Der Grad der Behinderung (GdB) beziffert bei Menschen mit Behinderungen die Schwere der Behinderung. Er wird in der Regel durch das Versorgungsamt festgestellt. Für die Feststellung gilt die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV). Sie enthält als Anlage 2 die sog. Versorgungsmedizinischen Grundsätze. Eine Gesamtsicht darauf, inwieweit ein Mensch insgesamt bei der Teilhabe beeinträchtigt ist, bestimmt den GdB. Deshalb werden nicht mehrere GdB-Werte aus der VersMedV zusammengezählt. Show
2. GdB und Grad der Schädigungsfolgen (GdS)Die Bezeichnung GdB wird im Sozialgesetzbuch IX (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen) verwendet. Die Bezeichnung GdS wird im Sozialen Entschädigungsrecht verwendet, dessen Rechtsgrundlage das Bundesversorgungsgesetz (BVG) ist. Dessen Kernstücke bilden insbesondere die Kriegsopferversorgung und die Opferentschädigung. Beide werden danach bemessen, welche körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Auswirkungen eine sog. Funktionsbeeinträchtigung auf Grund eines sog. Gesundheitsschadens auf das Leben eines Menschen hat. Es geht dabei um die Auswirkungen auf alle Lebensbereiche, nicht nur auf das Erwerbsleben. Einen hohen GdB können deshalb auch Menschen haben, die in Vollzeit arbeiten können. 2.1. Unterschied zwischen GdB und GdSDer Unterschied ist, dass beim GdS nur die sog. Schädigungsfolgen berücksichtigt werden, beim GdB hingegen jede Behinderung, unabhängig von der Ursache. Beispiel: Eine junge Frau wurde von ihrem Partner heftig geschlagen und hat seitdem eine Behinderung. Später bekommt sie Krebs, worauf sich ihre Behinderung verstärkt. Beim GdS zählen nur die Folgen des rechtswidrigen Angriffs (Zusammenschlagen), beim GdB zählen auch die Auswirkungen der Krebserkrankung dazu. 2.2. Bemessung von GdB und GdSBei der Bemessung des GdS bzw. GdB geht es nicht allein darum, welche medizinischen Diagnosen einem Menschen gestellt wurden. Es kommt vielmehr auch darauf an, welche sog. Funktionsbeeinträchtigungen und/oder Teilhabebeeinträchtigungen sie verursachen. Bei mehreren Beeinträchtigungen werden für jede Beeinträchtigung einzelne Werte angegeben. Für die Bemessung des Gesamt-GdS bzw. GdB werden diese Werte aber nicht addiert oder sonst irgendwie miteinander verrechnet. Stattdessen kommt es dafür immer auf alle Auswirkungen der einzelnen Funktionsbeeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit an. Es muss berücksichtigt werden, wie sie sich gegenseitig beeinflussen. GdB und GdS werden nach den gleichen Maßstäben in 10er-Graden von 20 bis maximal 100 angegeben. Man kann also z.B. einen GdB von 20, 50 oder 100 haben. Der GdB wird nicht in Prozent angegeben, auch wenn das in der Umgangssprache üblich ist. 2.3. GdB und GdS im AlterEinen GdB bzw. GdS gibt es bei sog. pathologischen Gesundheitsschäden und nicht bei sog. physiologischen Alterserscheinungen. Pathologisch bedeutet krankhaft, physiologisch bedeutet normal. Typische "Alterskrankheiten" gelten nicht als physiologisch, wenn
Physiologische Alterserscheinungen sind z.B.
