Berlin. Ausgangssperre, Testpflicht, Kontaktbeschränkungen: Die Corona-Notbremse gilt seit Samstag. Das müssen Sie über die Regeln wissen. Show
In der Pandemie ist Angela Merkel zur "Basta-Kanzlerin" geworden. Mit machtvoller Geste gegenüber den Ministerpräsidenten hat die Regierungschefin die langwierige Debatte um die Einhaltung der Corona-Notbremse beendet. Eigentlich hatten sich Bund und Ländern auf gemeinsame Regeln zur Eindämmung der Pandemie geeinigt. Doch viele Länder scherten aus. Dieses regionale Wirrwarr soll nun ein Ende haben. Am Dienstag vergangener Woche verabschiedete das Kabinett eine deutschlandweit verpflichtende Notbremse, die jedes Bundesland ziehen muss, wenn dort in einer Region die Zahl der Neuansteckungen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tage auf mehr als 100 steigt. "Wir setzen die Notbremse bundesweit um", sagte Merkel. Die Regelung sei dann "nicht mehr Auslegungssache, sondern sie greift automatisch". Doch es gibt zahlreiche Verfassungsbeschwerden gegen die Gesetzesänderung, vor allem die Ausgangssperren werden als unverhältnismäßig kritisiert. Stoppt Karlsruhe die Bundes-Notbremse? Lesen Sie hier: Sind Baumärkte und Gartencenter trotz Notbremse geöffnet?
FDP rechnet mit Erfolg ihrer Verfassungsklage gegen Notbremse Am Mittwoch hat auch der Bundestag über den Gesetzentwurf abgestimmt und die Änderungen des Infektionsschutzgesetz beschlossen. Am Donnerstag passierte die Gesetzesnovelle auch den Bundesrat. In der Länderkammer wurde am Donnerstag kein Antrag zur Anrufung des Vermittlungsausschusses gestellt. Seit wann gilt die einheitliche Notbremse?Das geänderte Infektionsschutzgesetz mit der Bundes-Notbremse gilt seit Samstag. Nachdem es von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterzeichnet worden war, wurde es auch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Lesen Sie hier, welche Kreise die Bundes-Notbremse ziehen müssen. Wie lange soll die Notbremse gelten?Das Gesetz soll so lange gelten, wie der Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellt - "längstens jedoch bis zum Ablauf des 30. Juni 2021".
Bundes-Notbremse: So sollen die neuen Regeln aussehen Bundes-Notbremse: 250 Bundestagsabgeordnete stimmten dagegenIn der namentlichen Bundestagsabstimmung am Mittwoch votierten 342 Abgeordnete für den Gesetzentwurf der großen Koalition. Es gab 250 Nein-Stimmen und 64 Enthaltungen. Zuvor hatten die Grünen angekündigt, sich zu enthalten. Die weiteren Oppositionsparteien AfD, Linke und FDP lehnen die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes ab. Auch interessant: Corona-Notbremse – Ab wann die Regeln gelockert werden CDU/CSU-Fraktionschef Ralph Brinkhaus sagte in der Debatte, nicht nur die Intensivmedizin sei überlastet, sondern das ganze Gesundheitssystem. "Deswegen ist es notwendig, dass wir hier und heute handeln." Ein "Rausimpfen" werde für die nächsten Wochen nicht reichen, auch "runtergetestet" könne ein Land nicht werden. Das Gesetz berücksichtige aber, dass mehr geimpft und mehr getestet werde, deshalb sei es auf den 30. Juni begrenzt. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) nannte die Neuregelung "angemessen, verhältnismäßig und geeignet" zur Pandemie-Bekämpfung. Die Neuregelung sei eine "Brücke", bis die gestarteten Impfungen vorankämen. Bei diesen gebe es bereits erhebliche Fortschritte, in wenigen Wochen werde jeder Dritte geimpft sein, so Spahn. Auch interessant: So bekommt man einen Termin für eine Impfung Welche Lockdown-Regeln gelten jetzt im Alltag?Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in einer Stadt oder einem Landkreis an drei aufeinander folgenden Tagen die Schwelle von 100 überschreitet, gilt dort ab dem übernächsten Tag die bundesweite Notbremse und damit schärfere Maßnahmen. Dies könnte auch zuletzt aufgesetzte Modellprojekte wieder ausbremsen. Die verschärften Auflagen bleiben so lange in Kraft, bis die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen die Schwelle von 100 unterschreitet. Dann treten die Extra-Auflagen am übernächsten Tag wieder außer Kraft.
Lesen Sie auch: Notbremse: Ausgangssperren könnten Reisen unmöglich machen Die Opposition kritisiert die Bundes-NotbremseDie bundeseinheitliche Notbremse war teils gegen deutliche Kritik aus der Opposition im Bundestag beschlossen worden. Die FDP-Gesundheitspolitikerin Christine Aschenberg-Dugnus sagte, bundeseinheitliche Ausgangssperren seien "keine geeignete Maßnahme". Die FDP werde eine Verfassungsbeschwerde auf den Weg bringen, sollte die Ausgangssperre wie geplant kommen. Linken-Fraktionschefin Amira Mohamed Ali verwies auf den hohen Anteil von Infektionen in Betrieben. Trotzdem würden in dem Gesetz die Arbeitgeber "nicht richtig in die Pflicht" genommen. Die Umsetzung von Homeoffice werde "nicht richtig kontrolliert", Tests am Arbeitsplatz solle es nur als Angebot geben. Die Grünen-Gesundheitspolitikerin Maria Klein-Schmeink warf der Koalition vor, sie habe "zu spät, zu zögerlich gehandelt". Die bundeseinheitliche Notbremse sei "zu halbherzig und zu wenig wirksam". Ihre Fraktion erkenne an, dass es im Gesetzgebungsverfahren Verbesserungen gegeben habe. Aber insgesamt reichten diese Maßnahmen nicht für eine Trendumkehr. (aky/ape/gb/bml/jtb/mja/pcl/lhel) Der tägliche Newsletter - jetzt mit allen wichtigen Updates zum Krieg in der Ukraine. |