Wann müssen Sie an Ihrem Kraftfahrzeug das Warnblinklicht einschalten

Wann müssen Sie an Ihrem Kraftfahrzeug das Warnblinklicht einschalten

Nur im Notfall: Zum kurzen Parken vorm Bäcker ist der Warnblinker tabu. (Quelle: Fotostand/imago images)

In zweiter Reihe und am Stauende: Wer andere Autofahrer auf sich aufmerksam machen will, schaltet die Warnblinkanlage ein. Das ist aber nicht in jedem Fall erlaubt – und kann Ihnen sogar ein Bußgeld einbringen.

Manchmal darf man den Warnblinker einschalten – und manchmal muss man sogar. In anderen Situationen wiederum ist es verboten. Hier erfahren Sie, welche Regeln gelten.

Wann der Warnblinker benutzt werden darf, ist in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) genau beschrieben. So besagt der Paragraf 15 ganz klar: Den Warnblinker müssen Sie sofort einschalten, wenn Ihr Auto liegen geblieben ist und von anderen Verkehrsteilnehmern nicht rechtzeitig als stehendes Hindernis erkannt werden kann.

Wenn ein Auto von einem anderen abgeschleppt wird, müssen sogar beide Fahrer das Warnblinklicht einschalten. Darüber hinaus darf das Warnblinklicht nur benutzt werden, wenn andere durch das eigene Fahrzeug gefährdet werden oder vor Gefahren gewarnt werden sollen (Paragraf 16). Das gilt etwa beim Auffahren auf ein Stauende oder wenn es auf der Autobahn besonders langsam vorangeht.

Sie müssen die Warnblinker einschalten, wenn ...

  • ... Ihr Auto, Wohnmobil oder Lkw liegen geblieben ist und das Fahrzeug von anderen Verkehrsteilnehmern nicht rechtzeitig als stehendes Hindernis erkannt werden kann,
  • ... ein Auto abgeschleppt wird,
  • ... andere durch das eigene Fahrzeug gefährdet werden oder vor Gefahren gewarnt werden sollen, beispielsweise am Ende eines Staus.

Das Parken in zweiter Reihe hingegen ist generell verboten. Daran ändert auch die Warnblinkanlage nichts. Im Gegenteil: Der Missbrauch des Warnblinkers kann Ihnen ein Bußgeld in Höhe von 5 Euro einbringen.

Für Busfahrer gilt eine weitere Regel: Linienbusse und gekennzeichnete Schulbusse müssen an bestimmten Haltestellen das Warnblinklicht einschalten, wenn sie sich diesen nähern und während Fahrgäste ein- oder aussteigen.

Verwendete Quellen:

Wann müssen Sie an Ihrem Kraftfahrzeug das Warnblinklicht einschalten

Warnblinklicht warnt vor Gefahr! Gelbes Blinklicht kennzeichnet Gefahrstellen. Das ist auch beim Warnblinklicht so!
Mit dem Warnblinklicht kannst du in Notfällen den übrigen Verkehr warnen oder auf dich aufmerksam machen!

Wann und wie du das Warnblinklicht benutzen darfst, wollen wir uns jetzt mal anschauen!

Den Schalter für das Warnblinklicht erkennst du an der roten Farbe und der meist dreieckigen Form!
Manchmal ist auch auf dem Schalter einfach nur ein rotes Dreieck abgebildet.

Wenn du mit deinem Fahrzeug liegengeblieben bist, einen Unfall hast oder als Erster an einen Unfallort kommst, musst du den übrigen Verkehr vor der Gefahrstelle warnen.

Dazu gehört das Einschalten des Warnblinklichts und das Aufstellen des Warndreiecks!
Es ist das Allererste was du in diesen Situationen zu tun hast.
Unbedingt mit dem Absichern verhindern, dass weitere Fahrzeuge in die Gefahrstelle rasen.

Mehr dazu erfährst du im Blogbeitrag: "Wie sichere ich ein liegengebliebenen Fahrzeug ab?"!

