Vergleich kfz versicherung fahranfänger

Fahranfänger greifen meist zur Haftpflichtversicherung. Diese deckt grundsätzlich selbstverschuldete Schäden an anderen Autos ab und nimmt somit die Geldsorgen bei einem Unfall. Welcher Versicherungsschutz der richtige ist, hängt aber auch vom Fahrzeug ab.

Handelt es sich um einen Neuwagen, so ist auch eine Vollkasko zu empfehlen. Handelt es sich um einen Gebrauchtwagen, solltest Du abwägen, ob eine zusätzliche Kaskoversicherung zur vorgeschriebenen Kfz-Haftpflicht sinnvoll ist. Gerade junge Fahrer verursachen überdurchschnittlich viele Unfälle und sollten sich mit ihrer Versicherung daher stets gut abgesichert fühlen. Informiere Dich daher am besten schon vor der Anmeldung des ersten eigenen Autos über Deine Fahranfänger-Versicherung und vergleiche bestenfalls gleich mehrere Fahrzeug-Modelle.

Unabhängig von dieser Auswahl, solltest Du Dir aber vor Augen führen, dass der frische Erwerb des Führerscheins und damit als Neuling auf den Straßen unterwegs zu sein, erst einmal mit höheren Kosten verbunden ist. Die SF-Klasse wird tief angesetzt und lässt sich zunächst auch nicht deutlich verändern. Einen starken Unterschied wirst Du nach einigen Jahren des Fahrens ohne Unfall dennoch bemerken. Deine SF-Klasse steigt mit den schadenfreien Jahren stetig an und unterstützt Dich so langfristig dabei, den Versicherungsbeitrag konsequent zu reduzieren.

Als Versicherungsnehmer lohnt es sich außerdem, stetig in Kontakt mit seinem Versicherer zu bleiben. So kannst Du beispielsweise auch schnell die Chance ergreifen, wenn Deine Großeltern ihren Führerschein aufgeben und der Schadenfreiheitsrabatt auf Dich übertragen werden kann. Lass Dir einfach ein individuelles Angebot für eine Umstellung zum nächstmöglichen Zeitpunkt unterbreiten und profitiere von einer neuen SF-Klasse. Die Kfz-Versicherung für Fahranfänger lässt sich womöglich schneller ersetzen als gedacht, sodass Du doch noch von einem vergünstigten Versicherungsbeitrag profitieren kannst.

Junge Autofahrer sind aus Sicht von Kfz-Versicherungen wegen ihrer Unerfahrenheit ein Risiko. Und tatsächlich zeigen auch die Zahlen, dass junge Autofahrer oft in Unfälle verwickelt sind. Versicherer begegnen diesem Risiko mit entsprechend höheren Beiträgen für Fahranfänger und ungünstigeren Schadenfreiheitsklassen (SF-Klasse).

Doch es gibt einige Tricks, mit denen Sie Ihre Beiträge senken.

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Am einfachsten ist: Warten Sie noch ein paar Jahre mit dem eigenen Auto. Nutzen Sie in dieser Zeit zum Beispiel den Wagen Ihrer Eltern mit. Schließen Sie eine Kfz-Versicherung ab, wenn Sie ein paar Jahre älter sind, gelten Sie nicht mehr als blutiger Anfänger. Besitzen Sie Ihren Führerschein seit drei Jahren, erhalten Sie in der Kfz-Haftpflicht etwa bei der ersten Einstufung oftmals die SF-Klasse 1/2, bei der mit einem Beitragssatz von ca. 70 Prozent gerechnet wird. Ohne Erfahrung bzw. in den zwei Jahren seiner Probe erhält der Fahranfänger in der Kfz-Haftpflicht eine Einstufung in der SF-Klasse 0 bei einem Beitragssatz von bis zu 260 Prozent. Hierbei ergeben sich durch einen Vergleich bereits erhebliche Unterschiede.

Tipp 2: Von Rabatten anderer profitieren

Soll es dennoch direkt das eigene Auto sein, versichern Sie es als Fahranfänger nicht selber. Lassen Sie es etwa von Ihren Eltern als Zweitwagen anmelden und sich als Fahrer eintragen. Dann profitieren Sie von deren (hoffentlich) günstigerer Schadenfreiheitsklasse und zahlen so viel weniger Geld. Übernehmen Sie dann eines Tages den Wagen, nehmen Sie die günstige SF-Klasse mit. Der Nachteil: Ihre Eltern verlieren bei dieser Übernahme ihre Schadenfreiheitsklassen aus diesem Vertrag.

Besser ist es da, wenn Sie die SF-Rabatte von einem nahen Verwandten übernehmen (auch das ist möglich), der eh sein Auto aufgeben will.

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So mancher mag vor so einem endgültigen Schritt zurückschrecken. Alternativ können Sie in diesem Fall zum Beispiel Ihren Opa fragen, der sein Auto nicht mehr braucht, ob er die Versicherung für Sie abschließen kann. Er gibt in diesem Fall seine SF-Rabatte nicht komplett auf.

Es müssen nicht Sie sein, der die Versicherung abschließt: Bei dieser Konstruktion ist Ihr Opa dann der Versicherungsnehmer, Sie der Fahrzeughalter. Das heißt, Sie sind für das Auto verantwortlich. Knöllchen zum Beispiel gehen dann an Sie – und nicht an Ihren Opa. Womöglich müssen Sie noch nicht einmal den Versicherungsbeitrag an Ihren Opa überweisen, weil viele Versicherungen zwischen Versicherungsnehmer und Beitragszahler unterscheiden. Wichtig: Das Engagement kann wieder rückgängig gemacht werden. Entscheidet sich Ihr Opa um und will doch wieder fahren, muss er entweder seine Versicherung wieder übernehmen (schlecht für Sie) oder muss eine neue abschließen ohne seine SF-Rabatte (schlecht für ihn).

