Wann darf man mit einem anhänger 100 km h fahren

Neue Tempo 100 Regelung für Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Autobahnen und KraftfahrstraßenDie Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Tempo 100 für Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Autobahnen wurden an die technische Entwicklung der Fahrzeuge angepasst. Folgende wesentliche Änderungen gibt es:* Die Bindung an ein bestimmtes Zugfahrzeug ist entfallen.* Am Zugfahrzeug muss keine Tempo 100 Plakette mehr angebracht sein.* Die einzuhaltenden Massenverhältnisse zwischen Zugfahrzeug wurden für bestimmte Kombinationen erhöht.2. Voraussetzung: Der Anhänger......muss* für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet sein.3. Voraussetzung: Die Anhängerbereifung...* darf nicht älter als 6 Jahre sein* müssen mindestens den Geschwindigkeitsindex L (120 km/h) aufweisen* darf keinen Tragfähigkeitszuschlag für den Anhängerbetreib in Anspruch nehmen4. Voraussetzung: MasseverhältnisDie zulässige Gesamtmasse des Anhängers (zG Anh) darf folgenden Wert nicht überschreiten:zG Anh = X x m Zugfz leermit m Zugfz leer = Leermasse ZugfahrzeugFür X gelten in Abhängigkeit von der technischen Ausstattung der Kombination folgende Werte:Technische Ausrüstung des Anhängersohne hydraulische Stoßdämpfer mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern0,3 ungebremste Anhänger0,8 bzw. 1,0* Wohnwagen 1,1 bzw. 1,2* gebremste andere AnhängerDie mit * versehenen Werte dürfen in Anspruch genommen werden wenn:Der Anhänger mit:* einer Stabilisierungseinrichtung für Zentralachsanhänger (Schlingerkupplung) ausgerüstet ist, für die der Nachweis der Einhaltung der ISO 11555-1 vorliegt oder* mit einem anderen Bauteil bzw. einer selbständigen technischen Einheit ausgestattet ist, bei der durch eine ABE oder ein Teilegutachten nachgewiesen ist, dass der Betrieb einer Kombination bis Tempo 120 km/h verbessert wird,oderdas Zugfahrzeug ein spezielles fahrdynamisches Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb hat, für das eine Herstellerbestätigung über die Verbesserung der Fahreigenschaften des Gespanns bis 120 km/h vorliegt.In jedem Fall gilt, dass die zulässige Anhängermasse nicht größer sein darf als die zulässige Gesamtmasse und die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs.5. Voraussetzung: Eintrag im FahrzeugscheinDer Fahrzeugschein Ihres Anhängers muss einen Hinweis enthalten, dass der Anhänger für den Tempo 100 Betrieb in einer Kombination geeignet ist.Hat der Anhänger keine eigene Fahrdynamik-Stabilisierungseinrichtung nach 4. und sollen die erhöhten X-Werte 1,0 oder 1,2 in Anspruch genommen werden, muss im Fahrzeugschein des Zugfahrzeugs eingetragen sein, dass das Fahrzeug mit einem Stabilisierungssystem ausgestattet ist, das den Betrieb des Fahrzeugs mit Anhänger bei hoher Geschwindigkeit verbessert.Falls diese Hinweise nicht vorhanden sind, begutachten wir Ihr Fahrzeug gerne und erstellen Ihnen einen Änderungsvorschlag für Ihren Fahrzeugschein, der alle erforderlichen Angaben beinhaltet. Zusätzlich erhalten Sie ein Informationsblatt über die Voraussetzungen zur Nutzung der Tempo 100 Regelung.6. Voraussetzung: 100 km/h PlaketteUnter Vorlage unseres Änderungsvorschlages können Sie bei der Zulassungsstelle einen neuen Fahrzeugschein und die gesiegelte Tempo 100 Plakette beantragen. Erst nachdem Sie diese Plakette an der Rückseite Ihres Anhängers angebracht haben, können Sie die Tempo 100 Regelung nutzen.Sofern in Ihren Fahrzeugdokumenten bereits ein Hinweis auf die Tempo 100 Eignung vorhanden ist, können Sie die gesiegelte Tempo 100 Plakette direkt bei der Zulassungsstelle beantragen.FAZIT:Ist eine der unter 1 - 6 genannten Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, können Sie die Tempo 100 Regelung für Kfz-Anhänger-Kombination nicht in Anspruch nehmen.