Ein liegengebliebenes Fahrzeug stellt eine Gefahr da und muss möglichst schnell entfernt werden! Darum darf man sich, unter bestimmten Umständen,  im Notfall auch gegenseitig mit seinen Fahrzeugen abschleppen.
Damit die sich abschleppenden Fahrzeuge auch als Hindernis erkannt werden, müssen beide Fahrzeuge Warnblinklicht eingeschaltet haben.

Für dein Auge ist es sehr schwer, die Geschwindigkeit vor dir fahrender Fahrzeuge abzuschätzen. Das liegt daran, dass es nichts Vergleichbares in der Natur gibt!  Ein fahrendes Auto ist ein Gegenstand der langsam kleiner oder größer wird, bei gleichbleibender Silhouette. Es verändert seine Form nicht !

Menschen und Tiere dagegen bewegen ihre Gliedmaßen, das ist für das Auge leichter wahrzunehmen.

Erstrecht bei sehr hoher Geschwindigkeit ist es extrem schwer zu erkennen, ob ein Fahrzeug in weiter Entfernung steht oder fährt.

Wenn du auf ein Stauende zufährst, kannst du die nachfolgenden Fahrzeuge mit dem Warnblinklicht vor dem stehenden Verkehr warnen. Das ist gerade auf der Autobahn unbedingt empfehlenswert, weil dort teilweise extrem hohe Geschwindigkeiten gefahren werden.

Bei 130km/h nähert man sich ungefähr mit 40m pro Sekunde einem Stauende!!!

Wenn du plötzlich größere, technische Probleme mit deinem Fahrzeug hast, warnst du mit dem Warnblinklicht sofort den übrigen Verkehr.
Vielleicht kommt es vor, dass plötzlich der Motor während der Fahrt streikt, der Wagen kein Gas mehr annimmt oder du vergessen hast zu tanken.
Wenn dein Auto immer langsamer wird, ist es damit genauso wie bei der Annäherung an ein Stauende! Es ist für den nachfolgenden Verkehr wieder schwer zu erkennen, dass dein Auto zum Hindernis geworden ist.

Wahrscheinlich versuchst du dich auch noch möglichst weit rollen zu lassen. Wenn du nicht deine Bremse betätigst gehen logischerweise nicht mal die Bremsleuchten an deinem Auto an.

Darum!!! Sofort das Warnblinklicht einschalten!

Von bussgeldkatalog.org, 30. Januar 2022

Warnblinklicht am Auto: Wann ist es einzuschalten, wo muss ich nachrüsten?

Wann müssen Sie an Ihrem Kraftfahrzeug das Warnblinklicht einschalten
Wann müssen Sie das Warnblinklicht einschalten? Wir klären auf.

Um einen sicheren öffentlichen Verkehr zu gewährleisten, sind sämtliche Regeln in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) festgehalten. Wer sich daran hält, ist so sicher unterwegs, wie es nur geht. Und dennoch kann es immer wieder zu Gefahrensituationen kommen, von denen die anderen Verkehrsteilnehmer vielleicht gar nichts so schnell mitbekommen. In diesen Fällen soll das Warnblinklicht Abhilfe schaffen.

Warnblinklichter sind folglich dazu da, eine Gefahr zu signalisieren. Sie sollten bei jedem Kfz-Fahrer dazu führen, dass dieser seine Aufmerksamkeit erhöht. Aus diesem Grund kann es auch zu Bußgeldern kommen, wenn das Warnblinklicht missbräuchlich eingesetzt wird. Wann Sie den Warnblinker einschalten müssen, wann Sie es lassen sollten und inwiefern die Warnblinkanlage Pflicht für Oldtimer ist, das lesen Sie in unserem Ratgeber.

Wozu dient das Warnblinklicht?

Das Warnblinklicht dient dazu, vor einer Gefahr zu warnen bzw. auf diese aufmerksam zu machen. Beide Blinker leuchten in regelmäßigen Abständen kurz auf.

Wann ist das Warnblinklicht einzuschalten?

Die Warnblinkanlage ist einzuschalten, wenn ein Fahrzeug liegengeblieben ist, abgeschleppt wird, ein Stauende erreicht wird oder um auf eine Gefahr aufmerksam zu machen (z.B. einen Unfall).