Auch ein Motorrad kann die Kfz-Versicherung für das Auto günstiger machen: Über die SF-Klassen lässt sich noch auf andere Weise sparen: Sie übernehmen sie von anderen Fahrzeugklassen - etwa wenn Sie schon länger einen Motorrad- oder Rollerführerschein besitzen. Beide Übernahmearten lassen sich auch kombinieren, etwa wenn Ihre Eltern ihr bisher versichertes Motorrad abmelden.

Hierbei gibt es zwei Einschränkungen:

  • Die Übernahme ist nur bei Fahrzeugen ab 50 Kubikzentimetern möglich und
  • das Zweirad verliert bei einer Übernahme all seine Schadenfreiheitsklassen.

Deswegen sollten Sie vorher gut durchrechnen, ob sich diese Variante für Sie lohnt.

Wichtig zu wissen: Sie können immer nur so viele SF-Klassen übernehmen, wie Sie theoretisch selbst hätten erwerben können. Wenn Sie also seit sieben Jahren den Führerschein besitzen, können Sie maximal sieben SF-Klassen übernehmen.

Eine andere Spar-Möglichkeit ist die Familienversicherung. Dabei melden Sie Ihr Auto beim gleichen Versicherer an wie Ihre Eltern. Der Versicherer belohnt das mit einem günstigeren Tarif. Doch nicht jede Versicherung bietet so eine Police an.

Tipp 4 für Fahranfänger: Mit "Begleitetem Fahren" starten

Geld sparen lässt sich auch, wenn Sie als Fahranfänger nachweisen, dass Sie Ihrer Versicherung möglichst wenig Kosten verursachen werden. Als ein Indikator dafür gilt bei den meisten Versicherern das „Begleitete Fahren“ ab 17 Jahren. Hier erwerben Jugendliche schon ein Jahr früher ihren Führerschein, dürfen aber bis zur Volljährigkeit nur in Begleitung fahren. Statistiken zeigen, dass solche Fahranfänger weniger Unfälle bauen – und die Kfz-Versicherungen belohnen das mit günstigeren Tarifen.

Übrigens ist es dafür unerheblich, ob Sie wirklich begleitet gefahren sind, der Führerschein mit 17 reicht für einen günstigeren Tarif.

Um zu zeigen, wie hoch die Ersparnisse durch „begleitetes Fahren“ tatsächlich sein können, hat FOCUS-Online-Partner Verivox drei klassische Szenarien überprüft. 

  • Szenario 1: Im ersten Szenario nutzt der Fahranfänger das Familienauto mit und ist neben dem Versicherungsnehmer als Fahrer eingetragen. In diesem Fall kann „Begleitetes Fahren“ knapp 12 Prozent einsparen. 
  • Szenario 2: Das zweite Szenario prüft den Fall, dass der Fahranfänger selbst eine Kfz-Versicherung für das eigene Auto abschließt. Die Ersparnisse liegen in diesem Szenario bei bis zu 18 Prozent. Trotzdem bleibt der Beitrag deutlich höher als bei Szenario 1 und Szenario 3.
  • Szenario 3: Im dritten Fall schließen die Eltern die Versicherung für das Auto des Fahranfängers ab. Ein Elternteil würde dabei das Auto des Kindes als Zweitwagen eintragen. Das Kind ist als Fahrer eingetragen. Hier kann „Begleitetes Fahren“ den zu zahlenden Versicherungsbeitrag um rund 13 Prozent günstiger machen. 

Mit und ohne „Begleitetes Fahren“ ist der Versicherungsbeitrag bei Szenario 1 am niedrigsten und bei Szenario 2 am höchsten. 

Tipp: Auch die Teilnahme an Fahrsicherheitstrainings spart Ihnen bei vielen Versicherungen Beiträge – allerdings müssen Sie das mit den Kosten für das Training gegenrechnen.

Tipp 5 für Fahranfänger: Auf das Automodell achten

Falls diese Tricks für Sie nicht in Frage kommen, tricksen Sie die Versicherung einfach ein wenig aus. Denn Fahranfänger neigen oft zu ganz bestimmten Autos, etwa einem Fiat Punto oder einem VW Polo. Diese Kleinwagen sind deswegen statistisch häufiger in Unfälle verwickelt und werden deswegen von Kfz-Versicherungen in höhere Typklassen eingestuft, für die höhere Beiträge gelten. Meiden Sie also solche Autos als Fahranfänger und Sie zahlen weniger. Welche Autos in welcher Typklasse stecken, lässt sich etwa auf dieversicherer.de herausfinden, der Seite des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.

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Was versteht man unter einer Schadenfreiheitsklasse?

Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) entspricht der Anzahl an schadenfrei gefahrenen Jahren des Versicherungsnehmers. üblicherweise gibt es 35 SF-Klassen. Je höher die SF-Klasse, desto niedriger ist der Beitrag in der Haftpflichtversicherung und Vollkaskoversicherung. Für die Teilkaskoversicherung gibt es keine SF-Klasse, hier gilt ein einheitlicher Beitragssatz. Jede Gesellschaft ordnet den SF-Klassen Prozentsätze zu, die einem Rabatt auf die Versicherungsprämie entsprechen. Die korrekte Angabe der SF-Klasse ist daher bei der Berechnung des Beitragssatzes ausschlaggebend. Ihre aktuelle SF-Klasse finden Sie immer in der letzten Beitragsrechnung Ihrer Versicherung.

In welche SF-Klasse werde ich in Haftpflicht und Vollkasko eingestuft?

