Wann sollte man einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen?

Tipps zum Beantragen der Erwerbsminderungsrente

Infos zum Formular & Erfahrungen zur Antragstellung

Teilweise & volle Erwerbsminderungsrente beantragen

Wann sollte man einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen?

Als unabhängiger Versicherungsvermittler beraten wir Sie in allen Versicherungsangelegenheiten neutral und faktenbasiert. Bei uns finden Sie aktuelle Vergleiche zahlreicherer Versicherer. Hier erfahren Sie nicht nur, welche Versicherung am günstigsten ist. Wir zeigen Ihnen außerdem, welcher Versicherungsschutz am besten zu Ihnen passt. Zudem informieren wir Sie in unserem Versicherungsratgeber über Zusatz- und Sonderversicherungen.

  • Der Antrag auf Erwerbsminderungsrente umfasst zahlreiche Einzelschritte. Unterstützung und Rat von erfahrenen Fachleuten helfen beim erfolgreichen Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente.
  • Umfangreiche Formalitäten und gesetzlichen Vorgaben erschweren die Antragstellung. Die Deutsche Rentenversicherung kann sehr streng in der Beurteilung wirken, wenn Sachverhalte unklar sind. Eine Dokumentation des gesamten Krankheitsverlaufes hilft bei der Einschätzung.
  • Negative Bescheide zum Rentenantrag wegen Erwerbsminderung sind nicht selten. Doch sie sind kein Grund zum Verzweifeln. Ein Widerspruch mit Begründung an der richtigen Stelle und Akteneinsicht kann die Entscheidung noch einmal verändern.
  • Zusätzliche private Vorsorge lohnt sich. Denn auch wenn der Antrag auf frühzeitige Rente wegen einer Erwerbsminderung bewilligt wird, reicht die Höhe der Rente kaum zum Leben.

Mit einer dauerhaften Einschränkung, die keine geregelte Beschäftigung mehr möglich macht, lässt sich Erwerbsminderungsrente beantragen. Doch damit sind viele Fragen verbunden. Hier finden Sie Antworten, Tipps und Hinweise, die Sie bei dem Antrag auf Erwerbsminderungsrente unterstützen.

Wann bekomme ich Erwerbsminderungsrente?

Grundsätzlich unterstützt diese Form der Rente Arbeitnehmer, die nicht oder nur noch teilweise berufstätig sein und dadurch Geld verdienen können. Hierfür gelten bestimmte Regeln.

Die Teilnahme am Erwerbsleben kann durch Unfall oder Krankheit eingeschränkt sein. Bevor ein Arbeitnehmer jedoch Erwerbsminderungsrente bekommt, stellt der Gesetzgeber fest, ob der Antrag berechtigt ist. Zuerst einmal erhält der Beeinträchtigte eine Entgeltfortzahlung durch seinen Arbeitgeber. Und zwar für die Dauer von sechs Wochen.

Daran schließt sich im Regelfall ein Krankengeld an, welches bis zu 78 Wochen von der zuständigen Krankenkasse gezahlt wird. In klaren Fällen kann eine Erwerbsminderungsrente bereits nach sieben Wochen Krankengeldzahlung erfolgen. Erst wenn im Anschluss an die Zeit der Krankengeld-Zahlung keine Besserung des Zustandes in Sicht ist, kann die Rente wegen nachgewiesener Erwerbsminderung gezahlt werden.

Regeln für die Zahlung einer Erwerbsminderungsrente:

  • Der Versicherte war mindestens fünf Jahre lang rentenversichert. Davon hat er mindestens drei Jahre seine Pflichtbeiträge bezahlt. Diese Zeit nennt sich Wartezeit.
  • Volle Erwerbsminderungsrente beantragen Beeinträchtigte, die nicht mehr drei Stunden am Stück in einem Beschäftigtenverhältnis tätig sein können.
  • Teilweise Erwerbsminderungsrente beantragen ehemalige Arbeitnehmer die nur noch zwischen drei und sechs Stunden täglich berufstätig sein können.
  • Die Einschätzung der Beeinträchtigung muss ärztlich bescheinigt sein.