Darf ich einen Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht überholen?

Ein fahrender Bus mit Warnblinklicht darf nicht überholt werden. Ein an der Haltestelle stehender Bus mit Warnblinklicht darf überholt werden, wenn niemand dadurch behindert oder gefährdet wird.

Bußgeldkatalog zum Warnblinker

VerstoßBußgeldPunkte
Miss­bräuch­liche Nutzung der Warn­blink­anlage5 €
Beim Ab­schlep­pen das Warn­blink­licht nicht einge­schalten5 €
Als Bus­führer das Warn­blink­licht nicht in der Nähe der Halte­stelle einge­schaltet10 €
Bus trotz einge­schaltetem Warn­blick­licht in der Nähe der Halte­stelle über­holen60 €1
Am Bus trotz einge­schaltetem Warn­blick­licht nicht mit Schritt­geschwin­digkeit vorbei­gefahren15 €
… mit Behin­derung der Fahr­gäste60 €1
… mit Gefähr­dung der Fahr­gäste70 €1
Fahrzeug verfügt über keine bzw. keine vor­schrifts­gemäße Warn­blink­anlage15 €

Bußgeldrechner zur Beleuchtung am Auto

Video: Warnblinklicht am Auto

Weitere Informationen zum Warnblinklicht am Auto bietet auch unser Video.

Der Warnblinker in der StVO

Wie und wann Sie das Warnblinklicht einschalten, lehrt die Fahrschule bereits. Trotzdem wird es immer wieder viel zu leichtfertig eingesetzt, womit die Signalwirkung mit der Zeit verloren gehen kann. Möchte jemand etwa nur eine Zeitung holen, findet keinen Parkplatz und beschließt, schnell in der zweiten Reihe zu parken und die Warnblinklichter einzuschalten. Damit riskiert der Betroffene schon zwei Bußgelder: Eins für das Parken in zweiter Reihe und eins für das missbräuchliche Einsetzen der Warnblinkanlage – Ersteres kann mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 15 bis 20 Euro geahndet werden. Letzteres zieht in der Regel eine Summe von fünf Euro nach sich.

Wem die Fahrschule zu lang her ist, für den lohnt sich ein Blick in die Paragrafen 15 und 16 der StVO. Dort ist genau festgelegt, wann im Straßenverkehr welches Warnzeichen eingesetzt werden darf. Im Folgenden werden wir näher auf diese Punkte eingehen.

Wenn das Fahrzeug liegen geblieben ist

Im Paragraf 15 der StVO wird darauf eingegangen, wie sich Betroffene verhalten sollen, wenn Fahrzeuge liegen bleiben. Darin heißt es genau:

Bleibt ein mehrspuriges Fahrzeug an einer Stelle liegen, an der es nicht rechtzeitig als stehendes Hindernis erkannt werden kann, ist sofort Warnblinklicht einzuschalten.

Wichtig ist hier: Das Warnblinklicht sollte in solch einer Situation nur eingeschaltet werden, wenn das betreffende Kfz aller Voraussicht nach nicht sofort als gefährliches Hindernis erkannt werden kann.

Wann müssen Sie an Ihrem Kraftfahrzeug das Warnblinklicht einschalten
Die Warnblinklichter sind unter anderem einzuschalten, wenn Ihr Fahrzeug liegengeblieben ist.

Beachten Sie, dass es noch weitere wichtige Verhaltensweisen beim Liegenbleiben eines Autos gibt:

  1. Der erste Schritt ist wie erwähnt das Einschalten vom Warnblinker am Auto.
  2. Als nächstes sollten Sie die Warnweste anziehen.
  3. Anschließend ist mindestens ein auffälliges, warnendes Zeichen an einem Ort aufzustellen, der gut sichtbar ist. Bei schnellem Verkehr ist das Warnzeichen in etwa 100 Metern Entfernung aufzustellen. Zu verwenden sind dabei vorgeschriebene Sicherungsmittel wie das Warndreieck.

Wer muss den Warnblinker beim Abschleppen einschalten?

