Wie lange muss ich als geimpfter in quarantäne

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Aktualisiert: 21.03.2022, 13:20 | Lesedauer: 4 Minuten

Wie lange muss ich als geimpfter in quarantäne

Neue Regeln für Corona-Tests in Deutschland

Neue Regeln für Corona-Tests in Deutschland

Ab Samstag gelten die neuen Regeln für Corona-Tests. Kostenfreie PCR-Tests soll es nur noch nach einem positivem Antigen-Schnelltest geben; eine rote Warnmeldung auf der App reicht dafür nicht mehr.

Muss man in Quarantäne, wenn man Kontakt zu einer infizierten Person hatte? Was gilt für Geboosterte? Das sind die aktuellen Regeln.

Berlin. 

  • Lange Zeit galt: Wer Kontaktperson eines Corona-Infizierten war, muss in Quarantäne
  • Mittlerweile gibt es jedoch Ausnahmen von dieser Regel
  • Wer muss noch in Quarantäne und wie lange? Die Regeln im Überblick

Auch mehr als zwei Jahre nach Ausbruch der Corona-Pandemie hat das Virus Deutschland und die Welt noch immer fest im Griff. Wegen der Omikron-Variante schnellten die Corona-Fallzahlen in vorher unbekannte Höhen. Immer mehr Menschen haben Kontakt mit Infizierten oder bekommen Warnmeldungen in der Corona-Warn-App. Viele stellen sich in solchen Fällen die Frage: Muss ich mich in Quarantäne begeben, auch wenn ich geimpft oder genesen bin?

Quarantäne und Isolation – Das ist der Unterschied

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Quarantäne und Isolation. Beides sind Maßnahmen, die die Ausbreitung des Coronavirus unterbinden sollen. Bei der Isolierung handelt es sich um eine behördlich angeordnete Maßnahme für Personen, die mittels PCR-Test positiv auf das Coronavirus getestet wurden.

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In Quarantäne müssen hingegen Personen, bei denen ein Verdacht auf eine Infektionen besteht. Das sind in der Regel entweder Kontaktpersonen von Infizierten oder Reisende, die aus Hochrisiko- oder Virusvariantengebieten kommen. Die Quarantäne kann entweder behördlich angeordnet werden oder freiwillig erfolgen.

Coronavirus: Wer gilt als Kontaktperson?

Als sogenannte Kontaktpersonen gelten Menschen, die:

  • in einem Haushalt mit einer Person leben, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden,
  • sich länger als 10 Minuten in der Nähe (1,5 Meter) einer infizierten Person befunden haben, ohne einen Mund-Nasen-Schutz oder eine FFP2-Maske getragen zu haben,
  • sich länger als 10 Minuten im selben Raum mit einer infizierten Person befunden haben, unabhängig von Abstand oder ob man einen Mund-Nasen-Schutz oder eine FFP2-Maske getragen hat,
  • ohne Mund-Nasen-Schutz oder eine FFP2-Maske ein Gespräch mit einer infizierten Person geführt haben, mit einem Abstand unter 1,5 Metern und unabhängig von der Dauer,
  • sich mindestens fünf Stunden auf einer Flugreise befunden haben und in derselben Reihe oder in den zwei Reihen vor oder hinter einer infizierten Person gesessen haben, unabhängig davon, ob man einen Mund-Nasen-Schutz oder eine FFP2-Maske getragen hat,
  • Kontakt mit Atemwegssekreten einer infizierten Person hatten, etwa durch Küssen, Anniesen oder Anhusten.

Wer ist von der Quarantäne ausgenommen?

Die Quarantäne-Regeln für Kontaktpersonen wurden im Januar gelockert. Zwar gilt noch immer eine grundsätzliche Quarantäne-Pflicht, von dieser sind bestimmte Personengruppen aber ausgenommen. Dazu zählen:

  • Personen mit Auffrischungsimpfung (Booster),
  • Doppelt Geimpfte ab dem 15. und bis zum 90. Tag nach der zweiten Impfung,
  • Genesene ab dem 28. Tag und bis zum 90. Tag nach dem positiven Test,
  • geimpfte Genesene.

Trotz der Ausnahme von der Quarantänepflicht wird Kontaktpersonen geraten, ihren Gesundheitszustand zu beobachten und sich weiterhin an Hygieneregeln zu halten. Kontakt mit Personen, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf haben, sollte vermieden werden. Treten Symptome auf, sollten sich Betroffene umgehend isolieren und einen PCR-Test durchführen lassen.

Wegen der Corona-Pandemie müssen aktuell viele Menschen in Deutschland in Quarantäne.
Foto: dpa

Darf ich spazieren gehen? Wie muss ich mich in der Quarantäne verhalten?

Wer unter Quarantäne steht, darf nicht das Haus verlassen. Auch Spaziergänge sind damit untersagt. Das Gesundheitsministerium stellt auf seiner Internetseite klar: "Sie müssen zu Hause bleiben. Sie dürfen nicht nach draußen gehen. Sie dürfen keine direkten Kontakte zu anderen haben." Zudem solle man regelmäßig seine Körpertemperatur messen und auf mögliche Corona-Symptome achten.

Corona: Wie lange dauert die Quarantäne?

Damit Omikron das Land nicht zum Erliegen bringt, wurden die Vorgaben zum Ende der Quarantäne verkürzt. So soll sichergestellt werden, dass es etwa bei Polizei, Feuerwehr oder Energieversorgern, also der "kritischen Infrastruktur" nicht zu Personalengpässen kommt. Ohne Test endet die Quarantäne nach 10 Tagen – sofern keine Symptome auftreten. Nach sieben Tagen ist es aber möglich, sich mit einem zertifizierten Antigentest "freizutesten".