3. Versorgungsmedizin-VerordnungDas Versorgungsamt richtet sich bei der Feststellung der Behinderung nach der Versorgungsmedizin-Verordnung. Diese enthält allgemeine Beurteilungsregeln und Einzelangaben über die Höhe des GdB bzw. GdS. Es handelt sich allerdings nur um einen Orientierungsrahmen, die Berechnung des GdB/GdS ist vom individuellen Einzelfall abhängig. Die früheren Versorgungsmedizinischen Grundsätze wurden zur Anlage 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) gemacht. Diese Anlage ist für die Feststellung besonders wichtig. 3.1. PraxistippDie Versorgungsmedizin-Verordnung mit der besonders wichtigen Anlage 2 finden Sie in ständig aktualisierter Form unter www.gesetze-im-internet.de/versmedv/index.html oder als übersichtliche Broschüre mit einer erläuternden Einleitung zum PDF-Download beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter www.bmas.de > Suchbegriff: "K710". 4. NachteilsausgleicheAbhängig vom GdB sind die Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderungen. Details in der Tabelle Nachteilsausgleiche GdB. Daneben sind dafür die sog Merkzeichen relevant, die zusätzlich zum GdB vergeben werden können. Näheres unter Merkzeichen. 5. Praxistipps
6. GdB bei bestimmten KrankheitenADHS > Behinderung ALS > Schwerbehinderung Allergien > Behinderung Asthma > Behinderung Brustkrebs > Schwerbehinderung CED > Schwerbehinderung Chronische Schmerzen > Schwerbehinderung COPD > Behinderung Demenz > Schwerbehinderung Depressionen > Behinderung Diabetes > Schwerbehinderung Down-Syndrom > Schwerbehinderung Epilepsie > Schwerbehinderung Grad der Behinderung bei Hirnschäden Grad der Behinderung bei Hirnschäden im Kindes- und Jugendalter Grad der Behinderung bei Krankheiten des Blutes, der blutbildenden Organe und des Immunsystems Hepatitis C > Schwerbehinderung HIV AIDS > Schwerbehinderung KHK > Schwerbehinderung Migräne > Schwerbehinderung Multiple Sklerose > Schwerbehinderung Neurodermitis > Behinderung Nierenerkrankungen > Schwerbehinderung Osteoporose > Behinderung Parkinson > Schwerbehinderung Prostatakrebs > Schwerbehinderung Psychosen > Schwerbehinderung Rheuma > Schwerbehinderung Schädel-Hirn-Trauma > Schwerbehinderung Schlaganfall > Schwerbehinderung Tinnitus > Schwerbehinderung Grad der Behinderung > Tumorerkrankungen 7. Verwandte LinksLeistungen für Menschen mit Behinderungen Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen Nachteilsausgleiche bei Behinderung Merkzeichen Schwerbehindertenausweis Behinderung Versorgungsamt Verletztenrente Unfallrente Welche Nachteilsausgleiche gibt es für Menschen mit einer GdB-80-Schwerbehinderung? Die Nachteilsausgleiche hängen nicht immer von Grad der Behinderung ab, sondern manchmal auch von etwaigen Merkzeichen. Eine Auswahl von Ausgleichen finden Sie hier. Gibt es Vorteile, die ich bei der Steuererklärung anwenden kann? Ja, Sie können einige Pauschalbeträge geltend machen. Weitere Informationen dazu können Sie hier nachlesen. Gibt es auch Ausgleiche für Schwerbehinderte ohne Merkzeichen? Ja, auch hier sieht der Gesetzgeber einige Vergünstigungen vor. Mehr dazu erfahren Sie hier. Es gibt verschiedene Nachteilsausgleiche und Vorteile bei einer Schwerbehinderung mit GdB 80Menschen mit einem GdB von 80 (Shwerbehinderung) bekommen u. U. vergünstigten Eintritt etwa ins Schwimmbad.In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Nachteilsausgleichen für Menschen mit Behinderung. Die erschwerten Bedingungen, unter denen sie tagtäglich den Alltag bewältigen müssen, sollen gewissermaßen „ausgeglichen“ werden. Schließlich ist selbst das moderne Deutschland noch weit davon entfernt, tatsächlich barrierefrei zu sein. Im Wesentlichen gibt es zwei Dinge, die Betroffene beachten sollten, um die Ausgleiche in Anspruch nehmen zu können:
Im Folgenden geht es darum, welche Vorteile es für Betroffene mit einem GdB von 80 bei einer Schwerbehinderung gibt. „80 Prozent“ Schwerbehinderung – Welche Vorteile gibt es?Zunächst einmal soll geklärt werden, was der GdB eigentlich aussagt: Der GdB ist der Grad der Behinderung. Dieser gibt an, wie stark ein Mensch beeinträchtigt ist. Schwerbehinderung mit 80 GdB: Was sagt der Wert eigentlich aus?Bis zum Wert von 100 werden die Beeinträchtigungen in 10er-Schritten angegeben. Je höher der GdB ist, desto stärker ist die Behinderung:
Einige Menschen sprechen beispielsweise von einer Schwerbehinderung von „80 Prozent“ oder von „80 Prozent Behinderung„. Das ist eigentlich nicht ganz richtig. Für den GdB gibt es keine Einheit. Ganz korrekt wäre also eine Formulierung wie: „Ich habe einen GdB von 80 bei meiner Schwerbehinderung.“ Im vorliegenden Ratgeber verwenden wir die fachlich korrekte Variante und nicht die Angabe in Prozent. Nun soll es also um die Ausgleiche gehen, die Menschen mit Behinderung in Anspruch nehmen können. Hier sieht der Gesetzgeber eine Vielzahl von Vorzügen vor, die sich zumeist je nach Grad der Behinderung voneinander unterscheiden. Daher fragen sich Betroffene, die einen GdB von 80 (also eine Schwerbehinderung) haben, gelegentlich „Was steht mir überhaupt zu?“ Zu den Nachteilsausgleichen zählen (z. T. bei entsprechenden Merkzeichen) unter anderem: Bei einem GdB von 80 bei einer Schwerbehinderung ist die Bahnfahrt im Nahverkehr u. U. kostenlos.