Sofern eine Vorversicherung vorhanden ist, werden Sie entsprechend der vom Vorversicherer bestätigten SF-Klasse eingestuft. Ihre aktuelle SF-Klasse finden Sie in der letzten Beitragsrechnung. Falls Sie zum ersten Mal eine Vollkaskoversicherung abschließen oder in den letzten fünf Jahren keinen Vollkasko-Tarif hatten, erfolgt die Einstufung analog Ihrer SF-Klasse in der Haftpflichtversicherung. Als Fahranfänger oder bei der ersten Kfz-Versicherung auf Ihren Namen, werden Sie in der Regel in SF 0 (meist 100 % des Beitragssatzes) eingestuft. Sollte Ihr (Ehe-)Partner bereits ein Fahrzeug auf sich zugelassen haben oder besitzen Sie Ihre Fahrerlaubnis seit mindestens drei Jahren, können Sie direkt in die SF-Klasse ½ (meist 75 %) eingestuft werden.

In welchem Fall ist eine Kaskoversicherung zu empfehlen?

Eine Vollkaskoversicherung sollte man für Neufahrzeuge bis zu drei Jahre abschließen. Aber auch darüber hinaus kann eine Kaskoversicherung empfehlenswert sein. Im Falle einer Fremdfinanzierung des Fahrzeuges empfiehlt es sich, den Kasko-Einschluss nach der Laufzeit des Kredit- bzw. Leasingvertrages zu richten. Eine Teilkasko-Versicherung ist im Prinzip immer sinnvoll. Lediglich bei älteren Fahrzeugen mit sehr niedrigem Zeitwert ist ein Ausschluss der Teilkasko zu erwägen. Bei Verträgen, die in der Vollkasko günstig eingestuft (z. B. in SF 25) sind, lohnt sich aufgrund des geringen Beitragsunterschiedes eine Umstellung auf Teilkasko nicht – selbst bei älteren Fahrzeugen. Ein genauer Vergleich der Prämien für Voll- und Teilkasko ist auch Cabrio-Fahrern zu empfehlen. Hier ist die Vollkasko aufgrund der hohen Typklasse in der Teilkasko oftmals günstiger.

Was bedeutet Werkstattbindung?

Bei Tarifen mit Werkstattbindung bestimmt im Schadenfall nicht der Versicherungsnehmer, sondern die Gesellschaft, in welcher Werkstatt der Schaden behoben wird. In der Regel nennt der Versicherer mehrere Kooperationswerkstätten, die nahe beim Wohnort liegen. Für die vereinbarte Werkstattbindung gewährt die Versicherungsgesellschaft eine Beitragsvergünstigung.

Wann und von wem erhalte ich die eVB-Nummer?

Die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer, hat die frühere Deckungskarte abgelöst) wird Ihnen je nach Versicherungsgesellschaft entweder sofort oder spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Antragseingang von der Versicherung übermittelt. Ob Sie die eVB-Nummer bei Ihrem ausgewählten Tarif sofort erhalten, können Sie den Informationen auf der Ergebnisseite Ihres Versicherungsvergleichs entnehmen. Sofern Sie die Versicherung wechseln, profitieren Sie vom Wechselservice, d.h. die übermittlung der eVB erfolgt direkt an die Kfz-Zulassungsstelle.

Kfz-Versicherung ohne Schufa-Auskunft – geht das?

Die meisten Versicherungen überprüfen vor Vergabe einer eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) die Bonität eines Antragstellers mittels Schufa-Anfrage. Zwar kann ein Kfz-Versicherer einen Kunden nicht ohne weiteres ablehnen. Er kann aber bei Bonitätsproblemen den Umfang der angebotenen Versicherungsleistung einschränken und etwa eine Kaskoversicherung sowie bestimmte Zusatzleistungen ablehnen oder auch die Deckungssummen der Haftpflicht auf das gesetzliche Minimum beschränken. Einige Kfz-Versicherer bieten auch Tarife ohne Schufa-Abfrage an. Dabei handelt es sich meist um Basistarife mit niedrigen Beitragssätzen. Diese bieten dann etwa nur den Kfz-Haftpflichtschutz mit auf das gesetzliche Minimum beschränkten Deckungssummen an. Zudem muss der Antragsteller eine Kfz-Versicherung ohne Schufa-Auskunft mitunter per Vorkasse bezahlen.

Wie wird ein Zweitwagen eingestuft?

Die meisten Kfz-Versicherer bieten für die Versicherung eines Zweitwagens besondere Konditionen an, wenn der Versicherungsnehmer beim selben Versicherer bereits seinen Erstwagen versichert hat und diesen bereits mehrere Jahre unfallfrei fährt. Häufig gewähren die Versicherungen einen günstigeren Schadenfreiheitsrabatt, etwa Schadenfreiheitsklasse ½ statt SF-Klasse 0. Ist der Erstwagen bereits in einer sehr günstigen SF-Klasse eingestuft, sind für den Zweitwagen zum Teil auch noch weitergehende Sondereinstufungen möglich (z.B. SF-Klasse 2 oder 3). Solche Sonderkonditionen für Zweitwagen sind jedoch nicht einheitlich geregelt und können sich von Versicherer zu Versicherer unterscheiden. Einige Kfz-Versicherer bieten selbst dann Sonderkonditionen für Zweitwagen an, wenn der Erstwagen bei einer anderen Versicherung versichert ist. Wie umfangreich die Sonderkonditionen ausfallen, hängt in der Regel auch von bestimmten Voraussetzungen ab: zum Beispiel, ob der Zweitwagen (ausschließlich) vom selben Fahrer gefahren wird wie der Erstwagen. Falls der Zweitwagen von einem anderen Fahrer gefahren werden soll, spielt etwa auch das Alter des Fahrers eine Rolle. Tipp: Erkundigen sich bei Ihrer Versicherung welche Rabatte für Zweitwagen gewährt werden. Überprüfen Sie im zweiten Schritt aber immer noch mit einem Vergleichsrechner, ob Sie den Wagen bei einem anderen Anbieter gegebenenfalls noch günstiger versichern könnten.

