Was ist wenn der partner corona hat

Aufgrund der aktuellen Situation, durch das Reduzieren von persönlichen Treffen, aber beispielsweise auch durch ­­­­(mal ­mehr und mal weniger) Home-Schooling, Online-Uni oder Home-Office ist es in manchen Beziehungen zurzeit so, dass man sich viel näher ist und deutlich mehr Zeit miteinander verbringt. In anderen Beziehungen ist es vielleicht hingegen so, dass man sich gerade nicht mehr so nah sein kann wie sonst, etwa weil ihr beruflich oder privat stark eingespannt seid oder bewusst auf den Besuch bei der Partnerin oder dem Partner verzichtet, um Risiken einer Ansteckung zu vermeiden. Und bestimmte Beziehungsformen sind nochmal ganz anders herausgefordert – etwa wenn man eine Beziehung mit mehr als einer Person führt oder sich in einer Fernbeziehung über verschiedene Ländergrenzen hinweg befindet. Und auch für Singles ändert sich gerade einiges, zum Beispiel weil sich auch Sex in Zeiten von Corona ändert.

Fast alle stehen im Moment vor neuen Herausforderungen. Aber genau das kann auch positiv gesehen werden, denn so zeigen sich Solidarität und Mitgefühl. Man mag zwar unterschiedliche Lösungen finden, wie man mit der eigenen Beziehung in Zeiten von Corona umgeht – das Verständnis für andere wird dabei aber auch gestärkt. Und vielleicht hilft der Gedanke, dass fast alle im Moment herausgefordert sind, auch ein wenig, um mit der Situation und möglichen Belastungen gut umzugehen.

Dieser Artikel gibt den derzeitigen Wissensstand zum angegebenen Datum wieder. Er wird regelmäßig nach den neuesten Kenntnissen aktualisiert.

Wenn bei jemanden eine Infektion mit SARS-CoV-2 mittels PCR-Test festgestellt wird, wird das jeweilige Gesundheitsamt informiert. Dieses ermittelt normalerweise, mit wem sich die Person in den letzten Tagen getroffen hat und wie intensiv der Kontakt war. Nun muss das Amt eine Entscheidung fällen: Ordnet es eine Quarantäne für die Personen an oder nicht?

Dazu ist zunächst der Zeitpunkt entscheidend, wann Sie die infizierte Person getroffen haben. Laut dem Robert Koch-Institut gilt man als Kontaktperson, wenn man "zwei Tage vor Auftreten der ersten Symptome bis 14 Tage nach Symptombeginn“ Kontakt mit der Person hatte.

Personen sind nämlich besonders ansteckend in der ersten Woche ab Symptombeginn und das Virus kann auch bereits einige Tage vor dem Beginn von Beschwerden wie Husten oder Fieber weitergegeben werden.

Falls Sie engen Kontakt mit einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person hatten oder eine entsprechende Warnung über die Corona Warn-App erhalten haben, begeben Sie sich möglichst direkt nach Hause und versuchen Sie, Kontakte zu Mitmenschen zu vermeiden. Klären Sie telefonisch mit dem zuständigen Gesundheitsamt oder mit dem ärztlichen Bereitschaftsdienst, was nun zu tun ist und ob Sie tatsächlich als enge Kontaktperson gelten. Auch Ihre Hausarztpraxis kann Ihnen eventuell telefonisch bei der Einordnung weiterhelfen.

Wann muss ich in Quarantäne?

Falls das Gesundheitsamt eine Person als enge Kontaktperson einstuft, muss diese in einigen Fällen in Quarantäne. Das gilt für die Varianten Gamma, Beta und Omikron.

Letztendlich gilt aber das, was das jeweilige Gesundheitsamt anordnet.

Dabei spielt unter anderem eine Rolle,

  • wie lange sie sich mit der infizierten Person getroffen haben (weniger oder länger als zehn Minuten)
  • ob Sie einen Sicherheitsabstand von mindestens eineinhalb Metern eingehalten haben oder nicht,
  • ob sie beide durchgehend einen Mund-Nasen-Schutz getragen haben oder nicht
  • ob sie sich in einem geschlossenen Raum oder im Freien getroffen haben.

Denn all das beeinflusst das Risiko, sich möglicherweise angesteckt zu haben. Als enge Kontaktpersonen gelten typischerweise zum Beispiel Menschen, die mit der infizierten Person in einem Haushalt zusammenleben.

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Coronavirus: In Quarantäne - was gilt?

Um zu verhindern, dass möglicherweise infizierte Menschen das Virus unbemerkt weitergeben, gibt es die Quarantäne. Wir beantworten die wichtigsten Fragen dazu

Wann werde ich getestet?

Enge Kontaktpersonen von bestätigten Coronafällen sollten sich möglichst sofort testen lassen, egal ob sie Symptome haben oder nicht. So bekommen sie gegebenenfalls schon vor den ersten Anzeichen Klarheit, ob sie sich ebenfalls infiziert haben oder nicht und können ihrerseits enge Kontaktpersonen ausfindig machen. Am besten geeignet ist ein PCR-Test. Wichtig ist aber, dass sie nicht einfach in eine Praxis oder ein Testzentrum fahren, sondern den Termin in Rücksprache mit oder über das Gesundheitsamt telefonisch ausmachen und darauf hinweisen, dass Sie eine Kontaktperson eines positiv auf SARS-CoV-2 getesteten Menschen waren.