Haben Sie eine Panne, ist wie eben erläutert das Warnblinklicht einzuschalten, wenn Sie evtl. nur schwer als Hindernis wahrzunehmen sind. In solchen Fällen müssen Sie auch in der Regel Ihr Auto abschleppen lassen. Im Notfall muss es nicht der Abschleppdienst sein, sondern Sie können sich auch von einem anderen Pkw-Fahrer abschleppen lassen. Hierbei ist auf jeden Fall zu beachten, dass beide Fahrzeuge ihre Warnblinklichter einschalten – sowohl der Abschleppende als auch der Abgeschleppte (Paragraf 15a Abs. 3).

Das Warnblinklicht bei Stau einschalten

Zum Warnblinklicht in der StVO äußert sich zudem der Paragraf 16 StVO (Warnzeichen). Darin wird auch das Stauende als mögliche Gefahrensituation erwähnt, die ein Einschalten der Warnblinklichter erfordert.

Das dies eine so wichtige Situation ist, dass sie in der StVO hervorgehoben wird, liegt daran, dass das menschliche Auge von Natur aus nicht darauf ausgelegt ist, die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs aus der Ferne einzuschätzen. Sehen wir einen Menschen oder ein Tier näherkommen bzw. wegrennen, dann können wir das vor allem an den sich bewegenden Gliedmaßen erkennen. Ein Fahrzeug verändert jedoch nicht seine Form, egal wie schnell es sich fortbewegt.

Wenn wir uns demnach mit hoher Geschwindigkeit bspw. auf der Autobahn einem Stau nähern, können wir unter Umständen erst recht spät erkennen, ob sich die Autos vor uns bewegen oder stillstehen. Aus diesem Grund sollen Autofahrer das Warnblinklicht einschalten. Schon von weitem können die Hintermänner erkennen, dass es eine Gefahrensituation gibt und können sich mit der gebotenen Geschwindigkeit und Vorsicht nähern.

Allgemein: um vor Gefahren zu warnen

Wann müssen Sie an Ihrem Kraftfahrzeug das Warnblinklicht einschalten
Das Warnblinklicht ist unter anderem bei Stau einzuschalten, um die heranfahrenden Kfz auf das bevorstehende Hindernis aufmerksam zu machen.

Im Paragraf 16 wird nicht nur der Warnblinker bei Stau erwähnt. Hier wird allgemein davon gesprochen, dass ein Warnblinklicht immer derjenige einschalten sollte, der

[…] andere durch sein Fahrzeug gefährdet oder andere vor Gefahren warnen will […].

Nun ist das eine recht weit gefasste Formulierung. Wir wollen diese etwas näher erläutern und mit Beispielen versehen.

Dass das Warnblinklicht immer eine mögliche Gefahr für den Straßenverkehr signalisieren soll, haben wir bereits mehrfach erwähnt. Die bisherigen Beispiele sind zudem explizit in der StVO genannt. Dass das Warnblinklicht beim Abschleppen eingeschaltet werden muss, ist bspw. Pflicht, auch wenn Sie dies nicht notwendigerweise als Gefahr wahrnehmen.

Wenn Sie mit dem Fahrzeug andere Verkehrsteilnehmer gefährden könnten, wie in der StVO beschrieben, dann sollten Sie die Warnblinklichter anstellen. Das könnte der Fall sein, wenn Sie urplötzlich auf der Straße einen schweren Defekt an Ihrem Kfz feststellen und der Motor ausfällt – bspw. wenn er kein Gas mehr annimmt oder Sie vergessen haben zu tanken.

Wenn Ihr Fahrzeug daraufhin langsamer wird, dann verhält es sich wie beim Annähern an ein Stauende – Ihre Hintermänner können nur sehr schwer feststellen, dass Sie langsamer als die anderen Verkehrsteilnehmer fahren. Da Sie in solch einer Situation vermutlich das Auto nur rollen lassen und nicht bremsen würden, wird die geringere Geschwindigkeit nicht einmal durch die Bremslichter für andere sichtbar. Das Warnblinklicht schafft in solch einer Situation Abhilfe.

Generell ist es ratsam – sogar verpflichtend -, die Warnblinklichter einzuschalten, wenn Sie auf einer schnell befahrenen Straße mit besonders langsamer Geschwindigkeit unterwegs sind.

