Unternehmen oder Betriebe sind organisierte Wirtschaftseinheiten. Ihre Aufgabe ist es, Güter oder Dienstleistungen her- oder bereitzustellen, die zur Befriedigung der Bedürfnisse der Bevölkerung dienen. Im Gegensatz zu Haushalten verfolgen Unternehmen dabei ein wirtschaftliches Interesse. Show In diesem Beitrag erfährst du, wie ein Unternehmen aufgebaut ist, welche Aufgaben und Funktionen es hat und welche Unternehmensformen es gibt. Am Ende kannst du mit Hilfe unserer Übungsfragen dein Wissen testen. Aufbau des UnternehmensIn jedem Unternehmen gibt es verschiedene Abteilungen, von der jede eine für das Unternehmen wichtige Funktion erfüllt. UnternehmenDie Unternehmensbereiche sind: Beispiel für den Aufbau eines Unternehmens Im Unternehmen Knusper-Schmidt, das Kartoffelchips produziert, kümmert sich…
UnternehmensumfeldDas Umfeld des Unternehmens beeinflusst die Entscheidungen und Abläufe im Betrieb. Das Umfeld besteht aus Interessenten (Personengruppen, die bestimmte Forderungen an das Unternehmen stellen) und der Umwelt (Gegebenheiten, die die Möglichkeiten und Grenzen des Unternehmens definieren). Zum Umfeld eines Unternehmens gehören folgende Personengruppen und Gegebenheiten:
Interessenskonflikte Es kommt häufig vor, dass Interessen verschiedener oder sogar gleicher Interessentengruppen im Konflikt stehen. Die Kundschaft fordert beispielsweise eine hohe Qualität und niedrige Preise. Hier gilt es Kompromisse zu machen oder für die Identität des Unternehmens klar zu definieren, in welche Richtung sich Preis und Qualität entwickeln sollen. Unterscheidung von UnternehmenUnternehmen lassen sich nach folgenden Gesichtspunkten unterteilen:
Private und öffentliche UnternehmenPrivate Unternehmen sind Unternehmen, an denen der Staat keinen Anteil hat. Privatwirtschaftliche Unternehmen sind darauf angewiesen, Gewinn zu machen, da sie sonst die Kosten für Gehälter, Mieten, Produktion usw. nicht decken können und Konkurs anmelden müssten. Beispiel für private Unternehmen Der Kartoffelchipsproduzent Knusper-Schmidt ist ein privates Unternehmen. Es muss genügend Chips verkaufen, um u. a. folgende Kosten zu decken: Öffentliche Unternehmen hingegen sind entweder öffentlich-rechtliche, also rein staatliche Unternehmen, oder private Unternehmen, die zum Großteil oder ganz in staatlicher Hand sind. Um als solches zu gelten, muss ein öffentliches Unternehmen vorrangig „öffentliche Zwecke“ verfolgen. Dieser Begriff ist nicht genau definiert, jedoch schließt er Unternehmen aus, die ausschließlich gewinnorientiert sind. Öffentliche Unternehmen sind u. a. in folgenden Bereichen tätig:
Unterscheidung nach RechtsformDie Wahl der Rechtsform des Unternehmens zählt zu den konstitutiven Führungsentscheidungen. Bei dieser Entscheidung spielen steuerliche, wirtschaftliche und finanzielle Aspekte eine Rolle. Im Wesentlichen unterscheidet man in Deutschland zwischen folgenden Rechtsformen: Unterscheidung nach GrößeUnternehmen lassen sich in Klein-, Mittel- und Großbetriebe einteilen. Die Größe eines Unternehmens lässt sich anhand verschiedener Faktoren bestimmen. Zu den Unterscheidungskriterien zählen laut Handelsgesetzbuch vor allem:
Nach § 267 HGB gelten Unternehmen als kleine, mittelgroße und große Kapitalgesellschaften, auf die folgende Zahlen zutreffen: Unterscheidung nach dem WirtschaftszweigIm Jahr 2017 gab es fast 3,5 Millionen wirtschaftliche Unternehmen in Deutschland. In der folgenden Grafik können Sie ablesen, wie viele Unternehmen es in den verschiedenen Branchen gibt. Ziele des UnternehmensDas übergeordnete Ziel eines jeden privatwirtschaftlichen Unternehmens ist die Gewinnerzielung. Ohne eine positive Bilanz ist ein Unternehmen langfristig nicht überlebensfähig. Dem untergeordnet können von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedliche Ziele stehen:
Die Ziele öffentlicher Unternehmen unterscheiden sich deutlich von denen der privatwirtschaftlichen Unternehmen.