Allerdings lassen sich für die Wartezeiten berechtigte Sozialleistungen anrechnen. Hierzu gehören beispielsweise das Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld. Auch Zeiten der Kindererziehung, der häuslichen Pflege oder freiwillige Einzahlungen in das Rentensystem rechnet der Gesetzgeber an.

Für Auszubildende oder Berufsanfänger, welche die Wartezeiten noch nicht nachweisen können, gelten besondere Regelungen.

Wo finde ich Hilfe bei der Antragstellung?

Der Antrag zur Erwerbsminderungsrente ist komplex und umfasst zahlreiche Vorbereitungen. Entsprechend empfiehlt sich die Beratung durch Experten. Und zwar von Anfang an.

Hier finden Sie Rentenberater:

  • Deutsche Rentenversicherung
  • Zuständiger Berater der eigenen Rentenversicherung
  • Berater von Sozialdiensten wie VdK, Sozialdienst katholischer Frauen und andere
  • Selbstständige Rentenberater

Die entsprechenden Berater finden Sie über die jeweiligen Webseiten der von Ihnen gewählten Unterstützung.

Sobald klar ist, dass Sie nicht mehr voll erwerbstätig sein können, stellen Sie den Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Die Bearbeitung des Antrages, sowie die Feststellung der tatsächlichen Erwerbsminderung nimmt viel Zeit in Anspruch. Allerdings zählen oft die Tage, wenn das Krankengeld endgültig wegfällt.

Der Antrag ist umfangreich und beinhaltet ein ausführliches Formularpaket. Daher empfiehlt sich ein Blick auf die Seiten der Deutschen Rentenversicherung. Hier finden Sie den Antrag sowie die notwendigen weiteren Fragebögen, Anlagen, Bescheinigungen und Ergänzungsblätter.

Nachdem die Rentenversicherung den Fall begutachtet, beurteilt und geprüft hat, wird der Bescheid zugestellt. Nun erhält der Antragsteller Klarheit, ob sein Antrag angenommen wurde. In diesem Fall wird die Rente gezahlt. Ab dem Zeitpunkt, der für den jeweiligen Fall maßgeblich ist. Mit anderen Worten, liegen medizinische Ursachen vor, so bemisst sich der Beginn der Zahlung einer Rente aufgrund einer Erwerbsminderung nach dem Zeitpunkt der medizinischen Feststellung der Notwendigkeit.

Allerdings kann der Antrag auch abgelehnt werden. Entweder weil die Gutachter von der medizinischen Notwendigkeit einer Erwerbsminderungsrente nicht überzeugt sind. Oder die Rentenversicherung argumentiert die Ablehnung aufgrund nicht eingehaltener Wartezeiten. Zudem kann auch der mögliche Erfolg einer Rehabilitations-Maßnahme in Erwägung gezogen werden. Immerhin gilt bei der Deutschen Rentenversicherung der Grundsatz „Reha vor Rente“. Dieser Grundsatz zielt auf die Wiederherstellung der eigenen Erwerbsfähigkeit und sollte ernsthaft in Erwägung gezogen werden, wenn Aussicht auf Erfolg besteht.

Im Übrigen lehnt die Rentenversicherung die Mehrzahl der Anträge im ersten Durchgang ab. Folglich sollte sich niemand von einer Ablehnung beeindrucken lassen. Das Gespräch mit dem persönlichen Berater kann helfen. Widerspruch gegen eine Ablehnung der Erwerbsminderungsrente einzulegen gehört in der Regel zu den notwendigen Schritten des Antragsverfahrens dazu. Im Notfall ziehen Sie bis vor das zuständige Sozialgericht.

Welche Unterlagen benötige ich?

Zu dem Antrag auf Erwerbsminderungsrente gehören zahlreiche Unterlagen. Der Antragsteller findet bei der Deutschen Rentenversicherung die entsprechenden Formulare zum Download. Mit einer sorgfältigen Vorbereitung der Anträge verkürzt sich die Bearbeitungszeit.

