - also zum Beispiel Beliebtheit, Fachkompetenz, aber auch Macht und Vernetzung innerhalb der Partei.

Es kann allerdings passieren, dass eine Partei durch die Erststimmen mehr Direktmandate hat, als ihr nach dem Anteil ihrer Zweitstimmen zustehen würden. Das passiert, wenn viele Wähler ihre Erst- und Zweitstimme unterschiedlichen Parteien geben. Dann kommen die sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandate ins Spiel.

Was sind Überhang- und Ausgleichsmandate?

Direktkandidaten, die ihren Wahlkreis gewonnen haben, kommen immer in den Bundestag - auch wenn die Partei nach dem Anteil ihrer Zweitstimmen eigentlich keine Sitze mehr zum Verteilen übrig hat. Man spricht dann von einem Überhangmandat.

Damit es für die anderen Parteien nicht ungerecht wird, bekommen sie wiederum weitere Sitze hinzu - damit am Ende die Größe der einzelnen Fraktionen im Bundestag auch dem Anteil der Zweitstimmen entspricht. Das sind die sogenannten Ausgleichsmandate. Wichtig ist der Ausgleich vor allem bei Abstimmungen im Bundestag, bei denen es manchmal auf jede Stimme ankommen kann - und da sollen kleine Parteien mit vielen Direktmandaten keine Vorteile haben.

Das Problem: Durch diese Ausgleichsverfahren kann der Bundestag viel größer sein als eigentlich geplant. Momentan hat er 709 Sitze, vorgesehen sind eigentlich nur 598. Deshalb wurde lange diskutiert, wie man das Wahlrecht ändern kann. Ab 2024 gibt es unter anderem weniger Wahlkreise. Für die aktuelle Bundestagswahl hat das noch keine Auswirkungen.

Außerdem noch wichtig: Wenn eine Partei mindestens drei Direktmandate schafft, kann ihr die Fünf-Prozent-Hürde egal sein. Denn dann zählt auch das Zweitstimmenergebnis. Das heißt, die Partei darf neben den drei Direktkandidaten weitere Abgeordnete entsprechend ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag schicken.

Das hat bis jetzt nur eine Partei geschafft: Die PDS, heute "Die Linke". Das ist allerdings schon 27 Jahre her.

Wie ist das mit der Fünf-Prozent-Hürde?

Parteien schaffen es nur dann in den Bundestag, wenn ihnen mehr als fünf Prozent der Wähler ihre Zweitstimme gegeben haben. Das soll verhindern, dass zu viele kleine Parteien einziehen. Das Problem: Bekommt eine Partei nur etwas weniger als fünf Prozent, sind ihre Stimmen trotzdem verloren. Das ist vor acht Jahren der FDP passiert - sie hatte nur 4,8 Prozent und war damit erst mal raus aus dem Bundestag.

Wenn ein Kandidat die meisten Erststimmen in seinem Wahlkreis hat und somit das Direktmandat bekommt, ist es für ihn nicht relevant, ob seine Partei die Fünf-Prozent-Hürde überspringt. Er kommt trotzdem in den Bundestag.

Weitere Abgeordnete seiner Partei kann er aber nicht mit in den Bundestag nehmen. Denn erst ab drei Direktmandaten werden bei einer Partei, die unter der Fünf-Prozent-Hürde liegt, auch die Zweitstimmen berücksichtigt.

Wähler wählen mit zwei Stimmen

Was bedeutet 1 und 2 stimme bei der wahl

Stimmzettel der Bundestagswahl 2017

Bei Wahlen zählen die Erststimme und die Zweitstimme.

  • Mit der Erststimme wählt der Wähler eine Person, die in das Parlament einziehen soll
  • Mit der Zweitstimme gibt der Wähler seine Stimme für eine Partei ab
  • Sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene gibt es Überhangmandate und Ausgleichsmandate

Deutschland – Bei den Bundestagswahlen wählen die deutschen Bürger alle vier Jahre den neuen Bundestag in Berlin. Jeder Wähler hat dabei zwei Stimmen, die das Wahlrecht als „Erststimme“ und als „Zweitstimme“ bezeichnet. Bei den Begrifflichkeiten handelt es sich allerdings weder um eine Reihenfolge der Wichtigkeit noch um eine andere logische Abfolge. Der wesentliche Unterschied liegt lediglich in der Funktion der zwei Stimmen, und die ist leicht erklärt: Mit der Erststimme wählt der Wähler eine Person direkt in den Bundestag. Mit der Zweitstimme wählt er eine Partei, die er im Bundestag vertreten sehen möchte. Je nach prozentualem Anteil ergibt sich eine Anzahl an Mandaten, die jeder Partei zustehen. Diese Mandate heißen auch Proporzmandate.