Wie funktioniert eine Rabattübertragung?

Unter bestimmten Umständen kann ein Versicherungsnehmer seinen Schadenfreiheitsrabatt ganz oder teilweise auf eine andere Person übertragen, sodass diese von einer günstigeren Prämie profitiert. Möglich ist eine Rabattübertragung zum Beispiel unter Ehepartnern, von Eltern auf die Kinder oder unter Geschwistern. Soll der Rabatt von den Großeltern oder anderen Verwandten zweiten Grades übertragen werden, geht dies in der Regel nur, wenn eine häusliche Lebensgemeinschaft besteht. Zu beachten ist, dass der Schadenfreiheitsrabatt nur in einer solchen Höhe übertragen werden kann, wie ihn der Rabattempfänger selbst hätte erzielen können, wenn er seit Beginn seines Führerscheinbesitzes ein eigenes Auto ohne Schaden gefahren wäre. An einen Führerscheinneuling kann also kein Rabatt übertragen werden. Zudem kann der Rabattüberträger den abgetretenen Rabatt nicht mehr für sich selbst geltend machen, die Rabattübertragung ist zudem nicht wieder rückgängig zu machen. Eine Rabattübertragung ist sowohl bei der Haftpflicht- als auch bei der Vollkaskoversicherung möglich. Bei der Teilkasko gibt es keinen Schadenfreiheitsrabatt.

Was bringt der Rabattschutz?

Der Rabattschutz ist eine optionale Versicherungsleistung, die in Verbindung mit einer Haftpflicht- oder Vollkaskoversicherung gewählt werden kann. Der Rabattschutz verhindert, dass der Versicherungsnehmer bei einem Schadensfall in eine ungünstiger Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft wird. Die genauen Bedingungen, zu denen ein Rabattschutz angeboten wird, können von Versicherer zu Versicherer verschieden sein. Das betrifft zum Beispiel die Anzahl der Schäden, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums abgewickelt werden können, ohne dass es zur Rückstufung kommt. Auch kann es sein, dass der Versicherungsnehmer erst eine bestimmte Schadenfreiheitsklasse erreicht haben muss, bevor er einen Rabattschutz abschließen kann. Zu beachten ist, dass der Rabattschutz bei einem Versicherungswechsel seine Wirksamkeit verliert – das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer von der neuen Versicherung durchaus noch zurückgestuft werden kann, wenn von der bisherigen Versicherung ein Schaden abgewickelt wurde.

Darf jemand das Auto fahren, wenn er im Versicherungsvertrag nicht als Fahrer angegeben ist?

Grundsätzlich zahlt die Kfz-Haftpflicht die Schäden, die einem Dritten durch den Betrieb des Fahrzeugs entstanden sind. Das gilt auch dann, wenn Sie Ihr Auto an eine Person verliehen haben, die im Versicherungsvertrag nicht als weiterer Fahrer angegeben ist. Allerdings tragen Sie das Risiko, dass erhöhte Kosten auf Sie zukommen: Bei einem Unfall müssten Sie zum einen Beiträge nachzahlen, die etwa bei der Versicherung eines weiteren Fahrers angefallen wären. Zudem kann der Versicherer eine Vertragsstrafe erheben, welche die Höhe eines Jahresbeitrags betragen kann.

Darf mich eine Kfz-Versicherung ablehnen?

Die Kfz-Haftpflicht ist eine Pflichtversicherung. Einen Antrag auf eine Kfz-Haftpflichtversicherung kann ein Versicherer deshalb nur in ganz wenigen Ausnahmen ablehnen, zum Beispiel, wenn der Antragsteller wissentlich falsche Angaben gemacht hat oder wenn es aus der Vergangenheit noch offene Versicherungsbeiträge gibt. Der Versicherer kann allerdings den Umfang der Leistungen einschränken – zum Beispiel, indem er nur einen Tarif anbietet, bei dem die Deckungssummen in Höhe des gesetzlichen Minimums liegen. Eine Kasko-Versicherung kann der Versicherer ganz ablehnen.

Darf eine Kfz-Versicherung nach einem Schadensfall kündigen?

So wie der Versicherte den Vertrag nach einem Schadensfall kündigen kann, kann auch die Versicherung den Vertrag nach einem Schadensfall kündigen. Die Kündigung muss bei der Kasko spätestens einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung erfolgen. Bei der Haftpflicht muss sie innerhalb eines Monats erfolgen, nachdem die Versicherung ihre Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt hat, bzw. die Weisung erteilt wurde, es über die Ansprüche des Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen oder in einem Rechtsstreit ein Urteil rechtskräftig geworden ist. Eine Versicherung nutzt diese Kündigungsoption in der Regel nur dann, wenn es bei einem Versicherten wiederholt zu teuren Schadensfällen kommt. Für den Versicherten ist eine Kündigung durch die Versicherung insofern ein Nachteil, als dass er bei einem Neuantrag angeben muss, von welcher Seite die Vorversicherung gekündigt wurde. Die Tatsache, dass die Versicherung gekündigt hat, kann dazu führen, dass der Antragsteller ungünstigere Konditionen bekommt. Um das zu vermeiden, kann der Versicherte die Versicherung um eine Kündigungsumkehr bitten: Die Versicherung zieht die Kündigung zurück und der Versicherte kündigt seinerseits den Vertrag.

Muss ich die Kfz-Versicherung direkt für ein Jahr bezahlen?

