Unterschied zwischen bonusprogramm und verfügungsfonds

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Die Mitgliedschaft im Fußballverein, der regelmäßige Check beim Zahnarzt, der Nichtraucherkurs nach Neujahr - all das bringt Punkte. Für 1.000 Bonuspunkte gibt es bereits einen Gesundheitsbonus.

Sie haben die Wahl, ob Sie sich Ihren Gesundheitsbonus auszahlen lassen oder die doppelt so hohe TK-Gesundheitsdividende als Zuschuss für eine weitere Gesundheitsmaßnahme nutzen möchten, zum Beispiel für einen Fitnesstracker.

Ihre Aktivitäten können Sie ganz einfach in "Meine TK" oder über die TK-App einreichen. Wenn Sie weiterhin das TK-Bonusheft nutzen möchten, lassen Sie sich die Aktivitäten darin bestätigen.

Je mehr Punkte Sie sammeln, desto höher ist Ihr Gesundheitsbonus.

Zwölf Monate lang können Sie auf Bonusjagd gehen. Damit Ihre Punkte nicht verfallen, müssen Sie diese spätestens drei Monate nach Ablauf Ihres Teilnahmejahres abrechnen. Schnell und einfach geht dies online im Mitgliederbereich " Meine TK " oder über die TK-App .

Auch wenn Sie noch ein Papier-Bonusheft haben, können Sie die Maßnahmen online eintragen. Das spart Zeit und Porto. Das Bonusheft brauchen Sie uns dann nicht mehr zuzusenden.

Ein Beispiel

Sie haben im Dezember 2020 mit dem TK-Bonusprogramm angefangen, dann können Sie bis November 2021 Punkte sammeln. Sie haben dann bis spätestens Februar 2022 Zeit, Ihr Teilnahmejahr abzuschließen.

Danach geht es zurück zum Start, denn in das nächste Teilnahmejahr können Sie keine Punkte mitnehmen.

Übrigens: Wir werden gelegentlich gefragt, ob Teilnehmer ihre Punkte an andere Personen verschenken können. Nein, das geht nicht.

Die TK ist gesetzlich verpflichtet, neben Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung auch bestimmte Bonuszahlungen aus dem TK-Bonusprogramm an die Finanzbehörden zu melden. Dabei handelt es sich um den Anteil am Gesundheitsbonus, den Sie und Ihre familienversicherten Angehörigen für Gesundheitsmaßnahmen erhalten, die zum Basis-Krankenversicherungsschutz bei der TK gehören und für Sie mit keinem zusätzlichen finanziellen Aufwand verbunden waren, wie zum Beispiel Schutzimpfungen. Bonuszahlungen beispielsweise für die Mitgliedschaft in einem Fitness-Studio und sämtliche Erstattungen als TK-Gesundheitsdividende für selbstfinanzierte Leistungen werden dagegen nicht an die Finanzbehörden übermittelt.

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Das Besondere an der TK-Gesundheitsdividende: Statt sich den Gesundheitsbonus auszahlen zu lassen, können Sie in Ihre Gesundheit investieren, zum Beispiel mit einem neuen Fitnesstracker. Das rentiert sich.

Bereits ab 1.000 Bonuspunkten können Sie auch die TK-Gesundheitsdividende auswählen.

Sie haben dann drei Jahre Zeit, Ihre TK-Gesundheitsdividende einzulösen. Eine abweichende Regelung gilt für minderjährige Teilnehmer. Hier verfällt der erworbene und nicht in Anspruch genommene Gesundheitsbonus erst nach Ablauf von drei Jahren nach Vollendung des 18. Lebensjahres.

Wenn Sie eine Leistung aus dem  Leistungskatalog  in Anspruch genommen haben, schicken Sie uns einfach die Rechnung - mit einem kurzen Hinweis, dass diese mit Ihrer erworbenen TK-Gesundheitsdividende verrechnet werden soll.

Hinweise:

  • Alte Rechnungen aus der Zeit vor Ihrer Teilnahme an der TK-Gesundheitsdividende können wir leider nicht berücksichtigen.
  • Die TK-Gesundheitsdividende kann ausschließlich für Leistungen eingelöst werden, die Sie selbst in Anspruch genommen haben.

Das Berliner Schulgesetz fordert die Schulleiter, Lehrkräfte, Erzieher, Schüler und Eltern auf, den Unterricht, die Erziehung, das Schulleben sowie personelle und sächliche Angelegenheiten selbstständig und eigenverantwortlich zu organisieren.

Individuelle Förderung

In den letzten Jahren haben Schulen ihr Profil geschärft und zusätzliche Angebote entwickelt, um allen Schülerinnen und Schülern durch gemeinsames Lernen und stärkere individuelle Förderung ganztägig neue Bildungsperspektiven zu eröffnen. Aktuell besteht für die Schulen die große Herausforderung, den Weg in die inklusive Schule dem spezifischen Schulentwicklungsprozess anzupassen.

Eigenverantwortliche Schule

Mit dem Verfügungsfonds sollen die allgemeinbildenden, beruflichen und zentral verwalteten öffentlichen Berliner Schulen einschließlich der Kollegs in ihrer Selbstständigkeit und Eigenverantwortung gestärkt werden. Das zusätzliche Budget soll flexibel und je nach individuellen schulischen Bedingungen gezielt für Maßnahmen eingesetzt werden, die Prozesse in der inklusiven Unterrichts- und Schulentwicklung zusätzlich unterstützen.

Diese Mittel können die Schulen beispielsweise für
  • Fortbildungs- und Qualifizierungsbedarfe
  • Koordinierungsaufwendungen für die Entwicklung der Einzelschule zur inklusiven Schule
  • zusätzliche schulische Projekte
  • kleine Instandhaltungsarbeiten
    einsetzen.