  • Antrag auf Versichertenrente (Hauptantrag)
  • Erläuterungen zum Antrag
  • Anlage zur Feststellung der Erwerbsminderung
  • Eventuell entsprechendes Ergänzungsblatt zu dieser Anlage
  • Ein Selbsteinschätzungsbogen
  • Fragebogen zur Prüfung der Vertrauensschutzregelung
  • Meldung zur Krankenversicherung der Rentner
  • Ergänzungsblatt zur oben genannten Meldung
  • Antrag auf Zuschuss zur Krankenversicherung nach § 106 SGB VI
  • Bescheinigung des privaten Krankenversicherers zur Krankenversicherung (falls vorhanden)
  • Fragebogen wegen Übergang von Schadensersatzansprüchen
  • Aufstellung über eingereichte oder nachzureichende Unterlagen

Derzeit gibt es keine klaren Regelungen, in welchem Zeitraum über einen Erwerbsminderungsrente-Antrag beschieden wird. Geschweige denn, wie lange es dauert, bis die Erwerbsminderungsrente bewilligt wird. Immerhin müssen Betroffene leider damit rechnen, dass ihr Antrag zuerst einmal abgelehnt wird. In diesem Fall sollte immer Widerspruch eingelegt werden.

Dennoch gibt es Richtzeiten, an denen sich auch die Rentenversicherung orientieren muss. Entsprechend sollte niemand länger als sechs Monate auf seinen Bescheid warten müssen. Allerdings kommt es auch vor, dass Erwerbsgeminderte bereits nach wenigen Wochen wissen, wie es für sie weitergeht. Vor allem dann, wenn alle Unterlagen ordnungsgemäß vorbereitet sind und der Fall klar liegt.

Verzögerungen treten dann ein, wenn Unterlagen nachgereicht werden müssen. Oder wenn Unklarheiten bestehen und Gutachter eingeschaltet werden. Sollte ein abgelehnter Bescheid auch auf Widerruf nicht positiv beschieden werden, geht der Weg häufig zum Sozialgericht. In diesem Fall dauert die Bearbeitungszeit manchmal mehrere Jahre.

  • Entscheidungsdauer über den Antrag auf Erwerbsminderungsrente: höchstens sechs Monate
  • Entscheidung bei Widerspruch gegen abgelehnten Antrag: höchstens drei Monate

Die Deutsche Rentenversicherung lehnte 2015 insgesamt 41 Prozent der Anträge auf Erwerbsminderungsrente ab, wie die Stiftung Warentest herausfand. Damit stellt sich die Frage, was dann zu tun ist. Schließlich hat es seinen Grund, warum die finanzielle staatliche Unterstützung beantragt wird.

Die Gründe dafür, dass die Erwerbsminderungsrente abgelehnt wird, sind nicht gerade vielfältig. Wer sich gut informiert, kann unter Umständen die Stolperfallen vermeiden.

Wie bereits beschrieben muss der Versicherte eine Wartezeit von fünf Mitgliedsjahren erfüllen. In dieser Zeit müssen mindestens 3 Jahre Beitrag bezahlt werden. Trifft dies in Ihrem Fall nicht zu, bringen Sie in Erfahrung, ob Ihnen andere Anrechnungszeiten zustehen.

Aus dem medizinischen Gutachten muss zweifelsfrei hervorgehen, dass der Betroffene aufgrund seiner Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, erwerbstätig zu sein. Beziehungsweise nur noch vermindert am Erwerbsleben teilhaben kann. Mehrdeutige Aussagen führen schnell zur Ablehnung des Antrages.

Immer wieder kommt es vor, dass die Ärzte der Deutschen Rentenversicherung einen Patienten völlig anders beurteilen als die zuständigen Spezialisten. Daraus resultiert eine Reihe von Absagen der Erwerbsminderungsrente. Lassen Sie sich nicht auf Fangfragen und zweideutige Fragebögen der Gutachter ein. Sie möchten damit Simulanten entlarven.