Wenn Sie Warnblinklichter sehen

Andersherum gilt natürlich für Sie selbst, wenn Sie ein Warnblinklicht an einem anderen Fahrzeug sehen, dass Sie Ihre Aufmerksamkeit erhöhen und sich mit vorsichtiger Fahrweise dem Kfz nähern. Sollten Sie das nicht tun und daraufhin einen Unfall verursachen, könnte dies als Verkehrsverstoß gewertet werden, der mit einem Bußgeld ab 100 Euro geahndet wird.

Als Beispiel wollen wir an dieser Stelle ein Urteil des Oberlandesgerichtes Celle anführen (AZ 2 Ss (OWi) 263/15). Ein Lkw-Fahrer hatte nicht gebremst, obwohl die voranfahrenden Autos auf einen Stau aufmerksam machten. Er fuhr auf das Stauende auf und verursachte einen immensen Schaden. Das Gericht verhängte daraufhin ein Bußgeld von 165 Euro.

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Klicken Sie auf die Grafik, um zu sehen, wie Sie sich bei einem Bus mit Warnblinker verhalten müssen.

Eine weitere übliche Situation im Straßenverkehr ist das Heranfahren an einen Bus mit angestelltem Warnblinklicht. An einigen Haltestellen ist dieses Verhalten für den Busfahrer vorgeschrieben, solange er sich der Haltestelle nähert und Fahrgäste ein- oder aussteigen. Für Sie als Pkw-Fahrer gilt hier:

  • Solange der Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht an die Haltestelle heranfährt, dürfen Sie diesen nicht überholen.
  • Erst, wenn der Bus an der Haltestelle zum Stehen kommt, dürfen Pkw-Fahrer aus beiden Fahrtrichtungen diesen nur in Schrittgeschwindigkeit überholen.

Bei einem Unfall wird das Warnblinklicht von Rettungskräften auch häufig dazu verwendet, um anderen Einsatzkräften anzuzeigen, dass bei dem verunfallten Fahrzeug die Batterie noch nicht abgeklemmt wurde. Es soll in diesem Fall folglich eine Warnung vor Brandgefahr, vor Strom und eventuell vor einem noch nicht ausgelösten Airbag darstellen.

Warnblinker für Oldtimer: Wann ist nachrüsten verpflichtend?

Da Warnblinklichter essentiell sind, um im Straßenverkehr vor abrupt auftretenden Gefahren zu warnen, ist es nur logisch, dass auch Oldtimer mit einer solchen Anlage ausgestattet sein müssen.

Wichtig ist hier zu wissen, dass ein Warnblinklicht für alle Fahrzeuge Pflicht ist, die 1970 das erste Mal in den Verkehr gekommen sind. Generell gilt für Oldtimer heute: Auch wenn die technische Ausstattung solcher Fahrzeuge teilweise erheblich von den gegenwärtigen gültigen Standards abweicht, müssen die Kfz die StVZO-Bestimmungen zum Zeitpunkt ihrer Erstzulassung erfüllen. Eine Nachrüstpflicht gibt es nicht – mit einer für uns wichtigen Ausnahme: An einem Oldtimer müssen Sie das Warnblinklicht nachrüsten.

Grundsätzlich gibt es mehrere Möglichkeiten, Warnblinklichter nachzurüsten. Sie können dies in einer Werkstatt vornehmen lassen oder – wenn Sie sich das erforderliche technische Know-How aneignen – den Oldtimer auch selbst nachrüsten. Passende Anlagen finden Sie bei entsprechenden Anbietern im Internet.

Je nachdem, was Ihnen als passend erscheint – auch wenn Ihre Nachrüst-Aktion bspw. Ihr Motorrad betrifft – sollten Sie sich auch Gedanken um einen möglichst stromsparenden Blinker machen. Ein Warnblinklicht mit einer LED sorgt in der Regel für eine gute Helligkeit und einen niedrigen Stromverbrauch.

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Warnblinklicht: Alles Wichtige zum Warnzeichen an Ihrem Auto!

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