Das hängt von Ihrem Vertrag ab. Man kann mit der Versicherung auch eine halb- oder vierteljährliche Zahlungsweise vereinbaren. Dafür verlangen die Versicherer aber teilweise erhebliche Aufschläge. Eine jährliche Zahlungsweise ist also grundsätzlich günstiger. Einige Versicherer bieten auch eine monatliche Zahlungsweise an. Bedenken Sie aber: Wenn Sie im Vergleichsrechner „monatliche Zahlweise“ auswählen, schränken Sie die Auswahl der angebotenen Tarife von vornherein erheblich ein.

Wann verfällt der Schadenfreiheitsrabatt einer Kfz-Versicherung?

Wie lange alte Schadenfreiheitsrabatte anerkannt werden, legt jede Versicherung in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) unter dem Punkt "Wie wirkt sich eine Unterbrechung des Versicherungsschutzes auf den Schadenverlauf aus?" fest. Früher war es üblich, Schadenfreiheitsklassen sieben Jahre lang zu übernehmen, Mittlerweile gilt bei vielen Versicherungen eine Frist von zehn Jahren. Einige erkennen den SF-Rabatt sogar zwölf Jahre lang oder gar unbegrenzt an. Versicherungen rechnen alte Rabatte nach einer mehrjährigen Unterbrechung aber nur dann an, wenn die alte SF-Klasse nachprüfbar ist. Alte Versicherungsunterlagen sollte man daher aufbewahren, damit eine Versicherung später anhand der Vertragsnummer die alten Daten in den eigenen Akten wiederfinden kann.

Wer ist die günstigste Autoversicherung?

Es gibt nicht die eine Kfz-Versicherung, die für alle Autofahrer am günstigsten ist. Die Beitragshöhe wird aus rund 50 Kriterien für jeden Autofahrer individuell berechnet. Jedes dieser Kriterien kann von unterschiedlichen Versicherungen unterschiedlich gewichtet werden. Eine Versicherung, die für einen älteren Fahrer mit hohem Schadenfreiheitsrabatt zu den günstigsten gehört, kann für einen Fahranfänger vergleichsweise ungünstig sein. Ein Anhaltspunkt, welche Versicherungen besonders günstig sind, gibt unser Tarif-Check oben, bei dem Preise von rund 300 Tarifen anhand von fünf unterschiedlichen Modellfällen berechnet wurden. Um die tatsächlich günstigste Versicherung zu finden, sollte man jedoch immer einen individuellen Vergleich mit einem Kfz-Versicherungs-Rechner machen.

Welche Kfz-Versicherung für Fahranfänger?

Auch das lässt sich pauschal nicht beantworten. Es gibt zwischen der Versicherungen aber Unterschiede, mit welchem Schadenfreiheitsrabatt Fahranfänger einsteigen. Der Tarif-Vergleich mit einem Kfz-Versicherungs-Rechner hilft hier schnell weiter. Grundsätzlich sind die Beiträge für Fahranfänger aber sehr hoch. Eine Alternative kann es zum Beispiel sein, das Fahrzeug über die Eltern versichern zu lassen.

Erfolgt bei der Abmeldung eines Autos automatisch eine Kündigung des Versicherungsvertrags?

Nein, der Versicherungsvertrag wird durch eine Abmeldung nicht automatisch gekündigt. Was mit der Versicherung passiert, hängt davon ab, was Sie mit dem Auto machen. Wird das Auto verkauft, geht die Versicherung auf den Käufer über. Damit ist sichergestellt, dass zu jeder Zeit Versicherungsschutz für das Fahrzeug besteht. Erst, wenn der Käufer bei der Zulassungsstelle die Versicherungsbescheinigung eines neuen Anbieters vorlegt, gilt der alte Vertrag als beendet, ohne dass es einer expliziten Kündigung bedarf. Alternativ hat der Käufer aber auch das Recht, die alte Versicherung auf seinem Namen weiterzuführen. Sowohl der Verkäufer als auch der Käufer sind verpflichtet, den Eigentümerwechsel der Versicherung unmittelbar mitzuteilen. Wichtig ist auch, dass Datum und Uhrzeit der Fahrzeugübergabe auf dem Kaufvertrag festgehalten werden. So kann der Verkäufer verhindern, dass sein Schadenfreiheitsrabatt berührt wird, sollte der Käufer vor der Ummeldung des Fahrzeugs einen Unfall verursachen. Auch wenn das Auto nicht verkauft wird, endet die Versicherung nicht automatisch mit der Außerbetriebsetzung. Der Vertrag geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, sobald die Zulassungsbehörde der Versicherung die Außerbetriebsetzung mitteilt und diese länger als zwei Wochen andauert. Bei einer Ruheversicherung besteht der Versicherungsschutz in eingeschränktem Umfang weiter, das Auto muss jedoch in einer Garage oder einem umfriedeten Platz abgestellt sein und darf außerhalb dieses Bereichs nicht benutzt werden. Wird das Auto innerhalb einer bestimmten Zeit (je nach Versicherung sind zum Beispiel 12 oder 18 Monate üblich) nicht wieder angemeldet, endet der Vertrag und damit auch die Ruheversicherung.

Wird das Auto verschrottet, endet die Vertrag dagegen unmittelbar, sobald Sie ihre Versicherung darüber informiert haben.


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Was versteht man unter einer Schadenfreiheitsklasse?

Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) entspricht der Anzahl an schadenfrei gefahrenen Jahren des Versicherungsnehmers. üblicherweise gibt es 35 SF-Klassen. Je höher die SF-Klasse, desto niedriger ist der Beitrag in der Haftpflichtversicherung und Vollkaskoversicherung. Für die Teilkaskoversicherung gibt es keine SF-Klasse, hier gilt ein einheitlicher Beitragssatz. Jede Gesellschaft ordnet den SF-Klassen Prozentsätze zu, die einem Rabatt auf die Versicherungsprämie entsprechen. Die korrekte Angabe der SF-Klasse ist daher bei der Berechnung des Beitragssatzes ausschlaggebend. Ihre aktuelle SF-Klasse finden Sie immer in der letzten Beitragsrechnung Ihrer Versicherung.