Bei einem negativen Bescheid zur Erwerbsminderungsrente sollte schnellstmöglich Widerspruch eingelegt werden. Jedoch immer innerhalb von vier Wochen. Dann gewinnt der Antragsteller Zeit, um die Gründe für die Ablehnung nachzuvollziehen, Akteneinsicht zu bekommen und nachzubessern. Hier hilft wieder die Unterstützung durch einen unabhängigen Berater.

In der Regel zahlt die Rentenversicherung eine Erwerbsminderungsrente nicht bis zum Eintritt in die reguläre Altersrente. Die Rente aufgrund einer Erwerbsminderung wird befristet bewilligt. In der Regel für drei Jahre. Allerdings besteht durchaus die Möglichkeit diese Rente verlängern zu lassen.

Hierfür stellt der Anspruchsberechtigte einen Antrag auf Weiterzahlung einer Rente wegen Erwerbsminderung. Die Bearbeitungszeit liegt normalerweise bei drei bis vier Monaten. Entsprechend frühzeitig sollte der Antrag vorbereitet und eingereicht werden. In dieser Zeit muss der Antragsteller erneut nachweisen, dass die Erwerbsminderung immer noch gegeben ist.

Wie oft kann ich Erwerbsminderungsrente beantragen?

Eine Verlängerung lässt sich derzeit zweimal beantragen. Sollte nach neun Jahren Erwerbsminderungsrente der Gesundheitszustand des Betroffenen nicht besser sein, tritt er in die Dauerrente ein. Es sei denn, andere arbeitsmarktrechtliche Regelungen sprechen dagegen.

Im Verfahren um die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente kommen Gutachter zum Zuge. Sie beurteilen den Gesundheitszustand des Betroffenen. Folglich liegen ihnen die medizinischen Unterlagen zur Prüfung vor. Ferner darf der Erkrankte auch zur Vorstellung bei einem ärztlichen Sachverständigen verpflichtet werden. Diese sachverständigen Ärzte arbeiten mit der Deutschen Rentenversicherung zusammen und beurteilen die Arbeitsfähigkeit der Antragsteller.

In einer Sonderausgabe der Deutschen Rentenversicherung finden sich verbindliche Hinweise zur Begutachtung für die beauftragten Ärzte. Zudem erhalten die Antragsteller von den Mitarbeitern freier Beratungsstellen oder auch von den Sozialverbänden hilfreiche Tipps im Umgang mit dem bezahlten Gutachter der Deutschen Rentenversicherung.

Die Deutsche Rentenversicherung rechnet die Beitragsjahre für Arbeitnehmer in der Rente für Erwerbsminderung an. Zusätzlich werden seit einigen Jahren Zeiten zugerechnet, die der Arbeitnehmer bei guter Gesundheit noch geleistet hätte. Mit der Kontenklärung stellt die Rentenversicherung den bisherigen Verlauf fest. Wenn Sie dieses Schriftstück in Händen halten, verläuft der Antrag zur Erwerbsminderungsrente um einiges zügiger.

Mit freiwilligen Beiträgen lassen sich Rentenabschläge verringern. Das bedeutet beispielsweise, dass ein Frührentner weiterhin Geld in die Rentenkasse einbezahlt und dadurch seinen Versicherungsverlauf verbessert. Entsprechend sinkt der Abschlag von maximal 10,8 Prozent und die Erwerbsminderungsrente fällt höher aus. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass Geld übrig ist.

Immer wenn gesundheitliche Probleme auftreten, sollte auf die ordentliche Dokumentierung der Krankheitsgeschichte geachtet werden. Der Nachweis von Arztbesuchen, Medikamenteneinnahme, Operationen oder gar Rehabilitations-Maßnahmen hilft im Falle einer Günstigerprüfung. Schließlich kommen gesundheitliche Beeinträchtigungen in der Regel nicht ganz plötzlich. Beantragen Sie eine Günstigerprüfung, so wird die Beeinträchtigung auch schon vor dem ersten Tag der Erwerbsminderung berücksichtigt. Diese wirkt sich auf die Höhe der Erwerbsminderungsrente aus.