Wichtig zu beachten ist dabei immer die Kombination aus GdB und entsprechenden Merkzeichen. Einer Person mit einer Schwerbehinderung GdB 80 und Merkzeichen G können beispielsweise völlig andere Ausgleiche zustehen als Betroffenen mit GdB 80 ohne Merkzeichen (dazu später mehr). Liegt eine schwere Beeinträchtigung vor, ist auch ein früherer Eintritt in die Rente möglich. Bei einer GdB-80-Schwerbehinderung kann Rente ohne Abschläge zwei Jahre vor dem eigentlichen Renteneintritt bezogen werden, wenn Betroffene mindestens 35 Versicherungsjahre vorweisen können. Fünf Jahre früher können Sie in Rente gehen, wenn Sie Abschläge dafür in Kauf nehmen. Schwerbehinderung mit GdB 80: Vorteile bei der SteuerMit einem GdB von 80 bei einer Schwerbehinderung gibt es Vorteile, die Betroffenen bei der Steuer entgegenkommen. Bei der jährlichen Einkommenssteuererklärung können Menschen mit Behinderung einen erhöhten Pauschalbetrag für ihren behinderungsbedingten Mehraufwand angeben. Schwerbehinderung mit GdB 80: Vergünstigungen gibt es auch bei der Steuer.Ab einem GdB von 50, also sobald eine Schwerbehinderung attestiert wurde, ist das möglich. Die Höhe des Betrages richtet sich nach dem Grad der Behinderung, sofern nicht die Merkzeichen H (Hilflosigkeit) oder Bl (Blindheit) im Ausweis angegeben sind. In diesen beiden Fällen können Sie den höchsten Pauschalbetrag von aktuell 3.700 Euro geltend machen (Stand 2020). Der GdB spielt dann keine Rolle. Übersteigen Ihre Ausgaben jedoch den Pauschalbetrag, den Sie ansetzen können, lohnt es sich unter Umständen, außergewöhnliche Belastungen vollständig anzugeben und dafür entsprechende Nachweise zu liefern. Die steuerlichen Vorteile bei einer GdB-80-Schwerbehinderung können in Bezug auf die Pauschalfreibeträge ohne Belege genutzt werden. Wenn Sie übrigens nicht mit Ihrem Feststellungsbescheid einverstanden sind, auf dem der Grad der Behinderung dokumentiert wird, können Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden und ggf. Widerspruch einlegen. So könnten Sie weitere Vergünstigungen bei einer GdB-80-Schwerbehinderung für sich erwirken. GdB 80 bei einer Schwerbehinderung, aber ohne Merkzeichen im Ausweis: Was steht mir zu?Es kann auch vorkommen, dass beeinträchtigen Menschen bspw. ein GdB von 80 bei einer Schwerbehinderung zugesprochen wird, sie aber dennoch kein Merkzeichen in ihrem Schwerbehindertenausweis erhalten. Aber auch in diesem Fall bieten viele Einrichtungen etwa vergünstigte Eintrittskosten an. Und auch die erhöhten Pauschbeträge bei der Steuer hängen nicht von den Merkzeichen ab. Ohne diese können Sie bis zu 1.420 Euro ansetzen. Menschen mit einer Schwerbehinderung benötigen zudem kein Merkzeichen, um bei der Arbeit sowohl einen Anspruch auf mehr Urlaub, als auch auf Kündigungsschutz zu haben. Übrigens bedingt der GdB keine bestimmte Pflegestufe. Bei einer GdB-80-Schwerbehinderung ist also kein bestimmter Pflegegrad (wie es seit 2017 heißt) vorgeschrieben. Dieser wird separat ermittelt. Weiterführende Literatur zum ThemaNachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher: Letzte Aktualisierung am 11.03.2022 / Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API Bildnachweise: fotolia.com/© carballo, fotolia.com/© eyetronic, depositphotos.com/zagandesign, depositphotos.com/ArturVerkhovetskiy Quellen und weiterführende Links |