In welche SF-Klasse werde ich in Haftpflicht und Vollkasko eingestuft?

Sofern eine Vorversicherung vorhanden ist, werden Sie entsprechend der vom Vorversicherer bestätigten SF-Klasse eingestuft. Ihre aktuelle SF-Klasse finden Sie in der letzten Beitragsrechnung. Falls Sie zum ersten Mal eine Vollkaskoversicherung abschließen oder in den letzten fünf Jahren keinen Vollkasko-Tarif hatten, erfolgt die Einstufung analog Ihrer SF-Klasse in der Haftpflichtversicherung. Als Fahranfänger oder bei der ersten Kfz-Versicherung auf Ihren Namen, werden Sie in der Regel in SF 0 (meist 100 % des Beitragssatzes) eingestuft. Sollte Ihr (Ehe-)Partner bereits ein Fahrzeug auf sich zugelassen haben oder besitzen Sie Ihre Fahrerlaubnis seit mindestens drei Jahren, können Sie direkt in die SF-Klasse ½ (meist 75 %) eingestuft werden.

In welchem Fall ist eine Kaskoversicherung zu empfehlen?

Eine Vollkaskoversicherung sollte man für Neufahrzeuge bis zu drei Jahre abschließen. Aber auch darüber hinaus kann eine Kaskoversicherung empfehlenswert sein. Im Falle einer Fremdfinanzierung des Fahrzeuges empfiehlt es sich, den Kasko-Einschluss nach der Laufzeit des Kredit- bzw. Leasingvertrages zu richten. Eine Teilkasko-Versicherung ist im Prinzip immer sinnvoll. Lediglich bei älteren Fahrzeugen mit sehr niedrigem Zeitwert ist ein Ausschluss der Teilkasko zu erwägen. Bei Verträgen, die in der Vollkasko günstig eingestuft (z. B. in SF 25) sind, lohnt sich aufgrund des geringen Beitragsunterschiedes eine Umstellung auf Teilkasko nicht – selbst bei älteren Fahrzeugen. Ein genauer Vergleich der Prämien für Voll- und Teilkasko ist auch Cabrio-Fahrern zu empfehlen. Hier ist die Vollkasko aufgrund der hohen Typklasse in der Teilkasko oftmals günstiger.

Was bedeutet Werkstattbindung?

Bei Tarifen mit Werkstattbindung bestimmt im Schadenfall nicht der Versicherungsnehmer, sondern die Gesellschaft, in welcher Werkstatt der Schaden behoben wird. In der Regel nennt der Versicherer mehrere Kooperationswerkstätten, die nahe beim Wohnort liegen. Für die vereinbarte Werkstattbindung gewährt die Versicherungsgesellschaft eine Beitragsvergünstigung.

Wann und von wem erhalte ich die eVB-Nummer?

Die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer, hat die frühere Deckungskarte abgelöst) wird Ihnen je nach Versicherungsgesellschaft entweder sofort oder spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Antragseingang von der Versicherung übermittelt. Ob Sie die eVB-Nummer bei Ihrem ausgewählten Tarif sofort erhalten, können Sie den Informationen auf der Ergebnisseite Ihres Versicherungsvergleichs entnehmen. Sofern Sie die Versicherung wechseln, profitieren Sie vom Wechselservice, d.h. die übermittlung der eVB erfolgt direkt an die Kfz-Zulassungsstelle.

Kfz-Versicherung ohne Schufa-Auskunft – geht das?

Die meisten Versicherungen überprüfen vor Vergabe einer eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) die Bonität eines Antragstellers mittels Schufa-Anfrage. Zwar kann ein Kfz-Versicherer einen Kunden nicht ohne weiteres ablehnen. Er kann aber bei Bonitätsproblemen den Umfang der angebotenen Versicherungsleistung einschränken und etwa eine Kaskoversicherung sowie bestimmte Zusatzleistungen ablehnen oder auch die Deckungssummen der Haftpflicht auf das gesetzliche Minimum beschränken. Einige Kfz-Versicherer bieten auch Tarife ohne Schufa-Abfrage an. Dabei handelt es sich meist um Basistarife mit niedrigen Beitragssätzen. Diese bieten dann etwa nur den Kfz-Haftpflichtschutz mit auf das gesetzliche Minimum beschränkten Deckungssummen an. Zudem muss der Antragsteller eine Kfz-Versicherung ohne Schufa-Auskunft mitunter per Vorkasse bezahlen.

Wie wird ein Zweitwagen eingestuft?

Die meisten Kfz-Versicherer bieten für die Versicherung eines Zweitwagens besondere Konditionen an, wenn der Versicherungsnehmer beim selben Versicherer bereits seinen Erstwagen versichert hat und diesen bereits mehrere Jahre unfallfrei fährt. Häufig gewähren die Versicherungen einen günstigeren Schadenfreiheitsrabatt, etwa Schadenfreiheitsklasse ½ statt SF-Klasse 0. Ist der Erstwagen bereits in einer sehr günstigen SF-Klasse eingestuft, sind für den Zweitwagen zum Teil auch noch weitergehende Sondereinstufungen möglich (z.B. SF-Klasse 2 oder 3). Solche Sonderkonditionen für Zweitwagen sind jedoch nicht einheitlich geregelt und können sich von Versicherer zu Versicherer unterscheiden. Einige Kfz-Versicherer bieten selbst dann Sonderkonditionen für Zweitwagen an, wenn der Erstwagen bei einer anderen Versicherung versichert ist. Wie umfangreich die Sonderkonditionen ausfallen, hängt in der Regel auch von bestimmten Voraussetzungen ab: zum Beispiel, ob der Zweitwagen (ausschließlich) vom selben Fahrer gefahren wird wie der Erstwagen. Falls der Zweitwagen von einem anderen Fahrer gefahren werden soll, spielt etwa auch das Alter des Fahrers eine Rolle. Tipp: Erkundigen sich bei Ihrer Versicherung welche Rabatte für Zweitwagen gewährt werden. Überprüfen Sie im zweiten Schritt aber immer noch mit einem Vergleichsrechner, ob Sie den Wagen bei einem anderen Anbieter gegebenenfalls noch günstiger versichern könnten.