Übungsfragen
„Schöne Firma, in der Sie da arbeiten!“ Ein Satz, den man so oder so ähnlich schon häufiger gehört hat. Umgangssprachlich sind die Begriffe Firma, Betrieb, Unternehmen und Konzern Synonyme, jedenfalls wenn man den Angaben des Duden Glauben schenken mag. Doch besteht, was viele nicht wissen, juristisch gesehen ein Unterschied zwischen jenen Begriffen. Wir klären auf... Die Firma bezeichnet nur den Namen, unter dem Kaufleute ihre Geschäfte betreiben und unter dem sie Unterschriften abgeben. Sie dient der Identifikation des Unternehmensträgers und ist eine namensmäßige Bezeichnung. Der Unternehmensträger ist der rechtsfähige Inhaber des Unternehmens, also laienhaft gesprochen derjenige, dem das Unternehmen gehört. Bei einer Körperschaft, bspw. einer GmbH, ist die Gesellschaft selbst der Unternehmensträger. Personengesellschafter hingegen werden von den Gesellschaftern getragen. Das Unternehmen wiederum ist die Einheit von Gegenständen und Personal; das Unternehmen ist anders als der Unternehmensträger nicht rechtsfähig. Ein Beispiel bis hierhin: A und B möchten eine Gesellschaft gründen, um Smartphonehüllen herzustellen, zu gravieren und zu verkaufen. Hierzu gründen sie eine OHG. Unternehmensträger sind A und B. Nennen sie ihre OHG die „A & B“-OHG, lautet die Firma „‘A & B‘-OHG“. Der Betrieb im arbeitsrechtlichen Sinne ist eine selbstständige organisatorische Einheit, die der Erreichung eines bestimmten arbeitstechnischen Zweckes dient. Im Beispiel könnte es einen Betrieb von zwei Mitarbeitern geben, die den arbeitstechnischen Zweck verfolgen, die Website des Unternehmens zu programmieren, zu gestalten und zu pflegen. Zugleich könnte es einen weiteren Betrieb mit vier Mitarbeitern geben, der sich zur Aufgabe macht, nachhaltige Hüllen zu produzieren, die kostengünstig hergestellt werden können. Ein Konzern ist der Zusammenschluss mehrerer Unternehmen. Beispielsweise kann in einem Konzern, der Kraftfahrzeuge entwickelt, herstellt und vertreibt, eine Muttergesellschaft existieren, der zwei weitere Tochtergesellschaften angehören, eine, die Autos herstellt, und eine, die Kredite vergibt. Exkurs: Oft liest man, dass „das Unternehmen der Eigentümer des Betriebes“ ist. Das ist äußerst ungenau. Genau genommen ist keines der Substantive die richtige Bezeichnung. (1) Der Begriff des Eigentümers passt nicht, denn er bezieht sich grundsätzlich nur auf Sachen, also körperliche Gegenstände (Bsp.: Ein Apfel, ein Smartphone), nicht aber auf unkörperliche Gegenstände (Bsp.: Eine Forderung); das sog. geistige Eigentum sei hier einmal ausgeklammert. Daher sollte insoweit vom Inhaber gesprochen werden. (2) Auch der Begriff des Betriebes ist hier irreführend, da in einem Unternehmen mehrere Betriebe existieren können (dazu gleich mehr) und sich das Unternehmen überdies auch nicht in einem Zusammenschluss aus Betrieben erschöpft. (3) Zuletzt ist Inhaber des Unternehmens nicht das Unternehmen, sondern der Unternehmensträger. Noch Fragen? Wir von Jura für alle beraten nicht in rechtlichen Einzelfällen. Jedoch kooperieren wir unentgeltlich mit Start Right e.V. , einer kostenlosen und von professionellen Anwälten angeleiteten studentischen Rechtsberatung, die soziale Projekte vor allem in Fragen des Gesellschaftsrechts berät. Wenn Sie konkrete Fragen bezüglich eines eigenen Anliegens haben, können Sie sich jederzeit an Start Right e.V. wenden, deren Website Sie über den folgenden Link erreichen können: https://www.start-right.de/. |