Der Test ist allerdings immer nur "eine Momentaufnahme". Wird man an einem Tag negativ getestet, kann das Ergebnis beispielsweise zwei Tage später trotzdem positiv sein. Deswegen können zusätzliche Selbsttests in der Qurantänezeit sinnvoll sein. Sprechen Sie am besten mit dem Gesundheitsamt ab, wann und wie oft sie diese durchführen sollten. Wenn der Selbsttest positiv ist, muss das Ergebnis nochmal mit einem PCR-Test bestätigt werden. Dazu kontaktieren Sie gegebenenfalls das zuständige Gesundheitsamt telefonisch. Denn in einigen Fällen ergeben Selbsttest fälschlicherweise ein positives Ergebnis.

Wie lange muss ich in Quarantäne?

Anfang Januar 2022 haben Bund und Länder über eine neue, verkürzte Isolations- bzw. Quarantäne-Dauer entschieden. Kontaktpersonen müssen nicht mehr in Quarantäne, sind sie geboostert, frisch doppelt geimpft, frisch genesen oder geimpft und genesen. „Frisch“ bezieht sich in diesem Fall auf einen Zeitraum von maximal drei Monaten. Sonstige Kontaktpersonen sowie die Infizierten selbst müssen sich nun für zehn Tage isolieren. Ein „Freitesten“ ist nach sieben Tagen möglich. Als erster Quarantänetag gilt der Tag nach dem letzten Kontakt mit der infizierten Person.

Wenn die möglicherweise infizierte Person noch auf ihr Testergebnis wartet – was bedeutet das für mich als Freundin oder Angehörige?

Während die Person noch auf ihr Testergebnis wartet, könnten sich Freunde oder Angehörige schon angesteckt haben – auch wenn sie noch keine Symptome haben.

Während Sie auf das Testergebnis einer anderen Person, die in engem Kontakt mit Ihnen stand, warten, sollten Sie sich daher weitestgehend isolieren. Sprich, wenn möglich zuhause bleiben, Homeoffice machen und so wenig Menschen treffen wie es geht.

Aber was ist, wenn zum Beispiel die eigene Tochter vor einigen Tagen eine Freundin getroffen hat, bei der der Verdacht einer Covid-19-Infektion besteht? Hier muss man gut abwägen, wieviel Isolation für das Kind tragbar ist: Wie alt ist die Tochter, wie viel Betreuung braucht sie, kann ich mir das eventuell mit meinem Partner teilen? Bei Fragen kann man sich zum Beispiel an die hausärztliche Praxis oder entsprechende Hotlines wie die 116117 wenden.

Was bedeutet das für meine Arbeit?

Zunächst einmal sollten Sie dem Arbeitgeber melden, dass Sie möglicherweise als enge Kontaktperson gelten. Sollte das Gesundheitsamt noch keine Quarantäne für Sie ausgesprochen haben, liegt es am Arbeitgeber, ob Sie noch zur Arbeitsstelle kommen müssen oder nicht.

Geht es um die Lohnfortzahlung in der Quarantäne, kommt es darauf an, ob Sie von zuhause aus arbeiten können oder nicht. Ist Homeoffice möglich (und Sie haben alle technischen und rechtlichen Voraussetzungen mit dem Arbeitgeber getroffen), müssen Sie – solange Sie nicht selbst erkrankt sind – vom heimischen Schreibtisch aus Arbeiten, um weiter das monatliche Gehalt zu bekommen.

Wer ungeimpft ist und einen Beruf hat, der nicht von zuhause ausgeübt werden kann, der hat seit 01. November 2021 keinen Anspruch auf eine Entschädigung für den Lohnausfall mehr. Es gibt natürlich Ausnahmen, beispielsweise für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

Wichtig: Das gilt jedoch nur, wenn das Gesundheitsamt die Quarantäne offiziell ausgesprochen hat.

Was Risikogruppen am Arbeitsplatz beachten sollten, lesen Sie in diesem Artikel:

Gilt das alles für mich, wenn ich bereits erkrankt war oder schon geimpft bin?

Bei einer Sars-CoV-2-Infektion bildet der Körper Abwehrstoffe gegen das Virus. Laut der momentanen Erkenntnisse hält dieser Schutz allerdings nicht dauerhaft an. Daher können auch Personen, die schon eine durch einen PCR-Test bestätigte Infektion mit SARS-CoV-2 durchgemacht haben, erneut in Quarantäne geschickt werden, wenn die Erkrankung länger als drei Monate vergangen ist und sie nicht geimpft sind.

Auch wer zweimal geimpft ist, muss in Quarantäne, es sei denn, die zweite Impfung liegt weniger als drei Monate zurück.

Dennoch ist es wichtig, aufmerksam zu sein und auf Anzeichen zu achten, die auf eine Covid-19-Erkrankung hindeuten. Denn trotz Impfung kann man sich mit SARS-CoV-2 anstecken und das Virus weitergeben. Nach einem Kontakt mit einem Coronafall sollte man sich daher trotzdem erst einmal freiwillig selbst isolieren und Kontakt mit dem zuständigen Gesundheitsamt oder der hausärztlichen Praxis aufnehmen, um sich nach dem geeigneten Vorgehen zu erkundigen. In speziellen Fällen, wie zum Beispiel bei regelmäßigem beruflichen oder privaten Kontakt zu Risikopersonen können dennoch Maßnahmen notwendig sein.