Wie funktioniert eine Rabattübertragung?

Unter bestimmten Umständen kann ein Versicherungsnehmer seinen Schadenfreiheitsrabatt ganz oder teilweise auf eine andere Person übertragen, sodass diese von einer günstigeren Prämie profitiert. Möglich ist eine Rabattübertragung zum Beispiel unter Ehepartnern, von Eltern auf die Kinder oder unter Geschwistern. Soll der Rabatt von den Großeltern oder anderen Verwandten zweiten Grades übertragen werden, geht dies in der Regel nur, wenn eine häusliche Lebensgemeinschaft besteht. Zu beachten ist, dass der Schadenfreiheitsrabatt nur in einer solchen Höhe übertragen werden kann, wie ihn der Rabattempfänger selbst hätte erzielen können, wenn er seit Beginn seines Führerscheinbesitzes ein eigenes Auto ohne Schaden gefahren wäre. An einen Führerscheinneuling kann also kein Rabatt übertragen werden. Zudem kann der Rabattüberträger den abgetretenen Rabatt nicht mehr für sich selbst geltend machen, die Rabattübertragung ist zudem nicht wieder rückgängig zu machen. Eine Rabattübertragung ist sowohl bei der Haftpflicht- als auch bei der Vollkaskoversicherung möglich. Bei der Teilkasko gibt es keinen Schadenfreiheitsrabatt.

Was bringt der Rabattschutz?

Der Rabattschutz ist eine optionale Versicherungsleistung, die in Verbindung mit einer Haftpflicht- oder Vollkaskoversicherung gewählt werden kann. Der Rabattschutz verhindert, dass der Versicherungsnehmer bei einem Schadensfall in eine ungünstiger Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft wird. Die genauen Bedingungen, zu denen ein Rabattschutz angeboten wird, können von Versicherer zu Versicherer verschieden sein. Das betrifft zum Beispiel die Anzahl der Schäden, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums abgewickelt werden können, ohne dass es zur Rückstufung kommt. Auch kann es sein, dass der Versicherungsnehmer erst eine bestimmte Schadenfreiheitsklasse erreicht haben muss, bevor er einen Rabattschutz abschließen kann. Zu beachten ist, dass der Rabattschutz bei einem Versicherungswechsel seine Wirksamkeit verliert – das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer von der neuen Versicherung durchaus noch zurückgestuft werden kann, wenn von der bisherigen Versicherung ein Schaden abgewickelt wurde.

Darf jemand das Auto fahren, wenn er im Versicherungsvertrag nicht als Fahrer angegeben ist?

Grundsätzlich zahlt die Kfz-Haftpflicht die Schäden, die einem Dritten durch den Betrieb des Fahrzeugs entstanden sind. Das gilt auch dann, wenn Sie Ihr Auto an eine Person verliehen haben, die im Versicherungsvertrag nicht als weiterer Fahrer angegeben ist. Allerdings tragen Sie das Risiko, dass erhöhte Kosten auf Sie zukommen: Bei einem Unfall müssten Sie zum einen Beiträge nachzahlen, die etwa bei der Versicherung eines weiteren Fahrers angefallen wären. Zudem kann der Versicherer eine Vertragsstrafe erheben, welche die Höhe eines Jahresbeitrags betragen kann.

Darf mich eine Kfz-Versicherung ablehnen?

Die Kfz-Haftpflicht ist eine Pflichtversicherung. Einen Antrag auf eine Kfz-Haftpflichtversicherung kann ein Versicherer deshalb nur in ganz wenigen Ausnahmen ablehnen, zum Beispiel, wenn der Antragsteller wissentlich falsche Angaben gemacht hat oder wenn es aus der Vergangenheit noch offene Versicherungsbeiträge gibt. Der Versicherer kann allerdings den Umfang der Leistungen einschränken – zum Beispiel, indem er nur einen Tarif anbietet, bei dem die Deckungssummen in Höhe des gesetzlichen Minimums liegen. Eine Kasko-Versicherung kann der Versicherer ganz ablehnen.

Darf eine Kfz-Versicherung nach einem Schadensfall kündigen?

So wie der Versicherte den Vertrag nach einem Schadensfall kündigen kann, kann auch die Versicherung den Vertrag nach einem Schadensfall kündigen. Die Kündigung muss bei der Kasko spätestens einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung erfolgen. Bei der Haftpflicht muss sie innerhalb eines Monats erfolgen, nachdem die Versicherung ihre Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt hat, bzw. die Weisung erteilt wurde, es über die Ansprüche des Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen oder in einem Rechtsstreit ein Urteil rechtskräftig geworden ist. Eine Versicherung nutzt diese Kündigungsoption in der Regel nur dann, wenn es bei einem Versicherten wiederholt zu teuren Schadensfällen kommt. Für den Versicherten ist eine Kündigung durch die Versicherung insofern ein Nachteil, als dass er bei einem Neuantrag angeben muss, von welcher Seite die Vorversicherung gekündigt wurde. Die Tatsache, dass die Versicherung gekündigt hat, kann dazu führen, dass der Antragsteller ungünstigere Konditionen bekommt. Um das zu vermeiden, kann der Versicherte die Versicherung um eine Kündigungsumkehr bitten: Die Versicherung zieht die Kündigung zurück und der Versicherte kündigt seinerseits den Vertrag.