Als erster Tag der Quarantäne gilt der Tag nach dem letzten Kontakt mit einer infizierten Person. Schüler und Kitakinder können sich in Quarantäne (also als Kontaktperson) nach fünf Tagen mit einem PCR- oder Schnelltest freitesten. Infizierte Kinder und Jugendliche können nach sieben Tagen mit einem Test die Isolation verlassen. Zuständig für die Umsetzung der Quarantäne- und Isolierungsregelungen sind allerdings die Bundesländer.

(fmg)

Dieser Artikel ist zuerst auf morgenpost.de erschienen.

Wie lange muss ich als geimpfter in quarantäne

Wenn Sie engen Kontakt mit einer infizierten Person hatten, gelten Sie als Kontaktperson und müssen sich in Quarantäne begeben. Um sicher zu gehen, dass Sie sich nicht angesteckt haben und unwissentlich das Virus weiterverbreiten.

Mit dem Beschluss des Bayerischen Ministerrats vom 11. Januar 2022 verkürzte sich die Dauer der Quarantäne für Kontaktpersonen von 14 auf 10 Tage, falls keine Symptome auftreten. Nach sieben Tagen kann man sich allerdings mit einem PCR-Test oder einem zertifizierten Schnelltest freitesten - ebenfalls aber nur, wenn sich keine Symptome zeigen. Für geboosterte Kontaktpersonen gelten andere Fristen (siehe nächster Absatz). Beschäftigte in sogenannten vulnerablen Einrichtungen, wie Krankenhäusern oder Pflegeheimen, können sich nur mit einem PCR-Test freitesten oder alternativ durch tägliche negative Schnelltests an fünf aufeinanderfolgenden Tagen. Schüler und Kita-Kinder können sich bereits nach fünf Tagen durch einen PCR-Test oder einen Antigen-Schnelltest freitesten.

Dreifach geimpfte Kontaktpersonen (= "Geboosterte") von Infizierten müssen nicht mehr in Quarantäne. Diese entfällt ebenso für Kontaktpersonen, die innerhalb der vergangenen drei Monate geimpft und genesen, frisch genesen oder frisch doppelt geimpft worden sind.

Wer sich jedoch mit dem Corona-Virus infiziert, muss sich für maximal zehn oder mindestens sieben Tage in Isolation begeben - egal, ob es sich dabei um eine geimpfte oder ungeimpfte Person handelt. Nach sieben Tagen kann sich die infizierte Person allerdings mit einem PCR-Test oder einem zertifizierten Schnelltest freitesten - ebenfalls aber nur, wenn sich keine Symptome zeigen. Sonst endet die Quarantäne nach zehn Tagen, aber auch nur, wenn die Person mindestens 48 Stunden symptomfrei ist. Hier finden Sie die Übersicht vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege: Isolation und Quarantäne

Für wen die Auffrischungsimpfung jetzt empfohlen wird und wie man einen Termin bekommt, lesen Sie hier: Dritte Impfung. Auch interessant: Wann tritt die Schutzwirkung der Boosterimpfung ein - ab wann wirkt Booster.

Enge Kontaktpersonen von Menschen, die mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert sind, müssen in der Regel aufgrund eines erhöhten Ansteckungsrisikos in häusliche Quarantäne (siehe Frage „Wer muss in Quarantäne?“).

Gemäß COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung sind folgende geimpfte und genesene Personen von dieser Quarantänepflicht für Kontaktpersonen befreit:

  • Personen mit einer Auffrischimpfung (Booster-Impfung) (insgesamt drei Impfungen erforderlich),
  • frisch Geimpfte und frisch Genesene – das heißt, Personen, bei denen Impfung bzw. die Infektion nicht länger als drei Monate zurückliegt,
  • Personen, die sowohl zweimal geimpft sind als auch eine Corona-Infektion hatten.

Die Impfung muss mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff erfolgt sein oder mit einem im Ausland zugelassenen Impfstoff, der in der Formulierung mit einem solchen Impfstoff identisch ist.

Weitere Voraussetzung für die Ausnahme von der Quarantänepflicht ist, dass keine Krankheitszeichen vorliegen, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 hindeuten.

Bei Kontakt zu einer Person, die mit einer anderen besorgniserregenden Virusvariante als Omikron, Delta oder Alpha infiziert ist oder bei der dies vermutet wird, müssen jedoch auch Geimpfte und Genesene in Quarantäne.

Nach Einreise aus einem Virusvariantengebiet bleibt die Pflicht zur Quarantäne auch für vollständig Geimpfte ebenso wie für Genesene bestehen.

Geimpfte und Genesene, die von der Quarantäne ausgenommen sind, können, wenn es vom behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin oder vom Gesundheitsdienst als notwendig erachtet wird, zeitnah einen PCR-Test oder alternativ einen hochwertigen Antigen-Test erhalten.

Außerdem sollte bei Kontakt zu anderen Personen bis zum 14. Tag nach dem letzten Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person eine medizinische Maske getragen werden. Auch wenn keine Quarantäne erfolgt, sollten für 14 Tage Kontakte zu anderen reduziert werden. Der Umgang mit Personen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Verlauf sollte für diesen Zeitraum möglichst eingestellt werden.

Kontaktpersonen sollten zudem ihren Gesundheitszustand beobachten. Entwickeln sich Symptome, sollte eine Selbstisolierung und zeitnahe PCR-Testung erfolgen.

Eine Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und ein damit einhergehendes Übertragungsrisiko auf andere Personen sind auch bei Geimpften und Genesenen möglich (weitere Informationen finden Sie auf der Themenseite „Wirksamkeit der COVID-19-Impfstoffe“). Daher sollten auch Geimpfte und Genesene weiterhin die AHA+L+A-Formel beachten.