Nach der alten Tempo 100 Regelung ausgestellte Genehmigungen für eine Kfz-Anhänger-Kombination behalten als Nachweis der Tempo 100 Eignung des Anhängers ihre Gültigkeit.

Von bussgeldkatalog.org, 17. März 2022

Als Gespann schneller unterwegs

Wann darf man mit einem anhänger 100 km h fahren
Wann erhalten Anhänger oder Wohnwagen eine 100er-Zulassung?

Wer mit einem Anhänger oder Wohnwagen in den Urlaub fährt, kommt häufig nicht so schnell voran, wie ihm lieb wäre. Gründe dafür sind unter anderem die zahlreichen Baustellen und Staus. Aber auch die gesetzlichen Vorschriften zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit von Gespannen können einer zügigen Fahrt im Wege stehen.

Denn in der Regel sieht der Gesetzgeber für die Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger außerorts maximal Tempo 80 vor. Wem dies zu langsam ist, der kann sich um eine sogenannte 100er-Zulassung bemühen.

Doch welche Voraussetzungen müssen Anhänger für eine 100er-Zulassung erfüllen? Gelten besondere Vorgaben für Wohnwagen? Wo erhalten Sie die Tempo-100-Plakette? Und was kann bei einem Pkw-Anhänger eine 100-km/h-Zulassung kosten? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

Ist eine 100er-Zulassung für alle Anhänger möglich?

Nein, es müssen bestimmen Voraussetzungen erfüllt sein, damit eine solche Zulassung für einen Anhänger erteilt wird.

Muss die Plakette ein Siegel aufweisen?

Ja, ohne dieses ist sie nicht gültig und der Anhänger darf nicht mit Tempo 100 gefahren werden.

Für welche Fahrzeuge gibt es eine 100er-Zulassung noch?

Sind bestimmte Vorgaben erfüllt, kann eine solche Plakette auch für einen Bus erteilt werden.

Welchen Zweck erfüllt die 100er-Zulassung für Anhänger?

Wie schnell ein Kraftfahrzeug in Deutschland grundsätzlich fahren darf, schreibt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vor. So beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Personenkraftwagen mit Anhänger gemäß § 3 Abs. 2 StVO außerhalb geschlossener Ortschaften 80 km/h.

Hält sich der Fahrzeugführer nicht an diese Vorgabe – zum Beispiel weil er auf der Autobahn nicht von den anderen Verkehrsteilnehmern abgehängt werden möchte –, begeht er eine Ordnungswidrigkeit. Der Bußgeldkatalog sieht für eine solche Geschwindigkeitsüberschreitung je nach Ausmaß ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot vor.

Es gibt allerdings auch eine Möglichkeit, mit der sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Gespanne erhöhen lässt. Hierbei handelt es sich um die sogenannte 100er-Zulassung, die Wohnwagen und andere Anhänger unter bestimmten Voraussetzungen bei der zuständigen Zulassungsbehörde erhalten können.

Wichtig! Eine bestehende 100-km/h-Zulassung für Wohnwagen oder Anhänger gilt grundsätzlich nur in Deutschland. Fahren Sie mit dem Gespann ins Ausland, greifen die nationalen Verkehrsregeln. Informieren Sie sich daher im Vorfeld über die geltenden Vorgaben.

Welche Voraussetzungen gelten für die Tempo-100-Zulassung für Anhänger?

Wann darf man mit einem anhänger 100 km h fahren
Welche Bedingungen gelten, um einen Anhänger auf 100 km/h zulassen zu können?

Damit ein Gespann bzw. ein Anhänger in Deutschland eine 100er-Zulassung erhalten kann, schreibt der Gesetzgeber verschiedenste Voraussetzungen vor. Diese ergeben sich aus § 1 der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO und sollen insbesondere sicherstellen, dass die Teilnahme am Straßenverkehr trotz der gesteigerten Höchstgeschwindigkeit weiterhin möglichst sicher erfolgt.