Muss ich die Kfz-Versicherung direkt für ein Jahr bezahlen?

Das hängt von Ihrem Vertrag ab. Man kann mit der Versicherung auch eine halb- oder vierteljährliche Zahlungsweise vereinbaren. Dafür verlangen die Versicherer aber teilweise erhebliche Aufschläge. Eine jährliche Zahlungsweise ist also grundsätzlich günstiger. Einige Versicherer bieten auch eine monatliche Zahlungsweise an. Bedenken Sie aber: Wenn Sie im Vergleichsrechner „monatliche Zahlweise“ auswählen, schränken Sie die Auswahl der angebotenen Tarife von vornherein erheblich ein.

Wann verfällt der Schadenfreiheitsrabatt einer Kfz-Versicherung?

Wie lange alte Schadenfreiheitsrabatte anerkannt werden, legt jede Versicherung in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) unter dem Punkt "Wie wirkt sich eine Unterbrechung des Versicherungsschutzes auf den Schadenverlauf aus?" fest. Früher war es üblich, Schadenfreiheitsklassen sieben Jahre lang zu übernehmen, Mittlerweile gilt bei vielen Versicherungen eine Frist von zehn Jahren. Einige erkennen den SF-Rabatt sogar zwölf Jahre lang oder gar unbegrenzt an. Versicherungen rechnen alte Rabatte nach einer mehrjährigen Unterbrechung aber nur dann an, wenn die alte SF-Klasse nachprüfbar ist. Alte Versicherungsunterlagen sollte man daher aufbewahren, damit eine Versicherung später anhand der Vertragsnummer die alten Daten in den eigenen Akten wiederfinden kann.

Wer ist die günstigste Autoversicherung?

Es gibt nicht die eine Kfz-Versicherung, die für alle Autofahrer am günstigsten ist. Die Beitragshöhe wird aus rund 50 Kriterien für jeden Autofahrer individuell berechnet. Jedes dieser Kriterien kann von unterschiedlichen Versicherungen unterschiedlich gewichtet werden. Eine Versicherung, die für einen älteren Fahrer mit hohem Schadenfreiheitsrabatt zu den günstigsten gehört, kann für einen Fahranfänger vergleichsweise ungünstig sein. Ein Anhaltspunkt, welche Versicherungen besonders günstig sind, gibt unser Tarif-Check oben, bei dem Preise von rund 300 Tarifen anhand von fünf unterschiedlichen Modellfällen berechnet wurden. Um die tatsächlich günstigste Versicherung zu finden, sollte man jedoch immer einen individuellen Vergleich mit einem Kfz-Versicherungs-Rechner machen.

Welche Kfz-Versicherung für Fahranfänger?

Auch das lässt sich pauschal nicht beantworten. Es gibt zwischen der Versicherungen aber Unterschiede, mit welchem Schadenfreiheitsrabatt Fahranfänger einsteigen. Der Tarif-Vergleich mit einem Kfz-Versicherungs-Rechner hilft hier schnell weiter. Grundsätzlich sind die Beiträge für Fahranfänger aber sehr hoch. Eine Alternative kann es zum Beispiel sein, das Fahrzeug über die Eltern versichern zu lassen.

Erfolgt bei der Abmeldung eines Autos automatisch eine Kündigung des Versicherungsvertrags?

Nein, der Versicherungsvertrag wird durch eine Abmeldung nicht automatisch gekündigt. Was mit der Versicherung passiert, hängt davon ab, was Sie mit dem Auto machen. Wird das Auto verkauft, geht die Versicherung auf den Käufer über. Damit ist sichergestellt, dass zu jeder Zeit Versicherungsschutz für das Fahrzeug besteht. Erst, wenn der Käufer bei der Zulassungsstelle die Versicherungsbescheinigung eines neuen Anbieters vorlegt, gilt der alte Vertrag als beendet, ohne dass es einer expliziten Kündigung bedarf. Alternativ hat der Käufer aber auch das Recht, die alte Versicherung auf seinem Namen weiterzuführen. Sowohl der Verkäufer als auch der Käufer sind verpflichtet, den Eigentümerwechsel der Versicherung unmittelbar mitzuteilen. Wichtig ist auch, dass Datum und Uhrzeit der Fahrzeugübergabe auf dem Kaufvertrag festgehalten werden. So kann der Verkäufer verhindern, dass sein Schadenfreiheitsrabatt berührt wird, sollte der Käufer vor der Ummeldung des Fahrzeugs einen Unfall verursachen. Auch wenn das Auto nicht verkauft wird, endet die Versicherung nicht automatisch mit der Außerbetriebsetzung. Der Vertrag geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, sobald die Zulassungsbehörde der Versicherung die Außerbetriebsetzung mitteilt und diese länger als zwei Wochen andauert. Bei einer Ruheversicherung besteht der Versicherungsschutz in eingeschränktem Umfang weiter, das Auto muss jedoch in einer Garage oder einem umfriedeten Platz abgestellt sein und darf außerhalb dieses Bereichs nicht benutzt werden. Wird das Auto innerhalb einer bestimmten Zeit (je nach Versicherung sind zum Beispiel 12 oder 18 Monate üblich) nicht wieder angemeldet, endet der Vertrag und damit auch die Ruheversicherung.

Wird das Auto verschrottet, endet die Vertrag dagegen unmittelbar, sobald Sie ihre Versicherung darüber informiert haben.