Im Widerspruchsverfahren um eine Erwerbsminderungsrente brauchen die Betroffenen in der Regel einen langen Atem. Nicht selten eine Zeit, in der das Krankengeld bereits ausgelaufen ist, aber noch keine Erwerbsminderungsrente gezahlt wird. Von Rechts wegen steht den Klägern aber Lohn oder Krankengeld zu. Aus diesem Grund darf auch Arbeitslosengeld beantragt werden, obwohl noch ein Arbeitsverhältnis besteht.

Trotz der Begutachtung und der Zuerkennung der vollständigen oder teilweisen Erwerbsminderung besteht die Möglichkeit, etwas Geld hinzuzuverdienen. Der Gesetzgeber legt hierzu die Grenzen fest. Sie orientiert sich am höchsten Jahreseinkommen des Betroffenen im Laufe der vergangenen 15 Jahre.

Es empfiehlt sich die individuelle Hinzuverdienstgrenze vom Rentenversicherungsträger ausrechnen zu lassen. Die Erwerbstätigkeit muss dem Rententräger gemeldet werden. Zuviel erhaltene Beträge rechnet er auf die Rente an!

Die Höhe der Erwerbsminderungsrente fällt im Vergleich mit dem vorherigen Lohn oder Gehalt gering aus. Sollte sie für den Lebensunterhalt nicht ausreichen, beantragt der Betroffene Grundsicherung. Dadurch wird der Betrag der Rente aufgrund einer Erwerbsminderung aufgestockt.

Die Monatsbeiträge von Sozialverbänden oder Gewerkschaften sind nicht hoch. Doch der finanzielle Einsatz lohnt sich im Falle einer Erwerbsminderung. Unterstützung beim richtigen Ausfüllen des Antrags auf Erwerbsminderung erhalten Betroffene nicht nur von Rentenberatern der Versicherung, sondern auch von den Fachleuten solcher Sozialverbände. Dadurch fällt so mancher Schritt leichter.

Die Mitarbeiter der Sozialverbände kennen das Thema gut. So wissen Sie beispielsweise um zweifelhafte Fragebögen der Gutachter und erkennen Fangfragen und Tricks. Diese Fragen stellen Gutachter bewusst, um Simulanten zu überführen. Allerdings fallen auch tatsächlich Geschädigte damit nicht selten durchs Raster.

Wann sollte man einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen?

Das Krankengeld wird maximal für 78 Wochen gezahlt. Sorgen Sie frühzeitig für Ihre persönliche Sicherheit, indem Sie die Erwerbsminderungsrente beantragen. Die Bearbeitungszeit kann sich hinziehen. Je früher die Genehmigung erfolgt, desto früher erhalten Sie die finanzielle Unterstützung.

Abschläge werden pro Monat berechnet. Mit anderen Worten für jeden Monat, den ein Betroffener früher als geplant in Rente geht, zieht der Gesetzgeber 0,3 Prozent von der Rente ab. Bis zu einer Höchstgrenze von 10,8 Prozent. Der Abschlag gilt auch für die spätere Altersrente.

Im Fall, dass ein Selbstständiger freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung einbezahlt, hat er die gleichen Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente wie ein nicht selbstständiger Arbeitnehmer.

Einige Erwerbsgeminderte sind in der Lage noch etwas Geld hinzuzuverdienen. Bis zu einer bestimmten Grenze ist dies gesetzlich erlaubt.

Zu geringe Leistungen aus der Rentenkasse lassen sich auch durch die Grundsicherung aufstocken.

Auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt im Falle einer anerkannten Erwerbsminderung. Sie wird nicht auf den Betrag der Erwerbsminderungsrente angerechnet. Schließlich handelt es sich nicht um eine Art des Einkommens.