So ist die 100-km/h-Zulassung für Anhänger unter anderem an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Zugfahrzeug:
    • zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 t
    • verfügt über ein Antiblockiersystem (ABS)
  • Anhänger:
    • generell für den Einsatz bei Tempo 100 geeignet
    • Reifen sind jünger als sechs Jahre
    • Reifen sind für mindestens 120 km/h ausgelegt (Geschwindigkeitsindex „L“ oder höher)

Darüber hinaus existieren noch weitere Kriterien, damit die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Anhänger 100 km/h beträgt. Eine Voraussetzung stellt die Einhaltung der Gewichtsvorgaben dar, zu denen insbesondere die Stütz- und Anhängelasten zählen. Zudem müssen die Bestandteile des Gespanns grundsätzlich miteinander kompatibel sein. So ist bei einem ungebremsten Anhänger mit 750 kg Gesamtgewicht die 100-km/h-Zulassung in der Regel nur möglich, wenn das Zugfahrzeug mindestens 2.500 kg auf die Waage bringt.

Sind nicht alle Voraussetzungen erfüllt, besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, den Anhänger für die 100-km/h-Plakette nachrüsten zu lassen. Allerdings schreibt der Gesetzgeber im Anschluss an die Umbauten eine Begutachtung durch eine anerkannte Prüforganisation (TÜV, DEKRA, etc.) vor. Dort erhalten Sie ein Gutachten über die Eignung zur 100er-Zulassung.

Wie und wo erhalte ich die 100er-Zulassung?

Damit Sie in Ihrem Pkw samt Anhänger mit der 100-km/h-Zulassung über die Autobahn (auf der Landstraße gelten weiterhin 80 km/h) düsen können, ist vorher allerdings ein Besuch bei der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde notwendig. Denn dort müssen Sie die Fahrzeugpapiere aktualisieren und erhalten zudem den Aufkleber für die 100-km/h-Zulassung.

Enthalten bereits die Fahrzeugpapiere einen Vermerk, dass der Anhänger oder Wohnwagen für eine 100er-Zulassung geeignet ist, reicht es üblicherweise aus, wenn Sie das entsprechende Dokument bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Als Nachweis kann außerdem auch eine Bestätigung des Herstellers dienen.

Anders sieht es hingegen aus, wenn Sie zur Erfüllung der Vorgaben für die 100-km/h-Zulassung am Anhänger Umbaumaßnahmen durchgeführt haben. Denn in diesem Fall müssen Sie – wie bereits erwähnt – zur Begutachtung bei TÜV, DEKRA & Co. Das dort ausgestellte Gutachten ist dann ebenfalls bei der Zulassungsstelle vorzulegen.

Sind alle Kriterien erfüllt und liegen die notwendigen Unterlagen vor, erfolgt die Änderung der Fahrzeugpapiere. Darüber hinaus erhält der Fahrzeugbesitzer eine gesiegelte Plakette, die als Nachweis der 100er-Zulassung dient.

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die gesiegelte Plakette auf der Rückseite des Anhängers angebracht werden muss und somit Auskunft über die zulässige Höchstgeschwindigkeit gibt. Auf dem Zugfahrzeug ist der 100-km/h-Aufkleber hingegen keine Pflicht.

Welche Kosten fallen an, wenn Sie beim Wohnwagen eine Tempo-100-Zulassung wünschen?

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Die Behörde erhebt bei der Tempo-100-Zulassung verschiedene Gebühren.

Wünschen Sie sich für Ihren Anhänger eine 100er-Zulassung, ist dies mit Kosten verbunden. Bei den Ausgaben, die Sie dafür einplanen müssen, spielen vor allem folgende Punkte ein wichtige Rolle:

  • Gebühr für die gesiegelte Plakette
  • Gebühr für die Änderung der Fahrzeugpapiere
  • Kosten für die Umbaumaßnahmen
  • Ausgaben für das Gutachten eines Sachverständigen

Die Zulassungsbehörde verlangt für die Plakette zur 100er-Zulassung im Durchschnitt 2,50 Euro und für die Eintragung in die Fahrzeugpapiere fallen mindestens 12 Euro an. Somit halten sich die Kosten grundsätzlich im Rahmen.

Teurer wird das Unterfangen in der Regel nur, wenn für die 100er-Zulassung Reparaturen am Anhänger notwendig sind. Denn dies bedeutet auch, dass Sie zusätzlich einen Gutachter bezahlen müssen. Aus diesem Grund sollten Sie im Vorfeld abwägen, ob sich der Aufwand tatsächlich lohnt. Ein wichtiger Aspekt ist dabei, wie oft der Anhänger oder Wohnwagen tatsächlich im Einsatz ist.

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100er-Zulassung für Anhänger: Vorschriften, Voraussetzungen und Kosten

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