Außerhalb der Bundestagswahlen ist die Verwendung von Erst- und Zweitstimmen auch bei einigen Landtagswahlen in Deutschland üblich. In ihren Funktionen bei den jeweiligen Wahlen bleiben sie weitestgehend unverändert.

Bei Wahlen in Deutschland haben die Erststimme und die Zweitstimme unterschiedliche Funktionen

Werbung

Werbung

Die Hauptfunktion der Erststimme ist die Personalisierung der Wahlen. Mit der Erststimme kann der Wähler einen Kandidaten aus seinem Wahlkreis wählen, der sich um ein Direktmandat für den Bundestag bewirbt. Dieser Kandidat wird mit einer relativen Mehrheit gewählt. Das bedeutet, dass derjenige, der die meisten Stimmen innerhalb eines Wahlkreises erhält, das Mandat bekommt. Bei einem Gleichstand zieht der Landeswahlleiter ein Los, das über den Sieger des Wahlkreises entscheidet.

In einigen Bundesländern heißt die Erststimme bei Landtagswahlen offiziell auch Wahlkreisstimme. Zu diesen Bundesländern gehören

  • Hamburg
  • Hessen
  • Rheinland-Pfalz
  • Thüringen

In Sachsen heißt sie hingegen Direktstimme.

Bei Wahlen in Deutschland erfolgt die Stimmabgabe für eine Partei durch die Zweitstimme

Für die Verteilung der Sitze im Parlament ist die Zweitstimme bedeutender als die Erststimme. Mit der Zweitstimme gibt der Wähler seine Stimme für eine Partei ab. Parteien, die mindestens fünf Prozent der gültigen Zweitstimmen erhalten haben, dürfen in den Bundestag beziehungsweise den Landtag einziehen. Wie viele Sitze ihnen zustehen, lässt sich anhand des prozentualen Anteiles der Stimmen ermitteln, die die Partei bei den Wahlen erhalten hat. Die Kandidaten, die für den Einzug in den Bundestag in Frage kommen, stehen auf der sogenannten Landesliste der Parteien.

Die Wahlen entscheiden über die Verteilung der Sitze im Bundestag

Zunächst erhalten die siegreichen Direktkandidaten einer Partei ihre Mandate in einem Bundesland. Eine mögliche negative Differenz zwischen Direktmandaten und Proporzmandaten wird durch die Landesliste ausgeglichen. Der Reihe nach erhalten die Kandidaten der Landesliste einen Sitz im Bundestag, bis die verbleibenden Proporzmandate vergeben sind.

Wenn eine Partei bei den Wahlen jedoch mehr Direktmandate als Proporzmandate erhält, dann steigt die Anzahl der Bundestagssitze dieser Partei um die Anzahl der zusätzlich erfolgreichen Kandidaten. Diese Sitze werden „Überhangmandate“ genannt. Nach diesem Verfahren vergrößert sich der Bundestag um die Anzahl der dazugewonnenen Sitze. Legt ein Bundestagsabgeordneter, der seinen Sitz durch ein Überhangmandat gewonnen hat, sein Mandat nieder, bleibt sein Sitz unbesetzt. Er kann also nicht mit einem Listenkandidaten derselben Partei belegt werden.

Damit die dazugewonnenen Überhangmandate gegenüber den anderen Parteien keinen Vorteil darstellen, wurden nach den Wahlen im Jahr 2013 die sogenannten Ausgleichsmandate eingeführt. Ausgleichsmandate werden solange an die anderen Parteien vergeben, bis das prozentuale Verhältnis, das sich aus den Stimmen des Volkes ergibt, wiederhergestellt ist.

Bei Wahlen auf Länderebene ist die Sitzzuteilung unterschiedlich geregelt

Die Sitzzuteilung in den Landtagen erfolgt nach unterschiedlichen Verfahren. Wenn eine Partei nach den Wahlen mehr Direktmandate als Proporzmandate erlangt, erhält sie in einigen Bundesländern ebenfalls Überhangmandate. Die Verteilung der Ausgleichsmandate auf Länderebene unterscheidet sich jedoch von Bundesland zu Bundesland. Nicht immer werden die gleiche Anzahl an Ausgleichsmandaten vergeben, und in einigen Bundesländern ist die Verteilung der Ausgleichsmandate sogar gedeckelt, sodass es dennoch zu einer Verzerrung des ursprünglichen Wahlverhältnisses kommen kann.